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Bargeld ist besser (auch bei Steuerhinterziehung)

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Und der durchschnittliche Steuersatz in Deutschland liegt deutlich niedriger als 25% plus Soli + Kirchensteuer. Also: Insofern gehts dem Chinamann (der meist Vietnamese ist) gar nicht so schlecht


Der durchschnittlicher Steuersatz liegt in D nur so niedrig weil eben ein ganzer Haufen an Menschen gar keine Einkommenssteuer zahlt. Nimm den durchschnittlichen Steuersatz bei Selbstständigen wenn du den Chinesen einschätzen möchtest.

Wenn der Gute eine GmbH hat zahlt er ca. 30% an Steuern und muss sein Gehalt ebenfalls versteuern.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Frage mich halt warum in de kein einziger Club Betreiber mal auf die Idee kommen würde dass contactless und besoffene eig eine Gelddruckmaschine sind!?

Kann auch zu gewaltig Ärger führen, weil der besoffene Kunde denkt das er noch Guthaben auf der Karte hat. Ich weiss nur das bei uns ca. 5% der Kartenzahlungen (aus welchen Grund auch immer) nicht klappen. Ob besoffene Kunden ihre PIN immer richtig eingeben ist dann ein weiterer Punkt.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Kann auch zu gewaltig Ärger führen, weil der besoffene Kunde denkt das er noch Guthaben auf der Karte hat. Ich weiss nur das bei uns ca. 5% der Kartenzahlungen (aus welchen Grund auch immer) nicht klappen. Ob besoffene Kunden ihre PIN immer richtig eingeben ist dann ein weiterer Punkt.

Mit Apple Pay kann man so besoffen sein wie man will. Der Fingerabdruck funktioniert auch noch wenn bereits der Verlust der Muttersprache eingetreten ist. Aber Apple Pay ist ja zuzüglich zu den schon existierenden Vorbehalten gegen Kartenzahlung in bestimmten Branchen in Deutschland noch ein ganz spezielles Thema. ;-)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Mit Apple Pay kann man so besoffen sein wie man will. Der Fingerabdruck funktioniert auch noch wenn bereits der Verlust der Muttersprache eingetreten ist. Aber Apple Pay ist ja zuzüglich zu den schon existierenden Vorbehalten gegen Kartenzahlung in bestimmten Branchen in Deutschland noch ein ganz spezielles Thema. ;-)

Ah wir nutzen dann in Deutschland alle ein Verfahren das es hier offiziell gar nicht gibt?

Deutschland bleibt eine Insel ohne Apple Pay. Zwar kündigte Konzernchef Tim Cook bei Bekanntgabe der jüngsten Quartalszahlen des Unternehmens am Dienstagabend an, dass der kontaktlose Bezahldienst für iPhone und Apple Watch bald in drei neue europäische Märkte kommt. Die Bundesrepublik wird aber erneut nicht dabei sein.

https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-Pay-wird-in-Deutschland-zum-Treppenwitz-4038318.html
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.479
3.877
Der durchschnittlicher Steuersatz liegt in D nur so niedrig weil eben ein ganzer Haufen an Menschen gar keine Einkommenssteuer zahlt. Nimm den durchschnittlichen Steuersatz bei Selbstständigen wenn du den Chinesen einschätzen möchtest.

Wenn der Gute eine GmbH hat zahlt er ca. 30% an Steuern und muss sein Gehalt ebenfalls versteuern.

