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also SWINE würde die Fahrt in Keleti wegen einer zu erwartenden Verspätung am Ziel >60min abbrechen und eine vollständige Erstattung anfordern.
Und mit dem Ticket nach Erledigung aller Dinge in Budapest wieder zurück reisen…also SWINE würde die Fahrt in Keleti wegen einer zu erwartenden Verspätung am Ziel >60min abbrechen und eine vollständige Erstattung anfordern.
Und mit dem Ticket nach Erledigung aller Dinge in Budapest wieder zurück reisen…
Ungarische Schaffner sind bekannt dafür, sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, Verständnis und Wissen über die Anwendung der Fahrgastrechte der Deutschen Bahn zu haben. Sollte also kein Problem darstellen für SWINE, nicht nur die 100% Erstattung zu kassieren, sondern auch kostenlos nach seinem Termin wieder zurück zu fahren.wie sehen das die Schaffner in Ungarn?![]()
Ähnlich ist das in Paris mit den vielen Bahnhöfen. Die DB verkauft das dort zwar nicht, aber wenn man eine Verbindung der SNCF hat, steht man vor ähnlichem Problem und muss den Bahnhof wechseln. Die Metro ist dort auch nicht im Ticketpreis enthalten.Mal was Neues, den Fall hatte ich noch nie. Man beachte den unscheinbaren Hinweis "weiter mit öffentlichem Personennahverkehr", was bei der Weiterfahrt im Regionalzug irgendwie selbstverständlich wirkt. Budapest-Keleti und Zuglo sind nicht etwa Fern- und Regionalbahnhof, das sind zwei komplett unterschiedliche Bahnhöfe zwei Kilometer voneinander entfernt. Ist der Fahrgast zum kostenpflichtigen Bahnhofswechsel verpflichtet, oder darf man sich auch 2km weit die Beine vertreten und eine Verspätung geltend machen? Bzw. geht das nicht generell, da die DB wohl kaum Informationen zur Pünktlichkeit des Busverkehrs in Budapest hat.
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Diesen Hinweis bekommt man auch z.B., wenn man über Paris fährt und dort den Bahnhof wechseln muss. Ist halt wie wenn man einen Flughafenwechsel in LON, PAR oder MIL hat, auch wenn alles auf einem Ticket drauf ist.Mal was Neues, den Fall hatte ich noch nie. Man beachte den unscheinbaren Hinweis "weiter mit öffentlichem Personennahverkehr", was bei der Weiterfahrt im Regionalzug irgendwie selbstverständlich wirkt.
Doch, da darf man nur nicht drauf reinfallen: Es gibt nur eine Verbindung über Straßburg pro Tag alles andere geht quer durch Paris (Beispiel)Die DB verkauft das dort zwar nicht,
- 12:041h 56min
Lyon Part Dieu
TGV 6616![]()
Paris Gare de Lyon
Weitere Informationen- 14:00
Paris Gare de Lyon
- 65 Min.
Umsteigezeit anpassen- 15:554h 44min
Paris Nord
THA 9459![]()
Dortmund Hbf
Weitere Informationen- 20:39
Dortmund Hbf
Dann kann ja so nicht stimmen. Wenn man beispielsweise über Nacht München - Nürnberg - Rostock mit IC94 über die Nacht ab Nürnberg fährt und in Nürnberg um 0.xx den Anschluss verpasst, kann man ja kaum erwarten, dass der Fahrgast 5h auf dem Bahnsteig herumlungert.Neue Lektion über die Fahrgastrechte gelernt:
Gebucht: Köln 23:53 nach Erfurt 05:19, Umstieg in Frankfurt Hbf. IC nach Frankfurt schafft es die 20 min Umstiegszeit um genau eine Minute zu verpassen. Nun dachte ich: ok, lässt dir halt nen Hotelgutschein geben, da Fahrt frühestens um 04:56, also mehr als zwei Stunden später mit einer räudigen Umsteige-Verbindung via Nürnberg fortgesetzt werden kann.
