Bedeutung Umbuchung ? nur Datumsänderung?

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Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
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FRA
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Naja @SleepOverGreenland anscheinend ist die Schwarmintelligenz mancher nicht auf dem aktuellsten Stand. Und jahrzehntelange Erfahrung kann ich auch vorweisen.
Aber vielleicht bin ich ja auch immer noch zu doof meine Bedingungen zu verstehen, und blöd richtig zu buchen und hatte einfach nur Schweine Glück, das eine Mitarbeiterin zu doof war und mich umgebucht hat.
Man könnte natürlich anstatt wieder persönlich zu werden sagen: oh das hätte ich echt nicht erwartet, aber super das es geklappt hat.
Manchmal ist das Ego aber so groß, dass es so etwas nicht zulässt.....

Wie vorhin bereits geschrieben, bin ich wirklich dankbar für viele sehr hilfreiche Tipps auch zum Verständnis beim Buchen. Das sind viele Infos die ich vorher nicht hatte.
Du solltest Dich besser nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen, bis Du das Ticket wirklich vorliegen hast. Und bis dahin solltest Du auch mit Deiner Freude über eine "kompetente Mitarbeiterin" zurückhaltend sein. Denn wenn das Ticketing nicht mitspielt, was wird dann bloß in Deiner Wortwahl aus der "kompetenten Mitarbeiterin"?

Auch wenn ich Deinen Überschwang der Gefühle nachvollziehen kann, ist Dein Verhalten nicht angebracht, nachdem Du über 24 Stunden lang die versammelte Schwarmintelligenz mit zum Teil haarsträubenden Interpretationen und erschreckender Leseschwäche (Stichwort "Rückerstattung von Steuern und Gebühren") in Atem gehalten hast. Zumal Dir deutlichst erkennbar ein gerüttelt Maß an Einsicht in die Materie fehlt. Ich wünsche Dir, dass Du Glück hast – denn genau das ist es, was Du brauchst, wenn das Ticketing mitspielen soll.

Bei der Gelegenheit: Verlasse Dich auf ebenso kompetente Unterstützung, wenn Du wieder einmal eine Frage zum Thema haben solltest. Die Hilfsbereitschaft mancher Mitinsassen wird grenzenlos sein.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Wenn du den Hinflug verfallen lässt ist der Rückflug weg.
Was Gerichte allerdings bereits als generell unrechtmäßig bezeichnet haben. (z.B. Urteil LG Köln, LG Frankfurt)
Rückflug bleibt gültig, auch wenn Hinflug verfällt
Ausnahme nur, wenn du von vorneherein so gebucht hast, um dir ein billieres Ticket zu erschleichen. Aber wenn sich deine Pläne ändern, darfst du jederzeit den Hinflug verfallen lassen.
Musst dann aber jeweils einzeln wieder vor Gericht ziehen um Recht zu bekommen... Wer Spaß daran hat.
 
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micki.mausi

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28.08.2024
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@Waldemar_von_Gallenstein
Tickets sind da

und kleiner Unterschied zwischen manchen hier und mir: ich bin nicht persönlich geworden....


Und die ganze Zeit wird mir von einigen hier gesagt, dass es auf keinen Fall möglich ist Flughäfen zu ändern etc. Wo genau das steht kann keiner sagen. Dann stellt sich raus, es geht doch je nach nicht einsehbaren Tarifen.
Und Ende vom Lied ist: es hat doch geklappt. Also scheinen die vorherigen Aussagen einiger dass sowas niemals möglich ist wohl einfach schlichtweg falsch zu sein.
Von daher war die Unterstützung von einigen hier auch ganz sicher nicht kompetent sondern lediglich herablassend.
Wo wir übrigens auch bei meiner Leseschwäche sind (achja... wie war das mit persönlich werden?).. ich hatte ja extra nochmal nachgefragt ob ich es richtig oder falsch verstehe und habe es falsch verstanden. Aber genau deswegen frage ich.
 
