Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
ich stelle mal folgenden Fall zu Diskussion:

Spricht eigentlich etwas dagegen, dagegen wenn zwei Personen die jeweils einen eigenen Platinstatus haben, den Statusvorteil Mitfahrerfreifahrt jeweils gegenseitig einlösen?

Die Konditionen ist ja nur, dass die Person welche den Status inne hat selbst einen gültigen Fahrschein braucht, mit einer Freifahrt oder sogar dem Interrail Ticket war das schon möglich.
Ich hätte eben noch einen Freifahrtsgutschein übrig den ich bis zum Ende der Statuslaufzeit sinnvoll verbrauchen könnte, einer Freundin geht es genauso daher die Frage ob sich nicht so für uns ein kostenloser Kurztrip für uns beide machbar machen würde.

Auf dem ersten Blick sehe ich keine Bedingungen die das unmöglich machen würde aber vielleicht ist meine Sichtweise zu eingeschränkt.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.209
2.827
FRA
Spricht eigentlich etwas dagegen, dagegen wenn zwei Personen die jeweils einen eigenen Platinstatus haben, den Statusvorteil Mitfahrerfreifahrt jeweils gegenseitig einlösen?
Was steht denn im Kleingedruckten zur Platin-Mitfahrerfreifahrt?

Die Mitfahrerfreifahrt für Normalsterbliche setzt ein Ticket im Flextarif voraus, und daran scheitert es, weil eine Freifahrt eben kein Ticket im Flextarif ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Was steht denn im Kleingedruckten zur Platin-Mitfahrerfreifahrt?
In der BB App steht folgendes:
... Die Fahrkarte gilt nur in Begleitung duch die BahnBonus Statuskundin Level Platin, die ihrerseite eine gültige Fahrkarte für dieselbe Wagenklasse benötigt.

Ein anderer den Bestimmungen entsprechender Gutschein wäre ja eine gültige Fahrkarte.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.209
2.827
FRA
In der BB App steht folgendes:
... Die Fahrkarte gilt nur in Begleitung duch die BahnBonus Statuskundin Level Platin, die ihrerseite eine gültige Fahrkarte für dieselbe Wagenklasse benötigt.
Recht interessant. Danach müsste es gehen.

Und auch das Kleingedruckte scheint es zu ermöglichen:

4.12. BahnBonus Status Mitfahrerfreifahrt (nicht zu verwechseln mit der „BahnBonus Mitfahrer-Freifahrt“ nach Nr. 4.4)
4.12.1 Beim Erreichen des BahnBonus Statuslevels Platin erhält der BahnBonus Teilnehmer einmalig zwei eToken für je eine Fahrkarte „BB Status Mitfahrer“ nach Nr. 2.2.2. Jeder eToken kann zur Onlinebuchung für eine Hin- und Rückfahrt in der 1. Klasse genutzt werden.
Die eToken können auch zur Buchung einer Fahrkarte 2. Klasse genutzt werden. In diesem Fall ist eine Reservierung nach Nr. 2.8 nicht enthalten.
Abweichend zu Nr. 2.2.2 können die eToken nur im Zeitraum der persönlichen Statuslaufzeit des BahnBonus Teilnehmers eingelöst werden. Bei Entfallen des Statuslevels verfallen die eTo-ken.
4.12.2 Ein eToken für die Fahrkarte „Status Mitfahrerfreifahrt“ berechtigt einen Mitfahrer zu einer gemeinsamen Fahrt mit dem BahnBonus Statuskunden in der gleichen Wagenklasse. Der BahnBonus Statuskunde benötigt eine eigene Fahrkarte (z.B. Spar-, Flexpreis oder BahnCard 100).
4.12.3 Die Fahrkarte „Status Mitfahrerfreifahrt“ gilt innerhalb Deutschlands, wenn zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC zurückgelegt wird. Sie ist kontingentiert und berechtigt nur zu Fahrten in den Zügen und zu den Zeiten, die in der Fahr-karte bezeichnet sind (Zugbindung). Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb nicht mehr möglich.

Danach ist eine Mitfahrerfreifahrt eine Fahrkarte. Und der BahnBonus Statuskunde braucht eine eigene Fahrkarte, wobei eine Mitfahrerfreifahrt nicht ausgeschlossen ist.