Tja, geplante/gebuchte Ankunft nach 5 Uhr, damit kein Anspruch auf Hotel und das Prozedere sieht nun ein mehrstündiges Herumlungern am Frankfurter Hbf vor…
Da ich die Verbindung öfter fahren werde, halte ich fest: buche in Zukunft nur noch bis Eisenach, wo der ICE vor 5 Uhr ankommt…
Das ist üblich, auch in Paris, London oder Wien, dass ein Wechsel der Bahnhöfe auf Kosten des Fahrgastes zu erfolgen hat. Stand auch explizit im TCV und wird vermutlich auch irgendwo in den SCIC-NRT stehen.Mal was Neues, den Fall hatte ich noch nie. Man beachte den unscheinbaren Hinweis "weiter mit öffentlichem Personennahverkehr", was bei der Weiterfahrt im Regionalzug irgendwie selbstverständlich wirkt. Budapest-Keleti und Zuglo sind nicht etwa Fern- und Regionalbahnhof, das sind zwei komplett unterschiedliche Bahnhöfe zwei Kilometer voneinander entfernt. Ist der Fahrgast zum kostenpflichtigen Bahnhofswechsel verpflichtet, oder darf man sich auch 2km weit die Beine vertreten und eine Verspätung geltend machen? Bzw. geht das nicht generell, da die DB wohl kaum Informationen zur Pünktlichkeit des Busverkehrs in Budapest hat.
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Mit dem Absatz bin ich dann auch angekommen, aber da hieß es eben: klar ist die Fortsetzung heute (Tag ist ja noch jung) noch zumutbar, sind ja nur gute 2 Stunden Warten…Dann kann ja so nicht stimmen. Wenn man beispielsweise über Nacht München - Nürnberg - Rostock mit IC94 über die Nacht ab Nürnberg fährt und in Nürnberg um 0.xx den Anschluss verpasst, kann man ja kaum erwarten, dass der Fahrgast 5h auf dem Bahnsteig herumlungert.
Steht sinngemäß so auchbauf fahrgastrechte.info - in diesem Fall geht es um die Auslegung von nicht zumutbar. Bei einem verpassten Anschluss mit der Abfahrt um 23.59 wäre die Lage eindeutig.
"Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich
oder
ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,
werden dem Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt,..."
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Das ist üblich, auch in Paris, London oder Wien, dass ein Wechsel der Bahnhöfe auf Kosten des Fahrgastes zu erfolgen hat. Stant auch explizit im TCV und wird vermutlich auch irgendwo in den SCIC-NRT stehen.
Im Zweifel selbst buchen und über FGR einreichen.Mit dem Absatz bin ich dann auch angekommen, aber da hieß es eben: klar ist die Fortsetzung heute (Tag ist ja noch jung) noch zumutbar, sind ja nur gute 2 Stunden Warten…
Ich denke auch, dass das eigentlich für Fälle gedacht ist wie: Ankunft um 22 Uhr gebucht, letzter Abschnitt fällt aus aber man könnte am letzten Umstieg noch um 23 Uhr einen Zug nehmen, der dann irgendwann nachts um drei ankommt. Dann darf ich am Umstiegsort übernachten auf DB Kosten.
Weiteres Argument war: Wenn Sie so eine Nachtfahrt mit Ankunft nach 5 Uhr buchen, müssen Sie eben davon ausgehen, dass Sie die ganze Nacht unterwegs sind.
äh…ja, aber doch nicht auf dem Bahnsteig???
Ich finde den Fall durchaus interessant, weshalb ich meine Erfahrung hier geschildert habe. Hatte dann aber vor Ort nicht die Lust und den Nerv mir auf eigene Faust was zu suchen und ggf. per Anwalt zu testen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht…
Schon klar, bei klaren Dingern selbst schon so gemacht, aber ich hatte hier den starken Verdacht, dass ich da nicht so schnell meine Kohle wiedergesehen hätte… ;-)Im Zweifel selbst buchen und über FGR einreichen.
