AB: Boarding in TXL verpasst: meine Schuld? Oder AirBerlins Schuld? Oder WTF^5

ANZEIGE

DelaSarre

Aktives Mitglied
12.01.2011
129
1
ANZEIGE
Vielleicht ist das Meinungsbild gegen den TO auch deshalb so eindeutig, weil er sich knapp 2 Stunden in der Lounge am anderen Ende von Halle C gemütlich gemacht hat und lieber bloß seine App gecheckt hat, anstatt in der EWB direkt neben dem Gate zumindest die letzten 30 Minuten abzuwarten.

Halbwegs gemütlich war es tatsächlich in der Lounge. Zu meiner Verteidigung: Ich habe nicht nur meine App gecheckt, sondern die Homepage des Flughafens Berlin sowie die örtliche Anzeigentafel beobachtet. Hinzu kommt meine Erfahrung aus recht vielen Busboardings in Termin C, die nie unter ca. 20 Minuten von angezeigtem Boardingbeginn bis Boardingende dauern.
Bis zu der Erfahrung am Freitag wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass überhaupt die Gefahr besteht, durch dieses Trödeln (in der Lounge warten bis Boarding[/I" angezeigt wird) einen Flug in Tegel zu verpassen.

Vorher war es immer wie folgt, egal ob pünktlicher oder verspäteter Abflug:
  • Anzeige Boarding auf der Anzeigetafel in der Lounge / im Exklusiven Wartenbereich
  • Ich packe zusammen und gehe zum Abfluggate
  • Ich warte am Abfluggate 5-20 Minuten bis das Boarding beginnt
  • Ich warte 10 Minuten im Bus sitzend bis das Boarding beendet ist
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.051
503
MUC
Ich bin erstaunt, wie eindeutig hier das Meinungsbild gegen den OP ist. Man muss die Zeit, zu der sich der OP am Gate einfinden musste, nach den lokalen Gegebenheiten (die ich nicht kenne) berechnen. Annahmeschlusszeit + kuerzeste Wegezeit zum Gate. Bei Annahmeschlusszeit 2100 liegt es nahe, dass ein Boardingende um 2108 zu frueh ist. Aber, wie gesagt, ich kenne TXL an der Stelle nicht, wenn das richtig nah ist (im Stern), koennen das auch fuenf Minuten sein.

8 Minuten sollte man um die Uhrzeit in Terminal C locker schaffen. Abgesehen davon weiß das Personal, wann der letzte eingecheckt hat. Wenn das nicht um 20:59 Uhr war, dann ist die Argumentation sowieso hinfällig. Durch die Verspätung hatte der letzte eingecheckte Passagier wahrscheinlich lange vorher eingecheckt.
 

DelaSarre

Aktives Mitglied
12.01.2011
129
1
@Interflug: Danke für deine Mühe. Sehr ausführliche Aufschlüsselung, der kaum etwas hinzuzufügen ist.

Die Wege in TXL sind i.d.R. sehr kurz. Die Terminalgebäude sind klein, viel Platz gibt es da nicht.

Im Terminal C (der Markthalle) ist es vom Check in bis zum Gate ca. 350 m, also ca. 3 min. (wenn es keinen Stau an der Siko gibt).
Abends um 21:00 Uhr kommt man i.d.R schnell durch die Siko.
Dieser Seitenhieb sei mir erlaubt: Siko im Terminl C geht nie schnell - selbst wenn man alleine ist.

Interflug meinte:
Auf den Anzeigen des Flughafens gibt es entweder: Check in/Abfertigung, Boarding/Einstieg, closed/geschlossen und departed/abgeflogen.
Eine Anzeige wie "go to gate" gibt es nicht.
Leider richtig. Die Anzeigen z.B. in LHR mit "go to gate" einerseits und einem klar kommunizierten "gate closes..." finde ich da besser.


Interflug meinte:
Flug AB 6480 wird von Airberlin mit so einer Dehavilland Dash 8 durchgeführt mit 74 Sitzplätzen.

Ich weiß nicht wie voll die Maschine war, aber gehen wir mal davon aus, dass die Maschine halb voll war.
(bloße Vermutung, denn wer will denn Freitag abends nach Saarbrücken.....?)

