Bahn-Sammelthread

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Kommt drauf an, was genau mit ohne Stress gemeint ist.
"Ohne Stress" soll heißen ganz pragmatisch ans Ziel kommen, keinen Anwalt nehmen, entstandene Mehrkosten vom "Servicecenter" nach Formularversand erstattet bekommen etc.

Sagen wir man hat ne Verbindung von 17 bis 23:30 mit nem Supersparpreie EU ins Ausland. Um 17 Uhr steht schon fest dass man beim Umstieg um 22 Uhr höchstwahrscheinlich stranden würde. Ich vermute die DB spielt hier mit, wenn man am nächsten Nachmittag um 16 Uhr fährt. Ich frage mich, ob sie auch mitspielen wenn ich nicht extra ins Reisezentrum gehe sondern mir einfach ein neues Ticket kaufe und das einreiche.

In der EU müssen sich alle Länder und Bahngesellschaften an diese Regelung halten. Im Ausland ist es aber eventuell noch schwieriger die Situation zu erklären, und ein Stempel mit Erklärung des Reisezentrums akzeptiert auch nicht jeder Zugbegleiter, insbesondere falls noch eine Sprachbarriere vorhanden sein sollte.
Dort würde ich also klar den Weg über die Erstattung wählen.
Danke. Hier stellt sich wieder die Frage: Mit altem Ticket was dann noch Gültig ist, oder mit neuem das erstattet wird? Ich vermute mal formal sicher gültig im Ausland besser mit neuem Ticket, aber dafür dann wieder potentiell "Stress" beim erstatten.


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Zum Thema eine Woche später, wenn auch hypothetisch:

c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts."
Eine Woche später wird die DB nicht mitmachen obwohl sie es müsste wenn die Verspätung am Zielort mehr als 60 Minuten beträgt, die EU Fahrgastrechteverordnung gibt ja die Berechtigung zu einem späteren gewählten Zeitpunkt zu fahren, das sieht die DB aber anders.
Wir haben hier ja einen "Bahn-Fachmman" der angekündigt hatte genau das probieren zu wollen aber von diesem gibt es aktuell keine neuen Beiträge.
D.h. hier müsste man über den Rechtsweg ran? Gab es noch keine vergleichbaren Fälle?
Rein aus Interesse und unverbindlich: Wie könnte man sich so ein Verfahren vorstellen (im Sinne von Ungewissheit des Ausgangs, Dauer, Kosten, Anzahl der Instanzen etc.)

Aus Verbrauchersicht kann man sich da doch viele legitime Fälle denken: Jemand bucht einen Sparpreis lange im Voraus für eine Reise Freitag Abend bis Montag. Nun ist die Fahrt aufgrund der Verspätung Freitag Abend nicht möglich. Also möchte man eine Woche später die Reise durchführen. Oder sogar einen Monat später, weil man erst dann den Montag wieder frei bekommt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.784
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Zum Thema eine Woche später, wenn auch hypothetisch:



D.h. hier müsste man über den Rechtsweg ran? Gab es noch keine vergleichbaren Fälle?
Rein aus Interesse und unverbindlich: Wie könnte man sich so ein Verfahren vorstellen

Gar nicht - die Bahn will ja was von einem, nicht umgekehrt. Einfach kommen lassen. Da wird nie und nimmer eine Klage kommen. Sondern "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf den bestehenden Anspruch verzichtet."
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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ob sie auch mitspielen wenn ich nicht extra ins Reisezentrum gehe sondern mir einfach ein neues Ticket kaufe und das einreiche.
Nun hier besteht das Problem darin, dass durch den TIcketkauf in Vorleistung getreten werden muss, wenn dann der Sachbearbeiter des Servicecenters entscheiden sollte es gibt keine Erstattung, dann hat man zwar formal Recht muss aber diesen Anspruch auf dem Rechtsweg durchsetzen (wo wir wieder beim Thema Stress wären)

Dann wäre es deutlich weniger Stress, die Fahrpreisnacherhebung ausstellen zu lassen und dann spätere Forderungen deswegen wirksam zu bestreiten, die Klagebereitschaft der DB ist in solchen Fällen sehr gering aber grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht.

Sondern "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf den bestehenden Anspruch verzichtet."
Ist es nicht mehr so, dass die DB "Bettelbiefe" erst durch Infoscore und später die Rainer Haas RA GmbH verschickt, die dann einfach aufhören sobald dann nach drei Jahresende die Verjährung eingetreten ist und dann in einer Antwort in einem Satz die Einrede der Verjährung erhoben wird?

