Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ne, ich war da gerade zwischen Straßburg und Karlsruhe
Stimmt nur Samstags fährt die TGV Verbindung Paris - München zwei Stunden später unter anderer Zugnummer ab, die Wandschaft die ich vorletzte Woche mit dem TGV 9577 kam schon vor 22:00 Uhr in München an.

Da aber die Reservierungspflicht dann noch für Straßburg - Karlsruhe gibt dürfte es eigentlich keine Stehplätze gegeben haben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Aus technischer Sicht gar nicht mal so uninteressant was in S21 alles passiert ist
Absolut zeigt aber auch sehr gut, dass wohl keine Kapazitäten für das Ausgleichen von Störungen eingeplant sind.
Wenn ein Zug im Bahnhof wegen einer Türstörung oder dem Verladen von Rollstühlen länger braucht als vorgehen dann wird sich schnell alles massiv aufstauen.

Noch "spaßiger" wird es sollte ein Zug wegen einem technischen Defekt stehen bleiben.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Absolut zeigt aber auch sehr gut, dass wohl keine Kapazitäten für das Ausgleichen von Störungen eingeplant sind.
Wenn ein Zug im Bahnhof wegen einer Türstörung oder dem Verladen von Rollstühlen länger braucht als vorgehen dann wird sich schnell alles massiv aufstauen.

Noch "spaßiger" wird es sollte ein Zug wegen einem technischen Defekt stehen bleiben.
Top, zieht dann direkt Chaos bis nach NRW und München nach sich. :rolleyes:
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Top, zieht dann direkt Chaos bis nach NRW und München nach sich.
Nun ja nicht unbedingt, da heißt dann doch jetzt schon nächste außerordentlicher Halt Vaihingen (Enz) Halt Stuttgart Hbf entfällt nächster Halt Ulm Hbf und wird dann am Chaos vorbei geleitet.

Aber ja den Vortrag damals dass man die Gleise halbieren und trotzdem deutlich mehr Züge fahren lassen kann, da man ja den Takt der Züge durch moderne Technik und Software erhöhen kann, war schon damals (als die Pünktlichkeit um welten besser war) "total überzeugend".
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Sollte nicht die Gäubahn nun doch bleiben? Man hat ja wohl bewusst einen Bahnsteig unten "vergessen", um die zunächst genannte (längst überholte) Bausumme "politisch vermittelbar" zu halten?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
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Ist es inzwischen eigentlich inzwischen generell der Fall, dass das SFR die Antworten nicht mehr per Post sondern per E-Mail versendet?

Denn interessanter Weise sind drei Fälle schon bearbeitet worden, was ich aber nur durch den Geldeingang feststellen konnte, weder Brief noch E-Mail sind bisher zugegangen.

Bemerkenswert ist übrigens, dass das SFR es nicht hinbekommt den Fahrtabbruch eines 1. Klassefreifahrttickets zu berechnen, da im ersten Versuch nur 375 Punkte gutgschrieben wurden, sondern jetzt 5,90 Euro erstattet hat wofür es nun so gar keinen Grund gibt.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Entspricht dem Preis einer Reservierung.
Natürlich aber auch eine Reservierung zu erstatten, macht bei diesem Sachverhalt so absolut keinen Sinn.
Es war ja sogar ein 1500 BP 1. Klasse Freifahrt es wurde daher niemals für eine Reservierung irgendein Betrag in Geld aufgewendet.
Eine zweite neue Reservierung wurde ja nicht nötig die Fahrt wurde ja abgebrochen.

Auf der einen Seite verweigert die DB berechtigte Erstattungen und hofft wohl darauf, dass es keine Konsequenzen hat und auf der anderen Seite wir so Geld unnötig bezahlt.

Das passt eben nicht zusammen.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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Ich hatte das zwar noch im Hinterkopf aber 07. Juni 2023 ist nun wohl Schluss mit FGR bei höherer Gewalt:


Nicht das es derzeit auch genug Anlässe gibt für die die Bahn selbst für die Verspätungen verantwortlich ist, aber das wird dann wieder zu zahlreich häufigeren Nachfragen, Schlichtungen und Klagen führen. Insb. ist ja dann zu klären was z. B. mit "Verspätetes Personal aus vorheriger Fahrt" ist, das auf Grund Verspätung wegen höherer Gewalt den nächsten Zug verspätet. Gleiches für "Verspätung eines vorausfahrenden Zuges".
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.775
15.702
Ich hatte das zwar noch im Hinterkopf aber 07. Juni 2023 ist nun wohl Schluss mit FGR bei höherer Gewalt

Nee, nur Entschädigung. Erstattung, Weiterreise und Hilfeleistung gibt es weiterhin; einzig die Hotelunterbringung kann dann auf drei Tage begrenzt werden. Alles nicht schön und ein Schritt in die falsche Richtung, klar, aber letztlich kein Drama, zumal die Entschädigung ohnehin lächerlich gering ist.

Immerhin: "normale jahreszeitlich bedingten Witterungsbedingungen, wie Herbststürme oder regelmäßig auftretende städtische Überflutungen aufgrund der Gezeiten oder der Schneeschmelze" sowie Streiks des eigenen Personals sind explizit nicht außergewöhnliche Umstände.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.259
1.439
Nee, nur Entschädigung. Erstattung, Weiterreise und Hilfeleistung gibt es weiterhin; einzig die Hotelunterbringung kann dann auf drei Tage begrenzt werden. Alles nicht schön und ein Schritt in die falsche Richtung, klar, aber letztlich kein Drama, zumal die Entschädigung ohnehin lächerlich gering ist.

