So, ist es das?
Die Preiserhöhungen werden in Zukunft trotzdem durchgesetzt und werden wegen den enorm höheren Aufwand sicherlich nicht niedriger ausfallen.
Gilt das Urteil eigentlich auch für PayPal und Konsorten?
Die technische Umsetzung wird denke ich relativ einfach werden und zu keinen erhöhten Mehrkosten führen. Es erscheint einfach nach dem Login zum Online Banking eine Seite in der man den neuen AGB und PLV zustimmen kann mit einer TAN.
Bisher hatten die Banken es relativ einfach, man verkündet zum nächstmöglichen gesetzlichen Zeitpunkt eine Änderung der AGB und des PLV in der Postbox im Online Banking. Sicherlich nehmen dies viele Kunden wahrscheinlich gar nicht wahr und kaum einer widerspricht dem, die Banken konnten davon ausgehen das die Änderung der AGB und des PLV zu kaum einen Kundenschwund führt. Das Ergebnis sieht man nachfolgend, in meiner comdirect Postbox fanden sich alle paar Monate Änderungen der AGB und des PLV.
Nachricht vom 11.07.2019: Änderungen AGB und PLV ab 14.09.2019
Nachricht vom 16.01.2020: Änderungen AGB und PLV ab 17.01.2020 & 17.03.2020
Nachricht vom 17.02.2020: Änderungen AGB und PLV ab 17.04.2020
Nachricht vom 14.12.2020: Änderungen PLV ab 14.12.2020 & 14.02.2021
Nachricht vom 24.02.2021: Änderungen AGB und PLV ab 01.05.2021
Nachricht vom 01.02.2021: Änderung AGB und PLV zum 01.04.2021
Zukünftig wird sich sicherlich ein anderes Bild abzeichnen. Bei jeder Änderung der AGB wird der ein oder andere Kunde, sicherlich auch so manch gewinnbringender lukrativer Kunde, wie bisher die Änderung der AGB und des PLV "verschlafen". Um einen solchen Kundenschwund zu verhindern, erwarte ich im Vergleich zu bisher eine längere vorlauffrist zwischen der Verkündung der AGB und des PLV und dem Zeitpunkt ab wann diese gelten.
Wegen dem damit einhergehenden Kundenschwund und möglichen Verlust, werden es sich die Banken zukünftig sicherlich zweimal überlegen ob man bereits neue AGB und PLV benötigt und nicht alle paar Monate neue verkünden.
Ich gehe auch davon aus, das durch die notwendige aktive Zustimmung zur einer nicht unbedingt gewollten Bereinigung der nicht aktiv genutzten Konten führt. Diese Karteileichen konnte man bisher in den Geschäftszahlen noch als vorhandene Kunden angeben, zukünftig entfallen diesen. Ich denke das ist sicherlich auch nicht im Interesse aller Banken.