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Darüber können sich halt auch echt nur Deutsche aufregen.
Beim Saufen duzt man sich schnellBei der Bahn wird man jetzt ungefragt geduzt:
Bei der Bahn wird man jetzt ungefragt geduzt:
Was steht denn im Kleingedruckten zur Platin-Mitfahrerfreifahrt?Spricht eigentlich etwas dagegen, dagegen wenn zwei Personen die jeweils einen eigenen Platinstatus haben, den Statusvorteil Mitfahrerfreifahrt jeweils gegenseitig einlösen?
In der BB App steht folgendes:Was steht denn im Kleingedruckten zur Platin-Mitfahrerfreifahrt?
Recht interessant. Danach müsste es gehen.In der BB App steht folgendes:
... Die Fahrkarte gilt nur in Begleitung duch die BahnBonus Statuskundin Level Platin, die ihrerseite eine gültige Fahrkarte für dieselbe Wagenklasse benötigt.
4.12. BahnBonus Status Mitfahrerfreifahrt (nicht zu verwechseln mit der „BahnBonus Mitfahrer-Freifahrt“ nach Nr. 4.4)
4.12.1 Beim Erreichen des BahnBonus Statuslevels Platin erhält der BahnBonus Teilnehmer einmalig zwei eToken für je eine Fahrkarte „BB Status Mitfahrer“ nach Nr. 2.2.2. Jeder eToken kann zur Onlinebuchung für eine Hin- und Rückfahrt in der 1. Klasse genutzt werden.
Die eToken können auch zur Buchung einer Fahrkarte 2. Klasse genutzt werden. In diesem Fall ist eine Reservierung nach Nr. 2.8 nicht enthalten.
Abweichend zu Nr. 2.2.2 können die eToken nur im Zeitraum der persönlichen Statuslaufzeit des BahnBonus Teilnehmers eingelöst werden. Bei Entfallen des Statuslevels verfallen die eTo-ken.
4.12.2 Ein eToken für die Fahrkarte „Status Mitfahrerfreifahrt“ berechtigt einen Mitfahrer zu einer gemeinsamen Fahrt mit dem BahnBonus Statuskunden in der gleichen Wagenklasse. Der BahnBonus Statuskunde benötigt eine eigene Fahrkarte (z.B. Spar-, Flexpreis oder BahnCard 100).
4.12.3 Die Fahrkarte „Status Mitfahrerfreifahrt“ gilt innerhalb Deutschlands, wenn zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC zurückgelegt wird. Sie ist kontingentiert und berechtigt nur zu Fahrten in den Zügen und zu den Zeiten, die in der Fahr-karte bezeichnet sind (Zugbindung). Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb nicht mehr möglich.
Interessiert die das überhaupt wenn man Online eingecheckt ist?Es dürfte aber Diskussionen mit dem Zugbegleiter geben.
Sprachen sind eben unterschiedlich.Wie heißt es im „Kreditkartenakzeptanz“ Thread: Entweder man geht mit der Zeit oder man geht mit der Zeit. Meine dänischen und niederländischen Kollegen haben sichtbar Schwierigkeiten mit dem siezen… war wohl Mitte des letzten Jahrhunderts noch üblich.
Sagt wer?Gerade die Bahn-Klientel - noch dazu 1. Klasse - ist ja nun nicht die Sperrspitze in Sachen sprachlicher Weiterentwicklung. Deshalb ist es auch nicht zielgruppenorientiert.
Nun ja, das englische „you“ ist ja die Sie-Form. Sonst würden sie sich das „thee“ anbieten. Macht aber seit Jahrhunderten keiner mehr, weil sie sich dran gewöhnt haben, sich untereinander alle zu siezen (auch Freunde und Familie).Sprachen sind eben unterschiedlich.
Böten US-Amerikaner und Briten sich das Duzen an, würde das kaum verstanden werden: „You can say you to me.“.
- Was passiert nach Kündigung der BC25 mit dem BahnBonus-Account? Bekomme ich automatisch eine Karte mit der selben bzw. einer anderen Nummer?