Zuletzt bearbeitet:

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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Paralleluniversum
Innerhalb von gerade mal 2 Stunden? :unsure: o_O

Ich drücke Dir die Daumen, dass es wirklich umgeschrieben wurde.
Dann solltest Du unbedingt anfangen, Lotto zu spielen. Kannst ja nur mindestens nen 5er bekommen bei Deinem Glück.
Wie Du hier im Forum Dutzende male lesen kannst, warten die meisten mehrere Wochen, gar Monate darauf.

Gute Reise!
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
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FRA
Wo wir übrigens auch bei meiner Leseschwäche sind (achja... wie war das mit persönlich werden?).. ich hatte ja extra nochmal nachgefragt ob ich es richtig oder falsch verstehe und habe es falsch verstanden. Aber genau deswegen frage ich.

Genau das hier...l

1724933100534.png

nenne ich eine Leseschwäche. Wie um alles in der Welt kann man – ohne Leseschwäche – auf den Gedanken kommen, auch noch den internationalen Zuschlag erstattet zu bekommen, wo es doch (nur) Steuern und Gebühren zurückgibt? Aber okay, wie @SleepOverGreenland schon festgestellt hast: Du bist der Held! :kiss:
 

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micki.mausi

Reguläres Mitglied
28.08.2024
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Sorry, hier geht es nicht um fehlenden Kundenservice sondern um völlig weltfremde Erwartungen, für die ich auch kein Verständnis habe.

Dann hast du dich aber extrem dumm angestellt

Du musst nur zugeben, dass du diese nicht im Detail gelesen hast sonst würde es jetzt dieses Missverständnis nicht geben.

Komisch. Diskutieren magst du nur wenn man die recht gibt. Passt aber nicht. Du willst was. Also musst du darlegen und beweisen dass du einen Anspruch hast. So funktioniert das Rechtssystem. Aber hier hast du keinen überzeugen können. Und ich arbeite sicher nicht für die DLH, eher im Gegenteil. Aber das Leben ist halt kein Ponyhof; auch wenn Micki, die Maus und das Pony das doof finden.

### Ende des Threads ###

Okay, du bist der Held und bekommst die Auszeichnung "Forist der Woche" verliehen. 🏆

....erschreckender Leseschwäche (Stichwort "Rückerstattung von Steuern und Gebühren") in Atem gehalten hast...


Vielen Dank für diese unglaubliche Kompetenz und dieses unglaubliche Schwarmwissen auf einem fantastischen Niveau....
Hätte ich auf euch gehört hätte ich keine Umbuchung.

Nur Ende vom Lied ist:

ich habe eine Umbuchung wie ich sie wollte und es hat trotz aller Einwände funktioniert.....

Ich freu mich =)


Und an der Stelle nochmal vielen Dank an alle die mir geholfen haben.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Von daher war die Unterstützung von einigen hier auch ganz sicher nicht kompetent sondern lediglich herablassend.
Nicht dass ich dir hier generell widersprechen möchte, aber wie man auch in den vielen EU261 Diskussionen sieht, ist zwischen dem was in den Regeln steht (Gesetze, Verordnungen, AGB, Homepage....) und dem was Airlines machen bisweilen ein gewaltiger Unterschied.

Von daher ist so manche "geht nicht" Aussage sicher durch mehrfache/leidvolle Erfahrung belegt.