Es dürfte aber Diskussionen mit dem Zugbegleiter geben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Es dürfte aber Diskussionen mit dem Zugbegleiter geben.
Interessiert die das überhaupt wenn man Online eingecheckt ist?

Ich war ja mit dem anderen Gutschein unterwegs wir wurde nie drauf angesprochen ich habe uns in der Hinfahrt eingecheckt die Zugchefin hat nichts mal die Abteiltür geöffnet, auf der Rückfahrt war es nicht möglich da hat dee Ausdruck ihrer Freifahrt und mein Interrail Pass gereicht.
Meinen Status musste ich nicht vorzeigen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Wie heißt es im „Kreditkartenakzeptanz“ Thread: Entweder man geht mit der Zeit oder man geht mit der Zeit. Meine dänischen und niederländischen Kollegen haben sichtbar Schwierigkeiten mit dem siezen… war wohl Mitte des letzten Jahrhunderts noch üblich.
Sprachen sind eben unterschiedlich.

Böten US-Amerikaner und Briten sich das Duzen an, würde das kaum verstanden werden: „You can say you to me.“. Dafür sagen wir Deutschen z.B. zu Polizisten (und häufig auch zu Kunden) nicht „Sir“.

Dänen und Niederländer haben zwar ein „Sie“, doch wird in Dänemark allenfalls die Königsfamilie gesiezt. Alle anderen werden geduzt. Die Niederländer gehen nicht so weit, doch deutlich weiter als wir Deutschen.

Gibt auch Länder, da wird mehr gesiezt als bei uns. Frankreich, zum Beispiel.

In Deutschland ist ein Siezen auf so einem Plakat nicht modern, sondern falsch. Gerade die Bahn-Klientel - noch dazu 1. Klasse - ist ja nun nicht die Sperrspitze in Sachen sprachlicher Weiterentwicklung. Deshalb ist es auch nicht zielgruppenorientiert.

Im Kontext der Deutschen Bahn von „man geht mit der Zeit“ zu sprechen, verbietet sich generell. Zum einen ist es der rückständigste Schnarchladen des Universums, zum anderen ist er unkaputtbar, weil er trotz absoluter Inkompetenz nicht aufgelöst wird.

Das Plakat ist einfach nur schlecht und peinlich. Das ist die Art der Bahn „das mit den Fähnchen zu machen.“
 
Zuletzt bearbeitet:

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.876
825
ZQH
Sprachen sind eben unterschiedlich.

Böten US-Amerikaner und Briten sich das Duzen an, würde das kaum verstanden werden: „You can say you to me.“.
Nun ja, das englische „you“ ist ja die Sie-Form. Sonst würden sie sich das „thee“ anbieten. Macht aber seit Jahrhunderten keiner mehr, weil sie sich dran gewöhnt haben, sich untereinander alle zu siezen (auch Freunde und Familie).
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.024
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Zum Wochenstart wieder mal 2 Fragen, die eventuell schon beantwortet wurden:
  1. Was passiert nach Kündigung der BC25 mit dem BahnBonus-Account? Bekomme ich automatisch eine Karte mit der selben bzw. einer anderen Nummer?
  2. Wie war das noch mal mit der Zugbindung? Gestern habe ich (ganz ohne künstlichen Zwischenstopp) tatsächlich den früheren Anschluss erwischt. Laut Bahneigener Info entfällt in diesen Fällen die Zugbindung. In meinem Fall handelte es sich alledings um den Wechsel von RE auf (früheren) RE, der IC wäre erst viel später gekommen. Im Regionalverkehr gibt es keine Zugbindung, andererseits entfällt die Zugbindung bei wörtlicher Auslegung des Textes für die gesamte Fahrt.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.251
1.417
Heute kam auch die offizielle Mail, dass das Deutschlandticket ab 1.5. als "freiwillige und kulanzweise Leistung von DB Fernverkehr" in der BC100 enthalten sei.
Es gibt aber keine neue Karte, lediglich neu ausgestellte Karten hätten dann einen entsprechenden Aufdruck.
Da bin ich ja sehr gespannt, ob das der Busfahrer in der Provinz auch alles weiß.