Sofern Du im eingeloggten Zustand eine neue BahnCard beantragst, wird diese mit dem bestehenden Bahn Bonus Konto verknüpftZum Wochenstart wieder mal 2 Fragen, die eventuell schon beantwortet wurden:
- Was passiert nach Kündigung der BC25 mit dem BahnBonus-Account? Bekomme ich automatisch eine Karte mit der selben bzw. einer anderen Nummer?
- Wie war das noch mal mit der Zugbindung? Gestern habe ich (ganz ohne künstlichen Zwischenstopp) tatsächlich den früheren Anschluss erwischt. Laut Bahneigener Info entfällt in diesen Fällen die Zugbindung. In meinem Fall handelte es sich alledings um den Wechsel von RE auf (früheren) RE, der IC wäre erst viel später gekommen. Im Regionalverkehr gibt es keine Zugbindung, andererseits entfällt die Zugbindung bei wörtlicher Auslegung des Textes für die gesamte Fahrt.
Schon zu Cityticket Zeiten hatte ich in Essen in der U Bahn mal eine Kontrolle mit "Das ist eine Kreditkarte, was soll ich damit?"
Und in Brasilien wiederum siezen sich alle. War vermutlich vor 200 Jahren auch noch anders.Wie heißt es im „Kreditkartenakzeptanz“ Thread: Entweder man geht mit der Zeit oder man geht mit der Zeit. Meine dänischen und niederländischen Kollegen haben sichtbar Schwierigkeiten mit dem siezen… war wohl Mitte des letzten Jahrhunderts noch üblich.
Trotzdem können die Zugbegleiter bei der Fahrkartenkontrolle nicht sehen, ob der Fahrgast eine aktuell gültige Bahncard besitzt. Ich habe neulich eine Zugbegleiterin das explizit gefragt, und sie hat mir auf ihrem Gerät gezeigt, dass sie dazu nichts angezeigt bekommt.Sofern Du im eingeloggten Zustand eine neue BahnCard beantragst, wird diese mit dem bestehenden Bahn Bonus Konto verknüpft
Kommt drauf an, was genau mit ohne Stress gemeint ist.1. Bis wann macht die Bahn das noch ohne Stress mit?
Formal kann/darf natürlich immer ein neues Ticket gebucht und zur Erstattung eingereicht werden, das Problem besteht dann darin wenn die DB die Erstattung verweigert.Kann/soll/darf/muss ich mir ein neues Ticket buchen und dieses zur Erstattung einreichen, oder gilt das alte Ticket für den neuen Tag?
Laut Artikel 18 der EU-Fahrgastrechte-Verordnung gilt Folgendes:Bis wann macht die Bahn das noch ohne Stress mit? Nächster Tag Nachmittag sollte easy gehen. Was ist z.B. zwei Tage später? Eine Woche später?
In der EU müssen sich alle Länder und Bahngesellschaften an diese Regelung halten. Im Ausland ist es aber eventuell noch schwieriger die Situation zu erklären, und ein Stempel mit Erklärung des Reisezentrums akzeptiert auch nicht jeder Zugbegleiter, insbesondere falls noch eine Sprachbarriere vorhanden sein sollte.Macht es hier einen Unterschied ob es a.) ein (Super) Sparpreis, oder b.) ein (Super) Sparpreis EU ist und die Reise im Ausland beginnt bzw. endet?
Vorsicht das stammt aus der neuen VO (782/2021) die erst am 07. Juni in Kraft tritt aktuell müssen es noch mehr als 60 Minuten sein.Laut Artikel 18 der EU-Fahrgastrechte-Verordnung gilt Folgendes:
"Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen [...] an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden [...]:
[...]
Kann dich beruhigen. Es geht auch sehr pünktlich. War heute ganz baff als mein ICE schon 5 Minuten vor der geplanten Ankunft im Fernbahnhof eingefahren ist. Nach pünktlicher Abfahrt in Frankfurt dann in Mannheim 6 Minuten Verspätung. Die waren in Stuttgart schon wieder auf 0. Später noch Umstieg auf RE und Ankunft auf die Sekunde genau am Zielort.Habt ihr Erfahrungen (…) in Folge von alltäglicher Verspätung?