Wie um alles in der Welt kann man – ohne Leseschwäche – auf den Gedanken kommen, auch noch den internationalen Zuschlag erstattet zu bekommen, wo es doch (nur) Steuern und Gebühren zurückgibt?
Die Tatsache, dass viele Airlines es unter "Steuern und Gebühren" listen kann zu der völlig absurden Einschätzung führen, es handele sich um Steuern und Gebühren...
 

micki.mausi

Reguläres Mitglied
28.08.2024
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@Volume
Das möchte ich auch nicht in Abrede stellen und mein Dank an ganz viele hier ist auch wirklich ernst gemeint.
Ich wusste ganz viele dieser Dinge nicht.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Nanu, zum Abschied doch noch persönlilch geworden? :ROFLMAO:
Na dann kann ich ja auch noch einen raushauen. Vielen Dank für Deine unfassbar unermessliche Arroganz!
Micki Mausi hat herausragendes geleistet für kommende ähnliche Fragen. Denn hier wurde nach bestem Wissen und Gewissen von vielen geantwortet basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte. Dafür ist ein Forum da die Erfahrungen zu teilen.

Der erfahrene User @jreichel (Reisebüro) hat dazu ja was geschrieben, was ansonsten möglicherweise keiner im Forum wissen konnte. Von daher hat Micki Mausi Glück gehabt, mehr aber auch nicht. Hätte auch anders laufen können. Ohne @jreichel hätte ich übrigens Fake unterstellt mit ein klein wenig photoshopping. Aber so glaube ich es sogar.

Mit der triefenden Arroganz des Micki Mausi muss man im nächsten Fall bei ähnlichen Fragen aber wieder mit so etwas rechnen. Dann gibt es halt keine Antworten mehr. Soll halt jeder selbst rausfinden und sein Glück versuchen. Von daher ein großes Danke an den Helden Mickci Mausi.
 

micki.mausi

Reguläres Mitglied
28.08.2024
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@jreichel
Nicht, dass du den Post falsch verstehst von SleepoverGreeland, ich danke dir wirklich ganz aufrichtig, genau wie allen anderen die mich nicht beleidigt haben und nicht persönlich geworden sind.

Genau diesen Austausch habe ich mir gewünscht. Die verschiedenen Sichtweisen, die verschiedenen Erklärungen und Erfahrungen.

Die persönlichen Beleidigungen hingegen sollte man sich schenken...
 

marvks

Reguläres Mitglied
22.02.2024
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Sehr schön, dass es mit dem Umbuchen geklappt hat. Ich war bisher nur stiller Mitleser, wollte nun aber auch noch meinen Beitrag dazu leisten, insbesondere im Hinblick auf das, was man als Fazit für andere mitnehmen kann:

1. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge – Man sollte sich also immer klar machen, ob Aufwand und Risiko in einem gesunden Verhältnis zur eigentlichen Sache (dem Streitwert) stehen. Ich kann es jedoch sehr gut verstehen, wenn man aus Prinzip hier nicht klein beigeben möchte.

2. Möglicherweise liegt in diesem Fall auch ein anfechtbarer Kaufvertrag vor, basierend auf Irrtümern bei der Willenserklärung. Der TO könnte ein anderes Verständnis des Begriffs "Umbuchung" gehabt haben. Daher könnte man „einfach“ den Kaufvertrag anfechten und parallel neu buchen – wobei wir wieder bei Punkt 1 wären.

3. Lufthansa scheint sich bewusst gegen eine genauere Definition der Tarifkonditionen hinsichtlich Umbuchungen entschieden zu haben. Auf der Website sind lediglich die Tarifkonditionen für Europa einsehbar, die in den Kategorien Economy Light, Classic, Green und Flex unterteilt sind. Umbuchungen sind bei Green und Flex und bei Classic gegen Gebühr möglich. Die dazugehörige Fußnote 10, die besagt:
„Bei Umbuchung auf eine höhere Buchungsklasse kann ein Tarifzuschlag anfallen. Wird der Reiseplan geändert, erfolgt eine Neuberechnung des Tarifs in Abhängigkeit von der neuen Reiseroute“,
lässt für mich darauf schließen, dass der Abflug- und/oder Ankunftsflughafen durchaus umgebucht werden kann. Wie fair dann die Neuberechnung des Tarifs ist, sei dahingestellt. Jedenfalls teile ich nicht die Auffassung anderer aus dem Forum, dass eine Änderung des Abflugortes prinzipiell ausgeschlossen ist, wenn Begriffe wie Reiseplan, Reiseroute oder Rerouting verwendet werden.

