Bahn-Sammelthread

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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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FRA
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also SWINE würde die Fahrt in Keleti wegen einer zu erwartenden Verspätung am Ziel >60min abbrechen und eine vollständige Erstattung anfordern.
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.066
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FRA
wie sehen das die Schaffner in Ungarn? :p
Ungarische Schaffner sind bekannt dafür, sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, Verständnis und Wissen über die Anwendung der Fahrgastrechte der Deutschen Bahn zu haben. Sollte also kein Problem darstellen für SWINE, nicht nur die 100% Erstattung zu kassieren, sondern auch kostenlos nach seinem Termin wieder zurück zu fahren.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
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Mal was Neues, den Fall hatte ich noch nie. Man beachte den unscheinbaren Hinweis "weiter mit öffentlichem Personennahverkehr", was bei der Weiterfahrt im Regionalzug irgendwie selbstverständlich wirkt. Budapest-Keleti und Zuglo sind nicht etwa Fern- und Regionalbahnhof, das sind zwei komplett unterschiedliche Bahnhöfe zwei Kilometer voneinander entfernt. Ist der Fahrgast zum kostenpflichtigen Bahnhofswechsel verpflichtet, oder darf man sich auch 2km weit die Beine vertreten und eine Verspätung geltend machen? Bzw. geht das nicht generell, da die DB wohl kaum Informationen zur Pünktlichkeit des Busverkehrs in Budapest hat.


Anhang anzeigen 193837
Ähnlich ist das in Paris mit den vielen Bahnhöfen. Die DB verkauft das dort zwar nicht, aber wenn man eine Verbindung der SNCF hat, steht man vor ähnlichem Problem und muss den Bahnhof wechseln. Die Metro ist dort auch nicht im Ticketpreis enthalten.

Das Ticket würde in dem Fall allerdings nicht von Nürnberg nach Ferihegy ausgestellt, sondern von Nürnberg nach Budapest. Ferihegy scheint also Budapest (Keleti) gleichgestellt zu sein. Das Ticket kostet entsprechend nicht mehr. Ich bin mir aber nicht einmal sicher, dass es eine tarifliche Gleichstellung in Ungarn überhaupt gibt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.960
7.027
Mal was Neues, den Fall hatte ich noch nie. Man beachte den unscheinbaren Hinweis "weiter mit öffentlichem Personennahverkehr", was bei der Weiterfahrt im Regionalzug irgendwie selbstverständlich wirkt.
Diesen Hinweis bekommt man auch z.B., wenn man über Paris fährt und dort den Bahnhof wechseln muss. Ist halt wie wenn man einen Flughafenwechsel in LON, PAR oder MIL hat, auch wenn alles auf einem Ticket drauf ist.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.802
3.460
Corona-Land
Die DB verkauft das dort zwar nicht,
Doch, da darf man nur nicht drauf reinfallen: Es gibt nur eine Verbindung über Straßburg pro Tag alles andere geht quer durch Paris (Beispiel)
  • 12:041h 56min

    Lyon Part Dieu
    20dp_icon_transportation_ICE.svg
    TGV 6616
    Paris Gare de Lyon
    Weitere Informationen
  • 14:00

    Paris Gare de Lyon
  • 65 Min.
    Umsteigezeit anpassen
  • 15:554h 44min

    Paris Nord
    20dp_icon_transportation_ICE.svg
    THA 9459
    Dortmund Hbf
    Weitere Informationen
  • 20:39

    Dortmund Hbf
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.647
5.299
Z´Sdugärd

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.241
638
LEJ
Neue Lektion über die Fahrgastrechte gelernt:

Gebucht: Köln 23:53 nach Erfurt 05:19, Umstieg in Frankfurt Hbf. IC nach Frankfurt schafft es die 20 min Umstiegszeit um genau eine Minute zu verpassen. Nun dachte ich: ok, lässt dir halt nen Hotelgutschein geben, da Fahrt frühestens um 04:56, also mehr als zwei Stunden später mit einer räudigen Umsteige-Verbindung via Nürnberg fortgesetzt werden kann.
Tja, geplante/gebuchte Ankunft nach 5 Uhr, damit kein Anspruch auf Hotel und das Prozedere sieht nun ein mehrstündiges Herumlungern am Frankfurter Hbf vor…
Da ich die Verbindung öfter fahren werde, halte ich fest: buche in Zukunft nur noch bis Eisenach, wo der ICE vor 5 Uhr ankommt…
Dann kann ja so nicht stimmen. Wenn man beispielsweise über Nacht München - Nürnberg - Rostock mit IC94 über die Nacht ab Nürnberg fährt und in Nürnberg um 0.xx den Anschluss verpasst, kann man ja kaum erwarten, dass der Fahrgast 5h auf dem Bahnsteig herumlungert.

Steht sinngemäß so auch auf fahrgastrechte.info - in diesem Fall geht es um die Auslegung von nicht zumutbar. Bei einem verpassten Anschluss mit der Abfahrt um 23.59 wäre die Lage eindeutig.

"Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich
oder
ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,

werden dem Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt,..."
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mal was Neues, den Fall hatte ich noch nie. Man beachte den unscheinbaren Hinweis "weiter mit öffentlichem Personennahverkehr", was bei der Weiterfahrt im Regionalzug irgendwie selbstverständlich wirkt. Budapest-Keleti und Zuglo sind nicht etwa Fern- und Regionalbahnhof, das sind zwei komplett unterschiedliche Bahnhöfe zwei Kilometer voneinander entfernt. Ist der Fahrgast zum kostenpflichtigen Bahnhofswechsel verpflichtet, oder darf man sich auch 2km weit die Beine vertreten und eine Verspätung geltend machen? Bzw. geht das nicht generell, da die DB wohl kaum Informationen zur Pünktlichkeit des Busverkehrs in Budapest hat.


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Das ist üblich, auch in Paris, London oder Wien, dass ein Wechsel der Bahnhöfe auf Kosten des Fahrgastes zu erfolgen hat. Stand auch explizit im TCV und wird vermutlich auch irgendwo in den SCIC-NRT stehen.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.085
2.557
Dann kann ja so nicht stimmen. Wenn man beispielsweise über Nacht München - Nürnberg - Rostock mit IC94 über die Nacht ab Nürnberg fährt und in Nürnberg um 0.xx den Anschluss verpasst, kann man ja kaum erwarten, dass der Fahrgast 5h auf dem Bahnsteig herumlungert.

Steht sinngemäß so auchbauf fahrgastrechte.info - in diesem Fall geht es um die Auslegung von nicht zumutbar. Bei einem verpassten Anschluss mit der Abfahrt um 23.59 wäre die Lage eindeutig.

"Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich
oder
ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,

werden dem Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt,..."
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das ist üblich, auch in Paris, London oder Wien, dass ein Wechsel der Bahnhöfe auf Kosten des Fahrgastes zu erfolgen hat. Stant auch explizit im TCV und wird vermutlich auch irgendwo in den SCIC-NRT stehen.
Mit dem Absatz bin ich dann auch angekommen, aber da hieß es eben: klar ist die Fortsetzung heute (Tag ist ja noch jung) noch zumutbar, sind ja nur gute 2 Stunden Warten…

Ich denke auch, dass das eigentlich für Fälle gedacht ist wie: Ankunft um 22 Uhr gebucht, letzter Abschnitt fällt aus aber man könnte am letzten Umstieg noch um 23 Uhr einen Zug nehmen, der dann irgendwann nachts um drei ankommt. Dann darf ich am Umstiegsort übernachten auf DB Kosten.
Weiteres Argument war: Wenn Sie so eine Nachtfahrt mit Ankunft nach 5 Uhr buchen, müssen Sie eben davon ausgehen, dass Sie die ganze Nacht unterwegs sind.
äh…ja, aber doch nicht auf dem Bahnsteig???