Schon zu Cityticket Zeiten hatte ich in Essen in der U Bahn mal eine Kontrolle mit "Das ist eine Kreditkarte, was soll ich damit?"
 
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fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
2.104
255
Berlin (TXL)
Zum Wochenstart wieder mal 2 Fragen, die eventuell schon beantwortet wurden:
  1. Was passiert nach Kündigung der BC25 mit dem BahnBonus-Account? Bekomme ich automatisch eine Karte mit der selben bzw. einer anderen Nummer?
  2. Wie war das noch mal mit der Zugbindung? Gestern habe ich (ganz ohne künstlichen Zwischenstopp) tatsächlich den früheren Anschluss erwischt. Laut Bahneigener Info entfällt in diesen Fällen die Zugbindung. In meinem Fall handelte es sich alledings um den Wechsel von RE auf (früheren) RE, der IC wäre erst viel später gekommen. Im Regionalverkehr gibt es keine Zugbindung, andererseits entfällt die Zugbindung bei wörtlicher Auslegung des Textes für die gesamte Fahrt.
Sofern Du im eingeloggten Zustand eine neue BahnCard beantragst, wird diese mit dem bestehenden Bahn Bonus Konto verknüpft
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.715
15.596
Schon zu Cityticket Zeiten hatte ich in Essen in der U Bahn mal eine Kontrolle mit "Das ist eine Kreditkarte, was soll ich damit?"

"Schön, das ist Ihre BahnCard; haben Sie auch eine Fahrkarte dazu?" :LOL: Man muss dem Mann zugute halten, dass er von der SNCF war (aber ein einem DB-Zug, Forbach-Saarbrücken). Er ließ sich aber von der Systematik überzeugen, BC25 -> 25 % Rabatt, BC50 -> 50 % Rabatt, BC100 -> Na? Na? :LOL:
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.947
7.026
Wie heißt es im „Kreditkartenakzeptanz“ Thread: Entweder man geht mit der Zeit oder man geht mit der Zeit. Meine dänischen und niederländischen Kollegen haben sichtbar Schwierigkeiten mit dem siezen… war wohl Mitte des letzten Jahrhunderts noch üblich.
Und in Brasilien wiederum siezen sich alle. War vermutlich vor 200 Jahren auch noch anders.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sofern Du im eingeloggten Zustand eine neue BahnCard beantragst, wird diese mit dem bestehenden Bahn Bonus Konto verknüpft
Trotzdem können die Zugbegleiter bei der Fahrkartenkontrolle nicht sehen, ob der Fahrgast eine aktuell gültige Bahncard besitzt. Ich habe neulich eine Zugbegleiterin das explizit gefragt, und sie hat mir auf ihrem Gerät gezeigt, dass sie dazu nichts angezeigt bekommt.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Habt ihr Erfahrungen mit Reisen an einem anderen Tag in Folge von alltäglicher Verspätung? Also ohne explizite Kulanzregeln wg. Streiks usw.:

Wenn beim (Super) Sparpreis schon vor Start wg. Verspätungen klar ist, das ich nachts stranden würde, und ich also an einem anderen Tag fahren will:
1. Bis wann macht die Bahn das noch ohne Stress mit? Nächster Tag Nachmittag sollte easy gehen. Was ist z.B. zwei Tage später? Eine Woche später?
2. Kann/soll/darf/muss ich mir ein neues Ticket buchen und dieses zur Erstattung einreichen, oder gilt das alte Ticket für den neuen Tag? Macht es hier einen Unterschied ob es a.) ein (Super) Sparpreis, oder b.) ein (Super) Sparpreis EU ist und die Reise im Ausland beginnt bzw. endet?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
1. Bis wann macht die Bahn das noch ohne Stress mit?
Kommt drauf an, was genau mit ohne Stress gemeint ist.

Bei Sparpreisen hat die DB die Sicht, dass durch die Aufhebung der Zugbindung wegen Verspätung die Gültigkeit bis maximal 10 Uhr am Folgetag gegeben ist.