Das aktiv mitgeteilt wird, dass auf einen vermintlichen Anspruch verzichtet wird wäre daher neu.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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1.456
Ich werde vermutlich bald berichten können, da ich gestern eine neue BC100 bestellt habe.
Ach die verschicken doch jetzt erst einmal noch vier Monate die alten Rohlinge :D
Ich hatte bisher die BC100 mit Kreditkarte, die haben Sie in den geschätzt zwei Jahren, seitdem es das neue BC Design gibt nicht einmal mehr angepasst, die hat immernoch den "grünen Streifen".
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.262
1.456
Kleine Anektdote vom Bahn Kundenmonolog:
Wie manche ggf. wissen finden im Ruhrgebiet derzeit größere Baumaßnahmen statt, weshalb man Bahnfahren eigentlich derzeit besser vermeiden sollte.
Am vergangenen Samstag sind wir mit Verspätung aus Köln kommend in Gelsenkirchen Hbf angekommen und wollten mit einer S2 weiter nach Essen. Als wäre Verspätung nicht Problem genug, ist die S-Bahn aus unserer Sicht 1-2min zu früh abgefahren.
Meine Begleitung meinte direkt "Ach da schreibe ich hin, gibt sicher nen Gutschein" ich so "Da kommen eh nur bescheidene Textbausteine".

Und siehe da, ihre Antwort (Ohne Status oder Zeitkarte):

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Eingabe.
Sie wollten am DD. MM. YYYY mit der S2 um HH:MM Uhr ab Gelsenkirchen Hbf in Richtung Essen Hbf reisen.

Die elektronischen Aufzeichnungen haben ergeben, dass der Zug um 16:53 und 34 Sekunden losgefahren ist. Das war tatsächlich zu früh und deshalb bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung.

Das Erlebte kann ich leider nicht ungeschehen machen. Aufgrund Ihrer Schilderung möchte ich Ihnen aber sehr gerne entgegenkommen und übersende Ihnen auf Kulanzbasis einen Gutschein im Wert von 10 Euro.

Der Gutschein kann in allen Vertriebskanälen zum Kauf einer DB-Fahrkarte (einschließlich der meisten Verbundfahrkarten) eingelöst werden, auf www.bahn.de in Verbindung mit Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich.

Sofern der Ticketwert unter dem Gutscheinbetrag liegt, erhalten Sie einen Restwertgutschein, den Sie für den nächsten Fahrkartenkauf verwenden können.

Eine Hilfe zum einlösen können Sie hier einsehen

Ihren künftigen Fahrten wünsche ich einen positiven Verlauf.

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Meine Antwort mit beinahe identischem Text und Goldstatus:

Hallo,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir bedauern sehr, dass Ihre Fahrt aufgrund der Baumaßnahmen zwischen Essen und Düsseldorf erschwert wurde uns sich die Reisezeit verlängert hat.

Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, unsere Gleise, Anlagen und Einrichtungen regelmäßig zu warten und Mängel zu reparieren. Die Arbeiten werden vorzugsweise in der Nacht oder am Wochenende durchgeführt, um die Auswirkungen auf den Verkehr so gering wie möglich zu halten. Größere Baumaßnahmen werden sogar in unsere Fahrpläne eingearbeitet.

Dennoch beeinträchtigen solche notwendigen Maßnahmen den regulären Betrieb. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

Im Weiteren sind bei Zugverspätungen und -ausfällen die Rechte der Fahrgäste gesetzlich geregelt. Hierbei ist das Servicecenter Fahrgastrechte zentraler Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge.

Wir haben daher Ihr Anliegen direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main weitergeleitet.

Sie erhalten direkt von dort eine Antwort. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Informationen rund um Ihre Fahrgastrechte finden Sie auch online unter www.bahn.de/fahrgastrechte.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Während sich mein Status-Textbaustein nicht einmal auf meine Anfrage (zu frühe Abfahrt) bezieht, frage ich mich was man an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet haben will, da ich nicht einmal den ursprünglichen Startbahnhof der Reise oder deren Uhrzeiten genannte hatte. Ganz zu schweigen von einer Bankverbindung.