Dann schätze ich mal, dass 40 bis 50 Passagiere, oder vielleicht waren es auch nur 20 Paxe dann doch recht schnell
geboardet sind.
Überrascht mich immer wieder, aber TXL-SCN läuft relativ gut. 30-50 Passagiere halte ich für plausibel.

Interflug meinte:
Man bedenke, es ist ein kleines Propellerflugzeug mit einem Busgate. Boarding sollte da 10 bis 20 min. vor dem geplanten Abflug abgeschlossen sein, oder? Angenommen der Bus ist um 21:06 bereits zur Abfahrt bereit, bei einem Flug mit 30 min. Verspätung. Am Gate findet sich weit un breit kein weiterer Passagier mehr ein. Kann schon sein, dass um 21:08 das Boarding geschlossen war.
Genau richtig und grundsätzlich begrüßenswert auch wenn die leidige Erfahrung im Bus wartend eine andere ist.

Interflug meinte:
Oder anders gefragt, wie lange muss der Agent am Gate warten, wenn alle Passagiere bis auf einem im Bus sind und weit und breit kein weiterer Passagier zu sehen ist? Sagen wir mal die Zeit die es braucht um einen Nespresso zu trinken? Vielleicht hat der Agent am Gate auch so lange gewartet. der OP ist um 21:15 Uhr am Gate gewesen.
Ahhh, jetzt macht es klick und ich verstehe die Nespresso-Frage von der ersten Seite. Da war ja mal was... :D


Interflug meinte:
Eine weitere Nachricht, dass sich der Abflug nochmals verspätet hat er nicht bekommen. Er konnte also davon ausgehen, dass der Abflug um 21:30 statt finden wird. Er kannte die Gegebenheiten, da er mehrmals diese Strecke geflogen ist, wusste also, dass es ein kleines Flugzeug mit einem Busgate sein wird.

Ich persönlich würde nicht mehr um 21:00 Uhr in der Lounge sitzen, wenn Abflug um 21:30 Uhr ist, vor allem wenn ich weiß es handelt sich um ein Busgate. In der Regel bin ich 30 min. vor Abflug am Gate.
Ich in Zukunft auch. :cool:


Interflug meinte:
Als der OP dann um 21:08 auf der Anzeigentafel sah, dass der Flug geschlossen ist, hat er zusammengepackt und ist rüber zum Gate.
Ich wäre dann hektisch zum Gate gerannt. Der OP hat 7 min. dafür gebraucht, obwohl die Lounge seiner Einschätzung nach 3 bis 5 min. entfernt ist. Das spricht nicht unbedingt dafür, dass sich der OP dann beeilt hat.
Gerannt bin ich nicht, aber sehr zügig unterwegs war ich schon. Vielleicht habe ich auch erst um 21:09 zur Tafel geschaut und war bereits um 21:13 am Gate, diese Zeiten hatte ich mir alle natürlich nicht ganz genau notiert.


Interflug meinte:
Ich halte es zeitlich nicht für ausreichend 15 min. vor geplantem Abflug am Gate zu erscheinen, vor allem nicht bei einem Busgate.
Vermutlich hat der OP aus seiner Erfahrung der letzen Wochen heraus mit weiteren Verzögerungen gerechnet, und ist deshalb noch so lange in der Lounge geblieben, ist dann ebenfalls nicht wirklich zügig zum Gate gelaufen, etc.
Es ist weniger die Erfahrung der letzten Wochen, sondern die allgmeine Erfahrung zum normalerweise sehr langsamen Boarding-Prozedere in Terminal C, die dazu geführt hat, dass ich so lange in der Lounge geblieben bin. Siehe auch mein oben geschildetertes Beispiel vom umgebuchten Flug am nächsten Tag: Boardinganzeige bis Boardingende über 20 Minuten, und dieser Flug am Samstagmorgen war wirklich leer.

Interflug meinte:
Ich finde das ist einfach blöd gelaufen. Eine Erfahrung aus der man lernt. Ich finde es kulant von AB den OP kostenlos umzubuchen und würde des damit belassen.
So sei es. Danke allen Mitlesern und -schreibern.
 
