Bahn-Sammelthread

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.947
7.026
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Aber da buche ich doch auch mit BC und werde nicht kontrolliert.

stimmt; das hatte ich nicht bedacht.
Kann man den Comfort-Checkin nutzen, wenn man eine Buchung mit Bahncard hat, die Bahncard aber nicht im Onlinekonto hinterlegt ist?
Oder könnte ich somit auch ein Ticket mit BC buchen, obwohl ich keine habe und umgehe somit die Kontrolle? 🤔😁
genau das ist die spannende Frage.
Auf https://www.bahn.de/service/ueber-uns/inside-bahn/tipps-tricks/komfort-check-in findet sich dazu:

"Falls Sie das Ticket mit einer BahnCard gekauft haben, können Sie diese im nächsten Schritt angeben. Hinweis: Ist Ihre BahnCard noch nicht hinterlegt, werden Sie einmalig aufgefordert, die entsprechende Nummer zu hinterlegen. Laden Sie Ihre BahnCard am besten vorab in die App."

Dort steht "können Sie".
Hat jemand Erfahrung was passiert, wenn man dies nicht macht? Ist dann Komfort-Checkin nicht nutzbar?
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.208
5.322
Paralleluniversum
Hat jemand Erfahrung was passiert, wenn man dies nicht macht? Ist dann Komfort-Checkin nicht nutzbar?
Wenn Du ein Ticket mit BC Rabatt hast und KCI nutzen willst, musst Du eine BC Nummer angeben um weiter zu kommen.

Was ich nicht probiert hatte ist, die Nummer einer BC von jemandem anderen anzugeben.
Ich vermute, die Bahn IT ist schlauer.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.947
7.026
Wenn sie dieses Betrugsszenario nicht abfangen, haben sie wirklich einen dicken Fehler gemacht. Ich gehe auch davon aus, dass dies abgeprüft wird.
Wichtig ist die Aussage, dass KCI ohne hinterlegte BC nicht möglich ist (für Fahrkarten mit BC).

Da fragt man sich schon, wieso im Fall einer hinterlegten BC bei einer Kontrolle dem Schaffner dies nicht automatisch angezeigt wird, sodass er auf Nachfragen verzichten kann (bzw. ihm umgekehrt explizit der Hinweis angezeigt wird, die BC zu prüfen, wenn das System den Status selbst nicht kennt). Da verzichtet die Bahn auf eine ganz einfache Möglichkeit zur Verbesserung ihrer Betriebsabläufe, die sogar dem Kunden noch zugute käme.
 
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MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
237
439
HAM | NUE | XXX
kann mir jemand zu folgendem Fall helfen?

gebucht wurde
Hamburg 17:35 - Coburg 22:04 (ICE 803)
Coburg 22:12 - Zielbahnhof 23:41 (RB xxx)

2 Tage vor Abfahrt dann Info über Zugausfall und Zugbindung aufgehoben.

Daraufhin wurde eine neue Sitzplatzreservierung EUR 5.90 für eine 2 Std frühere Abfahrt gebucht.
Die neue geplante Strecke sollte dann diese werden:
Hamburg 15:36 - Bamberg 20:15 (ICE 801)
Bamberg 20:46 - Zielbahnhof 22:05 (RE xxx)

der neue ICE 801 hatte nun aber eine Verspätung und hat Bamberg erst um 21:55 erreicht und sollte dann den Zielbahnhof erst um 00:37 erreichen.

Also wurde beschlossen die Fahrt am letzten ICE Halt in Bamberg um 21:55 abzubrechen und den Rest sich im privaten PKW fahren zu lassen.

Meinem Verständnis nach sollte jetzt doch folgende Erstattung erfolgen:

1. Erstattung der Sitzplatzreservierung 5.90
2. Erstattung 50% weil der tatsächlich gefahrene Zug
a) eine Verspätung von 2:32 hatte, bzw.
b) die Fahrt aufgrund der Verspätung >60Min abgebrochen wurde.

Der FGR-Antrag wurde online eingereicht und dann abgelehnt mit der Begründung, dass die ursprünglich gebuchte Fahrt um 23:41 ankommen sollte und die neue Ankunft 00:37 gewesen wäre, also eine Verspätung von nur 56 Min.

Ist das tatsächlich so, das die ursprüngliche Verbindung zählt?
sollte nicht die tatsächliche Fahrt, auf der die Verspätung aufgetreten ist, zählen?

Wie ist denn euer Verständnis der Sache?

Vielen Dank für euren Input.
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.059
18.923
FRA
Gut, dass es die hilfsbereite Feuerwehr gibt:

Erst eine technische Störung, dann ein Notarzteinsatz: 1400 Passagiere mussten stundenlang auf freier Strecke in Thüringen warten. Die ortsansässige Feuerwehr schenkte den Gestrandeten Getränke aus.

