Bahn-Sammelthread

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Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
512
164
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Würde mal mutmaßen:

Bahn.Bonus = für Statuskunden
Vorrangplatz = vorrangig für Personen mit Einschränkungen
ggf. freigeben = Kontingent für kurzfristige Reservierungen
Ist natürlich naheliegend. Der Vorrangplatz hat sich aber optisch gar nicht von den anderen Unterschieden und war mittig im Wagon. Kann schon verwirrend wirken, wenn drei Vierersitze direkt hintereinander alle unterschiedliche Sitzanzeigen haben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Art. 18 Abs. 1 lit c) EU2021/782 für die 60 Minuten und Weiterfahrt zum Wunschzeitpunkt:

A.19 9.1.1. ABB, die das zumindest bei der Deutschen Bahn AG bereits ab 20 Minuten ermöglichen:
https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:0d7e0a71-0d25-4427-a8b3-f0631dd692d5/Beförderungsbedingungen der DB AG - Stand 11.08.2023.pdf
Achtung nicht beides miteinander vermischen.

Die "20-Minuten-Regel" nach ABB hebt nur die Zugbindung auf und ermöglicht einen beliebigen Zug am selben Tag zu nehmen.

Um jedoch zu einem beliebigen Zeitpunkt später die Fahrkarte nutzen zu können muss die erwartete Verspätung mindestens 60 Minuten betragen.
Aber auch hier gilt:
Auch wenn die rechtliche Situation eindeutig ist, funktioniert die Nutzung der Fahrkarte zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne weiteres, mit dem Ergebnis, dass man sich gegebenfalls einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) aussetzt und dieser Anspruch dann abgewehrt werden muss.

Bisher hat die DB noch keinen Forderungsverzicht für die gesammelten EBEs aus der Fahrt im Juni erklärt, allerdings gab es bisher auch nur Briefe der DB Fahrpreisnacherhebung allerdings könnte das bei einer ladungsfähigen Adresse in Deutschland anders ablaufen.

Wer also diese Option nutzen möchte sollte sich auf Komplikationen einstellen allerdings hat das Reisezentrum in Stuttgart-Vaihingen meinen Großeltern auch schon das am Donnerstag gültige Ticket für den folgenden Montag gültig geschrieben und neue Reservierungen ausgestellt, wenn die geplante nicht in all zu ferner Zukunft erfolgen soll könnte dies eine pragmatischere Option sein.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Achtung nicht beides miteinander vermischen.

Die "20-Minuten-Regel" nach ABB hebt nur die Zugbindung auf und ermöglicht einen beliebigen Zug am selben Tag zu nehmen.


Um jedoch zu einem beliebigen Zeitpunkt später die Fahrkarte nutzen zu können muss die erwartete Verspätung mindestens 60 Minuten betragen.
Aber auch hier gilt:
Auch wenn die rechtliche Situation eindeutig ist, funktioniert die Nutzung der Fahrkarte zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne weiteres, mit dem Ergebnis, dass man sich gegebenfalls einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) aussetzt und dieser Anspruch dann abgewehrt werden muss.

Bisher hat die DB noch keinen Forderungsverzicht für die gesammelten EBEs aus der Fahrt im Juni erklärt, allerdings gab es bisher auch nur Briefe der DB Fahrpreisnacherhebung allerdings könnte das bei einer ladungsfähigen Adresse in Deutschland anders ablaufen.

Wer also diese Option nutzen möchte sollte sich auf Komplikationen einstellen allerdings hat das Reisezentrum in Stuttgart-Vaihingen meinen Großeltern auch schon das am Donnerstag gültige Ticket für den folgenden Montag gültig geschrieben und neue Reservierungen ausgestellt, wenn die geplante nicht in all zu ferner Zukunft erfolgen soll könnte dies eine pragmatischere Option sein.
A.9 1.1.1 der ABB:

"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, gegenüber dem EVU, dass die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet."

Könnte man höchstens noch drüber streiten, ob späterer Zeitpunkt zwingend am selben Tag sein muss oder nicht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Könnte man höchstens noch drüber streiten, ob späterer Zeitpunkt zwingend am selben Tag sein muss oder nicht.
Nun Fakt ist, die DB bezieht das selbst immer auf die Gültigkeit der Fahrkarte, gegebenenfalls steht das sogar irgendwo.
Fakt ist auch auch, dass bei der ABB die DB mehr Spielraum hat, was die Gelstaltung angeht.
Als letzten Fakt gilt eben, dass die EU VO eindeutig keine Begrenzung des Zeitraums vorgibt, wenn nun aber die Verspätung nur 30 Minuten beträgt kann der Anspruch daher nicht auf die VO gestützt werden, ob dann der Anspruch auch nach ABB besteht, ist dann nicht mehr so eindeutig

Daher macht es den Anspruch auf die ABB zu stützen noch schwieriger, die meisten Reisenden haben eben keine Lust drauf sich in jedem Zug das EBE ausstellen zu lassen und dann Brieffreundschaften mit der Abteilung für Fahrpreisnacherhebung, Inkasso und Anwälten zu führen, die DB könnte gerade in diesem Fall motiviert sein zu versuchen die Forderung einzutreiben.

Bemerkenswert ist auch die EU VO gesteht ausdrücklich ein Wahlrecht dem Fahrgast zu, genau hier könnte aber die DB nach ABB Limits setzen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.763
15.684
Nun Fakt ist, die DB bezieht das selbst immer auf die Gültigkeit der Fahrkarte, gegebenenfalls steht das sogar irgendwo.
Fakt ist auch auch, dass bei der ABB die DB mehr Spielraum hat, was die Gelstaltung angeht.