Ich finde den Fall durchaus interessant, weshalb ich meine Erfahrung hier geschildert habe. Hatte dann aber vor Ort nicht die Lust und den Nerv mir auf eigene Faust was zu suchen und ggf. per Anwalt zu testen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht…
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.241
638
LEJ
Mit dem Absatz bin ich dann auch angekommen, aber da hieß es eben: klar ist die Fortsetzung heute (Tag ist ja noch jung) noch zumutbar, sind ja nur gute 2 Stunden Warten…

Ich denke auch, dass das eigentlich für Fälle gedacht ist wie: Ankunft um 22 Uhr gebucht, letzter Abschnitt fällt aus aber man könnte am letzten Umstieg noch um 23 Uhr einen Zug nehmen, der dann irgendwann nachts um drei ankommt. Dann darf ich am Umstiegsort übernachten auf DB Kosten.
Weiteres Argument war: Wenn Sie so eine Nachtfahrt mit Ankunft nach 5 Uhr buchen, müssen Sie eben davon ausgehen, dass Sie die ganze Nacht unterwegs sind.
äh…ja, aber doch nicht auf dem Bahnsteig???

Ich finde den Fall durchaus interessant, weshalb ich meine Erfahrung hier geschildert habe. Hatte dann aber vor Ort nicht die Lust und den Nerv mir auf eigene Faust was zu suchen und ggf. per Anwalt zu testen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht…
Im Zweifel selbst buchen und über FGR einreichen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
990
514
Seit wann sind die Bahnler im Reiseentrum eigentlich so unfreundlich geworden?

Ich war heute im ICE 616 aus Ulm in Mannheim angekommen.
Eigentlich sollten ja 4 Min zum einsteigen sein der 616er hatte aber 3 Minuten Verspätung und ich wollte in den 270 gegenüber einsteigen. Vor mir war eine Oma die eben etwas länger gebraucht hatte obwohl schon jemand vor mir ihr geholfen hatte ich kommt aus dem Zug raus und der 270er macht gerade die Türen zu doof gelaufen.
Also zum Reisezentrum getingelt und dort ner sehr unfreundlichen Dame am Schalter gebegnet ihr O Ton war dann das: dass müssen sie mit dem Schaffner klären ob der sie mitnimmt eine Minute zum Umsteigen in den Zug gegenüber reicht wenn sie länger brauchen ist das ihr Pech

Ich war ziemlich baff und bin abgezogen und dachte mir ich setz mich in den nächsten Zug und wenns Ärger gibt dann lasse ich mir diesen Zettel ausstellen und die sollen vor Gericht klagen.
Als ich dann vor dem Servicepoint etwas länger die Tafel studiert hab kam ein andere Bahnler mit dieser Infokappe hat gefragt ob helfen kann ich hab ihm die Fahrkarte gezeigt und gesagt was war der ist die paar Schritte zum Servicepoint hat das der Dame dort gegeben und kurz danach hatte ich ne neue Verbindung mit dem Stempel Zugbindung aufgeboben zurück.
Sie hat mir gesagt wegen der neuen Reservierung soll ich ins Reisezentrum die buchen um also dort hin und weil nur zwei Schalter offen wieder bei der gleichen gelandet die hat vielleicht ne Fresse gezogen und meinte sie macht das nicht ich hab mein Zeug gepackt und bin zum anderen Schalter dort hat mir der Kollege ohne Probleme für die neue Verbindung die Reservierung gemacht.

Ist das jetzt neu bei denen? das letzte Mal hat der Umstieg in Ulm nicht geklappt weil ich 5 Mnuten statt 18 mit den Koffern nicht geschafft hab aber da gabs im Reisezentrum kein Problem.

Hatte ich da heute morgen nur Pech oder ist ja generell so und kann hier die DB wirklich sagen mein Pech wenn deren Zug verspätung hat und deswegen das Umsteigen so extrem knapp ist?
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
990
514
Kann einem die Bahn eigentlich an den Karren pissen wenn man aus gutem Grund nicht die nächste Gelegenheit genommen hat?