Tut mir leid, dass ist Blödsinn. Das Gehalt deines Chinamannes wird in der GmbH überhaupt nicht versteuert, sondern ist Betriebsausgabe. Dein Chinamann versteuert das wie jeder Arbeitnehmer selbst, im Übrigen in Deutschland mit sehr großzügigen Freibeträgen für die unteren Einkommensschichten. In der GmbH ermittelt sich der Gewinn erst nach Abzug der Betriebsausgaben (das zu versteuernde Einkommen). Der Körperschaftssteuersatz der GmbH auf das zu versteuernde Einkommen beträgt 15 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer, so dass der Steueranteil insgesamt 15,825 Prozent des zu versteuernden Einkommens beträgt. Darüber hinaus zahlt die GmbH Gewerbesteuer wenn sie gewerblich tätig ist. Schüttet die GmbH Gewinn an ihre Gesellschafter aus (Dividende), muss sie davon 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.479
3.877
Kann auch zu gewaltig Ärger führen, weil der besoffene Kunde denkt das er noch Guthaben auf der Karte hat. Ich weiss nur das bei uns ca. 5% der Kartenzahlungen (aus welchen Grund auch immer) nicht klappen. Ob besoffene Kunden ihre PIN immer richtig eingeben ist dann ein weiterer Punkt.

Bei contactless innerhalb der Limits brauchst Du keine PIN. Die Leute zahlen, wie anderswo auch, für jeden Drink. Allerdings kann die Kneipe dann nicht mehr ausreichend "Schwarz" machen, was bei gut gefüllten Kneipen und Barzahlung ganz prima geht.
 
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technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Ah wir nutzen dann in Deutschland alle ein Verfahren das es hier offiziell gar nicht gibt?

Aber so was von. Contactless Payment kann mittlerweile fast jeder Laden. Und mit Boom von Wirecard (Deutsche Firma) funktioniert es einwandfrei. Der Treppenwitz an der Sache ist, dass ich mir einen Account in Irland oder Frankreich einrichten muss. [emoji85]
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Warum machst Du eigentlich keine Bar auf? Du scheinst ja genau zu wissen, wie man richtig Asche machen kann.

Wieso tust du denn immer so als wäre Deutschland das einzige Land wo es den Wirten leider einfach nicht möglich ist Karte zu akzeptieren aber in allen anderen Ländern schon?! du tust immer so als sei das doch klar dass das so ist
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Bei contactless innerhalb der Limits brauchst Du keine PIN. Die Leute zahlen, wie anderswo auch, für jeden Drink. Allerdings kann die Kneipe dann nicht mehr ausreichend "Schwarz" machen, was bei gut gefüllten Kneipen und Barzahlung ganz prima geht.

Das ist ein weit verbreitetes Gerücht und sicher trifft das mal zu, ABER das geht doch in der Regel nach hinten los, wenn die Bücher nur halbwegs einen Zweifel zulassen (und das ist regelmässig der Fall) wird einfach großzügig hinzugeschätzt, und da auch immer seltener der Chef an der Kasse steht hat alleine dieser schon ein Interesse daran das alles ordentlich gebongt wird.

Bekannte von mir haben in Berlin zwei Bars, alle drei Jahre das gleiche Spiel, auf die Steuerprüfung folgt eine Schätzung, jedes mal werden die Mängel beseitigt, und dann findet der Prüfer einen neuen Ansatz. Auch das angeschaffte Kassensystem hat da nicht geholfen.

Ich sehe zudem durchaus die Möglichkeit auch Kartenzahlungen schwarz zu verbuchen - solange man EC Karten nicht akzeptiert.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wieso tust du denn immer so als wäre Deutschland das einzige Land wo es den Wirten leider einfach nicht möglich ist Karte zu akzeptieren aber in allen anderen Ländern schon?! du tust immer so als sei das doch klar dass das so ist

Das stimmt doch nicht, in D werden in der Gastronomie sehr verbreitet Karten akzeptiert, und in anderen Ländern werden Karten am Imbiss oder in der Bar nicht unbedingt besser akzeptiert. Es gibt Länder die da sicher anders ticken als D, aber so pauschal kann man das nicht sagen.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Das stimmt doch nicht, in D werden in der Gastronomie sehr verbreitet Karten akzeptiert, und in anderen Ländern werden Karten am Imbiss oder in der Bar nicht unbedingt besser akzeptiert. Es gibt Länder die da sicher anders ticken als D, aber so pauschal kann man das nicht sagen.

