Denkst Du um 6:40, weniger als 4 Std vor den Abflug, denke ich auf Zeugen oder dass es schriftlich ist?
Ja so gar um 2:17 Uhr wenn nötig, aber ich habe eben auch die erste und zweite juristische Staatsprüfung bestanden und bin gewohnt Fälle durch Beweissicherung wasserdicht zu machen.
Ich habe eben mit der Sekretärin vom Anwalt telefoniert, mal sehen
Nun es hängt eben einiges davon ab wie LH reagiert, mit diesem Schuld-Ping-Pong alleine kommen sie nicht weit.
Man kann natürlich ein starkes Argument dafür bringen, dass eine Einigung am Telefon gab, da du ja offensichtlich den Flug antreten konntest, also müsste es einen Enigriff ins System durch Hotline gegeben haben sonst hätte es doch eine Umbuchung gegeben.
Es kann aber in einem solchen durchaus sehr sinnvoll sein, sich in diesem Fall einen Spezialisten als Anwalt zu suchen der eben vermehrt mit diesen Fällen zu tun hat, statt dem allgemeinen Zivilrechtler.
Ansonsten gilt eben die Lektion nur schriftliches ist wahres und im Zweifel versuchen Zeugen zu haben.
Ich habe schon ewig nicht mehr mit LH telefoniert, aber die zeichnen das Gespräch doch mit Zustimmung auf?
Wenn du zugestimmt hast kann der Anwalt im Verfahren dein Beweisproblem durch §421 ZPO lösen, dort ist ja dann zu hören, dass du dich selbst drum kümmern und die Erstattung erhalten sollst.