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So einfach habe ich es mir vorgestellt, aber die Bank schickt dafür mich zur Polizei. Das Online Banking ist recht basic, nicht mal der Händlername wird angezeigt.
geht https://olb.consorsfinanz.de nicht?
So einfach habe ich es mir vorgestellt, aber die Bank schickt dafür mich zur Polizei. Das Online Banking ist recht basic, nicht mal der Händlername wird angezeigt.
Nein, @geos, völlig normal.Also normales Prozedere: Kunde bekommt Kreditkartenabrechnung; Kunde stellt fest, dass ein Buchungsposten darauf nicht autorisiert ist, und moniert das bei der Bank.
Bank sagt (und das ist jetzt ungewöhnlich, dass die Eskalation sofort kommt): bitte stellen Sie eine Anzeige deswegen.
Sollte sie, ist aber nicht notwendig. Entscheidend ist, die Kreditkarte wurde missbraucht. Das bringst du zur Anzeige.Grundsätzlich OK, dass die Bank das fordert; allerdings sollte sie dem Kunden dazu nähere Infos bereitstellen zu der Belastung, damit der Kunde die Anzeige auch sinnvoll stellen kann.
Und genau dies sollte klar sein, bevor jemand angezeigt wird. Klar kann die Bank da unterstützen, letztendlich muss der Kunde aber wissen, ob er die Zahlung selbst veranlasst hat oder nicht.Außerdem könnte es ja durchaus sein, dass der Kunde sich getäuscht hat und eine Autorisierung vorlag
Das ist genau das, was ich die ganze Zeit versuche zu erklären. Im Falle eines Warenbetrugs (z.B. Händler schickt die Ware tatsächlich nicht) ist die Bank nicht haftbar. Und zwar deshalb, weil die Zahlung gewollt und korrekt ausgeführt wurde. Oder anders gesagt, die Kreditkarte wurde bestimmungsgemäß verwendet. Dann wird ein Chargeback eingeleitet. Eine Anzeige ist nicht notwendig.der abbuchende Händler aus welchen Gründen auch immer einen Fehler gemacht hat. Da gleich mit einer Anzeige zu kommen, ohne überhaupt Kontakt aufgenommen zu haben, ist z.B. im Fall eines Händler, mit dem man eine vorige Geschäftsbeziehung hatte, sicherlich übertrieben.
Wie kam der zu deinen Kreditkartendaten? Hört sich erstmal nach Warenbetrug an, bzw. Dienstleistung nicht (zweimal) erbracht. Folgerichtig würde ja der Händler wieder belastet und nicht die Bank hat den Schaden bezahlt.Ich hatte z.B. mal den Fall, dass eine Autovermietung meine KK belastet hat, da sie (wohl auf Grund fehlerhafter Abwicklung, was ab nie jemand zugab) der Meinung war, das angemietete Auto wäre eben nicht im Voraus über einen Broker bezahlt worden (sicher kein Vorsatz, nur eben Unfähigkeit). Und natürlich habe ich zunächst versucht, mit dem Autovermieter die Sache zu klären; als dies scheiterte, hat die Kreditkartenfirma ein Chargeback gemacht (übrigens ohne Anzeige, aber nach Nachweis, dass eine gütige Klärung gescheitert war).
Sorry, @FlyingLawyer, worin genau besteht mein Irrtum? Ich denke schon, dass wir dasselbe meinen.Ich gehe ja mit, dass die Anzeige der pragmatische Weg ist. Trotzdem irrst Du hier: Nicht ich will Geld zurück von der Bank, sondern das die CC herausgebende Unternehmen will Geld von mir. Dieses muss den Nachweis führen, dass der Karteninhaber die Transaktion autorisiert hat. Wenn nicht, kann das CC Konto nicht belastet werden. Ein CC Konto ist kein "Selbstbedienungsladen", es gibt genau definierte Anforderungen, wann eine Belastung rechtmäßig ist.
Sorry, @FlyingLawyer, worin genau besteht mein Irrtum? Ich denke schon, dass wir dasselbe meinen.
Bin kein Jurist und habe es vielleicht juristisch falsch ausgedrückt. Jedenfalls verlangt die Bank bei Zahlungsbetrug eine Anzeige. Wenn sie das zu unrecht täte, wäre das mit Sicherheit schon abgemahnt bzw. ausgeurteilt.
