Bahn-Sammelthread

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WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.336
886
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Lässt sich auch einfach im DB-Navigator aktivieren, die gewünschte Verbindung auswählen und dann über die drei Punkte eine Benachrichtigung hinzufügen.
 

intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
173
163
Der Zug in Wittenberg wartet in der Regel auf den Zug aus Bitterfeld.

Als ich mit dem Zug nach Berlin gefahren bin mit dem 9 Euro Ticket, hab ich einfach den direkten Zug nach Wittenberg genommen und dann 1h Aufenthalt in Wittenberg. Hat den Vorteil, dass der Zug leer ist und man sich einen Platz aussuchen kann im RE nach Berlin. Und 1x weniger umsteigen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Dauert halt deutlich länger. Derzeit sollten die Züge ja nicht so überfüllt sein wie letzten Sommer.
Mir geht's primär um die Frage, ob derzeit noch Fernverkehr als Ersatzfahrt übernommen hat, wenn man mit dem Deutschlandticket mindestens 20 Min. Verspätung am Zielort sonst hätte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
wenn man mit dem Deutschlandticket mindestens 20 Min. Verspätung am Zielort sonst hätte.
Nach der aktuellen Rechtslage ja.
Allerdings wird die Eisenbahnverkehrsordnung zum 07.06.2023 geändert und dann gilt der §3 Abs. 4 mit dem Inhalt
"(4) Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2"
Damit fällt die Regelung bei 20 Minuten Verspätung weg (allerdings gibt es auch hier einen Weg dieses "Problem" zu lösen).

Aktuell gilt das Deutschlandticket noch als reguläre Zeitkarte, daher greifen die umfassenden Rechte der 20 Minuten Regelung.

Bis die neue EVO in Kraft tritt, gilt wie schon richtig beschrieben, der Reisende muss dann selbst ein neues Ticket kaufen und dies dann über einen normalen Antrag an das SFR erstatten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.147
4.221
FRA
Hamburg-Kopenhagen
Der Nordschleswiger berichtete 2021 bereits davon, aktuell scheint es in der Presse aber noch nicht angekommen, am 17.06. werden ein Großteil der dänischen IC3 (Gumminasen) durch Intercity ersetzt, es kommen E-Loks der BR 193 von der DSB und reaktivertes Wagenmaterial der DB zum Einsatz. Die Zugnummern lauten 394/395, 1190, 1191, 1192, 1193, 1196, 1197, 1198, 1199.

2024 soll dann die Auslieferung der von der DSB bestellten Talgo-Wagen beginnen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Meinst Du damit Fahrten, die nach 24 Uhr planmäßig ankommen?
Formulieren wir es mal so, §3 Abs. 2 der neuen EVO kann die 20 Minuten Regelung im § 11 Abs. 1 Nr. 1 aber Nr. 2 a und b haben weiterhin Gültigkeit auch wenn ein "Deutschlandticket" genutzt wird.

Allerdings ist Nr. 2b etwas ungeschickt formuliert, da dort explizit von einem Ausfall gesprochen wird.
Hier wäre ein verpasster Anschlusszug wegen Verspätung kein eigentlicher Ausfall.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Ich habe mal https://www.bundesrat.de/SharedDocs...0200/133-23.pdf?__blob=publicationFile&v=gilt angeschaut; ich hoffe das ist die richtige Fassung.
In § 11 Abs. 1 ist von "wegen eines Ausfalls oder einer Unpünktlichkeit des von ihm nach dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges" die Rede.
Nur in § 11 Abs. 1 Nr. 2 b) ist nur vom Ausfall des Zuges die Rede.
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 a) gilt bei Ausfall oder bei Verspätung bei einer zu erwartenden verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten, wenn die vertragsgemäße Ankunftszeit zwischen 00:00 und 05:00 liegt.

Das bedeutet, wenn man nach Kleinkleckersdorf fährt mit der letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages (also bis 24:00) und einer der Züge der Verbindung ausfällt, hat man Anspruch auf Ersatzbeförderung, wenn man ohne diese nicht bis 24:00 zum Ziel käme. Wenn man also z.B. um 23 Uhr mit der letzten Zug hätte ankommen sollen und dieser ausfällt, aber man halt auch stattdessen in 30 Min. zu Fuß zum Ziel laufen könnte, gibt es wohl kein Anrecht auf Ersatzbeförderung. Ebensowedig besteht ein Anrecht auf Ersatzbeförderung, wenn gar kein Zug ausfällt, aber die Verbindung z.B. wegen Verspätung nicht mehr gefahren werden kann. Ist zwar unsinnig, ergibt sich aber m.E. so aus dem Gesetz.

