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"Ohne Stress" soll heißen ganz pragmatisch ans Ziel kommen, keinen Anwalt nehmen, entstandene Mehrkosten vom "Servicecenter" nach Formularversand erstattet bekommen etc.Kommt drauf an, was genau mit ohne Stress gemeint ist.
Sagen wir man hat ne Verbindung von 17 bis 23:30 mit nem Supersparpreie EU ins Ausland. Um 17 Uhr steht schon fest dass man beim Umstieg um 22 Uhr höchstwahrscheinlich stranden würde. Ich vermute die DB spielt hier mit, wenn man am nächsten Nachmittag um 16 Uhr fährt. Ich frage mich, ob sie auch mitspielen wenn ich nicht extra ins Reisezentrum gehe sondern mir einfach ein neues Ticket kaufe und das einreiche.
Danke. Hier stellt sich wieder die Frage: Mit altem Ticket was dann noch Gültig ist, oder mit neuem das erstattet wird? Ich vermute mal formal sicher gültig im Ausland besser mit neuem Ticket, aber dafür dann wieder potentiell "Stress" beim erstatten.In der EU müssen sich alle Länder und Bahngesellschaften an diese Regelung halten. Im Ausland ist es aber eventuell noch schwieriger die Situation zu erklären, und ein Stempel mit Erklärung des Reisezentrums akzeptiert auch nicht jeder Zugbegleiter, insbesondere falls noch eine Sprachbarriere vorhanden sein sollte.
Dort würde ich also klar den Weg über die Erstattung wählen.
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Zum Thema eine Woche später, wenn auch hypothetisch:
c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts."
D.h. hier müsste man über den Rechtsweg ran? Gab es noch keine vergleichbaren Fälle?Eine Woche später wird die DB nicht mitmachen obwohl sie es müsste wenn die Verspätung am Zielort mehr als 60 Minuten beträgt, die EU Fahrgastrechteverordnung gibt ja die Berechtigung zu einem späteren gewählten Zeitpunkt zu fahren, das sieht die DB aber anders.
Wir haben hier ja einen "Bahn-Fachmman" der angekündigt hatte genau das probieren zu wollen aber von diesem gibt es aktuell keine neuen Beiträge.
Rein aus Interesse und unverbindlich: Wie könnte man sich so ein Verfahren vorstellen (im Sinne von Ungewissheit des Ausgangs, Dauer, Kosten, Anzahl der Instanzen etc.)
Aus Verbrauchersicht kann man sich da doch viele legitime Fälle denken: Jemand bucht einen Sparpreis lange im Voraus für eine Reise Freitag Abend bis Montag. Nun ist die Fahrt aufgrund der Verspätung Freitag Abend nicht möglich. Also möchte man eine Woche später die Reise durchführen. Oder sogar einen Monat später, weil man erst dann den Montag wieder frei bekommt.