Also in Bars in berlin geht es zu 90% nicht. In Polen, CZ, Spanien etc geht es zu 90%.
Es ist schon so dass wir gerade in Bars, Clubs etc in europaweit quasi das Schlusslicht bilden bei Kartenakzeptanz!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Tut mir leid, dass ist Blödsinn. Das Gehalt deines Chinamannes wird in der GmbH überhaupt nicht versteuert

Ach da fällt keine Lohnsteuer an - weil diese ja eine Betriebsausgabe ist?
Ich glaube wir sprechen einfach nicht die gleiche Sprache. Das der Chinaman mit seinem Imbiss ein Gewerbe betreibt ist wohl unbestritten und daher fällt auch die Gewerbesteuer an.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.479
3.877
Das ist ein weit verbreitetes Gerücht und sicher trifft das mal zu, ABER das geht doch in der Regel nach hinten los, wenn die Bücher nur halbwegs einen Zweifel zulassen (und das ist regelmässig der Fall) wird einfach großzügig hinzugeschätzt, und da auch immer seltener der Chef an der Kasse steht hat alleine dieser schon ein Interesse daran das alles ordentlich gebongt wird.

Bekannte von mir haben in Berlin zwei Bars, alle drei Jahre das gleiche Spiel, auf die Steuerprüfung folgt eine Schätzung, jedes mal werden die Mängel beseitigt, und dann findet der Prüfer einen neuen Ansatz. Auch das angeschaffte Kassensystem hat da nicht geholfen.

Ich sehe zudem durchaus die Möglichkeit auch Kartenzahlungen schwarz zu verbuchen - solange man EC Karten nicht akzeptiert.

Die Prüfer werden immer einen Ansatz finden, weil sie davon ausgehen, dass halt "Schwarz" verkauft wird. Ist ja auch zu verlockend: Wir waren gestern Abend in einer Straßenkneipe in der Münchner Straße in Frankfurt. Menschentrauben auf dem Gehweg, meist wurden entweder Cocktails für 11 Euro oder Bier in Flaschen für 5 Euro verkauft. Verkauf gegen Bar "on delivery". In der 100 Quadratmeter Kneipe und davor waren gegen Mitternacht geschätzte 150 Leute. Da war schlichtweg keine Schätzung anhand von Tischen oder Gaststättenfläche möglich, was da über den Tresen geht. Und wenn ich als Wirt dann nur jeden Abend einen Bruchteil meines Umsatzes nicht eingebe und nur zwei Kästen aus der Metro Schwarz verkaufe, dann habe ich als Wirt rund 6000 EUR bar auf die Hand ohne dass es wirklich auffallen kann. (48 Flaschen * 4 Euro Marge * 31 Tage). Die verkaufen - anders als z.B. eine Düsseldorfer Altkneipe oder eine Münchner Brauereigaststätte - halt Waren, die sie von ihrem Grosshändler oder im Laden kriegen und Gelegenheit macht Diebe.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
. Und wenn ich als Wirt dann nur jeden Abend einen Bruchteil meines Umsatzes nicht eingebe und nur zwei Kästen aus der Metro Schwarz verkaufe, dann habe ich als Wirt rund 6000 EUR bar auf die Hand ohne dass es wirklich auffallen kann. (48 Flaschen * 4 Euro Marge * 31 Tage).

Tja irgendwie müssen ja die ganzen AMG G Klassen bezahlt werden :)

Wie das geht ist schon klar - setzt aber voraus das keine Brauereibindung besteht und das man die Finanzierung auch ohne die Brauerei/den Lieferanten gestemmt hat. Da die Brauereien in der Zwischenzeit bei ihren Finanzierungen genauso arbeiten wie Banken prüfen die auch sehr genau, gerade wenn die vereinbarten Umsätze nicht erzielt werden.
 
