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Lässt sich auch einfach im DB-Navigator aktivieren, die gewünschte Verbindung auswählen und dann über die drei Punkte eine Benachrichtigung hinzufügen.
Nach der aktuellen Rechtslage ja.wenn man mit dem Deutschlandticket mindestens 20 Min. Verspätung am Zielort sonst hätte.
Meinst Du damit Fahrten, die nach 24 Uhr planmäßig ankommen?(allerdings gibt es auch hier einen Weg dieses "Problem" zu lösen).
Formulieren wir es mal so, §3 Abs. 2 der neuen EVO kann die 20 Minuten Regelung im § 11 Abs. 1 Nr. 1 aber Nr. 2 a und b haben weiterhin Gültigkeit auch wenn ein "Deutschlandticket" genutzt wird.Meinst Du damit Fahrten, die nach 24 Uhr planmäßig ankommen?
Das ist die Fassung, welche übernäcshte Woche gemeinsam mit der neuen EU Fahrgastrechte VO in Kraft tritt ja.ich hoffe das ist die richtige Fassung.
Genau das Problem hatte ich weiter oben schon thematisiert, das Problem dürfte sein, dass meistens der Zug nicht ausfällt aber wegen Verspätungen der Anschluss nicht machbar ist, allerdings scheint es unzweckmäßig hier den Reisenden so erheblich ein zu schränken.Nur in § 11 Abs. 1 Nr. 2 b) ist nur vom Ausfall des Zuges die Rede
Das wird im Zweifel unmöglich sein, denn es ist ja weder unmöglich noch verboten einfach einen weiter entfernten Bahnhof zu buchen auch wenn die Fahrt gar nicht so weit entfernt ist.um einer künstlichen Verlängerung der Fahrtstrecke einen Riegel vorzuschieben.
Bis zum 07.06.2023 in Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 ab dem 07.06.2023 ist es der Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/782.Wie sieht es eigentlich mit Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten aus? Wo ist das geregelt?
Mit einem Ticket, das flex wurde, wird die Bahn da kaum einfach so doppelt zahlen, unabhängig davon ob sie müssen oder nicht.Gibt es bei den Fahrgastrechten eigentlich auch eine Art "Double Dipping", wie es bei den Fluggastrechten ist?
Bei einer Umsteigeverbindung wird ein Zug ersatzlos gestrichen, das Ticket damit zum Flexticket. Statt geplanter Ankunft um 17:12 Uhr wird eine Verbindung gewählt, deren eigentliche Ankunft um 20:55 Uhr wäre. Aufgrund gleich mehrerer Probleme im Einflussbereich der Bahn ist die tatsächliche Ankunft aber erst um nach 23:00 Uhr. Sprich, kann ich zweimal mehr als 120 Minuten Verspätung geltend machen, für knapp vier Stunden der Ursprungsverbindung und für etwas mehr als zwei Stunden für die Ersatzverbindung, oder nur einmal für die dann knapp sechs Stunden verspätete Ankunft?
Das Problem sehe ich beim Deutschlandticket mit dem "Buchen". Ja, man kann natürlich eine (Teilphantom-) Fahrt in "meine Reise" bei der DB einstellen, aber was besagt das schon?Das wird im Zweifel unmöglich sein, denn es ist ja weder unmöglich noch verboten einfach einen weiter entfernten Bahnhof zu buchen auch wenn die Fahrt gar nicht so weit entfernt ist.
Völlig richtig, aber es ist den EVUs ja unbenommen zu versuchen hierfür Lösungen zu finden.Das Problem sehe ich beim Deutschlandticket mit dem "Buchen".
Das hängt im Zweifelsfall von der Beweiswürdigung des Amtrichters ab, aber da diese ja immer eine gewisse Zeitspanne vor Abfahrt eingetragen werden muss, kann sie zumindest den Hinweis darüber geben welche Reise beabsichtigt war.Ja, man kann natürlich eine (Teilphantom-) Fahrt in "meine Reise" bei der DB einstellen, aber was besagt das
Die DB kennt aber den Wohnsitz der Reisenden nicht, es wird nur die Angabe einer Adresse bzw. Lieferadresse verlangt diese muss nicht der Wohnsitz sein.Wenn ein in Nürnberg wohnhafter Kunde eine Fahrt von Hamburg via Nürnberg nach Passau angibt, die in Passau eben nach 24h ankommt, könnte schon mal jemand auf die Idee kommen, zu unterstellen, der Anteil Nürnberg-Passau sei nur "Show", um bzgl. der Fahrgastrechte sich "künstlich" besserzustellen.
