Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.420
2.775
Nein, ich habe an den Morgen bei LH angerufen
Einziges was ich schriftlich habe, ist die SMS die ich nach jeden Anruf bekomme mit "Greetings from Lufthansa! Please share your feedback......."
Das ist natürlich extrem suboptimal, gibt andere Beweise wie Zeugen?

Bei solchen Sachen ist telefonieren ohne Nachweis Mist, immer noch alles schriftlich bestätigen lassen.

Alternativ per Lautsprecher vor Zeuge telefonieren.

Was sagt eigentlich der eigene AG dazu? scheint ja eine Dienstreise gewesen zu sein?
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.363
2.916
Europa
Das ist natürlich extrem suboptimal, gibt andere Beweise wie Zeugen?

Bei solchen Sachen ist telefonieren ohne Nachweis Mist, immer noch alles schriftlich bestätigen lassen.

Alternativ per Lautsprecher vor Zeuge telefonieren.

Was sagt eigentlich der eigene AG dazu? scheint ja eine Dienstreise gewesen zu sein?
Denkst Du um 6:40, weniger als 4 Std vor den Abflug, denke ich auf Zeugen oder dass es schriftlich ist?

Mir war wichtig, dass ich auf den Flug mit den Chef war, sonst hätte ich umgebucht und über MUC oder via JFK/EWR/HOU/DEN geflogen
Ich musste es noch Cash bezahlen, weil der Taxifahrer zwar so ein SumUp hatte, aber das dauerte mir zu lange, denn ich bin in FRA am T1 um 9:20 angekommen und der Flieger war ca. 1 Std später
Meine Frau hatte an den Morgen Dienst, sonst hätte Sie mich gefahren und der scheiß E-Auto war der Akku leer und Sie hat mein Wagen genommen :ROFLMAO:

Ich habe eben mit der Sekretärin vom Anwalt telefoniert, mal sehen
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Denkst Du um 6:40, weniger als 4 Std vor den Abflug, denke ich auf Zeugen oder dass es schriftlich ist?
Ja so gar um 2:17 Uhr wenn nötig, aber ich habe eben auch die erste und zweite juristische Staatsprüfung bestanden und bin gewohnt Fälle durch Beweissicherung wasserdicht zu machen.

Ich habe eben mit der Sekretärin vom Anwalt telefoniert, mal sehen
Nun es hängt eben einiges davon ab wie LH reagiert, mit diesem Schuld-Ping-Pong alleine kommen sie nicht weit.

Man kann natürlich ein starkes Argument dafür bringen, dass eine Einigung am Telefon gab, da du ja offensichtlich den Flug antreten konntest, also müsste es einen Enigriff ins System durch Hotline gegeben haben sonst hätte es doch eine Umbuchung gegeben.

Es kann aber in einem solchen durchaus sehr sinnvoll sein, sich in diesem Fall einen Spezialisten als Anwalt zu suchen der eben vermehrt mit diesen Fällen zu tun hat, statt dem allgemeinen Zivilrechtler.

Ansonsten gilt eben die Lektion nur schriftliches ist wahres und im Zweifel versuchen Zeugen zu haben.

Ich habe schon ewig nicht mehr mit LH telefoniert, aber die zeichnen das Gespräch doch mit Zustimmung auf?

Wenn du zugestimmt hast kann der Anwalt im Verfahren dein Beweisproblem durch §421 ZPO lösen, dort ist ja dann zu hören, dass du dich selbst drum kümmern und die Erstattung erhalten sollst.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Ja so gar um 2:17 Uhr wenn nötig, aber ich habe eben auch die erste und zweite juristische Staatsprüfung bestanden und bin gewohnt Fälle durch Beweissicherung wasserdicht zu machen.


Nun es hängt eben einiges davon ab wie LH reagiert, mit diesem Schuld-Ping-Pong alleine kommen sie nicht weit.

Man kann natürlich ein starkes Argument dafür bringen, dass eine Einigung am Telefon gab, da du ja offensichtlich den Flug antreten konntest, also müsste es einen Enigriff ins System durch Hotline gegeben haben sonst hätte es doch eine Umbuchung gegeben.

Es kann aber in einem solchen durchaus sehr sinnvoll sein, sich in diesem Fall einen Spezialisten als Anwalt zu suchen der eben vermehrt mit diesen Fällen zu tun hat, statt dem allgemeinen Zivilrechtler.

Ansonsten gilt eben die Lektion nur schriftliches ist wahres und im Zweifel versuchen Zeugen zu haben.

Ich habe schon ewig nicht mehr mit LH telefoniert, aber die zeichnen das Gespräch doch mit Zustimmung auf?

Wenn du zugestimmt hast kann der Anwalt im Verfahren dein Beweisproblem durch §421 ZPO lösen, dort ist ja dann zu hören, dass du dich selbst drum kümmern und die Erstattung erhalten sollst.
Ja und muss immer die Zustimmung geben
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.110
3.452
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich habe schon ewig nicht mehr mit LH telefoniert, aber die zeichnen das Gespräch doch mit Zustimmung auf?

Wenn du zugestimmt hast kann der Anwalt im Verfahren dein Beweisproblem durch §421 ZPO lösen, dort ist ja dann zu hören, dass du dich selbst drum kümmern und die Erstattung erhalten sollst.
“Oh von dem Telefonat gab es scheinbar leider keine Aufzeichnung”
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Das Zustimmen zur Aufzeichnung mache ich immer, falls gefragt wird. Meistens landet man bei deutlich kompetenteren Gesprächspartnern, Trainern oder so.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.420
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“Oh von dem Telefonat gab es scheinbar leider keine Aufzeichnung”
Nun auch Richter sind (meistens) nicht ganz blöd, gerade diese eine Aufzeichnung soll dann nicht funktioniert haben?

Außerdem gilt nach §421 ZPO der Beweis ja ersteinmal angetreten, bedeutet die Gegenseite müsste dann schon belegen warum diese nicht mehr Vorhanden ist.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.110
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Nun auch Richter sind (meistens) nicht ganz blöd, gerade diese eine Aufzeichnung soll dann nicht funktioniert haben?

Außerdem gilt nach §421 ZPO der Beweis ja ersteinmal angetreten, bedeutet die Gegenseite müsste dann schon belegen warum diese nicht mehr Vorhanden ist.
Die Gegenseite wird für gewöhnlich darauf bedacht sein, die gegnerische Klagepartei nicht mit sich selbst belastenden Beweisen zu füttern. Dann wird halt nicht jedes Gespräch aufgezeichnet sondern nur zufällig, die Aufnahme wurde bereits gelöscht etc.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.420
2.775
Die Gegenseite wird für gewöhnlich darauf bedacht sein, die gegnerische Klagepartei nicht mit sich selbst belastenden Beweisen zu füttern. Dann wird halt nicht jedes Gespräch aufgezeichnet sondern nur zufällig, die Aufnahme wurde bereits gelöscht etc.
Ein Zivilprozess läuft aber anders, wie schon beschrieben die Richter sind (meistens) nicht ganz bescheuert und merken dann schnell, dass eben gezielt Beweise vernichtet wurden.

Dann wird man zunächst ausgehen, dass die Angabe zutrifft.

Dazu kommt noch, dass sich LH eher nicht drauf einlassen wird.

Der Skandal wäre zu groß wenn die Vernichtung von Beweismitteln raus kommt und ein Schaden von unter 500 Euro den LH vielleicht auch noch zum Teil bei der DB regressieren kann, lohnt das Risiko nicht.