Nochmal, die Verbindung ist nicht "gebucht", nur weil eine entsprechende Fahrplaninformation zusammen mit der Fahrkarte ausgegeben wurde. Nochmal, wie löst Du das im Flexpreis? Ich "buche" die Fahrt 2000-2200, fahre aber 0800-1000, bin dabei eine Stunde verspätet. Nach Deiner Lesart keine Ansprüche. Dass das nicht sein kann, liegt auf der Hand, oder?
Hier geht es aber nicht um einen Flexpreis sonst würde sich die Frage nach NV gar nicht stellen.
Denn beim Flexpreis sieht das so aus:
Hinfahrt: Frankfurt(M)Flugh. Oberstaufen, mit ICE
Über: VIA: (F*MA*HD/MZ*WO*PF)*S*UL*KE
mir wäre neu das in dem Kuhdorf Oberstaufen ein ICE hält, darum gibt es bei Flexticket nur die Wegevorschrift.
Wie soll denn nun bei Sparpreisen bei denen eine exakte Verbindung gebucht wird, auch wenn natürlich im NV Teil andere Züge genutzt werden können, dass die geplante Ankunft dann eben auf 23:08 Uhr bestimmt wurde.
Außerdem ist diese Sache doch nicht neu, vor einigen Monaten ist doch bei einem Kollegen aus dem Forum genau diese Art Anspruch abgelehnt worden, der ICE war verspätet aber wegen einer geplanten Übernachtung war die Ankunft am nächsten Tag dennoch pünktlich nach Plan.
Beim Flexpreis gibt man eben die Verbindung die man geplant und gefahren ist.
Aber auch da gilt nur weil eine geplante Pause verkürzt wird gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung, wird dort im Antrag die geplante Ankunftszeit 23:08 Uhr angegeben wurde dann ist es völlig egal ob der ICE +180 Minuten hatte, sondern die Antwort wird lauten das Ziel wurde ohne Verspätung erreicht.