Wenn mich bei der Bahn irgendetwas richtig stört schreibe ich schon dorthin, bekomme aber oft Texte zurück, die mehr oder weniger nichts mit der Frage zu tun haben.
Umso interessanter, dass Leute ohne Status / Kundenkonto eine detailliertere Antwort bekommen.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Ich denke, das ist ein gutes Beispiel für das in dem Buch Noise beschriebene Problem.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.511
Umso interessanter, dass Leute ohne Status / Kundenkonto eine detailliertere Antwort bekommen.
Nicht nur das oft ist die Antwort über den normalen Kundenservice schneller als der Statusservice.

Aber hier liegt das Problem wieder einmal beim Sachbearbeiter der eine ist eben motiviert im Sinne des Kunden zu agieren dem anderen ist es egal.
Hier kann es übrigens helfen es einfach mit einem zeitlichen Abstand erneut zu versuchen.

Für das Versenden von Gutscheinen per Brief braucht die DB übrigens auch drei Wochen. (An eine deutsche Postfachadresse)
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.681
16.920
www.red-travels.com
Für das Versenden von Gutscheinen per Brief braucht die DB übrigens auch drei Wochen. (An eine deutsche Postfachadresse)

zwischendurch hat sicher die Post gestreikt.

Diese Briefe werden bestimmt ein tolles Feld für den Einsatz von KI-Software. "24/7 erreichbar".

wenn eine E-Mail angegeben ist, könnte das KI sicher binnen Sekunden erledigt haben. Die ganzen Einsparungen von Papier, Personalkosten (sowohl DB als auch Post) und Abgasen, lassen die Anschaffungskosten für die Software sicher bald alt aussehen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.714
12.743
FRA/QKL
lassen die Anschaffungskosten für die Software sicher bald alt aussehen.
Du glaubst gar nicht wie oft in Deutschland die Anschaffungskosten einer Software trotz Amortisation in 12 oder 24 Monaten hoch und runter diskutiert werden und es immer noch Meinungen gibt dass Software doch nur kopiert werden müsse und sich somit auf Office Niveau bewegen müsse. Da werden trotz bester Kosten/Nutzen Kalkulationen teils absurde Entscheidungen gefällt. Die Faxe bei den Gesundheitsämtern kommen nicht von ungefähr.

Und der deutsche Fiskus tut sein übriges mit einer manchmal absurden Bewertung von Software als Investitionsgut.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.297
CGN / MUC / ZRH / EWR
(...)
Am vergangenen Samstag
(...)
Sie wollten am DD. MM. YYYY mit der S2 um HH:MM Uhr ab Gelsenkirchen Hbf in Richtung Essen Hbf reisen.
(...)
Die elektronischen Aufzeichnungen haben ergeben, dass der Zug um 16:53 und 34 Sekunden losgefahren ist.
Das war tatsächlich zu früh und deshalb bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung.
(...)
Aufgrund Ihrer Schilderung möchte ich Ihnen aber sehr gerne entgegenkommen und übersende Ihnen auf Kulanzbasis einen Gutschein im Wert von 10 Euro.
Wie viele E-Mails da wohl jetzt eingehen werden :ROFLMAO:
Bei mir gab es zuletzt einen 30 Euro eCoupon, nachdem ich entsprechendes Feedback über den miserablen SEV auf der Gäubahn geäussert habe.
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.262
1.456
Wie viele E-Mails da wohl jetzt eingehen werden :ROFLMAO:
Bei mir gab es zuletzt einen 30 Euro eCoupon, nachdem ich entsprechendes Feedback über den miserablen SEV auf der Gäubahn geäussert habe.
Schickt dahin was ihr wollt, mein Mitleid hält sich nach zwei Wochen nicht funktionierendem SEV sehr in Grenzen :)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du glaubst gar nicht wie oft in Deutschland die Anschaffungskosten einer Software trotz Amortisation in 12 oder 24 Monaten hoch und runter diskutiert werden und es immer noch Meinungen gibt dass Software doch nur kopiert werden müsse und sich somit auf Office Niveau bewegen müsse. Da werden trotz bester Kosten/Nutzen Kalkulationen teils absurde Entscheidungen gefällt. Die Faxe bei den Gesundheitsämtern kommen nicht von ungefähr.

Und der deutsche Fiskus tut sein übriges mit einer manchmal absurden Bewertung von Software als Investitionsgut.
Immerhin und das muss man der Bahn ja lassen, haben sie die FGR nach nur wenigen Jahren digitalisiert. Die Rückmeldungen und es waren einige, hatte ich zuletzt oft in 2-3 Tagen und scheinbar kann nun der Brief mit der Rückmeldung auch plötzlich digital versendet werden. Da hat die Post mit ihrem E-Postbrief (Das E steht für elektronisch aber wir drucken es trotzdem aus) nun sicher mehrere Paletten Papier übrig.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Mal ne Frage an die Bahnexperten:

Ich hab für übermorgen nen Supersparpreis jetzt hat sich was im Fahrplan geändert und ich hab im Reisezentrum die Zugbindung aufgehoben bekommen soweit alles klar.

