Bargeld Verbot eine Verschwörungstheorie...

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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
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Oberfranken
Für mich ist die Resilienz des Bargelds ein Hauptgrund dafür, dass es weiter bestehen bleiben muss. Dazu muss man nicht einmal Horrorszenarien von längeren oder häufigen Stromausfällen (siehe Ukraine) heranziehen.
Ich habe den Terminalausfall aus 2022 noch in guter Erinnerung (abgelaufenes Zertifikat bei verbreiteten Terminaltyp).

Bei den betroffenen Händlern ging da etwa eine Woche ohne Bargeld gar nix. Was in der Drogerie lästig war, fand ich dann an einer Tankstelle nicht mehr ganz so lustig.
Bei Tankstellen wird dann bestimmt an der Zapfsäule bereits darauf hingewiesen, dass nur Bargeld akzeptiert wird.
Hier hatten damals ein paar Händler plötzlich kleine SumUp Geräte, denn die haben gemerkt, dass ihnen Umsatz verloren ging und sie wollten ihre Kunden nicht verärgern. Es gab aber auch die Dienstleisungswüste Deutschland, in der sich der Kunde gefälligst Bargeld besorgen soll.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.814
5.223
Für mich ist die Resilienz des Bargelds ein Hauptgrund dafür, dass es weiter bestehen bleiben muss.
Dazu muss man nicht einmal Horrorszenarien von längeren oder häufigen Stromausfällen (siehe Ukraine) heranziehen.
Ich war mehrmals in der Ukraine und habe u.a. bei Luftalarm im Kerzenschein der stromlosen Hotelbar mit Karte gezahlt.
Bars und Restaurants haben ansonsten in der Regel schon lange Generatoren dort.

Also nein, selbst in der Ukraine ist das "Argument" mit dem Strooohmausfall hinfällig.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
23.440
21.534
FRA
Ich war mehrmals in der Ukraine und habe u.a. bei Luftalarm im Kerzenschein der stromlosen Hotelbar mit Karte gezahlt.
Bars und Restaurants haben ansonsten in der Regel schon lange Generatoren dort.

Also nein, selbst in der Ukraine ist das "Argument" mit dem Strooohmausfall hinfällig.
Ebenfalls. Ukraine. Kerzenschein. Stromausfall. Pizzaofen und Kaffeemaschine aus.

Kartenlesegerät und Pasta (per Gas) und Generator gingen noch einwandfrei.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.619
840
Kein Strom aber Netz. Aha.

Das hatte ich hier auch mal in einer Pizzeria. Der Wirt hatte ein Lesegerät mit SIM Karte (das er auch für seinen Lieferservice nutzt) und die Mobilfunkantennen funktionieren anscheinend eine Zeitlang mit Akku.
Die moderne Lesegeräte haben ein Speicher > 24h (weiß nicht genau wie lange) und senden dann bei der nächsten Netzverbindung (was heißt, ob die Kartenzahlung durchgeht erfahrt man auch erst dann, dafür bei Bargeld Falschgeld). Ist unumgänglich, da im Fastservice ja mittlerweile fast der gesamte Umsatz über Self-Ordering-Kioske geht (und ja, die sind ein erheblicher Beitrag zur Umsatzsteigerung).
 
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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.935
2.019
Bei Tankstellen wird dann bestimmt an der Zapfsäule bereits darauf hingewiesen, dass nur Bargeld akzeptiert wird.
Hier hatten damals ein paar Händler plötzlich kleine SumUp Geräte, denn die haben gemerkt, dass ihnen Umsatz verloren ging und sie wollten ihre Kunden nicht verärgern. Es gab aber auch die Dienstleisungswüste Deutschland, in der sich der Kunde gefälligst Bargeld besorgen soll.
Engelbert & Strauss: entweder noch am selben Tag oder 1-2 Tage später standen da SumUps an den Kassen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die moderne Lesegeräte haben ein Speicher > 24h (weiß nicht genau wie lange) und senden dann bei der nächsten Netzverbindung (was heißt, ob die Kartenzahlung durchgeht erfahrt man auch erst dann, dafür bei Bargeld Falschgeld). Ist unumgänglich, da im Fastservice ja mittlerweile fast der gesamte Umsatz über Self-Ordering-Kioske geht (und ja, die sind ein erheblicher Beitrag zur Umsatzsteigerung).
So einfach ist es nicht.
Das musst du vorab aktivieren, manche Payment Processors unterstützen das auch nicht oder nur als non-EMV-Transaktion.
Karten können dir aber auch Transaktionen binnnen bestimmter Limite offline autorisieren.
Da gibt's verschiedene Konzepte.

Alle haben jedoch eins gemein: solange wie auf dem Terminal offline Zahlungen gespeichert werden (können), gibt's ggf. nen abweichenden PCI DSS Scope.
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
489
179
Bei Tankstellen wird dann bestimmt an der Zapfsäule bereits darauf hingewiesen, dass nur Bargeld akzeptiert wird.
Hier hatten damals ein paar Händler plötzlich kleine SumUp Geräte, denn die haben gemerkt, dass ihnen Umsatz verloren ging und sie wollten ihre Kunden nicht verärgern. Es gab aber auch die Dienstleisungswüste Deutschland, in der sich der Kunde gefälligst Bargeld besorgen soll.
Dann war ich wohl in der Dienstleistungswüste unterwegs. Im dm gab es die handgeschriebenen Schilder „nur Bargeld“.

