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Commerzbank Comdirect Sammelthread

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de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
461
357
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Ich verkaufe immer wieder Dinga auf eBay Kleinanzeigen. PayPal akzeptiere ich nicht.
Hier sind Echtzeitüberweisungen echt praktisch.
 
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Reaktionen: Robbens

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
731
140
Ich verkaufe immer wieder Dinga auf eBay Kleinanzeigen. PayPal akzeptiere ich nicht.
Hier sind Echtzeitüberweisungen echt praktisch.
Für den Käufer eher weniger, wenn die Ware dann nicht geliefert wird. (Das bezieht sich nicht auf dich, gilt aber leider im allgemeinen, wie bereits selbst erlebt.)
 
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Reaktionen: herbert60

vuc

Aktives Mitglied
27.05.2022
120
74
Ich denke das Risiko etwas nicht zu bekommen ist für den Verkäufer erheblich höher als für den Käufer.
Als Verkäufer wird man in den seltensten Fällen prüfen können ob der Käufer bereit ist zu zahlen.

Als Käufer hat man da ganz andere Möglichkeiten oft reicht schon ein Blick ins Impressum aus damit man sicher sein kann.
Wenn das noch nicht reicht kann man die Umsatz Steuernummer recherchieren und im Internet jede Menge erfahren.
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
461
357
Für den Käufer eher weniger, wenn die Ware dann nicht geliefert wird. (Das bezieht sich nicht auf dich, gilt aber leider im allgemeinen, wie bereits selbst erlebt.)
Irrglaube eines angeblichen Käuferschutzes.
Die Zahlung auf eine deutsche IBAN dürfte mithin das sicherste sein. Im Zweifelsfalle erstatte ich Strafanzeige und beauftrage einen Anwalt und erfahre so den Empfänger der Zahlung.
Viel Spaß bei einem Auskunftsanspruch gegen Paypal, wenn es ein gehacktes Konto war. PayPal ist geglaubte Sicherheit.
 

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
731
140
Irrglaube eines angeblichen Käuferschutzes.
Die Zahlung auf eine deutsche IBAN dürfte mithin das sicherste sein. Im Zweifelsfalle erstatte ich Strafanzeige und beauftrage einen Anwalt und erfahre so den Empfänger der Zahlung.
Cool und dann? Geld in Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung investieren, um dann festzustellen, dass der Verkäufer ALG 2 bezieht? So war es leider zumindest in meinem Fall.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich denke das Risiko etwas nicht zu bekommen ist für den Verkäufer erheblich höher als für den Käufer.
Als Verkäufer wird man in den seltensten Fällen prüfen können ob der Käufer bereit ist zu zahlen.

Als Käufer hat man da ganz andere Möglichkeiten oft reicht schon ein Blick ins Impressum aus damit man sicher sein kann.
Wenn das noch nicht reicht kann man die Umsatz Steuernummer recherchieren und im Internet jede Menge erfahren.
Aktuell ging es ja um (private) Angebote auf ebay-Kleinanzeigen. Da findet man die genannten Daten eher nicht.

Und der Vorteil des Verkäufers bei Nichtzahlung liegt darin, dass die Ware noch in dessen Besitz ist.
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
461
357
Cool und dann? Geld in Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung investieren, um dann festzustellen, dass der Verkäufer ALG 2 bezieht? So war es leider zumindest in meinem Fall.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

.
Im Zweifel kann ich dies wenigstens tun.
Das ganze Leben besteht aus einem Risiko.
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.393
978
Hat hier wer mehr als einen Vornamen und kann mir sagen, wie Ihr das mit der Comdirect/CoBa gelöst habt, bzgl. Kartenprägung, Absendername bei Überweisungen, ect?
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
461
357
Hat hier wer mehr als einen Vornamen und kann mir sagen, wie Ihr das mit der Comdirect/CoBa gelöst habt, bzgl. Kartenprägung, Absendername bei Überweisungen, ect?
Ich habe zwei Vornamen. Comdirect verwendet nur den ersten Vornamen.
Die DKB übrigends auch.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.790
7.028
Bei mir wurden damals bei Comdirect und auch (aktuell) bei der DKB beide verwendet.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.363
2.126
Irrglaube eines angeblichen Käuferschutzes.
Die Zahlung auf eine deutsche IBAN dürfte mithin das sicherste sein. Im Zweifelsfalle erstatte ich Strafanzeige und beauftrage einen Anwalt und erfahre so den Empfänger der Zahlung.
Viel Spaß bei einem Auskunftsanspruch gegen Paypal, wenn es ein gehacktes Konto war. PayPal ist geglaubte Sicherheit.
Als ob eine Anzeige da groß was bringt. Hatte selbst schon 1-2x so einen Fall. Anzeige hat sich ewig hingezogen, aber von dem Typ war nichts zu holen. Habe keinen einzigen Cent zurückbekommen. Das ist vermutlich auch eher der Standard als die Ausnahme.
 