So wie ich verstanden hab könnte ich jetzt auch den ICE zwei Stunden früher nehmen in Frankfurt zwei Stunden Pause machen und dann ab dort mit meinen gebuchten Zügen weiter fahren.
Aber wie ist das dann mit den Fahrgastrechten? Ich hab den letzten Zug am Tag nach Kempten gebucht zwar wartet der Regio normal auf den ICE in Ulm aber das haut nicht immer hin und dann gibts Taxi hab ich schon drei Mal die letzten Jahre gehabt.
Also wie ist das dann wenn ich früher starte und dann in Frankfurt Pause mach und ich dann in Ulm wieder ein Taxi brauch?

Läuft das dann wie immer oder können die sagen ich bin ja zwei Stunden früher los gefahren ich hätte ja schon ewig vorher da sein können?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.920
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FRA / FMO
Mal ne Frage an die Bahnexperten:

Ich hab für übermorgen nen Supersparpreis jetzt hat sich was im Fahrplan geändert und ich hab im Reisezentrum die Zugbindung aufgehoben bekommen soweit alles klar.

So wie ich verstanden hab könnte ich jetzt auch den ICE zwei Stunden früher nehmen in Frankfurt zwei Stunden Pause machen und dann ab dort mit meinen gebuchten Zügen weiter fahren.
Aber wie ist das dann mit den Fahrgastrechten? Ich hab den letzten Zug am Tag nach Kempten gebucht zwar wartet der Regio normal auf den ICE in Ulm aber das haut nicht immer hin und dann gibts Taxi hab ich schon drei Mal die letzten Jahre gehabt.
Also wie ist das dann wenn ich früher starte und dann in Frankfurt Pause mach und ich dann in Ulm wieder ein Taxi brauch?

Läuft das dann wie immer oder können die sagen ich bin ja zwei Stunden früher los gefahren ich hätte ja schon ewig vorher da sein können?
Da die Zugbindung aufgehoben ist, kannst du fahren wie du willst. Wenn du einen Zug nimmst und der dann Verspätung hat und somit der Anschluss verpasst wird, hast du ganz normal FGR.
 
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CGNFlyer

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23.05.2012
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1.445
Meine persönliche Meinung: Wofür die unnötige Pause in Frankfurt? Ich würde so früh wie möglich bis Ulm fahren und damit das Risiko auszuschließen den letzten Zug zum Zielbahnhof zu verpassen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.297
CGN / MUC / ZRH / EWR
Mal ne Frage an die Bahnexperten:

Ich hab für übermorgen nen Supersparpreis jetzt hat sich was im Fahrplan geändert und ich hab im Reisezentrum die Zugbindung aufgehoben bekommen soweit alles klar.

So wie ich verstanden hab könnte ich jetzt auch den ICE zwei Stunden früher nehmen in Frankfurt zwei Stunden Pause machen und dann ab dort mit meinen gebuchten Zügen weiter fahren.
Aber wie ist das dann mit den Fahrgastrechten? Ich hab den letzten Zug am Tag nach Kempten gebucht zwar wartet der Regio normal auf den ICE in Ulm aber das haut nicht immer hin und dann gibts Taxi hab ich schon drei Mal die letzten Jahre gehabt.
Also wie ist das dann wenn ich früher starte und dann in Frankfurt Pause mach und ich dann in Ulm wieder ein Taxi brauch?

Läuft das dann wie immer oder können die sagen ich bin ja zwei Stunden früher los gefahren ich hätte ja schon ewig vorher da sein können?
Mit einem flexiblen Ticket kannst du an Unterwegsbahnhöfen selbstverständlich längere Umsteigezeiten / Unterbrechungen vornehmen. Wichtig ist nur, dass dann die Weiterfahrt entsprechend „möglich“ ist und vom System so vorgesehen wird (und keine zu kurze Umstiegszeit vorliegt). Sollte der ICE dann kurzfristig doch zu spät sein, ist das das Pech der DB FV.
Hier schreibt die DB FV sogar offiziell davon: https://www.bahn.de/faq/gueltigkeit-einfache-fahrt-flexpreis sowie https://www.bahn.de/angebot/sparpreis-flexpreis/flexpreis
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Meine persönliche Meinung: Wofür die unnötige Pause in Frankfurt? Ich würde so früh wie möglich bis Ulm fahren und damit das Risiko auszuschließen den letzten Zug zum Zielbahnhof zu verpassen.
Weil ich dann dort noch was kaufen gehen und mir ein dann sparen kann nächste Woche nach Frankfurt zu fahren.