B

Ben Ehmen

Guest
Die Prüfer werden immer einen Ansatz finden, weil sie davon ausgehen, dass halt "Schwarz" verkauft wird. Ist ja auch zu verlockend: Wir waren gestern Abend in einer Straßenkneipe in der Münchner Straße in Frankfurt. Menschentrauben auf dem Gehweg, meist wurden entweder Cocktails für 11 Euro oder Bier in Flaschen für 5 Euro verkauft. Verkauf gegen Bar "on delivery". In der 100 Quadratmeter Kneipe und davor waren gegen Mitternacht geschätzte 150 Leute. Da war schlichtweg keine Schätzung anhand von Tischen oder Gaststättenfläche möglich, was da über den Tresen geht. Und wenn ich als Wirt dann nur jeden Abend einen Bruchteil meines Umsatzes nicht eingebe und nur zwei Kästen aus der Metro Schwarz verkaufe, dann habe ich als Wirt rund 6000 EUR bar auf die Hand ohne dass es wirklich auffallen kann. (48 Flaschen * 4 Euro Marge * 31 Tage). Die verkaufen - anders als z.B. eine Düsseldorfer Altkneipe oder eine Münchner Brauereigaststätte - halt Waren, die sie von ihrem Grosshändler oder im Laden kriegen und Gelegenheit macht Diebe.

Ganz so einfach ist das nicht mehr.
Mag bei der Eckkneipe zutreffen, wo Wirt/Wirtin noch selbst hinterm spärlich besuchten Tresen sich langweilen und vergangenen Zeiten nachtrauern.
Bei einem von Dir beschriebenen Gastronomie-Betrieb (Größe/Gästezahl/Umsatz/Lage)
und der extrem häufig anzutreffenden Fluktuation der MA wird kein Unternehmer die Flanke öffnen,
sich gegenüber Ex-Angestellten auch nur ansatzweise erpressbar zu machen.
Insbesondere deshalb, weil viele nicht "im Guten" scheiden.
Oder glaubt Du allen Ernstes, dass bei einem solchen Volumen-/Umsatzdreher an Gastronomie
-wie von Dir beschrieben- der Inhaber noch selbst hinter der Kasse steht und eifrig die Flaschen
aus den offiziellen/inoffizielen Bierkisten verteilt?
Da sind Geschäftsführer angestellt, damit MA, damit => s.o.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.479
3.877
Ach da fällt keine Lohnsteuer an - weil diese ja eine Betriebsausgabe ist?
Ich glaube wir sprechen einfach nicht die gleiche Sprache. Das der Chinaman mit seinem Imbiss ein Gewerbe betreibt ist wohl unbestritten und daher fällt auch die Gewerbesteuer an.

Lohnsteuer ist nichts anderes als die Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer an. Wenn Dein Chinamann 2000 Euro Gehalt bekommt, dann bekommt er 2000 EUR abzl. Lohnsteuer. Das ist seine Vorauszahlung auf die persönliche Steuerschuld, anders als Du glauben willst keine zusätzliche Besteuerung. Dein Chinamann unverheiratet und ohne Kinder zahlt im Übrigen EUR 191,66 Steuern. Und natürlich zahlt die GmbH Gewerbesteuer, dafür wird der Gewinn der GmbH ja bei der Körperschaftssteuer extreme niedrig besteuert.

Irgendwer muss diesen Staat finanzieren.

