Les bitte nochmal die letzten 958 Seiten und dann kommste wiederWieso Freifahrt? Zugbindung aufgehoben.
Hilfreicher wäre doch ein konkreter Hinweis. Ich stehe auf auf dem SchlauchLes bitte nochmal die letzten 958 Seiten und dann kommste wieder![]()
Wenn ein Mal die Zugbindung aufgehoben wurde kannst du mit dem Teil praktisch so lange fahren bis es wer scannt.Hilfreicher wäre doch ein konkreter Hinweis. Ich stehe auf auf dem Schlauch![]()
Es ist typisch dummdeutsch, das Haar in der Suppe zu suchen oder wie hier, den Vorteil für sich zu suchen. Frei nach dem Motto, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt. Uuuups, jetzt hab ich vergessen, dass es hier auch einige "Parasiten der Vorteilsnahme" gibt, die sind natürlich nicht gemeintIst Betrug.
also mir schonIst niemandem aufgefallen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde, weil der Zuge ein ganze Minute früher abfährt - wow!
Eben! Das ist dann mal eine Sache, bei der man das Flexticket gerne in Anspruch nimmt - aber eben nicht die sogenannte Freifahrt.Ist niemandem aufgefallen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde, weil der Zuge ein ganze Minute früher abfährt - wow!
BILD hat den Supersparpreis entdeckt?Schweini bist du es?
Die legale Lücke im System
Ich kaufe für die kommende Woche ein Ticket für eine Strecke, die ich irgendwann fahren will. Der Trick: Ich steige gar nicht in den Zug ein. Kommt es bei der gebuchten Verbindung dann zu einer Störung – etwa weil am Ziel mindestens 20 Minuten Verspätung zu erwarten sind, ein Halt entfällt oder ein Anschluss nicht erreicht wird –, wird die Zugbindung für mein Ticket aufgehoben. Entscheidend ist nach DB-Darstellung nicht, ob ich schon eingestiegen bin, sondern ob bei meiner gebuchten Reise eine Störung vorliegt. Wichtig: Es geht dabei nicht um eine Entschädigung wegen Verspätung. Dafür müsste ich tatsächlich gereist sein. Es geht nur darum, dass die Zugbindung meines noch ungenutzten Tickets entfällt. Das Ticket wird dadurch nicht zu einem echten Flexticket, kann aber einmalig wie eines genutzt werden – auf derselben Strecke und laut Bahn bis zu ein Jahr nach dem ursprünglichen Reisetag. Ich nenne es dann mein „Goldenes Ticket“.
Dieser Trick hat bei mir in sieben von acht Fällen funktioniert. Im Juni 2026 war im Fernverkehr nur gut jeder zweite Zug pünktlich. Legal ist es auch: „Selbstverständlich gelten auch für Last-Minute-Sparpreise die europäischen Fahrgastrechte uneingeschränkt“, bestätigt mir eine Bahnsprecherin auf Anfrage. Die Fahrt könne bei einer Verspätung ab 20 Minuten zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
So zahlte ich 14,99 Euro für ein 133,99-Euro-Ticket
Ein Beispiel: An einem Sonntagmorgen buche ich für 14,99 Euro ein Ticket von Berlin nach Köln Messe/Deutz. Wenige Tage später fährt der Zug, für den ich das Ticket gekauft habe, um 8.00 Uhr morgens in Berlin los – doch ich bleibe zu Hause. Gegen 12 Uhr erreicht mich in der Bahn-App auf meinem Handy dann die gute Nachricht: Der Halt in Köln Messe/Deutz entfällt, der Zug wurde zum Hauptbahnhof Köln umgeleitet. Die erlösenden Worte „Zugbindung aufgehoben“ erscheinen auf dem Display. Jetzt kann ich mein noch ungenutztes Ticket einmalig zu einem späteren Zeitpunkt für die Strecke Berlin–Köln nutzen. Der Preisvergleich: Wenn ich jetzt ein Ticket für den Zug am kommenden Freitag buchen würde, müsste ich 133,99 Euro bezahlen. Besonders gut funktioniert der Ticket-Trick bei Verbindungen mit knappen Umstiegszeiten, weil Anschlüsse oft verpasst werden. Für alle Nachahmer: Diese Methode ist ein Glücksspiel. Wenn der Zug pünktlich ist, sind das Ticket und auch das Geld verloren.
Schweini hat nach diesem Blogbeitrag nun einen neuen Endgegner gefunden: https://www.drboese.de/blog/ag-koeln-geld-zurueck-fuer-zwecklos-gewordene-flugverbindung/Schweini bist du es?
Sofern das Ticket noch nicht benutzt wurde und man am besten von der Verspätung einen Screenshot hat (bzw dass halt die Zugbindung aufgehoben ist), absolut kein Thema.Ich habe ein Super-Sparpreis-Ticket aus Januar, bei dem die Zugbindung aufgehoben ist. Ich habe am Sonntag den Fahrkartenservice gefragt, ob das Ticket nun 12 Monate gültig ist. Natürlich bis heute auf diese simple Frage keine Antwort bekommen. Stattdessen die KI gefragt die mir in 0,nix bestätigt, dass ich das Ticket aufgrund der AGBs 12 Monate lang nutzen kann. Reicht das im Zug aus, wenn ich kontrolliert werde? Oder gibts in den Fällen immernoch den dicken Max, der die BPol rufen will?
Es steht direkt auf dem PDF-Ticket, dass die Zugbindung aufgehoben ist.Sofern das Ticket noch nicht benutzt wurde und man am besten von der Verspätung einen Screenshot hat (bzw dass halt die Zugbindung aufgehoben ist), absolut kein Thema.
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zur Not steht's ja seit einiger Zeit auch glasklar auf der Website der Bahn:Es steht direkt auf dem PDF-Ticket, dass die Zugbindung aufgehoben ist.
Hier im Forum liest man aber gern von Hilfs-Sheriffs, die nicht wissen, dass ein solches Ticket 12 Monate gültig ist.
Das juckt halt je nach Wissensstand weder ZuB noch zugerufene BuPo, im Eskalationsfall einfach FN ausstellen lassen und mit negativer Feststellungsklage dagegen vorgehen.zur Not steht's ja seit einiger Zeit auch glasklar auf der Website der Bahn:
"Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in 3 Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich)"