007

Aktives Mitglied
10.10.2022
207
250
Hat hier wer mehr als einen Vornamen und kann mir sagen, wie Ihr das mit der Comdirect/CoBa gelöst habt, bzgl. Kartenprägung, Absendername bei Überweisungen, ect?
Bei der Coba sind auf den Karten alle Vornamen geprägt, bei Überweisungen werden dem Empfänger auch alle Namen übermittelt.
 

SmithyNZ

Aktives Mitglied
06.02.2022
175
116
Comdirect mit zwei Vornamen hat bei mir nur meinen 1. Vornamen + Nachnamen auf Girocard und Visa Debit gedruckt. Im Online Banking steht auch nur diese Kombination als Inhaber. Eröffnet habe ich das Konto mit ePA in der App. Ich habe nur einen Vornamen und Nachnamen angegeben bei Eröffnung, beim Ident wurde dann der zweite Vorname im Antrag ergänzt.
 

PixelHopper

Erfahrenes Mitglied
16.03.2021
1.854
1.477
Bei der CoDi ist es so, dass wenn du in der Antragsstrecke nur einen der Vornamen angibst, dieser auch nur auf der Karte und bei Überweisungen steht. Gibst du Beide an, stehen beide drauf.
In der speziellen Steuer-Übersicht stehen dann beide. Also wird zwischen Bank-/Lieferadresse und Steueradresse unterschieden.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
487
787
DUS
wichtig für Coba Kunden, die Samstagnacht unterwegs sind:

Wartungsarbeiten​

In der Nacht von Samstag (5.11.) auf Sonntag (6.11.22) stehen von 23 bis 8 Uhr geplante Wartungsarbeiten an. Unser Online und Mobile Banking sowie mobile Bezahlverfahren stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Da es ebenfalls zu Einschränkungen bei Kartenzahlungen sowie bei Abhebungen an Geldautomaten kommen kann, empfehlen wir in diesem Zeitraum bar zu zahlen.
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.137
678
Dass es seit gut einem Jahr durch den Gesetzgeber eine Verpflichtung für Banken gibt, Herkunftsnachweise für Bareinzahlungen >10000€ zu verlangen, ist mir bekannt. Die CoBa interpretiert dies jedoch recht eigenwillig. Ich erhielt jetzt ein Schreiben (per Brief, nicht im Online-Postfach), in dem ich aufgefordert werde „nähere Informationen zu Bareinzahlungen“ zu geben. Die Bank hat meine sämtlichen Bareinzahlungen seit Oktober 2021 addiert und dabei festgestellt, dass ich insgesamt 11.750€ eingezahlt habe. Deshalb benötigen sie nun „aufgrund gesetzlicher Anforderungen“ von mir „schriftlich Nachweise über die Herkunft der Gelder“. Was für ein Aufwand für beide Seiten durch einen solchen Unfug produziert wird….
 