  • Like
Reaktionen: Sara

DelaSarre

Aktives Mitglied
12.01.2011
129
1
Kleines Bonmot zum Abschluss:

Montag (gestern) flog ich wieder zurück nach Berlin, mit AB6485 um 10:40 Uhr. Der wurde leider gestrichen.
Umgebucht wurde ich auf AB6483 um 14:45 Uhr. Der hatte eine Stunde Verspätung.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.909
672
ZRH & DUS
8 Minuten sollte man um die Uhrzeit in Terminal C locker schaffen. Abgesehen davon weiß das Personal, wann der letzte eingecheckt hat. Wenn das nicht um 20:59 Uhr war, dann ist die Argumentation sowieso hinfällig. Durch die Verspätung hatte der letzte eingecheckte Passagier wahrscheinlich lange vorher eingecheckt.
Naja, was heißt schon "eingecheckt"? Das habe ich ja vermutlich schon 30h vorher - meinen Koffer kann ich aber noch nicht durchs Smartphone schieben :)
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.051
503
MUC
Naja, was heißt schon "eingecheckt"? Das habe ich ja vermutlich schon 30h vorher - meinen Koffer kann ich aber noch nicht durchs Smartphone schieben :)

Um 21:00 wusste man aber, dass der letzte Passagier mutmaßlich irgendwann zwischen 20:00 und 20:30 am Check-In Schalter aufgeschlagen ist. :)
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.426
200
In einem noch etwas krasseren Fall hat LH nach eingereichter Klage nicht nur das Hotel übernommen, sondern auch alle paxe mit 250 Euro entschädigt. Auch TXL Baumarkt, Flug nach CDG startet dort ausnahmsweise, mehrer gate-changes werden per SMS kommuniziert, wir setzen uns an das letzte genannte Gate, auf dem dortigen Monitor steht der Flug, irgendwann wundern wir uns, dass nichts passiert. Ich rufe noch bei LH an, die Hotline bestätigt, dass wir am richtigen Gate sind. Ende vom Lied: LH fliegt von einem anderen Gate, 15-20 Passagiere wurden nicht mitgenommen (anders als unser aufgegebener Koffer...). Umbuchung auf den nächsten Morgen wurde schon als Entgegenkommen kommuniziert, außergerichtlich hieß es, einige seien ja mitgekommen, also wären wir wohl nicht aufmerksam gewesen. Ach so: irgendwelche Ausrufe hat es nicht gegeben, kenne ich auch eher nicht im Terminal C.
 
  • Like
Reaktionen: tyrolean

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.009
Netter Hinweis aber die beiden Fälle sind nicht miteinander vergleichbar.

Es besteht ein sehr großer Unterschied ob eine fehlerhafte konkrete Aussage des Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen ursächlich war.

Im Fall des TO wurde eben keine Mitteilung im Sinn von "die neue Boardingzeit wird daher auf 21:15Uhr bestimmt".
Hätte die Nachricht diesen oder einen ähnlichen Inhalt gehabt dann gäbe es sicher einige Ansatzpunkte einen Anspruch zu begründen, aber die Nachricht besagt eben nur das die Checkin Zeitt verlängert wurde und nicht wenn das Boarding beginnt.

Zudem wie will man die Vorhaltung entkräften, dass gerade bei Verspätungen eine erhöhte Aufmerksamkeit notwendig ist und Abläufe in kürzerer Zeit umgesetzt werden um Verspätungen soweit wie möglich zu reduzieren, da diese ja auch zu Schadensersatzansprüchen führen können.

Dazu kommt wie will man das Argument entkräften, dass der TO sich zur ursprünglichen Boardingzeit, welche ja auf dem Ticket steht, am Gate hätte einfinden und weitere Informationen einholen können?

Durch die kostenfreie Umbuchung ist die Sache doch relativ glimpflich abgelaufen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.009
Diese Omnibusgesellschaft versendet ja auch in den Delay-Mails direkt diesen schönen Satz direkt mit:

Auch so eine pauschale Aussage hilft nicht immer einfach aus einer Haftung zu kommen.

Aber eine andere Frage wie kommt man an diese Verspätungsmails?

Ich bekomme immer SMS das mein Fluggestrichen wurde oder neue Traveldocuments per E-Mail.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
334
42
Aha. Wollen wir wetten, ob einer der gewerblichen Anbieter diesen Fall überhaupt annehmen würde? Die nehmen i.d.R. nur solche Fälle, die so eindeutig sind, dass jeder seine Rechte auch selbst durchsetzen könnte, wenn er denn nur den A**** hochbekommen würde.

