Für den Käufer eher weniger, wenn die Ware dann nicht geliefert wird. (Das bezieht sich nicht auf dich, gilt aber leider im allgemeinen, wie bereits selbst erlebt.)Ich verkaufe immer wieder Dinga auf eBay Kleinanzeigen. PayPal akzeptiere ich nicht.
Hier sind Echtzeitüberweisungen echt praktisch.
Irrglaube eines angeblichen Käuferschutzes.Für den Käufer eher weniger, wenn die Ware dann nicht geliefert wird. (Das bezieht sich nicht auf dich, gilt aber leider im allgemeinen, wie bereits selbst erlebt.)
Solange es sich um ein Konto bei einer "alteigesessenen" Bank ist. Bei Konten von Onlinebanken wie (früher) N26 etc. weiss man ja auch nicht sicher ob der Inhaber "echt" ist...Die Zahlung auf eine deutsche IBAN dürfte mithin das sicherste sein.
Cool und dann? Geld in Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung investieren, um dann festzustellen, dass der Verkäufer ALG 2 bezieht? So war es leider zumindest in meinem Fall.Irrglaube eines angeblichen Käuferschutzes.
Die Zahlung auf eine deutsche IBAN dürfte mithin das sicherste sein. Im Zweifelsfalle erstatte ich Strafanzeige und beauftrage einen Anwalt und erfahre so den Empfänger der Zahlung.
Aktuell ging es ja um (private) Angebote auf ebay-Kleinanzeigen. Da findet man die genannten Daten eher nicht.Ich denke das Risiko etwas nicht zu bekommen ist für den Verkäufer erheblich höher als für den Käufer.
Als Verkäufer wird man in den seltensten Fällen prüfen können ob der Käufer bereit ist zu zahlen.
Als Käufer hat man da ganz andere Möglichkeiten oft reicht schon ein Blick ins Impressum aus damit man sicher sein kann.
Wenn das noch nicht reicht kann man die Umsatz Steuernummer recherchieren und im Internet jede Menge erfahren.
Im Zweifel kann ich dies wenigstens tun.Cool und dann? Geld in Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung investieren, um dann festzustellen, dass der Verkäufer ALG 2 bezieht? So war es leider zumindest in meinem Fall.
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Ich habe zwei Vornamen. Comdirect verwendet nur den ersten Vornamen.Hat hier wer mehr als einen Vornamen und kann mir sagen, wie Ihr das mit der Comdirect/CoBa gelöst habt, bzgl. Kartenprägung, Absendername bei Überweisungen, ect?
Als ob eine Anzeige da groß was bringt. Hatte selbst schon 1-2x so einen Fall. Anzeige hat sich ewig hingezogen, aber von dem Typ war nichts zu holen. Habe keinen einzigen Cent zurückbekommen. Das ist vermutlich auch eher der Standard als die Ausnahme.Irrglaube eines angeblichen Käuferschutzes.
Die Zahlung auf eine deutsche IBAN dürfte mithin das sicherste sein. Im Zweifelsfalle erstatte ich Strafanzeige und beauftrage einen Anwalt und erfahre so den Empfänger der Zahlung.
Viel Spaß bei einem Auskunftsanspruch gegen Paypal, wenn es ein gehacktes Konto war. PayPal ist geglaubte Sicherheit.
Bei der Coba sind auf den Karten alle Vornamen geprägt, bei Überweisungen werden dem Empfänger auch alle Namen übermittelt.Hat hier wer mehr als einen Vornamen und kann mir sagen, wie Ihr das mit der Comdirect/CoBa gelöst habt, bzgl. Kartenprägung, Absendername bei Überweisungen, ect?
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Oh jeeee! Was spricht nun dagegen die Kontoauszüge der Bargeldauszahlungen vorzulegen...?Deshalb benötigen sie nun „aufgrund gesetzlicher Anforderungen“ von mir „schriftlich Nachweise über die Herkunft der Gelder“. Was für ein Aufwand für beide Seiten durch einen solchen Unfug produziert wird….
