Bahn-Sammelthread

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
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Ach ja es gibt nix geileres als Prämientickets mit der 1000/1500er Freifahrt kannst du die coolsten Strecken nehmen!

Daber das Servicecenter ist oft total bescheuert und erstatten dann sogar öfters!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
die Deutsche Bahn wird wohl ab voraussichtlich Dezember, also zum Fahrplanwechsel, ihre Politik zum Thema Erstattungen fundamental ändern.

Bisher erfolgt die Verspätungserstattung von 25/50% ja unabhängig der Ursache und damit ist diese Praxis großzügiger als die EU Fahrgastrechte dies vorsieht.

Ab Dezember wird sich dies ändern und es wird in Fällen von außergewöhnlchen Umständen keine Verspätungserstattung mehr geben.

Entsprechende Flyer sind schon designet bzw. im Druck.

Quelle dafür sind in dem Fall drei von einander unabhängige DB-MAs ein Zugchef im Fernverkehr ein KiN sowie ein MA im Reisezentrum.

Wir werden uns daher bald um die Frage außergewöhnlicher Umstand ja/nein ausgiebig streiten dürfen, ich erwarte aber, dass sich die Klagem wegen möglicher Rückerstattungen im Grenzen halten wird, weil möglicher Kostenaufwand einer zu erreichenden Erstattung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
(...)
Wir werden uns daher bald um die Frage außergewöhnlicher Umstand ja/nein ausgiebig streiten dürfen, ich erwarte aber, dass sich die Löagem wegen möglicher Rückerstattungen im Grenzen halten wird, weil möglicher Kostenaufwand einer zu erreichenden Erstattung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht.
Die DB FV streitet sich doch sogar systematisch vor dem AG Frankfurt um 1€ Bewirtungsbelege... Deren Sturheit ist kein Verlust zu schade...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Die DB FV streitet sich doch sogar systematisch vor dem AG Frankfurt um 1€ Bewirtungsbelege..
Das ist doch ein Märchen und nicht ganz ernst gemeint oder?

So langsam wird es durchaus immer mehr nachvollziehbar wenn die Leute anfanen sich das Geld unbürokratisch durch die Fahrgastrechte zurück zu holen (ein gewisser Fachexperte mal ausgenommen.

Aber dann wäre es durchaus interessant, was passiert wenn die Durchsetzungstelle des EBA systematisch Beschwerden wegen der unterlassenen Verpflegung erhält um dann doch mal präventiv tätig zu werden.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.259
1.439
die Deutsche Bahn wird wohl ab voraussichtlich Dezember, also zum Fahrplanwechsel, ihre Politik zum Thema Erstattungen fundamental ändern.

Bisher erfolgt die Verspätungserstattung von 25/50% ja unabhängig der Ursache und damit ist diese Praxis großzügiger als die EU Fahrgastrechte dies vorsieht.

Ab Dezember wird sich dies ändern und es wird in Fällen von außergewöhnlchen Umständen keine Verspätungserstattung mehr geben.

Entsprechende Flyer sind schon designet bzw. im Druck.

Quelle dafür sind in dem Fall drei von einander unabhängige DB-MAs ein Zugchef im Fernverkehr ein KiN sowie ein MA im Reisezentrum.

Wir werden uns daher bald um die Frage außergewöhnlicher Umstand ja/nein ausgiebig streiten dürfen, ich erwarte aber, dass sich die Klagem wegen möglicher Rückerstattungen im Grenzen halten wird, weil möglicher Kostenaufwand einer zu erreichenden Erstattung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht.
Interessant, zu der Umstellung der EU-VO gab es doch auch den hier zitierten Schriftverkehr der Bahn an zumindest Statuskunden von denen sie eine Mailadresse haben, dass man sich äußerst kulant zeigen werde.
Aber wahrscheinlich (und bei dem was man sich derzeit leistet) wird das einfach zu teuer :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Aber wahrscheinlich (und bei dem was man sich derzeit leistet) wird das einfach zu teuer
Natürlich es geht um Geld, wobei die EVU ja schon immer den Vorteil hatten, dass der Ansprauch 25/50/100% vom Preis der Fahrkarte entsprochen hat und nicht wie im Flugrecht feste Pauschalen.