Naja, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Flightright für mich die SeaAir Limited verklagt hat nachdem sich diese bereits vollständig aus dem operativen Geschäft zurückgezogen hatte. Mit Blick auf die eher dürftigen Vollstreckungsaussichten wären mir persönlich schon die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid zu schade gewesen. Die Sache muss also anscheinend nicht 200%ig sicher sein....

Hier handelt es sich nicht um eine Verspätung, sondern um selbstverschuldetes Verpassen des Fluges. Ich würde wetten, dass da kein Flightright oder Konsorten anbeißt.

Wenn der TE unter Berücksichtigung der SMS noch rechtzeitig am Gate war (was ja zumindest diskussionswürdig ist), stellt sich der Vorfall juristisch als IDB im Sinne von Art. 4 Abs. 3 EU VO 261/2004 dar und löst ebenfalls den Ausgleichsanspruch aus.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Wenn der TE unter Berücksichtigung der SMS noch rechtzeitig am Gate war (was ja zumindest diskussionswürdig ist), stellt sich der Vorfall juristisch als IDB im Sinne von Art. 4 Abs. 3 EU VO 261/2004 dar und löst ebenfalls den Ausgleichsanspruch aus.

Also der TO schrieb:

"18:50 Uhr: Taxifahrt von Berlin-Mitte nach Tegel, wenig Verkehr
Während der Fahrt sehe ich, dass AB mir um 18:03 Uhr eine E-Mail mit folgendem Inhalt schickte:
"Sehr geehrter Fluggast, der Abflug Ihres Fluges AB6480 von TXL nach SCN am 05 Mai um 21:00 Uhr verspätet sich leider. Die neue voraussichtliche Abflugzeit ist am 05 Mai um 21:30 Uhr. Die Check-in Schlusszeiten werden der neuen Abflugzeit entsprechend verlängert. Wir möchten uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen."

21.15 am Gate erscheint mir da auch mit Blick auf die Mail einfach zu spät. Da finde ich die Umbuchung seitens AB schon genug Entgegenkommen.
 
  • Like
Reaktionen: airhansa123

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
334
42
Ob es moralisch fair wäre, wenn Airberlin neben der Umbuchung noch draufzahlen müsste, möchte ich nicht bewerten. Da jede Fluggesellschaft aus ihren Passagiern den letzten Cent rauszuquetschen versucht und sich Airberlin gegenüber den Paxen ja auch nicht durch ein regelmäßiges Vorbild an Fairness und Großzügigkeit erweist, habe ich aber regelmäßig nur sehr wenig Bedenken, mir bei Airberlin das zu holen, was juristisch geht.

Hier gibt es einen juristisch vertretbaren Ansatz, den Ausgleichsanspruch geltend zu machen, ohne dass man bei Gericht gleich ausgelacht wird. Ich halte die Chance für reell, dass einer der kommerziellen Anbieter das Kostenrisiko übernimmt, zumal deren Kalkulation durch die gesammelte Verfolgung mehrerer Ansprüche aus abgetretenem Recht innerhalb eines Rechtsstreits mit entsprechend höherem Streitwert und mit entsprechenden Chancen auf eine dennoch günstige Kostenquote ganz anders aussieht: Klage ich "meinen" Ausgleichsanspruch ein und verliere, zahle ich 100% der Kosten. Klage ich hingegen zehn Ausgleichsansprüche aus abgetretenem Recht ein, gewinne neun und verliere einen, Zahle ich 10% der Kosten, die nur ca. fünf mal so hoch sind als beim isolierten Klageverfahren.

Wenn ich die Chance hätte, mit äußerst überschaubarem Aufwand und ohne Kostenrisiko hier noch Beträge zu realisieren, würde ich es versuchen.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Klagen 9 von 10 Leuten unberechtigt und ohne realistische Erfolgsaussichten, so müllen sie nur das System zu und erschweren den berechtigten Klagern, der Airline und den Gerichten ihre Arbeit. Nur die Anwälte freuen sich.

