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Condor hat den (selbst ausgestellten) Gutschein bei der Buchung ja als gültiges Zahlungsmittel akzeptiert und - davon ist als Kunde auszugehen - dabei auch überprüft. Jetzt, drei Monate später, zu sagen: Ätschebätsch, wir akzeptieren unsere eigene Währung doch nicht, ist durchaus fragwürdig. Und selbst bei einer geplatzten Zahlung müsste Condor laut eigenen AGB den Kunden zunächst informieren, in Verzug setzen und ihm die Möglichkeit geben, den Betrag zu zahlen, bevor ein Ticket storniert werden kann.
Also: Anwalt (falls an der ganzen Geschichte überhaupt etwas dran sein sollte)
Hier mal die Auszüge aus den AGB. Die Flugpreiszahlung war sofort fällig. Sie wurde beglichen. Der Flugschein wurde ausgestellt. Punkt. Die AGB´s sind schonmal unvollständig, da die Gutscheinbezahlung nicht erwähnt wird. Klar sitzt Condor am längeren Hebel. Ich hoffe dein Anwalt taugt was, ansonsten wurde ja schon vorher der Tipp mit Presse / Social Media gegeben.
