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Seitdem kann mich die Bahn mal, wenn sie einen ICE "wegen Überfüllung" geräumt haben will und "vorher nicht abfährt". Zumal der Begriff bei der Bahn ein reiner Gummiparagraf und eine reine Ermessensfrage ist.
Leider laesst sich die Bundespolizei zum Buettel der Bahn machen und entfernt Dich notwendigenfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwangs (-> Wegtragen) aus dem Zug.
Das ist natuerlich offensichtlich rechtswidrig, aber den Aerger (und die Verspaetung) hast erstmal Du, auch wenn Du die anschliessende Fortsetzungsfeststellungsklage locker gewinnst.