Grundsätzlich ist es aber kein Problem sich im Zug/Servicepoint/Reisezentrum das Ticket für den ganzen Folgetag gültig zu schreiben.
Ich konnte es auch schon erreichen, dass die geplante Ankunft am Samstag auf Montag verlegt wurde, nachdem ich darauf hingewiesen hatte dass mein Ziel nur im ungünstigen Takt zu erreichen war.
Das Ticket wurde im RZ dann für den Montag gültig geschrieben und in den folgenden Zügen gab es keine Probleme.

Eine Woche später wird die DB nicht mitmachen obwohl sie es müsste wenn die Verspätung am Zielort mehr als 60 Minuten beträgt, die EU Fahrgastrechteverordnung gibt ja die Berechtigung zu einem späteren gewählten Zeitpunkt zu fahren, das sieht die DB aber anders.
Wir haben hier ja einen "Bahn-Fachmman" der angekündigt hatte genau das probieren zu wollen aber von diesem gibt es aktuell keine neuen Beiträge.

Kann/soll/darf/muss ich mir ein neues Ticket buchen und dieses zur Erstattung einreichen, oder gilt das alte Ticket für den neuen Tag?
Formal kann/darf natürlich immer ein neues Ticket gebucht und zur Erstattung eingereicht werden, das Problem besteht dann darin wenn die DB die Erstattung verweigert.
Wie schon beschrieben bei einer verspäteten Ankunft von 61 Minuten oder mehr (ab dem 07. Juni 2023 müssen es dann 60 Minuten oder mehr sein) besteht das Recht die Fahrt zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. eine Woche dürfte rechtlich kaum angreifbar sein, aber das Problem besteht darin dass die DB einen neuen Fahrschein nicht erstatten könnte oder falls kein neuer Fahrschein erworben wird der vorhandene als ungültig gewertet und eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt wird.

Für letztere gibt es keine Rechtsgrundlage und die Durchsetzung dürfte durch DB vor dem Amtsgericht nicht gelingen aber viele scheuen dan damit verbundenen Aufwand.
 
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InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
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206
Bis wann macht die Bahn das noch ohne Stress mit? Nächster Tag Nachmittag sollte easy gehen. Was ist z.B. zwei Tage später? Eine Woche später?
Laut Artikel 18 der EU-Fahrgastrechte-Verordnung gilt Folgendes:
"Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen [...] an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden [...]:
[...]
c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts."
Es kann trotzdem äußerst hilfreich sein, sich das Ticket für einen anderen Tag im Reisezentrum (ggf. mit Hinweis auf die EU-Verordnung) gültigschreiben zu lassen. Meist reicht aber auch schon ein freundliches Fragen und kurze Erklärung der Situation. Das vermeidet Diskussionen.

Macht es hier einen Unterschied ob es a.) ein (Super) Sparpreis, oder b.) ein (Super) Sparpreis EU ist und die Reise im Ausland beginnt bzw. endet?
In der EU müssen sich alle Länder und Bahngesellschaften an diese Regelung halten. Im Ausland ist es aber eventuell noch schwieriger die Situation zu erklären, und ein Stempel mit Erklärung des Reisezentrums akzeptiert auch nicht jeder Zugbegleiter, insbesondere falls noch eine Sprachbarriere vorhanden sein sollte.
Dort würde ich also klar den Weg über die Erstattung wählen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Laut Artikel 18 der EU-Fahrgastrechte-Verordnung gilt Folgendes:
"Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen [...] an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden [...]:
[...]
Vorsicht das stammt aus der neuen VO (782/2021) die erst am 07. Juni in Kraft tritt aktuell müssen es noch mehr als 60 Minuten sein.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.638
12.536
FRA/QKL
Habt ihr Erfahrungen (…) in Folge von alltäglicher Verspätung?
Kann dich beruhigen. Es geht auch sehr pünktlich. War heute ganz baff als mein ICE schon 5 Minuten vor der geplanten Ankunft im Fernbahnhof eingefahren ist. Nach pünktlicher Abfahrt in Frankfurt dann in Mannheim 6 Minuten Verspätung. Die waren in Stuttgart schon wieder auf 0. Später noch Umstieg auf RE und Ankunft auf die Sekunde genau am Zielort.