Unklarheiten gingen zu Lasten des Verwenders. Hier gibt es keine Unklarheit. "Zu einem späteren Zeitpunkt" und "hat die Wahl" ist klar. Eine Beschränkung wird nicht vorgenommen und wäre, da auch letzte Verbindungen eines Gültigkeitszeitraumes betroffen sein können, auch nicht per se möglich.

Man muss natürlich überlegen, welche Grenze es gibt, denn unangemessen benachteiligen darf man die Bahn auch nicht, die Fahrkarte kann nicht "ewig" weitergelten. Insofern könnte man den Rechtsgedanken des § 9 Abs. 6 EVO heranziehen und für eine Grenze von sechs Monaten plädieren. Alternativ wäre es auch möglich, sich an die allgemeine Verjährung von zwei Jahren anzulehnen. Vielleicht wäre ein Jahr eine vermittelnde Ansicht, weil damit die Saisonalität des Reisens und der Fahrpreise abgedeckt wäre (wenn ich einmal im Jahr zu Weihnachten fahre und mir die Bahn diese eine Reise kaputtmacht, muss ich sie auch nächstes Jahr zu Weihnachten "nachholen" können).
 

dunni

Aktives Mitglied
09.01.2015
229
156
Nein, die bahn.bonus-Status-Plätze können nicht reserviert werden. Weiß aber eben nicht jeder.
Bei mir würde sein Spruch jedenfalls nicht funktionieren (aus 2erlei Gründen).
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Wow bist du peinlich!
Ein paar mal kam schon mal ein Clown an die konnten sich alle ganz fix verpissen ob und welchen Status hab geht so einen Vollpfosten gar nix an!

Bisher hat nur einer einen auf Obermacker gemmacht und kam später mit dem Personal an der wollte dann aber auch keiinen Status sehen weil ich den Onlinecheckin gemacht hatte.

Der Depp ist dann mit eigezogem Schwanz wieder davon geschlichen.

Außerdem das mit den Statusplätzen ist nur eine Werbelüge es gibt keine Vorschriften die sagen das man dort ohne Status nicht sitzen darf oder das man Platz machen muss!
Spannend also was das Persoal machen will wenn man nicht aufsteht.
Was ist daran bitte peinlich? Die Bahn wirbt damit, auf den Plätzen steht drauf, dass die Plätze für Kunden mit Status reserviert sind.
Ob ich dann Pech habe, weil der, der dort sitzt, auf eine Eskalation aus ist oder nicht und ob da irgendjemand kontrollieren darf steht natürlich auf einem anderen Blatt. Da wäre es mir dann wohl auch zu doof, aber sofern sich direkt einer findet und den Platz frei macht?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und was machst du wenn derjenige sagt "geht dich gar nichts an"?
Das Problem hatte ich noch nicht - "Ich habe hier reserviert" hat immer geklappt. Gefühlte 90% der Bahnkunden kennen dieses Vielfahrerzeug doch nichtmal.
Wie oben geschrieben: Das ist ein absoluter Sonderfall, bin noch jung genug um auch mal zwei Stunden zu stehen. Aber ganz selten brauchts halt doch mal zwingend einen Arbeitsplatz im knallvollen ICE.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.246
19.096
FRA
Auf meinen letzten ~ zehn Fahrten in vollen ICEs waren die Gold-Status-Sitzplätze wirklich Gold wert.

Ich gebe aber auch offen zu, ab und an ein bisschen swinisch zu sein.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Ich sehe den Sprung von "ich habe hier reserviert" zu "Zeigen Sie mir Ihren Status" nicht, dennoch sind meine Fragen alle beantwortet.
Beispielhafte Konversation:
Ich: Tschuldigung, habe hier eine Reservierung.

Falls Person aufsteht: Check
Falls nicht…
Person: Lassen Sie mal sehen!
Ich: Hier, Gold/Platinstatus, dafür sind die Plätze hier gedacht wie auch dran steht

Falls Person aufsteht: Check
Falls nicht…
Person entweder: Tja, ich aber auch —> Fall beendet, Pech gehabt
Oder: Tja, ich nicht/sag ich nicht/mir egal —> Fall (für mich) ebenfalls beendet

Bisher aber wie geschrieben “immer” nach der ersten Frage Thema durch…
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Schweinchen fahren bestimmt 1. Klasse mit Sitzplatzreservierung als Flex Plus Tarif.
Ganz genau! Kind 6-14 Jahren mit Bahncard 50 muss man dann auch nicht einen so hohen Betrag einsetzen! Aber meistens läuft die Gutschrift bevor die Lastschrift kommt!

Oder man ist auf einer passenden Route unterwegs dann läuft alles per Fahrgastrechte und holt sich alles zurueck und bekommt die Punkte oben drauf.

Nur totale Vollidoten werfen diesem Betrügerpack 5,90 Euro für eine Reservierung in den Rachen!
 
Zuletzt bearbeitet:

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
997
518
Gibts eigentlich ein System das bestimmt wann man im ICE Portal die Sachen bestellen kann?

Im ICE Vorhin habe ich eine Cola über das ICE Portal bestellt und wir standen noch in DD-Neustadt da war die Dame schon da hier im ICE 375 geht es aber nicht.
Wovon hängt das ab? welche Technik die Leute haben oder damit umgehen können? vom Zug? oder typisch Bahn nach Zufall?
 
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