Vielversprechender ist also § 11 Abs. 1 Nr. 2 a). Wenn man fahrplanmäßig zwischen 00:00 und 05:00 ankommt, hat man bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten Anrecht auf Ersatzbeförderung (max. 120 €). In der Praxis wird es spannend, was die Bahn als Nachweis verlangt, um den vertragsgemäßen Zielbahnhof zu plausibilisieren, um einer künstlichen Verlängerung der Fahrtstrecke einen Riegel vorzuschieben.

Wie sieht es eigentlich mit Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten aus? Wo ist das geregelt?
(EG) Nr. 1371/2007?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
ich hoffe das ist die richtige Fassung.
Das ist die Fassung, welche übernäcshte Woche gemeinsam mit der neuen EU Fahrgastrechte VO in Kraft tritt ja.
Für den genannten Fall gilt aber noch das bisherige Recht, was für Reisende mit Deutschlandticket noch viel günstiger ist.

Nur in § 11 Abs. 1 Nr. 2 b) ist nur vom Ausfall des Zuges die Rede
Genau das Problem hatte ich weiter oben schon thematisiert, das Problem dürfte sein, dass meistens der Zug nicht ausfällt aber wegen Verspätungen der Anschluss nicht machbar ist, allerdings scheint es unzweckmäßig hier den Reisenden so erheblich ein zu schränken.
Das könnte aber eben dann dadurch gelöst werden, dass eben die Fahrt bis zum nächsten Bahnhof geplant wird der nach 00:00 Uhr erreicht wird und somit wieder § 11 Abs. 1 Nr. 2 a zur Anwendung kommt, denn dort gibt es die Einschränkung bezüglich des Zugausfalls eben nicht.
um einer künstlichen Verlängerung der Fahrtstrecke einen Riegel vorzuschieben.
Das wird im Zweifel unmöglich sein, denn es ist ja weder unmöglich noch verboten einfach einen weiter entfernten Bahnhof zu buchen auch wenn die Fahrt gar nicht so weit entfernt ist.
Was sich aber bei den Fällen der Fahrgastrechten, die ich bearbeitet habe gezeigt hat, dass die Bearbeitung erheblich vereinfacht und Rückfragen deutlich seltener sind wenn ein Ausdruck der E-Mail der DB Reisebegleitung beiliegt.
Diese Möglichkeit habe ich auch schon für zum Beispiel meine Großeltern genutzt wenn diese eine größere Fahrt mit NV-Zügen geplant haben um deren Verlauf zu überwachen.

Wie sieht es eigentlich mit Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten aus? Wo ist das geregelt?
Bis zum 07.06.2023 in Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 ab dem 07.06.2023 ist es der Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/782.
 
Zuletzt bearbeitet:
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Gibt es bei den Fahrgastrechten eigentlich auch eine Art "Double Dipping", wie es bei den Fluggastrechten ist?

Bei einer Umsteigeverbindung wird ein Zug ersatzlos gestrichen, das Ticket damit zum Flexticket. Statt geplanter Ankunft um 17:12 Uhr wird eine Verbindung gewählt, deren eigentliche Ankunft um 20:55 Uhr wäre. Aufgrund gleich mehrerer Probleme im Einflussbereich der Bahn ist die tatsächliche Ankunft aber erst um nach 23:00 Uhr. Sprich, kann ich zweimal mehr als 120 Minuten Verspätung geltend machen, für knapp vier Stunden der Ursprungsverbindung und für etwas mehr als zwei Stunden für die Ersatzverbindung, oder nur einmal für die dann knapp sechs Stunden verspätete Ankunft?
Mit einem Ticket, das flex wurde, wird die Bahn da kaum einfach so doppelt zahlen, unabhängig davon ob sie müssen oder nicht.

Frage 1 wäre, ob die Bahn ein einfach neu gebuchtes Flexticket zusätzlich zur Entschädigung erstattet, wenn man dieses als zusatzkosten mit dem ursprünglichen Ticket einreicht.
Frage 2 wäre, ob man dann auf das neue Ticket neue FGR gemäß neuem ausgewiesenen Preis hätte.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Das wird im Zweifel unmöglich sein, denn es ist ja weder unmöglich noch verboten einfach einen weiter entfernten Bahnhof zu buchen auch wenn die Fahrt gar nicht so weit entfernt ist.
Das Problem sehe ich beim Deutschlandticket mit dem "Buchen". Ja, man kann natürlich eine (Teilphantom-) Fahrt in "meine Reise" bei der DB einstellen, aber was besagt das schon?
Wenn ein in Nürnberg wohnhafter Kunde eine Fahrt von Hamburg via Nürnberg nach Passau angibt, die in Passau eben nach 24h ankommt, könnte schon mal jemand auf die Idee kommen, zu unterstellen, der Anteil Nürnberg-Passau sei nur "Show", um bzgl. der Fahrgastrechte sich "künstlich" besserzustellen.