Und das soll moralisch ok sein???
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.027
13.468
Es gibt in dem Sinne keine unberechtigten Klagen und kein Zumuellen: Wer verliert, zahlt. Wer uebermaessig haeufig verliert, zahlt entsprechend mehr. Die Gerichte (ausser den Sozialgerichten, die keine Gebuehren kosten) koennen gar nicht ueberbeansprucht werden.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Es gibt in dem Sinne keine unberechtigten Klagen und kein Zumuellen: Wer verliert, zahlt. Wer uebermaessig haeufig verliert, zahlt entsprechend mehr. Die Gerichte (ausser den Sozialgerichten, die keine Gebuehren kosten) koennen gar nicht ueberbeansprucht werden.

Also Zumüllen gäbe es dennoch, wenn 9 von 10 Klagen abgewiesen würden. Denn die Gegenpartei und die Gerichte werden dennoch belastet. Und die berechtigten Klager werden sicher länger warten müssen auf ihre berechtigten Ansprüche.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
334
42
Klagen 9 von 10 Leuten unberechtigt und ohne realistische Erfolgsaussichten, so müllen sie nur das System zu und erschweren den berechtigten Klagern, der Airline und den Gerichten ihre Arbeit. Nur die Anwälte freuen sich.

Und das soll moralisch ok sein???

Wenn es nur dann moralisch ok ist, bei realistischer Erfolgsaussicht vor Gericht zu ziehen, müsste natürlich eine Airline unter moralischen Gesichtspunkten jeden Anspruch außergerichtlich befriedigen, den sie vor Gericht nicht realistisch abwenden kann. Denn verklagen 9 von 10 Leuten erfolgreich die Airline, weil die Rechtsverteidigung ohne realistische Erfolgsaussicht geblieben ist und man besser gleich außergerichtlich gezahlt hätte, müllt nach Deiner Logik die Airline das System zu.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Wenn es nur dann moralisch ok ist, bei realistischer Erfolgsaussicht vor Gericht zu ziehen, müsste natürlich eine Airline unter moralischen Gesichtspunkten jeden Anspruch außergerichtlich befriedigen, den sie vor Gericht nicht realistisch abwenden kann. Denn verklagen 9 von 10 Leuten erfolgreich die Airline, weil die Rechtsverteidigung ohne realistische Erfolgsaussicht geblieben ist und man besser gleich außergerichtlich gezahlt hätte, müllt nach Deiner Logik die Airline das System zu.

Zumüllen gilt für mich in beide Richtungen. Aber so klagewütig die Deutschen sind, wird die Quote eher umgekehrt sein. Und wenn selbst bei dem geschilderten Fall von absolut selbstverschuldeten Verpassen des Fluges, der dann dennoch kostenlos umgebucht wurde, erwogen oder geraten wird, doch mal zu klagen, dann unterstreicht das meine Vermutung ja auch eher.

Aber ich gebe dir recht, dass einige Airlines (inkl. AB) es oft auf die Klage ankommen lassen, was auch nicht ok ist.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.976
6.022
Also Zumüllen gäbe es dennoch, wenn 9 von 10 Klagen abgewiesen würden. Denn die Gegenpartei und die Gerichte werden dennoch belastet. Und die berechtigten Klager werden sicher länger warten müssen auf ihre berechtigten Ansprüche.

Als Gericht kann und muss man sich auf sowas einstellen. Das wurde teilweise schon in diesem alten Thread aus 2013 erörtert: http://www.vielfliegertreff.de/sons...s/52141-klagen-gegen-condor-haeufen-sich.html.

Bei dem für Klagen gegen Air Berlin unter der Anschrift Saatwinkler Damm in Berlin zuständigen AG Charlottenburg gibt es zum Beispiel keine Sonderzuständigkeiten für Klagen aus Luftbeförderungsverträgen. Es wird nach einem sog. Turnus verteilt, das bedeutet vereinfacht, dass die Eingänge nach einem vorgegebenen Schema, das auch Teilzeittätigkeit bzw. einen nicht vollständig in Zivilsachen erfolgenden Einsatz berücksichtigt, gleichmäßig unter den Zivilrichtern verteilt werden. Insofern geht das in gewisser Weise in der Menge der Klagen unter und wirkt sich nicht besonders aus.