Bei der Tankstelle war es tatsächlich so, dass die Tanksäulen gesperrt waren, man sich an der Kasse melden musste und bestätigen musste, dass man im Besitz von ausreichend Bargeld war, dann wurde die Zapfsäule freigeschaltet.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
1.557
815
Tankstelle?
Deutschland?
Bargeld?

schon seit vielen Jahren nicht mehr
sogar in entlegensten Winkeln nicht, wo man oft nur noch mit Bargeld weiterkommt (deutscher Alpenraum zum Beispiel)
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
414
300
Gegen welches Gesetz sollte das verstossen? Solange das im Vorweg klar kommuniziert wurde.....

Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe​

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.


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Solange man keine Behörde ist und das vorher kommuniziert wüsste ich nichts, wogegen man verstößt.
man verstößt gegen ein Gesetz!
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
17.143
15.439
IAH & HAM

Gesetz über die Deutsche Bundesbank​

§ 14 Notenausgabe​

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.


Beitrag automatisch zusammengeführt:


man verstößt gegen ein Gesetz!
Gegen welches? Wer schlägt hier vor dass Edes Bierstube Banknoten drucken soll?
 
Zuletzt bearbeitet:

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
945
1.433
Gesetz über die Deutsche Bundesbank

§ 14 Notenausgabe​

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.

man verstößt gegen ein Gesetz!
Und gegen welches? Das zitierte kann es schonmal nicht sein, da steht davon nichts drin.

2010 hat die EU dazu schon was festgestellt
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010H0191

Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.
Die Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen als Zahlungsmittel bei Einzelhandelstransaktionen sollte die Regel sein. Eine Ausnahme davon ist nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben möglich (z.B. wenn der Einzelhändler über kein Wechselgeld verfügt).
Es ist also keineswegs ausgeschlossen Bargeld abzulehnen. Man sollte aber einen Grund dafür haben und es vereinbaren. Dürfte für einen großen Supermarkt schwierig zu begründen sein, für einen kleinen Imbiss viel einfacher.
 
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.470
3.722

Gesetz über die Deutsche Bundesbank​

§ 14 Notenausgabe​

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
IANAL, aber ich sehe nicht, wo ich hier verpflichtet werde, Euroscheine und -Münzen anzunehmen? Da steht nur, ich darf keine ausgeben...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.247
14.225
FRA/QKL
Kerle...Kontoführungsgebühr
???

Was hat die Kontoführungsgebühr mit KK Zahlungen zu tun?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Insbesondere bei Card Present Transaktionen bist du nicht anonym.
Über einen gewissen Zeitraum hinweg lassen sich in einem gewissen Rahmen die Bezahlungsdaten beim selben Merchant wiederverwenden.
(Ist die Frage gegen was genau du hier optimieren möchtest)
???

Via AP wird ein einmal nutzbarer Token für einen exakten Betrag X generiert. Was hat das mit Card Present zu tun? Ich musste noch nie irgendwo die zur Zahlung ausgewählte Karte präsentieren wenn ich mit der Apple Watch bezahlt habe.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
1.557
815
bissel was aus der Schwurbelecke
für die VT-Jäger


Freies Geld für Freie Bürger
 
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Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
414
300
Und gegen welches? Das zitierte kann es schonmal nicht sein, da steht davon nichts drin.

2010 hat die EU dazu schon was festgestellt
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010H0191



Es ist also keineswegs ausgeschlossen Bargeld abzulehnen. Man sollte aber einen Grund dafür haben und es vereinbaren. Dürfte für einen großen Supermarkt schwierig zu begründen sein, für einen kleinen Imbiss viel einfacher.
Da steht doch eindeutig:
Verpflichtende Annahme:

Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.

einseitige Ablehnung lese Ich nicht daraus
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
945
1.433
. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel
Und das sagt am Ende nix anderes, als dass von dir ausgegebene Tiusz-Dukaten eben kein gesetztliches Zahlungsmittel sind. (Oder z.B. Regionalwährungen)

Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.

einseitige Ablehnung lese Ich nicht daraus
Die Aushandlung funktioniert doch auch nicht anders, als beim Preis der Ware. Du gehst zu Geschäft, der Händler sagt "keine Barzahlung möglich" oder eben "kostet 3,45 €" oder beides. Und du gehst das Geschäft ein oder eben auch nicht und gehst wieder. Natürlich kannst du auch einen Gegenvorschlag machen wie "Kartenzahlung und nur 2,50 €", nur wird das Aushandlungsergebnis dann wohl fast immer sein, dass du nichts bekommst.
Geeinigt heißt nicht nicht, dass du als Kunde praktisch was ändern kannst.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.873
5.664
FRA
Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben
In dem Moment, in dem du dem Händler ein Angebot machst ("ich würde gerne zwei Brötchen kaufen") habt ihr euch auf ein Zahlungsmittel geeinigt. Nämlich eben auf "Cash only" oder "Kartenzahlung only" oder "nur Diners"
 
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