Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
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Weil das Ausgabesystem falsch ist. Der bezahlte Preis ist schließlich im Betrag sichtbar, nicht im Fahrkartenpreis
Natürlich ist der Fahrkartenpreis sichtbar, genau die 32,20 Euro.
Das ist auch genau der Preis der auch als Angebot zur Abgabe der Willenserklärung angezeigt wird.
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.236
19.091
FRA
Natürlich ist der Fahrkartenpreis sichtbar, genau die 32,20 Euro.
Das ist auch genau der Preis der auch als Angebot zur Abgabe der Willenserklärung angezeigt wird.
•Die Bahn zeigt Fahrpreis mit 32,20€ an.

•Kunde bezahlt mit
12,20€ KK
20€ eCoupon

•Bahn erbringt die Leistung nicht wie vereinbart, z.B. 125min Verspätung

•Kunde erhält nach EU-VO/FGR 50% des Fahrpreises = 16,10€ als Entschädigung für die schlechte Leistung des Eisenbahnunternehmens.

Ist doch schlüssig :yes: .
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.402
955
Ist doch schlüssig :yes: .
So ist es jetzt. Meine Aussage ist lediglich das die Bahn das auch anders handhaben und den Coupon als Rabatt statt als Zahlungsmittel verbuchen könnte. Dann wäre so manche Swinerei auch nicht mehr möglich.

Ich glaube sogar das sie das ändern müsste, da die derzeitige Abrechnung m.E. steuerrechtlich nicht korrekt sein kann. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist kann sich derzeit mehr Steuern erstatten lassen als gezahlt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Ich glaube sogar das sie das ändern müsste, da die derzeitige Abrechnung m.E. steuerrechtlich nicht korrekt sein kann. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist kann sich derzeit mehr Steuern erstatten lassen als gezahlt wurden.
Das ist doch m.W. Schadenersatz (o. Mwst.) und nicht Gutschrift auf den Fahrpreis wg. Schlechtleistung (incl. Mwst.).
 
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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.402
955
Wenn ein (Einzel-) Unternehmer für eine dienstliche Fahrt eine Fahrkarte kauft kann er die ausgewiesene MWSt als Vorsteuer geltend machen. Wurde die Fahrkarte komplett mit "echtem Geld" (Kreditkarte etc.) bezahlt ist das unkritisch. Aber was ist wenn die Fahrkarte teilweise mit Süßigkeitengutscheinen bezahlt wurde? Dabei gibt es zwei mögliche Konstellationen:

Fall 1a: Die Süßigkeiten wurden privat gekauft und gegessen. Die Gutscheine wurden der Firma geschenkt.

Fall 1b: Die Süßigkeiten wurden für die Firma gekauft (z.B. um bei Kundengesprächen etwas anbieten zu können). Die MWSt auf die Süßigkeiten wurde als Vorsteuer geltend gemacht.

Wie ist das jeweils zu verbuchen?

Hier waren doch Steuerberater? Habt Ihr eine fachliche Meinung zu den Fällen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
1.551
396
Die Bahn hat es innerhalb kürzester Zeit geschafft, mir zwei 1. Klasse Upgrades und zwei MFF zu versauen.
Erstere, einmal weil die SBB in Basel nicht mehr auf die DB wartet, auch nicht bei unseren acht Minuten Verspätung (kamen an als der Anschlußzug wegfuhr. Durften noch Hinterherwinken, einmal weil der Anschluß in HH weg war und Ursprungszug ohnehin nach Mitternacht in Meck-Pom gewesen wäre.
Letztere, weil beide Züge, sowohl Hin- wie auch Rückfahrt zwei Tage später komplett ausfielen (obwohl diese Züge eine gute Pünktlichkeits- und Ankunftsstatistik vorweisen konnten, also Zufälle gibts) Mußte dann den Wagen nehmen.
Die Fahrkartenpreise kriege ich ja erstattet, aber die Upgrades und MFF's sind futsch. Gleiche Reisen später, muss ich also ohne Vergünstigungen buchen.
An wem kann ich mich wenden, damit ich ggf. hier Kulanz Leckerlies bekomme?
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Die Fahrkartenpreise kriege ich ja erstattet, aber die Upgrades und MFF's sind futsch.
Wie wurde denn das Upgrade gebucht? wenn dieses nämlich nicht kostenlos war wie zB die üblichen 500 Bahnbonus Punkte bzw. Papiergutscheine sind auch diese im Rahmen der Fahrgastrechte zu erstatten.