Bei anderen Verteilungen, Sonderzuständigkeit oder Buchstabenzuständigkeit, muss dann ggf. nachgesteuert werden, wenn etwa wegen einer Welle auf einmal eine übermäßige Belastung vorliegt.

Es wird nicht der Reihenfolge nach abgearbeitet, so dass sich nicht generell sagen lässt, dass auf ein Urteil wegen berechtigter Ansprüche länger gewartet werden muss.

Ob die Gegenpartei belastet wird, ist Ansichtssache. Zumindest wenn und soweit Gerichtsverfahren inhouse bearbeitet werden, sehe ich das nicht als besondere Belastung, da man jemand eingestellt hat, unter anderem dies zu tun.
 
  • Like
Reaktionen: bk512

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.009
Allerdings ergibt sich nicht automatisch die Zuständigkeit des AG Charlottenburg in Berlin.

Gerade wenn die Ansprüche auf der EU Verordnung basieren hat der Fluggast die Wahl des Gerichtstandes allerdings dürfte das jeweilige für einen Flughafen zuständige Amtsgericht ähnliche Vorkehrungen getroffen haben.

Allerdings könnte die Anzahl der Klagen sicher reduziert werden, wenn der Weg Mahnbescheids gewählt werden würde, bisher hat AB noch nie Widerspruch gegen einen erlassenen Mahnbescheid erhoben. Allerdings könnte sich das ändern da in 26,5Stunden der nächste Antrag gestellt werden muss.

Das Mahnverfahren ist meiner Ansicht der schnellste Weg und insbesondere für Forderungen geeignet deren Höhe ohnehin festgelegt ist.
Könnte die Ursache vielleicht darin liegen, dass der Gebührensatz für den Rechtsanwalt in einem ordentlichen Verfahren deutlich höher ist und desshalb lieber gleich "zum Wohle des Fluggastes" geklagt wird?

Aber natürlich steckt auch ein gewisser Vorsatz im Verhalten der Airlines. Die Quote der Fluggäste die ihre Forderungen eben nicht durchsetzen ist eben immer noch zu hoch, so dass sich im Endergebnis diese Vorgehensweise doch rechnet.
Hier wäre wohl der effektivste Weg zur Lösung, die Frage ist natürlich ob dann die Airline nicht ihre Kalkulationen überarbeiten oder für den Fluggast noch besser ihre Abläufe so optimieren müssen, dass eben keine berechtigen Ansprüche mehr entstehen.
 
  • Like
Reaktionen: bk512 und tyrolean

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Mir ging es ja auch um eine unnötig hohe Zahl unberechtigter Klagen. Die belasten halt das System, egal wie man sie nachher abarbeitet.

Und der Fall des TO ist nunmal kein Fall für den Richter, sondern einer für die Rubrik: "Lerne daraus und mach es nächstes Mal besser. Spar dir den zweiten Kaffee in der WeltbürgerLounge."
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.027
13.468
Eher fuer die Rubriken "Air Berlin, schicke an Deine Kunden keine Nachrichten ueber verspaetungsbedingte Fristenaenderungen" und "Air Berlin, definiere unterschiedliche Zeitpunkte als Annahmeschlusszeit und Boardingschlusszeit."
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.615
514
Für den TO sehe ich das als eine Lessons Learned. Geblendet durch die Erfahrung, dass die meisten Flüge spät gehen und es bisher immer gereicht hat, ist er 'wie üblich' spät ans Gate gegangen und hat den delay für bare Münze genommen.

Das ist ganz klar nach dem Spruch: 'Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht'. Und diesmal ist er gebrochen der Krug.

Angesichts der Umstände sehe ich das Verhalten von Air Berlin auch als ok an.

Nur damit der Thread Ersteller sich nicht alleine fühlt: Ich denke fast jeder optimiert sein Flugverhalten in gewisser weise und kombiniert das mit Erfahrungen. Ich habe das auch lange zeit gemacht. Solange bis es 3 mal nacheinander mehr oder weniger knapp wurde. Es hat zwar immer noch gereicht, aber nach 3knappen Events in 3 Monaten (vor ca. 5 Jahren) habe ich daraus gelernt und bin seitdem etwas früher am Gate und verifiziere angezeigte Verspätungen mindestsns 2 Fach.

Flyglobal
 
  • Like
Reaktionen: Wuff