Da wird man aber auf die international Seite geleitet und bekommt zwei separate Tickets. Da ist die Lage dann eh eindeutig.Doch, da darf man nur nicht drauf reinfallen: Es gibt nur eine Verbindung über Straßburg pro Tag alles andere geht quer durch Paris (Beispiel)
Nur weil es keine Reservierung mehr gibt, ist ein Zug nicht automatisch „voll“. Das Reservierungssystem wird eine bestimmte Zeit vor der Abfahrt gesperrt, ab diesem Zeitpunkt können nur noch bestimmte Plätze reserviert werden (Express-Reservierung). Diese sind bei erfolgreicher Buchung dann im Zug auch nicht mit der Strecke gekennzeichnet, sondern entweder gar nicht oder dauerhaft als „ggf. reserviert“. Wenn diese Plätze weg sind, können für den betreffenden Zug gar keine Reservierungen mehr verkauft werden.weil der Zug aber schon so voll war das es keine Reservierung mehr gab
Reservierung hat nichts mit dem Ticket zu tun und die Ausstellung einer neuen Reservierung im Reisezentrum läuft über Kulanz. Ob es mittlerweile noch eine Erstattung für die nicht nutzbare Reservierung gibt, die bei einem Ticket der 1. Klasse nunmal inklusive ist, weiß ich nicht. Einen Versuch ist es aber wert.Tja die Bahn hat ganze Arbeit geleitet und der ICE1557 hat in Leipzig geendet nächster Zug wäre also der Regio um 13:00 gewesen der war aber so voll das ich sicher nicht mit einem ersten Klasse Ticket stehen werde jetzt wollt ich gerade eine neue Reservierung für den nächsten ICE holen und das Reizezentrum in Leipzip meint ist Essig weil ich hätte ja mit dem Regio fahren können.
Das kann doch nicht deren Ernst und rechtlch sauber sein oder?
Diese werden regelmässig in Fällen der FGR und Nutzung alternativer Verbindung nicht in einen Wert >0 erstattet.Ob es mittlerweile noch eine Erstattung für die nicht nutzbare Reservierung gibt, die bei einem Ticket der 1. Klasse nunmal inklusive ist, weiß ich nicht.
Stimmt nicht die vom Servicecenter sind so unterbelichtet das die regelmäßig auch die Reservierung erstatten die man im Reisezentrum gratis gekriegt hat, die perfekte Dummheit sieht man dann wenn der Betrag für 2. Klasse erstattet wird obwohls ein 1. Klasse Ticket war.Diese werden regelmässig in Fällen der FGR und Nutzung alternativer Verbindung nicht in einen Wert >0 erstattet.
Genau, und bitte nicht an Kraftausdrücken sparen! Saftladen muss mindestens sein, bescheuert und unterbelichtet geht immer, und perfekte Dummheit ist eigentlich fast schon zu schwach.Bitte halte uns auf dem Laufenden!
Hat bei mir neulich geklappt. Die Fahrt war im August, die Erstattung kam dann irgendwann im Oktober.Ob es mittlerweile noch eine Erstattung für die nicht nutzbare Reservierung gibt, die bei einem Ticket der 1. Klasse nunmal inklusive ist, weiß ich nicht. Einen Versuch ist es aber wert.
Nach Zustellung der Klage an den Beklagten gibt es eine gesetzlich festgelegte Frist von zwei Wochen in der die sogenannte Verteidigungsanzeige erfolgen muss.Was mir aufgefallen ist vom Aktenzeichen haben die nur auf Klage 1 und 4 reagiert was ist jetzt wenn die bei 2,3 und 5 zu bescheuert waren zu reagieren? weil es gibt ja da so eine Frist wo man ja innerhalb von zwei Wochen reagieren muss? Hätten die das gemacht wär doch die Post auch schon da???
Das Problem dürfte nur sein, dass die DB sehr wahrscheinlich auf rechtlich dünnen Eis steht und die Verfahren krachen verlieren wird.ich freu mich, wenn die Bahn mal gewinnt und der Spuk hier ein Ende hat