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"Soweit nicht im Einzelfall mit dem Kunden eine feste Laufzeit (Bezugszeitraum) oder eine Mindestlaufzeit (Mindestbezugszeitraum) vereinbart wird, läuft der Abonnement-Vertrag auf unbestimmte Zeit. Bei einem Abonnement mit festem Bezugszeitraum endet der Vertrag mit Ablauf des Bezugszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ist ein Mindestbezugszeitraum vereinbart, wird der Abonnement-Vertrag nach Ablauf des Mindestbezugszeitraums mit dem Kunden auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, wenn der Kunde nicht spätestens, soweit nicht anders vereinbart, 4 Wochen vor Ablauf des Mindestbezugszeitraums in Text- (also z.B. per E-Mail) oder Schriftform (z.B. per Brief) kündigt."