Immerhin: "normale jahreszeitlich bedingten Witterungsbedingungen, wie Herbststürme oder regelmäßig auftretende städtische Überflutungen aufgrund der Gezeiten oder der Schneeschmelze" sowie Streiks des eigenen Personals sind explizit nicht außergewöhnliche Umstände.
Ja, genau der letzte Satz macht es noch interessanter, aber meistens bricht der Bahnverkehr ja schon bei kleineren Wetterereignissen zusammen :)
 
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juliuscaesar

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12.06.2014
21.261
19.111
FRA
Ja, genau der letzte Satz macht es noch interessanter, aber meistens bricht der Bahnverkehr ja schon bei kleineren Wetterereignissen zusammen :)
Meine russische +1 findet das immer total lächerlich, wenn das deutsche Bahnsystem wegen eines Schneeflöckchens zusammenbricht.

Ganz besonders peinlich für Touristen ist es, die Zustände am Frankfurter HBF (paging @HON/UA ) zu erleben und dann noch auf den ICE mit +95min warten zu müssen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
aber das wird dann wieder zu zahlreich häufigeren Nachfragen, Schlichtungen und Klagen führen.
Dass es wirklich massiv eine Steigerung der Klagen gibt ist aber unwahrscheinlich, für 50 Euro Entschädigung wird kaum jemand die 500 Euro Prozesskosten riskieren.
Hier wird es die DB wahrscheinlich eher die Methode solche Fälle dann konsequent aussitzen wird.

Gibt es eigentlich eine Adresse der Rechtsabteilung der DB Fernverkehr?
Da nun die dritte Schlichtung eindeutig ausgefallen die DB aber wieder einfach abgelehnt hat, wird es Zeit für eine Klage, es geht dann immerhin insgesamt um 16,10 +500 BB Punkte, 1500 BB Punkte und 53,80 Euro.

Meine russische +1 findet das immer total lächerlich, wenn das deutsche Bahnsystem wenngen eines Schneeflöckchens zusammenbricht.
Das trifft aber nicht nur auch die Bahn zu sondern auch den Verkehr allgemein, zu meiner Studienzeit in Augsburg war es häufiger so dass wir tagelang eine Schneedecke hatten und der Verkehr hat im ganzen funktioiert.
Dann für Weihnachten nach Stuttgart gefahren und dort ist es wegen deutlich weniger Schnee zum Chaos bei Bus und Bahn gekommen und auch viele Autos sind liegen geblieben.

Das ist kein besonderes ÖPNV Problem.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Inwieweit die Bahn eine Buchungsgrenze zum Gültigsein der Fahrgastrechte benennen kann, erschließt sich mir nicht.
Eine Eingrenzung der Fahrgastrecht gibt es im eigentlichen Sinn nicht.
Die Verordnung selbst ist da zumindest in einem Punkt eindeutig, ist die Verspätung bereits bei Buchung bekannt, dann bestätigt kein Anspruch auf Entschädigung.

Allerdings wird in dem Fall nur Bezug auf die Entschädigung genommen, welche die Pauschalen 25/50% wegen verspäteter Ankunft zu leisten sind.
Auf die übrigen Punkte Hilfeleistungen und Ersatzbeförderung bezieht sich diese EInschränkung nicht. (Artikel 17 Abs. 4 der noch bis zum 6.7. gültigen VO 1371/2007)

Allerdings hat die DB ja ohnehin ein gerelles Problem mit dem Wahlrecht des Fahrgastes die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt seiner Wahl fortsetzen zu dürfen. (Art. 16c)

Auch könnte man natürlich sehr wohl argumentieren, dass die DB Verträge die sie ja dennoch weiterhin mit den Reisenden schließ auch erfüllt werden müssen.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.877
8.727
FRA / FMO
Die Verordnung selbst ist da zumindest in einem Punkt eindeutig, ist die Verspätung bereits bei Buchung bekannt, dann bestätigt kein Anspruch auf Entschädigung.
Der Streik war aber ja heute bis zur Ankündigung durch die Bahn nicht sicher absehbar. Daher halte ich die Begrenzung auf gestern gebucht Tickets für nicht rechtens.
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.246
869
LAS/DEN
Die Verordnung selbst ist da zumindest in einem Punkt eindeutig, ist die Verspätung bereits bei Buchung bekannt, dann bestätigt kein Anspruch auf Entschädigung.
Dann kann ich ja jetzt noch buchen, immerhin werden alle Züge für Freitag im System und bei Kauf als püntklich ohne Warnung, Ausrufezichen oder Ausfall gekennzeichnet. Geld nimmt man also weiterhin. Braucht man vielleicht auch ;)

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rschulz76

Erfahrenes Mitglied
28.08.2018
700
716
Inwieweit die Bahn eine Buchungsgrenze zum Gültigsein der Fahrgastrechte benennen kann, erschließt sich mir nicht. Selbst jetzt werden noch Tickets für Freitag verkauft.

Freitag Mittag ist der Streik ja angeblich wieder vorbei.

Ansonsten in dem Zusammenhang: Wie groß ist der Anteil der EVG Lokführer im Pool der DB?