Bei Airberlin konnte man mitfleigen und wurde am Ende dafür bezahlt, dies gab es im Bahnbereich nie von daher konnten die Kosten auch nie so explodieren.

Das Kernstreitthema wird aber sein, was passiert wenn Zug A von einem aU betroffen ist und dadurch sich dann auch die Rueckfahrt von Zug AR verzögert und sich dadurch wiederum Fahrt B sich verzögert.
Im Gegensatz zur SBB hält die DB ja offensichtlch keine Einsatzzüge mit besetztem Personal mehr an Knotenpunkten vor, weil es an Personal und Material fehlt, aber man könnte argumentieren, dass das ein EVU in einem gewissen Umfang zu leisten hat.
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.259
1.439
Natürlich es geht um Geld, wobei die EVU ja schon immer den Vorteil hatten, dass der Ansprauch 25/50/100% vom Preis der Fahrkarte entsprochen hat und nicht wie im Flugrecht feste Pauschalen.

Bei Airberlin konnte man mitfleigen und wurde am Ende dafür bezahlt, dies gab es im Bahnbereich nie von daher konnten die Kosten auch nie so explodieren.

Das Kernstreitthema wird aber sein, was passiert wenn Zug A von einem aU betroffen ist und dadurch sich dann auch die Rueckfahrt von Zug AR verzögert und sich dadurch wiederum Fahrt B sich verzögert.
Im Gegensatz zur SBB hält die DB ja offensichtlch keine Einsatzzüge mit besetztem Personal mehr an Knotenpunkten vor, weil es an Personal und Material fehlt, aber man könnte argumentieren, dass das ein EVU in einem gewissen Umfang zu leisten hat.
Da gebe ich dir Recht, die scheinen überhaupt keine Reserven mehr vorzuhalten. Die "Reserve" ist, sofern das möglich ist, der Gegenzug, der vorzeitig endet und dann einen ausgefallenen Zug ersetzt. Das was man derzeit so an "Kurzfristigem Personalausfall" und "Reparatur am Zug" liest ist schon nah am Trauerspiel.
Dienstagmorgen gab es merhere Stunden keinen Zugverkehr auf der ICE-Strecke Hannover-Berlin wegen "Kurzfristigem Personalausfall". Wenn da eine ganze strecke betroffen ist, kann das ja nur ein Stellwerk sein, dass so knapp besetzt ist, dass wenn einer fehlt alles zusammenbricht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ein bekannter Reiserechtsanwalt mit Kanzleisitz in Düsseldorf hatte glaube ich vor kurzem über soetwas (und anderen kuriosen Dingen von der DB-Rechtsabteilung) auf Twitter berichtet.
Geht doch wahrscheinlich darum keinesfalls Präzedenz zuzulassen oder? Im Zug hat man ja manchmal zumindest "Glück" und bekommt nen Tetrapack Wasser angeboten.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Wo kommt eigentlich deine tiefe, persönliche Abneigung ggü. der Deutschen Bahn her?
Jedes Unternehmen das Leistungen verkauft und dann auch noch im Vorraus kassiert und dann nicht die garantierte Leistung liefert wäre schon längst pleite und die Verantwortlichen im Knast!

Aber nein bei diesem Dreckspack geht alles und es wird immer schlimmer!

Dann kommt noch dazu dass denen Recht und Gesetz völlig egal ist!

Aber hey hauptsache schütten sich die Kakerlaken vom Management die Taschen mit Boni voll!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
so oft wie er mit denen unterwegs ist, muss er doch der größte Fan sein ;)
Hassliebe ist auch eine Form der Liebe :p
wie willst du denn sonst von Hannover nach Ulm kommen?
Klar Auto geht aber die Straßen sind noch beschissener und beim Fahren kannst nix anderes Machen im Zug geht wenigstens noch Laptop raus und Termin vorbereiten und Arbeit erledigen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Da gebe ich dir Recht, die scheinen überhaupt keine Reserven mehr vorzuhalten. Die "Reserve" ist, sofern das möglich ist, der Gegenzug, der vorzeitig endet und dann einen ausgefallenen Zug ersetzt.
Stimmt der klassiker ist da wohl der Teil Leipzig - DD wenn ich eine Freundin besucht habe die ja inzwischen am UKDD arbeitet hat von vier Mal drei mal der ICE in Leipzig geendet, wie die Leute dann ans Ziel kommen war egal, der sowieso schon volle RE50 hätte Plätze auf dem Dach gebraucht.
Fun Fact wenn man dann auf den Intercity wartet welcher gegenüber dem RE gar nicht so viel Zeit verliert kommt das SFR um die Ecke man hätte ja den RE nehmen und die Verspätung drücken können.

