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Genau so wie Münsterländer schreibt.Oder stehe ich auf dem Schlacuh?
Die erste nicht genutzte Reservierung war im Ticketpreis enthalten und da ich diese nicht nutzen konnte, habe ich mir eine neue gebucht und diese natürlich auch genutzt. Das wäre ja aber nicht notwendig gewesen, wenn ich die erste Reservierung sprich Fahrt hätte nutzen können.Dachte ich erst auch aber was ist wenn 1+2 im Ticket inkludiert war?
Puh, ob ich mir den Aufwand für 6,50 EUR mache?Widerspruch einlegen, den Sachverhalt nochmals erklären und die Erstattung der nicht nutzbaren Reservierungen geltend machen.
Das geht? Wäre zwar auch Aufwand, aber ich demnächst eh wieder am Hbf und kann dann auch schnell ins Reisezentrum gehen. Was brauche ich dafür alles - das Schreiben vom SCFGR sowie das (digitale) Ticket?Ansonsten einfach in einem beliebigen Reisezentrum den Fall eben schildern und sich die Reservierung auszahlen lassen
Auf meinen Beitrag (#19.971) zurückkommend: Mir war primär wichtig zu verstehen wer hier einen Gedankenfehler hat. Und ich sehe hier den Fehler beim SCFGR.