Dies gilt jedoch nur für Europaflüge. Genauere Informationen zu den Tarifkonditionen für interkontinentale Flüge konnte ich auf keiner offiziellen LHG-Website finden.
Der Button „Tarifkonditionen“ im Buchungsverlauf liefert dort keine neuen Erkenntnisse.
In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft wird lediglich auf die Tarifbestimmungen der ausführenden Airline verwiesen – diese konnte ich jedoch nicht finden. Das Lufthansa Experts Dokument lasse ich hier außen vor, da es zum einen schon älter ist und ich es noch nicht auf einer offiziellen LHG-Website gefunden habe. Und selbst dort finde ich die Fußnote 1 recht eindeutig, dass bei interkontinentalen Tickets in den BASE- und FLEX-Tarifen eine Änderung des Start- und Zielortes möglich ist, da die Fußnote dies ja explizit für die SAVER- und LIGHT-Tarife ausschließt.


https://www.lufthansa.com/de/de/europa-tarife-economy-class
https://www.lufthansaexperts.com/sh...c/mcms/folder_102/folder_6728/file_156517.pdf
https://www.lufthansa.com/de/de/befoerderungsbedingungen-group

Lufthansa handelt in meinen Augen in diesem Wald von Tarifbestimmungen jedoch nicht sehr transparent. Die Tarifbestimmungen lassen sich nicht finden und die Art der Umbuchung (nur Datum, nur Routing, Änderung eines Startflughafens etc.) ist nicht genauer definiert - klar ist jedoch, nur weil das für Lufthansa vielleicht eindeutig sein mag ("war schon immer so bei uns...") sieht das Gesetz dies eventuell anders.
Aber schlussendlich wird man wohl auf einen (Un-)wissenden Mitarbeiter mit den nötigen Befugnissen an der Hotline setzen müssen oder sich wieder mit Punkt 1 beschäftigen.

Abschließend in Punkt 1 wohl der wichtigste und ich habe einfach Spaß an solchen rechtlichen Fragestellungen.
 

micki.mausi

Reguläres Mitglied
28.08.2024
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@marvks

Vielen Dank ! Die Antwort ist wirklich toll und dass du dir so viel Mühe machst.

Ich sehe es genauso wie du.


Ob man nun so viel Stress darum machen muss oder einfach hinnimmt, ok, aber ich wollte doch so gerne meinen längeren Urlaub (den ich ja nun habe).

Was mich allerdings wundert: wieso greift da die Verbraucherschutzzentrale nicht ein?
Wie du ja genau recherchierst und ausprobiert hast, ist das echt fragwürdig wie sie was kommunizieren.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Was mich allerdings wundert: wieso greift da die Verbraucherschutzzentrale nicht ein?
Dieser Verein fand auch immer die Verlängerung von Mobilfunkverträgen um weitere 12 Monate ganz toll und im Sinne des Verbrauchers total freundlich bis der Gesetzgeber auf Basis von EU Vorgaben dem einen Riegel vorgeschoben hat. Soviel zum Nutzen dieser Institution…
 

Daumueller

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24.05.2014
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Strange
Ich habe es in Juni es nicht geschafft, mich von JFK auf EWR umbuchen zu lassen
Bin damals von MIA nach EWR geflogen und dann mit Lyft nach JFK gefahren
Hat mich 124$ gekostet, immerhin weniger als die 250€ Gebühren
Das wäre noch nicht mal ein rerouting da LGA/EWR/JFK quasi eines sind… da ist was anderes schiefgegangen
 

Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
944
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Was Gerichte allerdings bereits als generell unrechtmäßig bezeichnet haben. (z.B. Urteil LG Köln, LG Frankfurt)
Rückflug bleibt gültig, auch wenn Hinflug verfällt
Ausnahme nur, wenn du von vorneherein so gebucht hast, um dir ein billieres Ticket zu erschleichen. Aber wenn sich deine Pläne ändern, darfst du jederzeit den Hinflug verfallen lassen.
Musst dann aber jeweils einzeln wieder vor Gericht ziehen um Recht zu bekommen... Wer Spaß daran hat.
Jein. Das war damals (2008!) so. Darauf haben die Airlines Tarife angeboten bei denen man flexibel die Reihenfolge ändern kann und solche wo man die Reihenfolge einhalten muss. Wer sich bewusst für letztere entscheidet hat also leider auch so zu fliegen.
 
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eldiablo

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15.04.2019
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2.505
Europa
Das wäre noch nicht mal ein rerouting da LGA/EWR/JFK quasi eines sind… da ist was anderes schiefgegangen
Ich hatte Business Basic Plus
Ich kam in EWR an gegen Mittag (11:30) und hatte ca. 4 Std Zeit von EWR zum JFK
Deswegen wollte ich es umbuchen, da sagte mir der Mitarbeiter in der Hotline, ich musst ca. 1000€ oder $ zahlen , inklusive der 250€ umbuchungsgebühren bzw. musste ich erst mein Ticket stornieren und nur buchen
Habe es abgelehnt und bin mit LYFT gefahren, gegen 13:10 war ich im Terminal 1 am JFK
 

Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
944
517
Ich hatte Business Basic Plus
Ich kam in EWR an gegen Mittag (11:30) und hatte ca. 4 Std Zeit von EWR zum JFK
Deswegen wollte ich es umbuchen, da sagte mir der Mitarbeiter in der Hotline, ich musst ca. 1000€ oder $ zahlen , inklusive der 250€ umbuchungsgebühren bzw. musste ich erst mein Ticket stornieren und nur buchen
Habe es abgelehnt und bin mit LYFT gefahren, gegen 13:10 war ich im Terminal 1 am JFK
Tarifdifferenz kann natürlich immer anfallen. ‚War mir zu teuer‘ ist aber nicht identisch mit ‚war nicht möglich‘ ;)
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.681
16.919
www.red-travels.com
Dieser Verein fand auch immer die Verlängerung von Mobilfunkverträgen um weitere 12 Monate ganz toll und im Sinne des Verbrauchers total freundlich bis der Gesetzgeber auf Basis von EU Vorgaben dem einen Riegel vorgeschoben hat. Soviel zum Nutzen dieser Institution…

der Verein greift auch nicht bei den hervorgehobenen Green-Fares ein. Ist ja schon eine Verbrauchertäuschung, wenn der nicht wirklich grüne Tarif in Gelb (LH) bzw. Rot (Swiss) ins Auge sticht.

die Deutsche Umwelthilfe verklagt LH ja eh schon wegen des CO2 Ausgleichs, die EU untersucht zahlreiche Airlines wegen Greenwashing… Abwarten, wann diese Tarife genauer inspiziert werden.

 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.248
4.188
.

Abschließend in Punkt 1 wohl der wichtigste und ich habe einfach Spaß an solchen rechtlichen Fragestellungen.
Das ist schön. Auf die Ergebnisse deiner Überlegungen würde ich jedoch nichts geben, da in den vielen Worten erschreckend wenig Substanz steckte.
 

Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
944
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Laut callcenter war bei mein Ticket nicht möglich, musste mein stornieren und dann neu buchen
War das vor dem outbound? Sofern ein Ticket nicht angeflogen ist führt eine Änderung quasi immer zu einem Storno des alten Tickets im Hintergrund. Ich mutmaße ein kommunikatives Problem. Es gibt keinen published Tarif bei LH den man (nach 24 Stunden) quads schadfrei stornieren kann aber nicht umbuchen.