 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.947
7.026
Wie ist denn euer Verständnis der Sache?
Ja, sehe ich auch so.
Begründung:

Durch die Aufhebung der Zugbindung (egal aus welchem Grund) wurde die Fahrkarte zur Flex-Fahrkarte.
Der Fahrgast entschloss sich, eine Verbindung zu nehmen, die um 22:05 ankommen sollte laut Fahrplan (was vollkommen legitim ist für eine Flex-Fahrkarte; man kann allenfalls noch diskutieren, ob die Fahrkarte die konkrete Route überhaupt zuließ, aber darum geht es hier offenbar nicht).

Im Verlauf der Reise sammelte ein Zug der gewählten Verbindung soviel Verspätung an, dass der geplante Umstieg verpasst wurde und das Ziel erst um 00:37 des Folgetages statt um 22:05 laut Fahrplan erreichbar gewesen war, also mehr als 120 Min. verspätet.

Damit sollte ein Erstattungsanspruch von 50% des Fahrpreises bestehen.
Ob das Reservierungsentgelt auch zu erstatten ist, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal die Reservierung ja genutzt worden ist (und Nahverkehr nicht beinhaltete).

Die ursprüngliche Reservierung sollte übrigens nach Ausfall der Verbindung erstattet oder in eine neue Reservierung kostenlos umgewandelt worden sein. Das hat aber nichts mit der Verspätung am Reisetag zu tun.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
2 Tage vor Abfahrt dann Info über Zugausfall und Zugbindung aufgehoben.
welcher Zug ist denn konkret ausgefallen?

Denn dies hier ergibt nicht so richtig Sinn:
dass die ursprünglich gebuchte Fahrt um 23:41 ankommen sollte
Für eine Verbindung die von einem Zugausfall betroffen ist kann es ja gar keine Ankunftszeit geben.

Was aber die Erstattung angeht gibt es zwei Optionen:
1. die Reservierungskosten + 50% für die Verspätete Ankunft + Kosten für die Nutzung des PKW, diese sind berechtigt weil die Ankunft nicht mehr am sleben Tag möglich gewesen wäre.
oder
2. Reservierungskosten + 100% Ticketpreises dann aber keine Kosten für den PKW hier müsste die Voraussetzung des Fahrtabbruchs erfüllt sein, also eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten zu erwarten gewesen sein.

Grundsätzlich gilt aber:
Dieser Fall wurde wohl im automatisierten Verfahren abgelehnt, das sollte man nicht so ernst nehmen.
Am besten nochmal einen Antrag stellen und dabei das klassische Papierformular verwenden und die Information zum angekündigten Zugausfall sowie ein kurzes Schreiben beilegen das den Sachverhalt, dass wegen dem Zugausfall eine neue Reise geplant wurde mit den entsprechenden Fahrzeiten schildern.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.007
3.265
CGN / MUC / ZRH / EWR
Gut, dass es die hilfsbereite Feuerwehr gibt:

Erst eine technische Störung, dann ein Notarzteinsatz: 1400 Passagiere mussten stundenlang auf freier Strecke in Thüringen warten. Die ortsansässige Feuerwehr schenkte den Gestrandeten Getränke aus.

Wäre ja auch zu viel verlangt, wenn die DB ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und die Inhalte des Bordrestaurants an die Fahrgäste verschenken müsste…
 
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geos

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23.02.2013
12.947
7.026
welcher Zug ist denn konkret ausgefallen?

Das mag interessant sein, aber für die weitere Frage ohne Belang, da ja die Zugbindung durch die Bahn aufgehoben worden war. Wieso die Bahn das getan hat, sollte unerheblich sein. Die Aufhebung der Zugbindung ist hier ja auch unstrittig.
Was aber die Erstattung angeht gibt es zwei Optionen:
1. die Reservierungskosten + 50% für die Verspätete Ankunft + Kosten für die Nutzung des PKW, diese sind berechtigt weil die Ankunft nicht mehr am sleben Tag möglich gewesen wäre.
Interessant; also mit 24 Uhr-Grenze argumentieren. Ist das in Verspätungsfällen erfolgreich?

oder
2. Reservierungskosten + 100% Ticketpreises dann aber keine Kosten für den PKW hier müsste die Voraussetzung des Fahrtabbruchs erfüllt sein, also eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten zu erwarten gewesen sein.
Darf man einen Fahrtabbruch beliebig nahe am Ziel vornehmen, damit dieser noch als solcher gilt, oder muss der Fahrgast sich dazu entscheiden, sobald ihm das Ausmaß der Verspätung bekannt ist? Hätte im Abbruchfall hier also ggfs. die Reise gar nicht bis Bamberg fortgesetzt werden dürfen, falls schon früher bekannt gewesen sein sollte, dass der Umsieg dort nicht klappen wird und als Folge eine Ankunft am Ziel erst um 00:37 möglich gewesen wäre?