Jedenfalls spannend: Neu; nun auch 3X beim Deutschlandticket :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Das Problem sehe ich beim Deutschlandticket mit dem "Buchen".
Völlig richtig, aber es ist den EVUs ja unbenommen zu versuchen hierfür Lösungen zu finden.

Ja, man kann natürlich eine (Teilphantom-) Fahrt in "meine Reise" bei der DB einstellen, aber was besagt das
Das hängt im Zweifelsfall von der Beweiswürdigung des Amtrichters ab, aber da diese ja immer eine gewisse Zeitspanne vor Abfahrt eingetragen werden muss, kann sie zumindest den Hinweis darüber geben welche Reise beabsichtigt war.

Wenn ein in Nürnberg wohnhafter Kunde eine Fahrt von Hamburg via Nürnberg nach Passau angibt, die in Passau eben nach 24h ankommt, könnte schon mal jemand auf die Idee kommen, zu unterstellen, der Anteil Nürnberg-Passau sei nur "Show", um bzgl. der Fahrgastrechte sich "künstlich" besserzustellen.
Die DB kennt aber den Wohnsitz der Reisenden nicht, es wird nur die Angabe einer Adresse bzw. Lieferadresse verlangt diese muss nicht der Wohnsitz sein.
Dazu kommt noch, dass nur unterstellen hier eben nicht reicht, im Zweifelsfall müsste die DB den Beweis führen dass eben das Ziel Nürnberg ist, das dürfte nicht gelingen im Zweifel kann vom Reisenden immer noch Art. 11 des GG ausgepackt werden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Klar, sowas ist schwer nachzuweisen, aber wenn es doch gelingt, könnte dann die Bahn nicht sogar auf einen Betrugsversuch plädieren? Vortäuschung einer Reise, die so niemals zu reisen beabsichtig war, allein zum Zweck der Erlangung finanzieller Vorteile?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Klar, sowas ist schwer nachzuweisen, aber wenn es doch gelingt, könnte dann die Bahn nicht sogar auf einen Betrugsversuch plädieren? Vortäuschung einer Reise, die so niemals zu reisen beabsichtig war, allein zum Zweck der Erlangung finanzieller Vorteile?
Nun mir fällt nur ein Fall ein wo dies gelingen würde und zwar wenn der Reisende selbst verkünden würde dass er gar nicht entsprechend fahren wollte um die Entschädigung zu erhalten.
Nur wer wird dies tun?
Die DB wird deswegen sicher keine Staatsanwaltschaft bewegen zu können eine richterliche Durchsuchungsanordnung zu erhalten und diese am 01.01. um 06:00 Uhr zu vollstrecken (ein Zeitpunkt an dem bisher alle Betroffenen in Ermittlungsverfahren sehr redselig waren wobei sich da die Frage nach dem Beweiswert stellt).

Im Zweifel ändern sich Reisen auch spontan, da gibt realistisch gesehen absolut keine Chance für eine erfolgreiche Abwehr der Fahrgastrechte.

Aber ja wenn im Antrag zu den Fahrgastrechten falsche Angaben gemacht werden, sind schnell alle nötigen Tatbestandsmerkmale des §263 StGB (Betrug) verwirklicht.

Die einzig realistische Chance der EVUs solche Fallkonstellatonen zu vermeiden besteht aber darin die Leistung vertragsgemäß zu erbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
511
164
Thema Flexticket:
Ist die Streckenführung bei der Zugauswahl relevant, wenn Start und Ziel identisch sind?

Beispiel:
ICE 617 Osnabrück-Köln 38,00€
ICE 611 Osnabrück-Köln 46,00€

Könnte ich einfach das Flexticket für ICE 617 buchen und mit dem ICE 611 am selben Tag fahren oder müssen die Zwischenhalte identisch sein?
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.847
8.686
FRA / FMO
Thema Flexticket:
Ist die Streckenführung bei der Zugauswahl relevant, wenn Start und Ziel identisch sind?