Alles was jedoch kostenlos ist, ist in der Tat "futsch" aber hier kann es helfen das Kontaktformular der DB Webseite zu bemühen vor einer Weile habe ich dort sehr überraschend einen Gutschein von 20 Euro erhalten.
Bei anderen gab es ja auch Gutschein und Kekse per Post.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Die Bahn-IT (oder zählt das als Bahn-OT?) kommt nicht so ganz perfekt mit der Zeitumstellung zurecht. Am Frankfurter Hbf wurden (zumindest nach 2 Uhr nachts MEZ) auf den elektronischen Anzeigetafeln und an den Gleisen keine Züge angezeigt, die vor 3 Uhr nachts (vermutlich sogar später) abfahren; es waren nur Züge ab so ca. 5 Uhr angegeben. Zum Glück war wenigstens der Informationsschalter besetzt und konnte Auskunft zu den Abfahrtgleisen geben.
Beim RMV (konkret Konstablerwache) sah es entsprechend aus. Keinerlei Angaben über die Züge vor 3 Uhr bei U- und S-Bahn; die elektronischen Anzeigen gaben die nächsten Züge in z.B. 55 Min. (also dann nach 3 Uhr) an, was glücklicherweise nicht stimmte.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.758
15.677
Danke für den interessanten Link.

Soso, wenn man von Hamburg nach München explizit über Hannover sucht, vermeidet man "die beliebte Berlin-Route".

Die Darstellung ist schief (positiv formuliert) bis irreführend (negativ formuliert). Die Realität ist, dass (natürlich) über Hannover die Standardstrecke ist, und Berlin ein teurer Umweg. Nur leider ist die Fahrtzeit zwischen Fulda und Würzburg im Moment 40 Minuten länger als normal. Das macht den Umweg über Berlin aber nicht "beliebt", im Gegenteil. Dass es unglücklich ist, dass in dieser Sondersituation die normale Strecke nicht ohne weiteres angezeigt wird, steht natürlich außer Frage. Aber das ist nur eine der vielen Tolpatschigkeiten der Bahn.
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
195
81
Ich war heute in drei ICE unterwegs: 654, 1157 und 506. In keinem ICE wurde „Bestellen am Platz“ angeboten. https://www.bahn.de/service/zug/bordgastronomie/bestellen-am-platz

Welche Erfahrungen habt ihr?
Ich hole mal meine Frage aus Januar 2022 hervor. Wie sind Eure bisherigen Erfahrungen zum Bestellen am Platz via ICE Portal? Ich war in 2022 bisher in einigen ICEs unterwegs, doch in keinem einzigen ICE funktionierte es. Ab und an wurde zwar eine Online-Speisekarte angezeigt, doch mit dem Hinweis, man solle beim Bordpersonal bestellen. Dabei sollte doch diese Mögleichkeit sukzessive ab Dezember 2021 eingeführt werden.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.570
16.791
www.red-travels.com
Ich hole mal meine Frage aus Januar 2022 hervor. Wie sind Eure bisherigen Erfahrungen zum Bestellen am Platz via ICE Portal? Ich war in 2022 bisher in einigen ICEs unterwegs, doch in keinem einzigen ICE funktionierte es. Ab und an wurde zwar eine Online-Speisekarte angezeigt, doch mit dem Hinweis, man solle beim Bordpersonal bestellen. Dabei sollte doch diese Mögleichkeit sukzessive ab Dezember 2021 eingeführt werden.

einmal hat's bisher funktioniert.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.482
3.613
HAM
Wie sind Eure bisherigen Erfahrungen zum Bestellen am Platz via ICE Portal? Ich war in 2022 bisher in einigen ICEs unterwegs, doch in keinem einzigen ICE funktionierte es.