Grundsätzlich gilt aber:
Dieser Fall wurde wohl im automatisierten Verfahren abgelehnt, das sollte man nicht so ernst nehmen.
Am besten nochmal einen Antrag stellen und dabei das klassische Papierformular verwenden und die Information zum angekündigten Zugausfall sowie ein kurzes Schreiben beilegen das den Sachverhalt, dass wegen dem Zugausfall eine neue Reise geplant wurde mit den entsprechenden Fahrzeiten schildern.
 
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alinakl

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15.07.2016
5.136
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Wäre ja auch zu viel verlangt, wenn die DB ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und die Inhalte des Bordrestaurants an die Fahrgäste verschenken müsste…
Wahrscheinlich waren die Wasserkartons bereits aus.
Die wurden letzten Sommer auch gratis ausgegeben bzw konnten abgeholt werden als das Bordrestaurant und Bistro wegen einem technischen Problem geschlossen waren.
 
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dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Wahrscheinlich waren die Wasserkartons bereits aus.
Die wurden letzten Sommer auch gratis ausgegeben bzw konnten abgeholt werden als das Bordrestaurant und Bistro wegen einem technischen Problem geschlossen waren.
Wobei ja nicht nur Wasser unter die EU1371 fällt, auch wenn die DB gerne hätte, dass man sich ausschließlich von deren Pappwasser ernährt.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Das mag interessant sein, aber für die weitere Frage ohne Belang,
Nun zum einen geht es um eine Verständnisfrage und zum anderen kann sich das SFR nicht auf eine Verbindung beziehen die aus tatsächlichen Gründen unmöglich war.
Darf man einen Fahrtabbruch beliebig nahe am Ziel vornehmen,
nicht die Nähe am Ziel ist relevant sondern der Zeitpunkt, an dem festgestellt wird, dass eine Verspätung von mehr als 60 Minuten eintrifft, wenn es so war dass der ICE mit Verspätung am Umstiegsbahnhof eingetroffen ist und der Anschlusszug weg war ist das kein Problem.

Unser hier schon auf der Interpol Vermisstenliste stehende "Fachexperte" für Fahrgastrechte. hat doch vor einigen Monaten mal belegt wie er einen Fahrtabbruch am Stuttgart Hbf gerechtfertigt hatte, weil das Ziel Stuttgart-Rohr nicht mehr mit einer S-Bahn in der Nacht zu erreichen war.

Wobei ja nicht nur Wasser unter die EU1371 fällt, auch wenn die DB gerne hätte, dass man sich ausschließlich von deren Pappwasser ernährt.
Völlig richtig.
Ich habe auch im Januar dann eine flasche irgendweas bestellt und dann sogar bezhalt weil die Einlösung der Getränkegutscheine unmöglich war, die 3,60 oder 3,80 Euro(?) wurden in jedem Schreiben abgelehnt dafür wurden mir aber 5,90 Euro für eine Reservierung erstattet die ich im RZ kostenfrei umbuchen konnte, von daher habe ich in dem Fall keine Extrakosten verfolgt.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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FRA
Unser hier schon auf der Interpol Vermisstenliste stehende "Fachexperte" für Fahrgastrechte. hat doch vor einigen Monaten mal belegt wie er einen Fahrtabbruch am Stuttgart Hbf gerechtfertigt hatte, weil das Ziel Stuttgart-Rohr nicht mehr mit einer S-Bahn in der Nacht zu erreichen war.
Ich erinnere mich an einen anderen Forumsbruder, bei dem es auf den zwei Minuten Bahnfahrt

Friedrichshafen Stadt -> Friedrichshafen Hafen

zu substanziellen Problemen mit Fahrgastrechten, Verpflegung und Hotelübernachtung kam ..

IMG_7221.jpeg
 
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alinakl

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15.07.2016
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Ich erinnere mich an einen anderen Forumsbruder, bei dem es auf den zwei Minuten Bahnfahrt

Friedrichshafen Stadt -> Friedrichshafen Hafen

zu substanziellen Problemen mit Fahrgastrechten, Verpflegung und Hotelübernachtung kam ..
Nun ja das ist auch denkbar untaugliches Beispiel, um 16:16 Uhr wird sich auch bei eingelten Zugverkehr ein Verkehrsmittel finden lassen das Ziel vor 17:17 Uhr zu erreichen.
 

geos

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23.02.2013
12.947
7.026
Heißt also in diesem Fall für mich dass falls bereits zig Halte vor Bamberg klar gewesen sein sollte, dass auf Grund der bestehenden Verspätung ein verspätete Ankunft am Zielbahnhof, und zwar erst um 00:37, möglich gewesen wäre und der Fahrgast dennoch bis Bamberg weiterfuhr, er dann nicht mehr das ganze als "Fahrtabbruch" bezeichnen kann.
Ob dieser Fall hier so vorlag oder ob die relevante Verspätung erst auf dem letzten Teil der Fahrt nach Bamberg erfolgte, wissen wir natürlich nicht.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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Ich erinnere mich an einen anderen Forumsbruder, bei dem es auf den zwei Minuten Bahnfahrt

Friedrichshafen Stadt -> Friedrichshafen Hafen

zu substanziellen Problemen mit Fahrgastrechten, Verpflegung und Hotelübernachtung kam ..