Beispiel:
ICE 617 Osnabrück-Köln 38,00€
ICE 611 Osnabrück-Köln 46,00€

Könnte ich einfach das Flexticket für ICE 617 buchen und mit dem ICE 611 am selben Tag fahren oder müssen die Zwischenhalte identisch sein?
Flex-Tickets habe einen Wegetext.
Beispiel von Frankfurt-Fern nach Ochtrup:
"VIA: LM*K*(D*DU*RE/W*HA*HAM)*MS"

Innerhalb dieser Beschränkungen darfst du jeden Zug nehmen. Daher denke ich nicht, dass der 617 und der 611 den gleichen Streckenverlauf haben. Somit wahrscheinlich anderen Wegetext.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Und wie soll der normale Kunde das verstehen? Er möchte von Osnabrück nach Köln fahren; die Strecke ist ihm ziemlich egal und davon versteht er auch nichts . Ursprünglich hat er ICE 617 rausgesucht und bucht diesen, aber mit einem Flexticket, weil er ja flexibel sein möchte. Dann ändert sich tatsächlich sein Zeitplan, er schaut in der Auskunft nach und bekommt als Verbindung Osnabrück-Köln ICE 611 angezeigt. Wie soll ein normaler Kunde nun wissen, dass die Verbindung nicht durch seine flexible Fahrkarte abgedeckt ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.371
8.079
LEJ
Und wie soll der normale Kunde das verstehen? Er möchte von Osnabrück nach Köln fahren; die Strecke ist im ziemlich egal und davon versteht er auch nichts .
Dass ich nicht Osnabrück-Berlin-Köln fahren kann, ist wohl jedem klar. Aber ob der ICE 611 über Wuppertal und Solingen und ICE 617 stattdessen über Essen und Düsseldorf, ist mir als Bahnkunde doch ziemlich egal.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Formal ist das klar, aber ziemlich praxisfremd dennoch. Wenn ich eine flexible Fahrkarte von A nach B kaufe, dann erwarte ich, dass ich mit jeder vernünftigen (sprich von der Auskunft bei einer simplen Verbindungssuche von A nach B mit Standardeinstellung schnellste Verbindung ausgegebenen) Verbindung der gewählten Produktklasse fahren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.574
1.193
Oberfranken
Indem er seine Fahrkarte liest oder am Schalter fragt.
Fahrgäste und Lesen ist ein Widerspruch in sich.
Ich bin öfters in Zügen unterwegs, die an einem bestimmten Bahnhof getrennt werden und dann zu unterschiedlichen Zielen fahren. Die Ziele werden mehrmals angesagt, stehen außen dran und über den Durchgangstüren, dennoch hat man fast jedes mal Reisende im falschen Zugteil.
Eine Raucherin meinte, dass sie wärend der Trennung zum Rauchen aussteigen muss. Der vordere Zugteil fuhr gleich weiter und ihr ca. 10-jähriges Kind, Fahrkarte, Telefon und Jacke waren im Zug. Anfang Februar war das ein erfrischendes Erlebnis. Ich wollte noch winken, aber vermutlich hätte sie das nicht lustig gefunden.
 

Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
511
164
Flex-Tickets habe einen Wegetext.
Beispiel von Frankfurt-Fern nach Ochtrup:
"VIA: LM*K*(D*DU*RE/W*HA*HAM)*MS"

Innerhalb dieser Beschränkungen darfst du jeden Zug nehmen. Daher denke ich nicht, dass der 617 und der 611 den gleichen Streckenverlauf haben. Somit wahrscheinlich anderen Wegetext.
Ich hab sowas befürchtet. Danke für die Rückmeldung.

Für den "0815" Bahnkunden aber schwierig nachzuvollziehen und auch für mich dann kein wirkliches Flexticket.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.062
7.107
Eine Raucherin meinte, dass sie wärend der Trennung zum Rauchen aussteigen muss. Der vordere Zugteil fuhr gleich weiter und ihr ca. 10-jähriges Kind, Fahrkarte, Telefon und Jacke waren im Zug. Anfang Februar war das ein erfrischendes Erlebnis. Ich wollte noch winken, aber vermutlich hätte sie das nicht lustig gefunden.
Suchtkranke handeln durchaus mal irrational bzw. nur fokussiert auf die unmittelbare Stillung ihrer Sucht, ohne Gedanken für Folgen zu haben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Für den "0815" Bahnkunden aber schwierig nachzuvollziehen und auch für mich dann kein wirkliches Flexticket.
Hatte mal jemand solch einen Fall, in dem er mit einem Flexticket mit leider dem "falschen", aber von der Fahrplanauskunft vorgeschlagenen Streckenverlauf kontrolliert wurde? Mich würde interessieren, ob der Kontrolleur da irgend etwas gesagt hat. Vielleicht wird es bei der Kontrolle auch gar nicht als "falsch" angezeigt?
 
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