Frage zum Freistellungsauftrag. Möchte den gerne für das kommende Jahr 2026 einrichten. Werde aber nicht ganz schlau ob durch das Einrichten es per sofort gültig sein wird? In der Maske unten steht ja: "Ich möchte, dass mein FA bis zum Ende des Jahres gültig ist". Klingt irgendwie so, als ob der Freistellungsauftrag per sofort scharf geschaltet wird. Lieber wäre mir eine Einstellungsmaske wo man explizit Januar bis Dezember 2026 eingeben könnte.
Die rückwirkende Gutschrift machen aber viele Banken nicht gerne (weil manuelle Arbeit). Deshalb entspannt(!) Anfang Januar anlegen und gut ist.[...] solltest du vor der Erteilung bereits in 2026 Steuern gezahlt haben, bekommst du sie nach dem Verarbeiten des Freistellungsauftrags direkt wieder auf dein Konto gutgeschrieben. Denn der Starttermin ist, wie schon gesagt, immer der 1. Januar eines Jahres.
Mmh, bei allen Banken, mit denen ich in den Zusammenhang arbeite, verarbeiten den und die Änderung des FSA automatisch. Ist doch nix anderes, wie eine Verlustverrechnung, wenn Du schon Steuern bezahlt hast.Die rückwirkende Gutschrift machen aber viele Banken nicht gerne (weil manuelle Arbeit). Deshalb entspannt(!) Anfang Januar anlegen und gut ist.
Normalerweise gilt ein FA auch unbefristet, nur in Einzelfällen macht es Sinn, diesen direkt zu befristen.
habe mal Perplexity Pro befragt. Das ist die Antwort:Ein Freistellungsauftrag ist immer jahreweise gültig. Das ist auch bei anderen Banken so. Und ja, wenn du ihn heute eingibst, dann gilt er auch schon für 2025. Wenn er bei dir erst im Januar 2026 starten soll, musst du bis 2026 warten.
Mach dir aber doch nicht so einen Stress mit dem Starttermin, du kannst den Auftrag irgendwann in 2026 erteilen, solltest du vor der Erteilung bereits in 2026 Steuern gezahlt haben, bekommst du sie nach dem Verarbeiten des Freistellungsauftrags direkt wieder auf dein Konto gutgeschrieben. Denn der Starttermin ist, wie schon gesagt, immer der 1. Januar eines Jahres.
Fehlt bei mir bis jetzt auch für diesen Monat.andere Frage: Eine Abrechnung der Zinsen für den Monat 08 2025 als auch 09 2025 liegt mir bisher noch nicht vor. Zinsen sind aber gutgeschrieben. Nur wäre eine separate Abrechnung ganz nett. Kann aber auch sein, dass ich nicht überall nachgesehen habe. In den Nachrichten fand ich zumindest nichts.
da frage ich mich wieso die nicht einfach einen deutschsprachigen Praktikanten ansetzen der bloß mal auf missverständliche Formulierungen auf der Webseite/App Ausschau hält. Das ist doch echt das mindeste was man erwarten kann.dto, bzw. da kam die "Auflösung" die dann irgendwann später neu übersetzt wurde.
Zum Thema FSA: Habe Ende August einen gestellt der (bislang) weder für die August-Zahlung berücksichtigt wurde noch zu einer Rückzahlung der Juli-Steuern geführt hat.
habe mal Perplexity Pro befragt. Das ist die Antwort:
Trotz der irreführenden Formulierung in der Benutzeroberfläche funktioniert der Freistellungsauftrag bei der BBVA korrekt nach gesetzlichen Vorgaben:
Werde aber dennoch erst am 01.01.2026 den Freistellungsauftrag einreichen. Lieber wäre es mir aber heute gewesen, dann hätte ich das schon mal abhaken können. Den Service der BBVA will ich erst gar nicht befragen, man endet da wie bei Asterix nach der Frage nach dem Passierschein A38.
- Ein für 2026 beantragter Freistellungsauftrag gilt ab 1. Januar 2026