Bahn-Sammelthread

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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.209
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Hallo,

kurze Frage an die Experten: wenn eine (Nahverkehrs-)Zugverbindung > 60 Minuten verspätet sein wird und ich deshalb auf einen ICE ausweichen muss, um halbwegs pünktlich zu sein.

Bei einem Deutschlandticket habe ich Pech, ich muss mir ein VRS-Ticket kaufen und kann dann die zusätzlich gekaufte ICE-Fahrt erstatten lassen.

So richtig?
 

intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
177
165

Ausnahme: Mobilitätsgarantie NRW/VRS​

  • Im VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) und ganz NRW greift die sogenannte Mobilitätsgarantie:
    • Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten am Abfahrtsort kannst du auf ein alternatives Verkehrsmittel (z. B. ICE) umsteigen.
    • Die zusätzlichen Kosten für das ICE-Ticket werden dir im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW erstattet – tagsüber bis zu 30 €, nachts bis zu 60 € pro Person.
    • Voraussetzung: Du reichst das ICE-Ticket und dein gültiges Nahverkehrsticket (z. B. Deutschlandticket) zusammen mit dem ausgefüllten Erstattungsantrag beim Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
    • Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätungen durch Streik, Unwetter oder Bombendrohungen.

3. Praktisches Vorgehen im VRS​

  • Du kaufst dir ein ICE-Ticket (und ggf. ein VRS-Ticket, falls du keines hast).
  • Du reichst beide Tickets und den Erstattungsantrag beim VRS/Verkehrsunternehmen ein.
  • Du erhältst die ICE-Kosten bis zum genannten Maximalbetrag zurück, sofern die Bedingungen

    Alle Angaben entsprechen dem Stand Juli 2025 und sind durch die offiziellen Regelungen der Deutschen Bahn, der EVO sowie der Mobilitätsgarantie NRW/VRS belegt

    Laut Perplexity.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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  • Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten am Abfahrtsort kannst du auf ein alternatives Verkehrsmittel (z. B. ICE) umsteigen.
Das ist doch für den Arsch. Wenn der Zug 5 Minuten zu spät ist, ich einen Anschluss nicht bekomme und dann 40 Minuten später am Ziel ankomme, schaue ich in die Röhre?
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.209
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Es ist auf einem VRS Ticket. A -> B -> C. Kurze Umsteigezeit in B. Wenn der Zug A -> B 10 Minuten Verspätung hat, verpasse ich den Anschluss in B und komme mit bestenfalls 60 Minuten Verspätung in C an.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.252
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Es ist auf einem VRS Ticket. A -> B -> C. Kurze Umsteigezeit in B. Wenn der Zug A -> B 10 Minuten Verspätung hat, verpasse ich den Anschluss in B und komme mit bestenfalls 60 Minuten Verspätung in C an.
Ja so ist das bei der mobilitätsgarantie ,nrw, siehe : hier gilt die Garantie nicht
 

vielix

Reguläres Mitglied
15.04.2014
41
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Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten am Abfahrtsort kannst du auf ein alternatives Verkehrsmittel (z. B. ICE) umsteigen.
Wichtig zu beachten ist, dass man frühestens 20 Minuten und spätestens 80 Minuten nach planmäßiger Abfahrt auf einen ICE umsteigen darf. Wenn ein Zug ausfällt, muss man also erst einmal 20 Minuten warten...
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
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In Anbetracht der Tatsache, dass Fernverkehrszüge, insb. ICEs, nicht so häufig fahren, wirst du sowieso warten müssen. Es dürfte sich also nur um Einzelfälle handeln, wo aber zufällig ein ICE in 5 Minuten in die richtige Richtung startet.
Gut wäre allerdings eine Unterscheidung zwischen "Zug verspätet sich" und "Zug fällt aus". Im letzteren Fall sollte man einfach den nächsten Zug ermöglichen.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.209
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In Anbetracht der Tatsache, dass Fernverkehrszüge, insb. ICEs, nicht so häufig fahren, wirst du sowieso warten müssen. Es dürfte sich also nur um Einzelfälle handeln, wo aber zufällig ein ICE in 5 Minuten in die richtige Richtung startet.
Ist wahrscheinlich ein Einzelfall. Wenn es blöd läuft, muss ich auf den ICE ausweichen, wenn es ganz blöd läuft, bekomme ich keine Erstattung. Ruiniert mich auch nicht finanziell.
 

ritesa

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
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ritesa

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14.05.2013
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Es geht ja nicht darum anonym zu Fliegen, die Identität der Person kann mit einem Ausweisdokument überprüft werden. Aber es müsste ja analog zu dem Urteil auch bei Airlines ohne Email oder Telefonnummer gehen.
Wird Luftverkehr rechtlich als genauso wichtig wie der Öpnv betrachtet?