Bleibt das auch nach PSD2 und 2FA so oder muss ich dann nachweisen, dass ich die Zahlung nicht authorisiert haben oder gibt es dann gar keinen Betrug mehr ;-)?"bitte führen sie den Nachweis, dass Sie nach dem zwischen uns geschlossenen Kreditkartenvertrag berechtigt waren, mein Kartenkonto zu belasten. Dies erfordert, dass die Zahlung in der vertraglich vorgesehenen Form von mir autorisiert wurde.
Wie kam der zu deinen Kreditkartendaten?
ich hatte die Kreditkarte bei Anmietung für die Kaution vorgewiesen. Es ist ja auch grundsätzlich OK, dass sie belastet wird,
Eben, das ist genau der Punkt. Es ist kein Zahlungsbetrug, also haftet nicht die Bank und besteht auch nicht auf einer Anzeige. Im Prinzip hast du eine Leistung zweimal bezahlt, die nur einmal erbracht wurde.Der Fall ist aber nicht vergleichbar, da du die Karte ja eingesetzt hast und sie nur falsch belastet wurde.
Mit der Aussage "die Bank auf Ersatz des Schadens in einem Betrugsfall verklagen".
Ich verklage die Bank nicht auf Ersatz des Schadens in diesem Falle. Ich verklage sie - wenn es überhaupt dazu kommt - aus ungerechtfertigter Bereicherung: Die Bank nämlich muss den Nachweis führen, dass ICH es gewesen bin, der die Zahlung veranlasst hat und nicht umgekehrt.
Wenn die Bank nicht nachweisen kann, dass die Zahlung mit meiner Unterschrift (und nicht irgendeinem Krickelkrakel) und/oder meiner PIN autorisiert war, ist nämlich erst einmal Ende für die Bank. Insofern bin auch nicht ich der betrogene, sondern die Bank und damit sollte doch bitte auch die Bank dafür die Mühe haben.
Es ist in meinem Leben ein paar mal vorgekommen, dass meine Kartennummer missbraucht wurde. Das erste Formschreiben - meist der DKB bzw. frühere Bayerischen Landesbank - ging dann immer dahin "dann belegen Sie uns doch mal, dass sie es nicht waren" oder "Erstatten Sie Anzeige" oder irgendsoein "Blabla". Meine Antwort war dann ebenso regelmäßig, "bitte führen sie den Nachweis, dass Sie nach dem zwischen uns geschlossenen Kreditkartenvertrag berechtigt waren, mein Kartenkonto zu belasten. Dies erfordert, dass die Zahlung in der vertraglich vorgesehenen Form von mir autorisiert wurde. Allein die Belastung über das MasterCard System, die von jedem, der die Karte in der Hand hat oder auch nur die Daten kennt, durchgeführt werden kann, ist kein hinreichender Beleg. Wenn Sie den Beweis nicht in der gebotenen vertragsgemäßen Form führen können, korrigieren Sie bitte unverzüglich die Abrechnung". Dann kam meist das "wir korrigieren unter Vorbehalt, wir müssen uns den Beleg besorgen und wenn es doch von Ihnen ist kostet es fünf EUR". Zuletzt kam mal ein "Wir bekommen von Mastercard keine weitergehenden Informationen" und von mir ein etwas wortreicheres "Your Problem". Und dann kam nie wieder was.
Das ist keine These sondern Fakt und das hat aber auch niemand angezweifelt....Was meine These zum Stichwort der Beweislast stützt.
Das ist keine These sondern Fakt und das hat aber auch niemand angezweifelt....
Im vorliegenden Fall handelt es sich aber eindeutig um eine Straftat. Irgendjemand hat etwas vorsätzlich so manipuliert, dass der OP von einem Händler belastet wurde, mit dem der Kartenbesitzer gar keine Geschäftsbeziehung eingegangen ist.
Ja, das ist die, die ich als basic bezeichnet habe. Dort werden alle Umsatzarten in einer Übersicht angezeigt, wie bei der ING, nur ohne Details. Und die Aktualisierung ist ähnlich träge wie bei der Advanzia.
Das Consorsfinanz-Konto ist auch lastschriftfähig.um letzteres zu beurteilen, müsste man wissen, mit welcher Angabe wer das KK-Konto belastet hat.
und die kann man nicht zurück geben?
ja, für die Aktualisierung dauert es ein paar Tage, aber das dürfte für die Diskussion hier nicht relevant sein.
Was steht denn nun bei der fraglichen Belastung? Eigentlich sollten da die normalen Transaktionsangaben zu finden sein.
Doch schon - allerdings eine Polizeianzeige vorausgesetzt.