Danke, das Kompliment kann ich zurückgeben. Eine Regelung, dass Hotelübernachtungen ausgeschlossen seien, wenn man vor Mitternacht mit dem Taxi ankäme, gibt es nicht. Die hast Du Dir ausgedacht.
Nun analysieren das ganze doch mal sachlich:
Wenn wir uns die EU-VO 1371/2007 den Artikel und dort insbesondere den Absatz 2b ansehen finden wir folgendes:
(2) Bei einer Verspätung nach Absatz 1 von mehr als 60 Minuten ist den Fahrgästen Folgendes kostenlos anzubieten:
b) die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar ist;
Jetzt möchte ich dann gerne die Begründung hören warum ein Hotel "notwendig" wird wenn der Reisende um 22:00 Uhr ab Hauptbahnhof XY strandet sein Zielbahnhof aber mit dem Taxi innerhalb von 40 Minuten erreichbar ist und der Reisende dort um 23:00 Uhr eintreffen würde.
In einer alten Übersicht der DB zu den Fahrgastrechten welche wohl nicht mehr aufrufbar ist, wurde es so formuliert:
"Wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann, werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro alternativ angemessene Übernachtungskosten ersetzt"
Dort war die Zeit von 24:00Uhr explizit erwähnt.
Inzwischen hat die DB wohl ihre Website überarbeiten aber auch dort (
https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/nationale_regelungen) findet man im Absatz "Ersatz von Kosten für Übernachtung" folgende Formulierung:
"ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,"
Sofern sich das BGB inzwischen nicht geändert hat, endet ein Tag um 24:00 Uhr und ist um 0:00 Uhr nicht mehr der selbe Tag.
Allerdings findet man den Hinweis auf 24:00 Uhr immer noch in der Infobroschüre der DB (
https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:27f1a06e-fd75-47d2-bef4-18726a9079a4/178736-242308.pdf)
So und nun eine fundierte Begründung was daran ausgedacht sein soll.