Bargeld Verbot eine Verschwörungstheorie...

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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.097
1.055
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Ja genau. Weil ein Anwalt darüber redet..Welche Medien? 1% Knast Tim? Spacken Nikky? Dr. Corona? oder doch nur ne Telegramm Gruppe der blauen Russentrolle?
ja, ein Betroffenenanwalt

wieviel Geschädigte er übernommen hat weiß ich jetzt nicht mehr so genau
soweit ich mich erinnere, ein paar duzend

allerdings musste er einige Mandate wieder zurückweisen
Schwarzgeld

😀🤣
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.165
5.902
Z´Sdugärd
Mir fehlt wirklich die Fantasie, warum ich einem Handwerker 3000 € bar bezahlen sollte. Also zumindest fehlt die Fantasie, wenn es legal sein soll.
Na wegen dem 19% Discount. Und dafür verzichtet man auf Gewährleistung. Nach den letzten 3 Handwerkern von denen 3 am Murksen waren kann ich sowas nicht verstehen.
 

stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
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Na wegen dem 19% Discount. Und dafür verzichtet man auf Gewährleistung. Nach den letzten 3 Handwerkern von denen 3 am Murksen waren kann ich sowas nicht verstehen.
Wenn es ohnehin schwarz bezahlt wird, ist die Regel zur Barzahlung natürlich auch schnuppe. Muss man das wirklich erklären?

Im Übrigen gilt auch bei einem nicht versteuerten Umsatz Gewährleistung. Der Hebel gegenüber dem Handwerker ist sogar noch höher, da die Strafe wegen Steuerhinterziehung hauptsächlich den Handwerker trifft. Man könnte sich sogar als Konsument ganz blöd anstellen und sagen "er hat mir die Rechnung bis heute trotz Nachfragens nicht geschickt".
 
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stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
783
1.135
Solltest du dringend mal den BHG erklären. Die haben offensichtlich keine Ahnung und behaupten glatt das Gegenteil: BGH, Urteil v. 1.8.2013, VII ZR 6/13
Jetzt noch mal ganz langsam zum Mitdenken:

1. Die Pflicht zur Versteuerung liegt ausschließlich beim Händler. Wenn ich als Kunde keine Rechnung bekomme kann ich mich immer blöd stellen und behaupten, Schwarzzahlung sei nie vereinbart gewesen und ich hätte sogar fünfmal beim Händler angerufen und um eine Rechnung gebeten. To no avail.

2. In Anbetracht dieser ungünstigen Lage für den Händler wird er sich nach einem subtilen Hinweis auf die Möglichkeit einer Anzeige sputen, seinen Gewährleistungspflichten nachzukommen.

Die BGH-Entscheidung habe ich nicht gelesen. Wenn dort wirklich eine zivilrechtliche Nichtigkeit wegen eines abgabenrechtlichen Verstoßes drin steht, halte ich das für groben Unfug.

Die endgültige Nichtversteuerung findet idR erst Monate nach dem Rechtsgeschäft statt (bzgl Einkommensteuer erst im Folgejahr). Ist das Rechtsgeschäft bis dahin schwebend unwirksam? Bis zum Zeitpunkt der endgültigen Nichtversteuerung (Nichtangabe des Geschäfts in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw im Jahresabschluss) gilt dann also im Zweifel Gewährleistung, danach nicht mehr?

Und führt dann auch jeder kleine verwaltungsrechtliche Verstoß zur Nichtigkeit? Während aber auch für den Import öffentlich-rechtlich verbotener Güter wie Drogen Steuern und Zoll fällig werden?

Update: Weil das so komisch ist, habe ich die Entscheidung jetzt doch nachgelesen. Darin geht es um Schwarzarbeit und eine explizit getroffene Regelung zur Nichtversteuerung, die dann zur Nichtigkeit des Vertrags führe. Das ist nicht wirklich der vorliegende Fall, ich halte aber selbst dies für eine grenzwertige Argumentation. Wer aber als Abnahmer der Leistung selbst vor Gericht eine Abrede zur Nichtversteuerung zugibt, braucht sich natürlich nicht wundern. Dummheit wird bestraft. Vielleicht gibt es auch gleich noch eine Beitragstäterschaft zur Steuerhinterziehung on top.
 
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Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
2.047
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1. Die Pflicht zur Versteuerung liegt ausschließlich beim Händler. Wenn ich als Kunde keine Rechnung bekomme kann ich mich immer blöd stellen und behaupten, Schwarzzahlung sei nie vereinbart gewesen und ich hätte sogar fünfmal beim Händler angerufen und um eine Rechnung gebeten. To no avail.
Und warum hast du gleich nach erbringen der Leistung in bar bezahlt, statt auf die Rechnung zu warten und dann zu überweisen???
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.165
5.902
Z´Sdugärd
Jetzt noch mal ganz langsam zum Mitdenken:

Also bei deinen Aussagen...wenn du ein Auto wärst müsste man sich fragen ob der Motor noch auf allen Töpfen läuft. Aber hab ja gute Vorsätze...

1. Die Pflicht zur Versteuerung liegt ausschließlich beim Händler. Wenn ich als Kunde keine Rechnung bekomme kann ich mich immer blöd stellen und behaupten, Schwarzzahlung sei nie vereinbart gewesen und ich hätte sogar fünfmal beim Händler angerufen und um eine Rechnung gebeten. To no avail.

Gibts ein Angebot, und eine Bestellung. Sollte der Handwerker nicht fähig sein, weil er zu viel zu tun hat, und dir keine Rechnung schreibt: Hast du WAS nochmals bezahlt? Genau NIX!

2. In Anbetracht dieser ungünstigen Lage für den Händler wird er sich nach einem subtilen Hinweis auf die Möglichkeit einer Anzeige sputen, seinen Gewährleistungspflichten nachzukommen.

Siehe das/die Urteile von BGH. Da hat der Handwerker nämlich GENAU gesagt "Verklag mich halt". Da sich der Beauftragte bei Schwarzarbeit ebenso in die Nesseln setzt ist das ganze durchaus ein stumpfes Messer.