saluton

Erfahrenes Mitglied
23.03.2020
1.128
102
Hamburg
Deshalb benötigen sie nun „aufgrund gesetzlicher Anforderungen“ von mir „schriftlich Nachweise über die Herkunft der Gelder“. Was für ein Aufwand für beide Seiten durch einen solchen Unfug produziert wird….
Oh jeeee! Was spricht nun dagegen die Kontoauszüge der Bargeldauszahlungen vorzulegen...?
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.790
7.028
Bei Schwarzgeld, für die es keine Belege gibt, sollte das schwierig werden. Das ist eine allgemeine Bemerkung und keine Vorverurteilung von einem Mitglied hier. Das muss man ja dazu schreiben.
Was heißt denn Schwarzgeld? Da mal vielleicht ein Auto einfach so an den Kumpel verkauft, von der Oma mal 3.000€ bekommen und ggf. ein paar Wochen auf dem Flohmarkt verbracht. Schwupp, sind die 10.000€ geknackt. Wo soll man da jetzt irgendwelche Belege/Nachweise für haben?! Wie wird denn sonst gerechnet? Ich finde das wirkt schon recht willkürlich, Oktober 21 bis jetzt. Sollte das nicht pro Kalenderjahr gelten?
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.444
1.071
Oberfranken
Was heißt denn Schwarzgeld? Da mal vielleicht ein Auto einfach so an den Kumpel verkauft, von der Oma mal 3.000€ bekommen und ggf. ein paar Wochen auf dem Flohmarkt verbracht. Schwupp, sind die 10.000€ geknackt. Wo soll man da jetzt irgendwelche Belege/Nachweise für haben?! Wie wird denn sonst gerechnet? Ich finde das wirkt schon recht willkürlich, Oktober 21 bis jetzt. Sollte das nicht pro Kalenderjahr gelten?
Ja, so schnell kann es gehen. Beim Kumpel wirst du dennoch einen Kaufvertrag fürs Auto haben, den du vorlegen kannst. Bei der Oma wird es schwierig mit dem Nachweis. Kannst das so angeben, vielleicht gibt sich die CoBa damit zufrieden.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.513
1.027
Was heißt denn Schwarzgeld? Da mal vielleicht ein Auto einfach so an den Kumpel verkauft, von der Oma mal 3.000€ bekommen und ggf. ein paar Wochen auf dem Flohmarkt verbracht. Schwupp, sind die 10.000€ geknackt. Wo soll man da jetzt irgendwelche Belege/Nachweise für haben?!
Vom Kumpel? Von der Oma? Geht auch nachträglich, kein Problem.
Ach so, wollen sie nicht... Na denn...
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.219
909
Wenn man sie ärgern will, kann man alle in der Zeit angefallenen Bargeldentgegennahmen auflisten: Pfand hier, Umtausch dort, gefunden da, geliehen, geschenkt, ...
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.513
1.027
Wenn man sie ärgern will, kann man alle in der Zeit angefallenen Bargeldentgegennahmen auflisten: Pfand hier, Umtausch dort, gefunden da, geliehen, geschenkt, ...
Ja, mach' ruhig.

Mach' dir die Arbeit. Die archivieren deine Aufstellung zu den Unterlagen, haben damit ihre lästigen gesetzlichen Pflichten erfüllt und das war es.
Kunde liefert Aufstellung ohne ermüdende Spielchen / Diskussionen / Rückfragen.
Die haben das ,was du denen erzählst zu dokumentieren (und wirkliche Unplausibilitäten sind das ja nicht, im Gegenteil) und gut.
Von solch pflegeleichten Kunden träumen die, wenn nur jeder so wäre.

Sorry, ist nicht böse gemeint, aber die Naivität in diesem Forum schlägt jedes andere Amusement um Längen...

Sollte ich mich irren, dann beschreibe doch mal bitte, worin du das Ärgernis für die Bank siehst?
 
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fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
190
159
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Dass es seit gut einem Jahr durch den Gesetzgeber eine Verpflichtung für Banken gibt, Herkunftsnachweise für Bareinzahlungen >10000€ zu verlangen, ist mir bekannt. Die CoBa interpretiert dies jedoch recht eigenwillig. Ich erhielt jetzt ein Schreiben (per Brief, nicht im Online-Postfach), in dem ich aufgefordert werde „nähere Informationen zu Bareinzahlungen“ zu geben. Die Bank hat meine sämtlichen Bareinzahlungen seit Oktober 2021 addiert und dabei festgestellt, dass ich insgesamt 11.750€ eingezahlt habe. Deshalb benötigen sie nun „aufgrund gesetzlicher Anforderungen“ von mir „schriftlich Nachweise über die Herkunft der Gelder“. Was für ein Aufwand für beide Seiten durch einen solchen Unfug produziert wird….
In welchem Abstand erfolgten die Einzahlungen? Hatte rund 9000 Euro Einzahlung bei der Comdirect und 4 Monate danach nochmal 3000 Euro aber bisher nichts dergleichen erhalten. Könnte mir vorstellen, dass sowas quartalsweise zusammengerechnet wird (die Vorgaben müssten ja von der FIU kommen bzw. überprüft werden) oder bei vielen kleineren Einzahlungen unabhängig von der Gesamtsumme eher Verdacht auf kriminelle Aktivitäten besteht.