Wichtig ist nur, dass dann die Weiterfahrt entsprechend „möglich“ ist und vom System so vorgesehen wird (und keine zu kurze Umstiegszeit vorliegt).
Das sollte ja dann kein Ding sein? Weil den ICE615 und RE57617 hatte ich ja eh gebucht.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.302
5.524
Paralleluniversum
OT:

Sitze gerade im TGV Paris-München.
Ich dachte, ein TGV ist reservierungspflichtig?
Wieso sind hier in der 1. Klasse Stehplätze und wieso suchen ein paar Gäste freie Sitzplätze (sieht nicht nach „ich bin mit meinem zugeteilten Platz nicht zufrieden“ aus)?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.511
Ich dachte, ein TGV ist reservierungspflichtig?
Der TGV dürfte ja schon vor einigen Stunden über die Grenze gefahren sein, die Reservierungspflicht gilt nur im Französischen Teil für diese Linie also nur bis Straßburg bzw in der Gegenrichtung ab Straßburg.

Auf dem deutschen Streckenteil gibt es eine solche Pflicht wie bei anderen DB Zügen nicht.
 

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
Der TGV dürfte ja schon vor einigen Stunden über die Grenze gefahren sein, die Reservierungspflicht gilt nur im Französischen Teil für diese Linie also nur bis Straßburg bzw in der Gegenrichtung ab Straßburg.

Auf dem deutschen Streckenteil gibt es eine solche Pflicht wie bei anderen DB Zügen nicht.
Ah! Danke, ergibt Sinn.
Denn die Stehplätze gibt es tatsächlich erst ab Straßburg. Wieder was gelernt, dankeschön.

Die Reservierungspflicht gilt immer ab/bis dem letzten/ersten Bahnhof in Deutschland. Das wären bei der Fahrt über Karlsruhe dann Karlsruhe oder Baden-Baden und beim Weg über Saarbrücken auch Saarbrücken.

Gerade im Fall Strasbourg ist das teilweise ziemlich unpraktisch, da die ICE/TGV bei kurzfristigen Fahrten oder Fahrten an nachfragestarken Tagen häufig ausreserviert sind und man somit auf die Regionalbahn nach Offenburg angewiesen ist. Diese gibt es aber in Kombination mit dem deutschen Streckenabschnitt (z.B. nach München, Frankfurt, etc.) nur im Flexpreis Europa. Dann ist also Stückeln angesagt und man bucht Kehl - X im Sparpreis und bucht zwischen Strasbourg und Kehl den Normalpreis Europa oder nimmt gleich die Tram.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.161
2.511
Die Reservierungspflicht gilt immer ab/bis dem letzten/ersten Bahnhof in Deutschland.
War das schon immer so?

Zur Unizeit hatten wir drei oder vier Veranstaltungen in Straßburg und ich kann mich nicht entsinnen, dass Reservierung ein Thema war.

Aber im Fall des Fragestellers war der TGV schon in der Gegend um Ulm und damit schon lange im Bereich des reservierungsfreien Bereichs der deutschen Bahnstrecke, was die Überfüllung erklärt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.784
15.716
Ah! Danke, ergibt Sinn.
Denn die Stehplätze gibt es tatsächlich erst ab Straßburg. Wieder was gelernt, dankeschön.

Siehe die Definition der Produktklassen in den AGB:

Die DB EVU bieten die Beförderung in den Zügen der folgenden Produktklassen an:
(i) für den Fernverkehr
• Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter),
TGV, railjet express (RJX), railjet (RJ), EuroCityExpress (ECE),
• Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D- Zug (D),
(ii) für den Nahverkehr (nur im Rahmen der Nutzung von Fahrkarten für
Produktklassen des Fernverkehrs)
• Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), Flughafen-
Express (FEX), Metropolexpress (MEX) Regionalbahn (RB) und S-Bahn (S).


Sprich, in Deutschland ist (u.a.) ein TGV ein stinknormaler ICE.
 
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