Anhang anzeigen 212797
Bei sowas frag ich mich dann schon, weshalb das SC FGR so etwas durchgehen lässt, wo ganz klar auch Taxi etc. möglich wären, aber bei tatsächlichen Problemen stets Theater bis vorm Amtsgericht macht.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Heißt also in diesem Fall für mich dass falls bereits zig Halte vor Bamberg klar gewesen sein sollte,
Genau das müsste aber die DB aber nachweisen, dass sie den Reisenden auch vor Bamberg davon unterrichtet hat.

Im übrigen spielt die DB auch gerne das andere Spiel und sagt der Reisende müsste dann auch wirklich bis zum Umstiegsbahnhof fahren bis die Verspätung auch tatsächlich eingetreten ist.

Ein Fall von mir liegt gerade deswegen bei der SÖP, Zug am FRA Verspätet Anschluss in Mannheim weg dadurch Folgezug weg Verspätung 90 Minuten ich hatte umgeplant und bin nach Marburg gefahren.
Tja am Ende hatte der Zug ab Mannheim auch Verspätung sodass der Anschluss möglich gewesen wäre und die DB sagt nun die Verspätung hätte nur unter 60 Minuten betragen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Hätte letzteres dem Fahrgast zum Zeitpunkt des Abbruchs bekannt sein können? Falls nein, ist das Argument der DB m.E. gegenstandslos.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
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Hätte letzteres dem Fahrgast zum Zeitpunkt des Abbruchs bekannt sein können?
du meinst in meinem Fall?

Als der ICE am FRA abgefahren wäre war der ICE ab Mannheim noch pünktlich, ich glaube es war sogar noch zum tatsächlichen Abfahrszeitpunkt so und hat sich erst später entwickelt.
Falls nein, ist das Argument der DB m.E. gegenstandslos.
Mag sein nur wurde trotzdem nicht bezahlt. Für 13,40 Euro schalte ich nicht gleich das Amtsgericht sondern die SÖP ein, werden die SÖP Verfahren abgelehnt, kommen 9 Fälle zusammen das lohnt sich dann in einem Verfahren durchaus.

Von daher kann ich die Robin Hood Methode manch anderer durchaus verstehen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
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638
LEJ
Stimmt völlig übersehen, was nun erklären würden warum in diesem Fall das Reisezentrum die Genehmigung ohne Probleme erteilt wurde und im anderen nicht.

Aber die DB gibt mir nun selbst die Gelegenheit für ein Sozialexperiment:
Heute Nacht kam die Mitteilung der DB Reisebegleitung für meine Fahrt am 01.06.2023 gab es eine Änderung für meine Reise vom FRA nach Zittau
Die Ankunft des ICE 1657 ist nun für 9 Minuten später geplant und der Anschluss auf den Regio ist nicht mehr möglich.

Die Fahrtempfehlung besagt nun von 23:39 Uhr bis 04:02 Uhr in DD Neustadt zu warten und dann mit einem Umstieg in Bischofswerda dann um 05:47 Uhr an zu kommen.

Damit liegen die Voraussetzungen des des Art. 16 EU VO vor, ich werde nun am 01.06. eine Freundin in Marburg besuchen und irgendwann in den folgenden 4-8 Tagen irgendeinen ICE nehmen und sehen was passiert, den nötigen Reisepass zur Ausstellung einer Fahrpreisnacherhebung habe ich dabei.
Spannend dürfte auch werden die inkludiere Reservierung auf den neuen Tag umbuchen zu lassen wenn dieser feststeht.
Vielleicht ist es aus juristischer Sicht sinnvoll die DB per Email zu informieren, dass man von seiem Recht Gebrauch macht, die Fahrt zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt fortzusetzen und man diesen noch mitteilen würde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Vielleicht ist es aus juristischer Sicht sinnvoll die DB per Email zu informieren, dass man von seiem Recht Gebrauch macht, die Fahrt zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt fortzusetzen und man diesen noch mitteilen würde.
Das sieht die VO nicht als notwendig vor, aber danke für die Idee das werde ich genau so machen.
Mal sehen ob bis zum 1.6. Antwort kommt.