Daher ist die Frustration von einigen Reisenden sehr gut nachvollziehbar, allerdings sollten auch bei größter Frustration die Sachlichkeit gewahrt werden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Beschwerden an das EBA wegen der Fahrgastrechte scheinen durchaus zeitnah Erfolg zu ermöglichen.
In einem Fall von meinen Großeltern hat das SFR 50% zu wenig erstattet nach zwei Schriftwechseln hin und her blieb es bei der sturen Ablehnung.
Fahrt war im letzten Drittel des Mai die Beschwerde wurde knapp 30 Tage später eingereicht nun etwas über zwei Wochen später kam die Erstattung des Rests.

Das Schreiben des SFR beginnt mit Zitat: " wir nehmen Bezug auf Ihre Eingabe beim Eisenbahn-Bundesamt."

Dieser Weg neben der SÖP scheint sich zu lohnen wenn man keine Lust auf eine Klage hat.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.904
636
Wo kommt eigentlich deine tiefe, persönliche Abneigung ggü. der Deutschen Bahn her?
Der User steht schon lange in meiner Ignore-Liste.
Ich vermute, dass er den Lebensunterhalt mit Erstattungen aufgrund von Fahrgastrechten bestreitet. Seine miese Wortwahl bezüglich der DB verstehe ich daher eigentlich nicht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.090
7.127
Ich bin mal gespannt, wie sie das mit der DSGVO in Einklang bringen.
Vergl.: https://www.datenschutzkonferenz-on...4_beschluss_datenminimierung_onlinehandel.pdf

Mir fällt keine Begründung ein, wieso eine Emailadresse für den Kauf oder die Nutzung einer Fahrkarte funktional notwendig sein sollte.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

zum Beispiel Wrist - Stolpen, habe ich schon 4 mal genommen einmal brauchte ich den ICE von Hamburg nach Berlin zwei Mal Berlin Leipzig einmal IC von Hannover nach RIesa

Lauffen am Neckar - Furth im Wald ist perfekt ICE/ICs von Stuttgart nach Aalen/Nürnberg/Ulm/Augsburg/München hab ich schon an die 15 mal genommen

wenn man von Nord nach Süd braucht Dettum - Durrach
Dass man bislang und aktuell wohl noch bei verpasstem Umstieg und damit mind. 60 Min. zu erwartender Verspätung auf einer Tour mit dem Deutschlandticket eine ICE-Ersatzbeförderung erstattet bekommt, ist klar. Die Frage war, auf welche Weise es zukünftig gehen soll. Da würden mich Tipps un dErfahrungsberichte interessieren. Danke.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Dass man bislang und aktuell wohl noch bei verpasstem Umstieg und damit mind. 60 Min. zu erwartender Verspätung auf einer Tour mit dem Deutschlandticket eine ICE-Ersatzbeförderung erstattet bekommt, ist klar. Die Frage war, auf welche Weise es zukünftig gehen soll. Da würden mich Tipps un dErfahrungsberichte interessieren. Danke.
Sofern Ankunft am Zielbahnhof vor Mitternacht nicht mehr möglich sein wird oder zwischen 0-5 Uhr mit mehr als 60min Verspätung erfolgen würde, stehen weiterhin alternative Verkehrsmittel bis 120 Euro zur Verfügung. Eigentlich ganz einfach, auf welche Weise es zukünftig gehen soll.

Klar, jetzt könnte man mit der Schadenminderungspflicht argumentieren und dass man den ICE nur zum Einholen der ursprünglichen Verbindung bis zu einem bestimmten Unterwegshalt buchen dürfte, aber a) es gibt keine solche IT Lösung, die mir ein solches Routing vorschlagen würde und b) durch Irroperations des FV könnte ich ggf. die ursprüngliche Verbindung doch nicht mehr einholen und strande aufgrund des neuen Beförderungsvertrages irgendwo in der Pampa.

Wird also vermutlich darauf hinauslaufen, dass weiterhin die ganze Strecke erstattet werden würde.
 
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