Wenn der Chinamann es einfach haben will (und das machen die moisten Chinamänner) sind sie als Einzelunternehmer oder Personenhandelsgesellschaft tätig. Dann wird nur auf der Ebene der natürlichen Personen versteuert. Bringt bei der Gewerbesteuer den Freibetrag, spart Steuerberater und die Kosten für die Doppeltkonstruktion und die mehrfache Beratung. Und gibt vielmehr Flexibilität in der Gestalatung.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.479
3.877
Ganz so einfach ist das nicht mehr.
Mag bei der Eckkneipe zutreffen, wo Wirt/Wirtin noch selbst hinterm spärlich besuchten Tresen sich langweilen und vergangenen Zeiten nachtrauern.
Bei einem von Dir beschriebenen Gastronomie-Betrieb (Größe/Gästezahl/Umsatz/Lage)
und der extrem häufig anzutreffenden Fluktuation der MA wird kein Unternehmer die Flanke öffnen,
sich gegenüber Ex-Angestellten auch nur ansatzweise erpressbar zu machen.
Insbesondere deshalb, weil viele nicht "im Guten" scheiden.

Der Wirt stand selbst hinter der Kasse und woher die Kästen mit Mexikanerbier kamen, sah man ihnen nicht an. Wie man das halbwegs richtig in die Kasse eingeben wollte, war mir schleierhaft, da die Bedienungen schlichtweg mit Tabletts vor der Kneipe rumliefen und bei jedem gleich bar kassierten. Nach meinem Eindruck ging da in zehn Minuten ein Kasten durch.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.479
3.877
Tja irgendwie müssen ja die ganzen AMG G Klassen bezahlt werden :)

Wie das geht ist schon klar - setzt aber voraus das keine Brauereibindung besteht und das man die Finanzierung auch ohne die Brauerei/den Lieferanten gestemmt hat. Da die Brauereien in der Zwischenzeit bei ihren Finanzierungen genauso arbeiten wie Banken prüfen die auch sehr genau, gerade wenn die vereinbarten Umsätze nicht erzielt werden.

Die G-Klassen sind doch im Bahnhofsviertel alles Firmenwagen und warden von der Steuer abgesetzt.
 
B

Ben Ehmen

Guest
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In Berlin hat Mercedes mehrere Bargeldzählmaschinen - AMG Modelle werden dort gerne Bar bezahlt.

Auch Mercedes sollte darüber informiert sein,
dass zum 26. Juni 2017 ein "aktualisiertes" Geldwäschegesetz in Kraft getreten ist.


In Kürze die wichtigsten Neuerungen, bezogen auf Autohäuser:

Der Schwellenwert für Bargeldgeschäfte wird von 15.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt.
Somit treffen die Kfz-Händler die gesonderten Sorgfalts- / Identifikationspflichten bei Bargeldgeschäften ab 10.000 Euro.


Als weitere Neuerung wird ein Transparenzregister für die wirtschaftlichen Berechtigten eingeführt.
Damit soll es zukünftig leichter werden, herauszufinden, wer Eigentümer oder Anteilseigner von Unternehmen sind.


Höhere Sanktionen und Prangervorschrift.
Zukünftig darf die Aufsichtsbehörde die Bußgeldverfahren im Internet veröffentlichen.


Risikoanalyse tritt in den Vordergrund.
Unternehmen müssen eine Risikoanalyse für das eigene Unternehmen, die eigenen Kundenstrukturen und die Transaktionsrisiken erstellen.
Diese Analyse muss dokumentiert werden und ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Dabei muss nach dem Gesetzeswortlaut das Risikomanagement im Hinblick auf Art und Umfang der Geschäftstätigkeit angemessen sein.
Hilfen zu der Risikoanalyse können Anlage 1 und Anlage 2 zu dem "Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen" geben.


Wie Du erkennst, nehmen die Pflichten nach dem neuen Geldwäschegesetz deutlich zu.
Dabei ist in der Praxis durchaus zu beobachten, dass einige Kfz-Händler auf die Entgegennahme von Bargeld gänzlich verzichten.
Die richtige Umgangsweise mit Bargeldzahlungen muss jeder Unternehmer für sich selbst klären.
Jedoch wird es in Zukunft noch wichtiger auf eine genaue und vollständige Dokumentation zu achten.
 
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