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Schon 25 Beiträge für Nix und Wiedernix. Das schreit nach Popcorn. Er soll zur Polizei gehen, Anzeige erstatten, bei der Bank chargeback beantragen und Geldeingang kontrollieren ... Ende der Geschichte.
Das weißt Du als Anwalt besser. Wenn man sich als X ausgibt, um ein Geschäft abzuschließen, und daraus eine Zahlungsverpflichtung entsteht, muss denn der Geschäftspartner, der das Geld bekommt, nicht nachweisen lassen, ob X wirklich X ist, auf den das Zahlungsmittel läuft?
Ich habe gerade einen Chargeback-Fall, wo die Bank (in diesem Fall ConsorsFinanz) auf einer Polizeianzeige beharrt. Nun, es handelt sich um eine Händlerfinanzierung, die ich nie abgeschlossen habe und wo der Händler (in diesem Fall Saturn) nicht kooperiert. Eigentlich müsste man die Anzeige nich gegen Unbekannt stellen, sondern gegen den Händler. Und überhaupt, ist die Bank berechtigt, eine Anzeige bei Disputen zu fordern?
Nein. Muss er nicht. Wenn dem so wäre, wärest Du wahrscheinlich der erste, der sich laut beschweren würde, wenn bei jeder Kartenzahlung ein Personalausweis oder gar Fingerabdrücke geprüft würden.
nochmal zum Verständnis: Du hast auf Deiner ConsorsFinanz Maestro eine Belastung, die Du nicht veranlasst oder autorisiert hast? Es müsste doch genügen, bei der CoFi dem Abrechnungsposten zu widersprechen? Ist ersichtlich, ob die Belastung als Maestro-Zahlung POS (geht wohl nur mit PIN, ggfs. in Ausnahmefällen mit Unterschrift) oder online (falls das mit der Karte überhaupt möglich ist) oder als Abbuchung erfolgt ist?
Ich hatte auf meinem Girokonto schon mehrere falsche Abbuchungen (manche saheb nach Vorsatz aus, andere eher nach Fehler bei der Angabe der Kontonummer). Ich habe sie jeweils stornieren lassen mit dem Hinweis, dass ich sie nicht autorisiert habe.
So einfach habe ich es mir vorgestellt, aber die Bank schickt dafür mich zur Polizei. Das Online Banking ist recht basic, nicht mal der Händlername wird angezeigt.
Ok, zum dritten Mal...Klingt für mich nach einem Fall für den Verbraucherschutz. Und die Bank würde ich auch wechseln.
Was ist daran denn nicht zu verstehen?
Du irrst, wenn du glaubst, dass eine Anzeige ein Beweis für Betrug ist...Muss ich der Bank nachweisen, dass jemand mich betrügt, oder muss die Bank mir nachweisen, dass ich die Zahlung veranlasst habe?
Du irrst, wenn du glaubst, dass eine Anzeige ein Beweis für Betrug ist...
Eine Finanzierung mit Kreditkarte, was es nicht alles gibt.
„Genauso“?Genau so, wie eine Hausratversicherung von dir verlangen kann, dass du einen Einbruch anzeigst, kann die Bank von dir verlangen, dass du Betrugsanzeige stellst, wenn sie (die Bank) den Schaden zahlen soll!
Eindeutig.Hatte ich das behauptet?
In diesem Fall hättest du Recht.„Genauso“?
Der Unterschied ist doch, dass der Hausratversicherte den Anspruch erhebt, Geld von der Versicherung will und seinen Anspruch substantiieren muss.
Hier erhebt jedoch die Bank den Anspruch, will Geld vom Threadersteller und müsste entsprechend die Berechtigung dafür nachweisen.
Ich habe nicht von Chargeback gesprochen. Ist aber auch irgendwie irrelevant. Denn Chargeback ist ja kein gesetzlich definierter Begriff.In diesem Fall hättest du Recht.
Das habe ich aber total anders verstanden.
Wieso ist das ein Chargeback Fall, wenn die Bank Geld will?
Ich habe nicht von Chargeback gesprochen. Ist aber auch irgendwie irrelevant. Denn Chargeback ist ja kein gesetzlich definierter Begriff.
Bank will Geld vom Threadersteller. Der zahlt nicht, mit dem Hinweis, dass die Zahlungsforderung nicht auf einer autorisierten Transaktion beruhe.
Wer muss jetzt hier „was tun“?
Ich habe gerade einen Chargeback-Fall, wo die Bank (in diesem Fall ConsorsFinanz) auf einer Polizeianzeige beharrt. Nun, es handelt sich um eine Händlerfinanzierung, die ich nie abgeschlossen habe und wo der Händler (in diesem Fall Saturn) nicht kooperiert. Eigentlich müsste man die Anzeige nich gegen Unbekannt stellen, sondern gegen den Händler. Und überhaupt, ist die Bank berechtigt, eine Anzeige bei Disputen zu fordern?
Natürlich. Wenn die Bank bei einem Betrugsfall haftet, dann untermauerst du die Aussage, dass es Betrug sei damit, indem du das tust, was man bei einer Straftat immer tun sollte, nämlich Anzeige erstatten. Das hat mit Beweislast Nullkommanull zu tun. Und natürlich kann die Bank das verlangen.Die DKB wollte vor einigen Jahren bei einem Online-Betrugsfall der KK von mir und später auch bei der KK meiner Frau auch eine Anzeige bei der Polizei sehen.
Das war für uns selbstverständlich, dass wir hier mitwirken und die 30 Minuten auf der Polizeiwache aufwenden.
Das war für uns selbstverständlich, dass wir hier mitwirken und die 30 Minuten auf der Polizeiwache aufwenden.
Natürlich. Wenn die Bank bei einem Betrugsfall haftet, dann untermauerst du die Aussage, dass es Betrug sei damit, indem du das tust, was man bei einer Straftat immer tun sollte, nämlich Anzeige erstatten. Das hat mit Beweislast Nullkommanull zu tun. Und natürlich kann die Bank das verlangen.
Wenn ich Richter wäre und jemand würde die Bank auf Ersatz des Schadens in einem Betrugsfall verklagen, wäre das erste was ich mir anschauen würde, die Anzeige bei der Polizei bzw. fragen, warum es keine gibt....