Meiner Erfahrung nach darfst du froh sein, wenn du im Bistro bestellen kannst, selbst wenn das mal 20 Minuten dauert. Wenn es richtig gut läuft, ist das Personal da und die Spülmaschine nicht kaputt. Dann bekommst du in der ersten Klasse sogar ein Glas statt eines Pappbechers zum Mitnehmen an den Platz.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.065
7.333
Mal ne Frage an die Buchungsexperten: Mangels günstiger Fernverkehrsangebote möchte ich mit NV und IC-Dummy zum Flughafen fahren. Die Verbindung beginnt mit 4 Minuten IC, und führt auf der Strecke A-B-C-B-D. Ich werde erst in C zusteigen und bei D (Flughafen) aussteigen. So weit, so gut, schon 100x gemacht.

Weil mir die Ankunft am Ziel etwas zu spät/knapp erscheint, würde ich gerne früher in C losfahren, noch bevor ich planmäßig dort angekommen wäre. Ist das möglich, oder beginnt die Gültigkeit des NV erst nach Abfahrt des Zuges mit Zugbindung?
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Der Trick, eine Platzreservierung für Hin- und Rückfahrt zum Preis der einfachen Fahrt durch Eingabe eines Vias zu bekommen, scheint nicht mehr zu gehen, bzw. es geht nur bei kleinen Umwegen. Oder?
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Neue Lektion über die Fahrgastrechte gelernt:

Gebucht: Köln 23:53 nach Erfurt 05:19, Umstieg in Frankfurt Hbf. IC nach Frankfurt schafft es die 20 min Umstiegszeit um genau eine Minute zu verpassen. Nun dachte ich: ok, lässt dir halt nen Hotelgutschein geben, da Fahrt frühestens um 04:56, also mehr als zwei Stunden später mit einer räudigen Umsteige-Verbindung via Nürnberg fortgesetzt werden kann.
Tja, geplante/gebuchte Ankunft nach 5 Uhr, damit kein Anspruch auf Hotel und das Prozedere sieht nun ein mehrstündiges Herumlungern am Frankfurter Hbf vor…
Da ich die Verbindung öfter fahren werde, halte ich fest: buche in Zukunft nur noch bis Eisenach, wo der ICE vor 5 Uhr ankommt…
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Neue Lektion über die Fahrgastrechte gelernt:

Gebucht: Köln 23:53 nach Erfurt 05:19, Umstieg in Frankfurt Hbf. IC nach Frankfurt schafft es die 20 min Umstiegszeit um genau eine Minute zu verpassen. Nun dachte ich: ok, lässt dir halt nen Hotelgutschein geben, da Fahrt frühestens um 04:56, also mehr als zwei Stunden später mit einer räudigen Umsteige-Verbindung via Nürnberg fortgesetzt werden kann.
Tja, geplante/gebuchte Ankunft nach 5 Uhr, damit kein Anspruch auf Hotel und das Prozedere sieht nun ein mehrstündiges Herumlungern am Frankfurter Hbf vor…
Da ich die Verbindung öfter fahren werde, halte ich fest: buche in Zukunft nur noch bis Eisenach, wo der ICE vor 5 Uhr ankommt…
Es war sooooo klar: die Umsteigeverbindung in Nürnberg wurde wegen eines vorausfahrenden Güterzugs um zwei Minuten verpasst.
Ich hab so ne Krawatte…
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.065
7.333
Mal was Neues, den Fall hatte ich noch nie. Man beachte den unscheinbaren Hinweis "weiter mit öffentlichem Personennahverkehr", was bei der Weiterfahrt im Regionalzug irgendwie selbstverständlich wirkt. Budapest-Keleti und Zuglo sind nicht etwa Fern- und Regionalbahnhof, das sind zwei komplett unterschiedliche Bahnhöfe zwei Kilometer voneinander entfernt. Ist der Fahrgast zum kostenpflichtigen Bahnhofswechsel verpflichtet, oder darf man sich auch 2km weit die Beine vertreten und eine Verspätung geltend machen? Bzw. geht das nicht generell, da die DB wohl kaum Informationen zur Pünktlichkeit des Busverkehrs in Budapest hat.


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