Ich hätte um 13:39 Uhr ankommen sollen Umstieg hat nicht geklappt nächste Gelegenheit wäre 15:14 gewesen weil der Zug aber schon so voll war das es keine Reservierung mehr gab und schon 18 Minuten Verspätung bei 20 Minuten Umsteigezeit absehbar waren habe ich den nächsten genommen wäre um 15:39 angeommen.
Tja die Bahn hat ganze Arbeit geleitet und der ICE1557 hat in Leipzig geendet nächster Zug wäre also der Regio um 13:00 gewesen der war aber so voll das ich sicher nicht mit einem ersten Klasse Ticket stehen werde jetzt wollt ich gerade eine neue Reservierung für den nächsten ICE holen und das Reizezentrum in Leipzip meint ist Essig weil ich hätte ja mit dem Regio fahren können.

Das kann doch nicht deren Ernst und rechtlch sauber sein oder?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.716
15.598
Ich verstehe nur die Hälfte, aber die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt gemäß Fahrgastrechte-VO bezieht sich nur auf die Fahrkarte. Eine neue Reservierung ist Kulanz, und wenn die Bahn nur bei sofortiger Weiterfahrt kulant ist, dann ist das ok. Nicht schön, aber ist so.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
weil der Zug aber schon so voll war das es keine Reservierung mehr gab
Nur weil es keine Reservierung mehr gibt, ist ein Zug nicht automatisch „voll“. Das Reservierungssystem wird eine bestimmte Zeit vor der Abfahrt gesperrt, ab diesem Zeitpunkt können nur noch bestimmte Plätze reserviert werden (Express-Reservierung). Diese sind bei erfolgreicher Buchung dann im Zug auch nicht mit der Strecke gekennzeichnet, sondern entweder gar nicht oder dauerhaft als „ggf. reserviert“. Wenn diese Plätze weg sind, können für den betreffenden Zug gar keine Reservierungen mehr verkauft werden.

Tja die Bahn hat ganze Arbeit geleitet und der ICE1557 hat in Leipzig geendet nächster Zug wäre also der Regio um 13:00 gewesen der war aber so voll das ich sicher nicht mit einem ersten Klasse Ticket stehen werde jetzt wollt ich gerade eine neue Reservierung für den nächsten ICE holen und das Reizezentrum in Leipzip meint ist Essig weil ich hätte ja mit dem Regio fahren können.

Das kann doch nicht deren Ernst und rechtlch sauber sein oder?
Reservierung hat nichts mit dem Ticket zu tun und die Ausstellung einer neuen Reservierung im Reisezentrum läuft über Kulanz. Ob es mittlerweile noch eine Erstattung für die nicht nutzbare Reservierung gibt, die bei einem Ticket der 1. Klasse nunmal inklusive ist, weiß ich nicht. Einen Versuch ist es aber wert.
 

SGE

Erfahrenes Mitglied
29.06.2010
368
89
Ob es mittlerweile noch eine Erstattung für die nicht nutzbare Reservierung gibt, die bei einem Ticket der 1. Klasse nunmal inklusive ist, weiß ich nicht.
Diese werden regelmässig in Fällen der FGR und Nutzung alternativer Verbindung nicht in einen Wert >0 erstattet.
Anders sieht es aus, wenn die kostenprflichtige Reservierungen (Familienreservierung bei Begelitung durch Kinder) oder für die Alternativverbindungen ins Spiel kommen.
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.333
518
Ich habe ja gegen Saftladen vor einem Monat 5 Klagen einreichen lassen jetzt kam heute vom Gericht zweimal Post wo drin steht sie wollen sich verteidigen und wollen für die Klageerwiderung mehr Zeit das Gericht hat denen jetzt 8 Wochen gegeben.

Was mir aufgefallen ist vom Aktenzeichen haben die nur auf Klage 1 und 4 reagiert was ist jetzt wenn die bei 2,3 und 5 zu bescheuert waren zu reagieren? weil es gibt ja da so eine Frist wo man ja innerhalb von zwei Wochen reagieren muss? Hätten die das gemacht wär doch die Post auch schon da???