Nun mir fällt nur ein Fall ein wo dies gelingen würde und zwar wenn der Reisende selbst verkünden würde dass er gar nicht entsprechend fahren wollte um die Entschädigung zu erhalten.Klar, sowas ist schwer nachzuweisen, aber wenn es doch gelingt, könnte dann die Bahn nicht sogar auf einen Betrugsversuch plädieren? Vortäuschung einer Reise, die so niemals zu reisen beabsichtig war, allein zum Zweck der Erlangung finanzieller Vorteile?
Flex-Tickets habe einen Wegetext.Thema Flexticket:
Ist die Streckenführung bei der Zugauswahl relevant, wenn Start und Ziel identisch sind?
Beispiel:
ICE 617 Osnabrück-Köln 38,00€
ICE 611 Osnabrück-Köln 46,00€
Könnte ich einfach das Flexticket für ICE 617 buchen und mit dem ICE 611 am selben Tag fahren oder müssen die Zwischenhalte identisch sein?
Ja. Du musst die Wegevorschrift einhalten. 611 geht über Wuppertal und Solingen, 611 über Essen und Düsseldorf.Thema Flexticket:
Ist die Streckenführung bei der Zugauswahl relevant, wenn Start und Ziel identisch sind?
Dass ich nicht Osnabrück-Berlin-Köln fahren kann, ist wohl jedem klar. Aber ob der ICE 611 über Wuppertal und Solingen und ICE 617 stattdessen über Essen und Düsseldorf, ist mir als Bahnkunde doch ziemlich egal.Und wie soll der normale Kunde das verstehen? Er möchte von Osnabrück nach Köln fahren; die Strecke ist im ziemlich egal und davon versteht er auch nichts .
Indem er seine Fahrkarte liest oder am Schalter fragt.Wie soll ein normaler Kunde nun wissen, dass die Verbindung nicht durch seine flexible Fahrkarte abgedeckt ist?
Fahrgäste und Lesen ist ein Widerspruch in sich.Indem er seine Fahrkarte liest oder am Schalter fragt.
Ich hab sowas befürchtet. Danke für die Rückmeldung.Flex-Tickets habe einen Wegetext.
Beispiel von Frankfurt-Fern nach Ochtrup:
"VIA: LM*K*(D*DU*RE/W*HA*HAM)*MS"
Innerhalb dieser Beschränkungen darfst du jeden Zug nehmen. Daher denke ich nicht, dass der 617 und der 611 den gleichen Streckenverlauf haben. Somit wahrscheinlich anderen Wegetext.
Suchtkranke handeln durchaus mal irrational bzw. nur fokussiert auf die unmittelbare Stillung ihrer Sucht, ohne Gedanken für Folgen zu haben.Eine Raucherin meinte, dass sie wärend der Trennung zum Rauchen aussteigen muss. Der vordere Zugteil fuhr gleich weiter und ihr ca. 10-jähriges Kind, Fahrkarte, Telefon und Jacke waren im Zug. Anfang Februar war das ein erfrischendes Erlebnis. Ich wollte noch winken, aber vermutlich hätte sie das nicht lustig gefunden.
Hatte mal jemand solch einen Fall, in dem er mit einem Flexticket mit leider dem "falschen", aber von der Fahrplanauskunft vorgeschlagenen Streckenverlauf kontrolliert wurde? Mich würde interessieren, ob der Kontrolleur da irgend etwas gesagt hat. Vielleicht wird es bei der Kontrolle auch gar nicht als "falsch" angezeigt?Für den "0815" Bahnkunden aber schwierig nachzuvollziehen und auch für mich dann kein wirkliches Flexticket.