Bei Schwarzgeld, für die es keine Belege gibt, sollte das schwierig werden. Das ist eine allgemeine Bemerkung und keine Vorverurteilung von einem Mitglied hier. Das muss man ja dazu schreiben.Oh jeeee! Was spricht nun dagegen die Kontoauszüge der Bargeldauszahlungen vorzulegen...?
Was heißt denn Schwarzgeld? Da mal vielleicht ein Auto einfach so an den Kumpel verkauft, von der Oma mal 3.000€ bekommen und ggf. ein paar Wochen auf dem Flohmarkt verbracht. Schwupp, sind die 10.000€ geknackt. Wo soll man da jetzt irgendwelche Belege/Nachweise für haben?! Wie wird denn sonst gerechnet? Ich finde das wirkt schon recht willkürlich, Oktober 21 bis jetzt. Sollte das nicht pro Kalenderjahr gelten?Bei Schwarzgeld, für die es keine Belege gibt, sollte das schwierig werden. Das ist eine allgemeine Bemerkung und keine Vorverurteilung von einem Mitglied hier. Das muss man ja dazu schreiben.
Ja, so schnell kann es gehen. Beim Kumpel wirst du dennoch einen Kaufvertrag fürs Auto haben, den du vorlegen kannst. Bei der Oma wird es schwierig mit dem Nachweis. Kannst das so angeben, vielleicht gibt sich die CoBa damit zufrieden.Was heißt denn Schwarzgeld? Da mal vielleicht ein Auto einfach so an den Kumpel verkauft, von der Oma mal 3.000€ bekommen und ggf. ein paar Wochen auf dem Flohmarkt verbracht. Schwupp, sind die 10.000€ geknackt. Wo soll man da jetzt irgendwelche Belege/Nachweise für haben?! Wie wird denn sonst gerechnet? Ich finde das wirkt schon recht willkürlich, Oktober 21 bis jetzt. Sollte das nicht pro Kalenderjahr gelten?
Vom Kumpel? Von der Oma? Geht auch nachträglich, kein Problem.Was heißt denn Schwarzgeld? Da mal vielleicht ein Auto einfach so an den Kumpel verkauft, von der Oma mal 3.000€ bekommen und ggf. ein paar Wochen auf dem Flohmarkt verbracht. Schwupp, sind die 10.000€ geknackt. Wo soll man da jetzt irgendwelche Belege/Nachweise für haben?!
Ja, mach' ruhig.Wenn man sie ärgern will, kann man alle in der Zeit angefallenen Bargeldentgegennahmen auflisten: Pfand hier, Umtausch dort, gefunden da, geliehen, geschenkt, ...
In welchem Abstand erfolgten die Einzahlungen? Hatte rund 9000 Euro Einzahlung bei der Comdirect und 4 Monate danach nochmal 3000 Euro aber bisher nichts dergleichen erhalten. Könnte mir vorstellen, dass sowas quartalsweise zusammengerechnet wird (die Vorgaben müssten ja von der FIU kommen bzw. überprüft werden) oder bei vielen kleineren Einzahlungen unabhängig von der Gesamtsumme eher Verdacht auf kriminelle Aktivitäten besteht.Dass es seit gut einem Jahr durch den Gesetzgeber eine Verpflichtung für Banken gibt, Herkunftsnachweise für Bareinzahlungen >10000€ zu verlangen, ist mir bekannt. Die CoBa interpretiert dies jedoch recht eigenwillig. Ich erhielt jetzt ein Schreiben (per Brief, nicht im Online-Postfach), in dem ich aufgefordert werde „nähere Informationen zu Bareinzahlungen“ zu geben. Die Bank hat meine sämtlichen Bareinzahlungen seit Oktober 2021 addiert und dabei festgestellt, dass ich insgesamt 11.750€ eingezahlt habe. Deshalb benötigen sie nun „aufgrund gesetzlicher Anforderungen“ von mir „schriftlich Nachweise über die Herkunft der Gelder“. Was für ein Aufwand für beide Seiten durch einen solchen Unfug produziert wird….