BBVA Kostenloses Girokonto mit Debit Mastercard

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garag

Neues Mitglied
27.06.2025
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Ich habe unter einem Kontakt 8 verschiedene IBAN gespeichert. Es geht!
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ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
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FMO, AMS
Frage zum Freistellungsauftrag. Möchte den gerne für das kommende Jahr 2026 einrichten. Werde aber nicht ganz schlau ob durch das Einrichten es per sofort gültig sein wird? In der Maske unten steht ja: "Ich möchte, dass mein FA bis zum Ende des Jahres gültig ist". Klingt irgendwie so, als ob der Freistellungsauftrag per sofort scharf geschaltet wird. Lieber wäre mir eine Einstellungsmaske wo man explizit Januar bis Dezember 2026 eingeben könnte.

Ein Freistellungsauftrag ist immer jahreweise gültig. Das ist auch bei anderen Banken so. Und ja, wenn du ihn heute eingibst, dann gilt er auch schon für 2025. Wenn er bei dir erst im Januar 2026 starten soll, musst du bis 2026 warten.

Mach dir aber doch nicht so einen Stress mit dem Starttermin, du kannst den Auftrag irgendwann in 2026 erteilen, solltest du vor der Erteilung bereits in 2026 Steuern gezahlt haben, bekommst du sie nach dem Verarbeiten des Freistellungsauftrags direkt wieder auf dein Konto gutgeschrieben. Denn der Starttermin ist, wie schon gesagt, immer der 1. Januar eines Jahres.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
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NRW
[...] solltest du vor der Erteilung bereits in 2026 Steuern gezahlt haben, bekommst du sie nach dem Verarbeiten des Freistellungsauftrags direkt wieder auf dein Konto gutgeschrieben. Denn der Starttermin ist, wie schon gesagt, immer der 1. Januar eines Jahres.
Die rückwirkende Gutschrift machen aber viele Banken nicht gerne (weil manuelle Arbeit). Deshalb entspannt(!) Anfang Januar anlegen und gut ist.
Normalerweise gilt ein FA auch unbefristet, nur in Einzelfällen macht es Sinn, diesen direkt zu befristen.
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
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LEJ
Die rückwirkende Gutschrift machen aber viele Banken nicht gerne (weil manuelle Arbeit). Deshalb entspannt(!) Anfang Januar anlegen und gut ist.
Normalerweise gilt ein FA auch unbefristet, nur in Einzelfällen macht es Sinn, diesen direkt zu befristen.
Mmh, bei allen Banken, mit denen ich in den Zusammenhang arbeite, verarbeiten den und die Änderung des FSA automatisch. Ist doch nix anderes, wie eine Verlustverrechnung, wenn Du schon Steuern bezahlt hast.

Desweiteren nehme ich mal den "Einzelfall" ;-).
 
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okwid

Neues Mitglied
02.08.2025
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Ein Freistellungsauftrag ist immer jahreweise gültig. Das ist auch bei anderen Banken so. Und ja, wenn du ihn heute eingibst, dann gilt er auch schon für 2025. Wenn er bei dir erst im Januar 2026 starten soll, musst du bis 2026 warten.

Mach dir aber doch nicht so einen Stress mit dem Starttermin, du kannst den Auftrag irgendwann in 2026 erteilen, solltest du vor der Erteilung bereits in 2026 Steuern gezahlt haben, bekommst du sie nach dem Verarbeiten des Freistellungsauftrags direkt wieder auf dein Konto gutgeschrieben. Denn der Starttermin ist, wie schon gesagt, immer der 1. Januar eines Jahres.
habe mal Perplexity Pro befragt. Das ist die Antwort:
Trotz der irreführenden Formulierung in der Benutzeroberfläche funktioniert der Freistellungsauftrag bei der BBVA korrekt nach gesetzlichen Vorgaben:
  • Ein für 2026 beantragter Freistellungsauftrag gilt ab 1. Januar 2026
Werde aber dennoch erst am 01.01.2026 den Freistellungsauftrag einreichen. Lieber wäre es mir aber heute gewesen, dann hätte ich das schon mal abhaken können. Den Service der BBVA will ich erst gar nicht befragen, man endet da wie bei Asterix nach der Frage nach dem Passierschein A38.