Diese werden regelmässig in Fällen der FGR und Nutzung alternativer Verbindung nicht in einen Wert >0 erstattet.
Stimmt nicht die vom Servicecenter sind so unterbelichtet das die regelmäßig auch die Reservierung erstatten die man im Reisezentrum gratis gekriegt hat, die perfekte Dummheit sieht man dann wenn der Betrag für 2. Klasse erstattet wird obwohls ein 1. Klasse Ticket war.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.876
825
ZQH
Bitte halte uns auf dem Laufenden!
Genau, und bitte nicht an Kraftausdrücken sparen! Saftladen muss mindestens sein, bescheuert und unterbelichtet geht immer, und perfekte Dummheit ist eigentlich fast schon zu schwach.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ob es mittlerweile noch eine Erstattung für die nicht nutzbare Reservierung gibt, die bei einem Ticket der 1. Klasse nunmal inklusive ist, weiß ich nicht. Einen Versuch ist es aber wert.
Hat bei mir neulich geklappt. Die Fahrt war im August, die Erstattung kam dann irgendwann im Oktober.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
zunächst zukünftig doch einfach etwas neutraler formulieren.
Was mir aufgefallen ist vom Aktenzeichen haben die nur auf Klage 1 und 4 reagiert was ist jetzt wenn die bei 2,3 und 5 zu bescheuert waren zu reagieren? weil es gibt ja da so eine Frist wo man ja innerhalb von zwei Wochen reagieren muss? Hätten die das gemacht wär doch die Post auch schon da???
Nach Zustellung der Klage an den Beklagten gibt es eine gesetzlich festgelegte Frist von zwei Wochen in der die sogenannte Verteidigungsanzeige erfolgen muss.

In diesem Fall ist nicht klar, ob diese tatsächlich nicht eingegangen ist oder sich die Bearbeitung aufgrund von unbekannten Gründen verzögert hat.

Sollte wirklich keine Verteidigungsanzeige abgeben worden sein, so kommt hängt es nun vom genauen Klageantrag ab, denn gute Anwälte stellen schon in der Klageschrift den Antrag auf Erlass eine Versäumnisurteils, ob dies in diesem Fall ebenfalls der Fall ist kann nur der beauftrage Anwalt beantworten.
Sollte der Antrag gestellt worden sein, dann wird das Gericht bereits ein sogenanntes Versäumnisurteil gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ausfertigen und zustellen.

Sollte der Antrag nicht schon in der Klageschrift gestellt worden sein, so muss dies erst beantragt werden auch aus diesem Grund sollte daher der Sachverhalt mit dem eigenen Anwalt besprochen werden.

Gegen das Versäumnisurteil, hat dann die Beklagte Partei zwei Wochen Zeit Einspruch zu erheben und die Einspruchsschrift zu verfassen und zu begründen wird dem Einspruch dann nach einer Prüfung auf Zulässigkeit durch das Gericht entsprochen befindet sich das Verfahren im selben Stand wie vor dem Versäumnis.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
ich freu mich, wenn die Bahn mal gewinnt und der Spuk hier ein Ende hat
Das Problem dürfte nur sein, dass die DB sehr wahrscheinlich auf rechtlich dünnen Eis steht und die Verfahren krachen verlieren wird.
Sollte wirklich die Verteidigungsanzeige ausgeblieben sein, so wäre das ein ziemlich dilettantisches Verhalten.

Die Begründungen der DB warum man angeblich nicht zahlen müsse sind oft sehr suspekt und abendteuerlich, ich selbst habe noch Verfahren bei der Schlichtungsstelle die eigentlich sehr klar und eindeutig sind aber die DB sich querstellt.

In einem Fall hat die DB einfach den Schlichtungsspruch abgelehnt, im Moment teste ich das Verfahren beim Eisenbahnbundesamt weil ich für 16,10 Euro und das 1. Klasse Upgrade nicht gleich klagen wollte, könnte sich aber noch ändern bis zum 31.12.2024 ist ja noch viel Zeit.
Die DB hat nur den Vorteil dass sich aufgrund der geringen Beträge nur selten geklagt wird, wäre das anders hätten wir ähnliche Zustände wie bei den Fluggesellschaften.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.344
16.474
www.red-travels.com
bei den vielen Fällen, die der User hier immer voller Stolz einreicht müsste das doch langsam auffallen, dass es sich um eine gewisse Täuschung handelt und er nie und nimmer auf mehreren Verbindungen gleichzeitig sein könnte, bei diversen Fällen am Tag.
 
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