DE: Condor Zwangs-Downgrade

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ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.225
840
LAS/DEN
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Die Scheinheiligkeit mancher Wichtigtuer in diesem Thread ist auch wieder grandios zu lesen.

Über den Loungedragon ablästern und Personal im Flieger anpöbeln, weil die Nüsse kalt statt warm waren und hier den Bonifazius mimen.

Köstlich (y)
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.872
3.563
Condor spielt das Spiel genauso wie alle anderen auch. Da kannst du ruhig "Linie" fliegen, da wird es auch nicht besser.
Im übrigen war der C-Flug mit Condor den ich im letzten Jahr absolviert, habe einer der besten C-Flüge die ich jemals miterlebt habe. Daher habe ich volles Verständnis für den Kopf, der auf der Strecke nonstop eigentlich nichts anderes wählen möchte.
Business Class heißt ja auch Bequemlichkeit, ein Umstieg auf der Hälfte der Flugstrecke passt da für mich irgendwie nicht ins Bild.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
Du solltest die Airline bei der du gebucht hast auffordern dir eine entsprechende Ersatzbeförderung zu besorgen (zeitnah in der gebuchten Klasse), verweigert dir die Airline dies (das musst du beweisen können) kannst du dir ein entsprechendes Ticket buchen.

Ich würde in FRA zu zwei, drei Airlines gehen, mir die Preise anschauen und dann das günstigste Angebot buchen.

zeitnah heisst?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898

So schnell wie möglich. Hängt aber z.B. auch davon ab wie oft die Strecke geflogen wird. Wird eine Strecke im Stundentakt von der Airline geflogen die dich downgradet wird man wohl von dir erwarten können diese Stunde zu warten, wenn du immer noch relativ pünktlich an deinem Endziel ankommst.

Es darf dabei eben nur kein unnötiger Aufwand entstehen, es muss alles den Umständen nach vertretbar sein. So was wird im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden. In der Sache muss eben die Airline und auch du darauf achten das der Schaden für den anderen möglichst gering bleibt.

Ich würde mich da eher für die günstigere Alternative entscheiden, auch wenn ich etwas später am Ziel bin.
 
Zuletzt bearbeitet:

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
So schnell wie möglich. Hängt aber z.B. auch davon ab wie oft die Strecke geflogen wird. Wird eine Strecke im Stundentakt von der Airline geflogen die dich downgradet wird man wohl von dir erwarten können diese Stunde zu warten, wenn du immer noch relativ pünktlich an deinem Endziel ankommst.

Es darf dabei eben nur kein unnötiger Aufwand entstehen, es muss alles den Umständen nach vertretbar sein. So was wird im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden. In der Sache muss eben die Airline und auch du darauf achten das der Schaden für den anderen möglichst gering bleibt.

Ich würde mich da eher für die günstigere Alternative entscheiden, auch wenn ich etwas später am Ziel bin.

Bei Langstrecke als u.U. 1 Tag oder mehr, wenn nicht täglich?

Stelle mir noch schwierig vor zu entscheiden als Pax, ob die Airline nun das möglichste getan hat. Oder muss wirklich auf dem nächsten Flug der gebuchten Airline ein Platz für mich geräumt werden? Wann ist eine Fremdairline zulässig?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Bei Langstrecke als u.U. 1 Tag oder mehr, wenn nicht täglich?

Stelle mir noch schwierig vor zu entscheiden als Pax, ob die Airline nun das möglichste getan hat. Oder muss wirklich auf dem nächsten Flug der gebuchten Airline ein Platz für mich geräumt werden? Wann ist eine Fremdairline zulässig?

1. Du musst nicht entscheiden ob die Airline das "möglichste" getan hat.
2. Kein Mensch zwingt dich da Entscheidungen zu treffen.
3. Eine Fremdairline kann man in der Sekunde buchen in der die Airline mit der man einen Vertrag hat einen nicht befördern möchte. Es stellt sich eben nur die Frage in wie weit welcher Schaden von wem getragen werden muss. Einen Tag muss sicher niemand warten.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.872
3.563
Aus diesem gefährlichen Halbwissen entsteht dann später oft der Eindruck, das Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Sachen sind.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Aus diesem gefährlichen Halbwissen entsteht dann später oft der Eindruck, das Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Sachen sind.

Welches gefährliche Halbwissen? Die rechtliche Situation ist eindeutig - es stellt sich einzig die Frage ob man sich einen entsprechenden Rechtsstreit leisten kann und ob dieser Sinn macht.

Bei Condor ist das ganze aber relativ einfach, deutsche Airline mit Sitz in Deutschland - da kann man jedes Urteil das ein deutsches Gericht fällt auch vollstrecken.
 
P

pmeye

Guest
Also ist ein Zwangsdowngrade ein Verstoß gegen den Beförderungsvertrag, der mich von meinen vertraglichen Verpflichtungen entbindet und die Airline als Verursacher schadenersatzpflichtig macht? Oder ist die Beförderungsklasse nur eine Nebenleistung?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.491
3.424
Düsseldorf
www.drboese.de
Anders als bei 261/2004 kommt es hier aber auf das (wenn auch vermutete) Verschulden der Airline an, wenn ich gewöhnliche vertragliches Schadens-/Aufwendungsersatzansprüche geltend machen will. Nicht jedes Downgrade führt also automatisch dazu, dass ich einen Ersatzflug buchen und die Kosten erstatten lassen kann.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.491
3.424
Düsseldorf
www.drboese.de
Immer dann, wenn die Airline die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat, liegt kein Verschulden vor. Technische Defekte z.B. sind im Rahmen der 261/2004 wohl in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände. Das wird auch gelten, wenn der technische Defekt durch ein Verschulden eines Passagiers entstanden ist (z.B. Sitz beschädigt). Ein Anspruch aus 261/2004 würde dann vermutlich bestehen. Wenn aber ein Passagier auf dem Hinflug den Sitz beschädigt, sodass dieser mangels Reparaturmöglichkeiten an einer Außenstation auf dem Rückflug nicht zur Verfügung steht, halte ich das Verschulden der Airline i.S.d. § 280 BGB für... zweifelhaft.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ein Anspruch aus 261/2004 würde dann vermutlich bestehen. Wenn aber ein Passagier auf dem Hinflug den Sitz beschädigt, sodass dieser mangels Reparaturmöglichkeiten an einer Außenstation auf dem Rückflug nicht zur Verfügung steht, halte ich das Verschulden der Airline i.S.d. § 280 BGB für... zweifelhaft.

Da wird es aber sehr speziell - und ich denke in einer solchen Situation würde man schon den einen Freiwilligen (von mir aus auch die zwei) finden der sich über die Kompensation freut und Eco fliegt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.491
3.424
Düsseldorf
www.drboese.de
Naja, wenn ich heute Abend TXL-AUH-HKT in C fliegen möchte, muss ich rund 1800 EUR auf den Tisch legen. Der pauschale Rat, der hier gekommen ist, gleich eine Ersatzbeförderung zu buchen, ist.... kühn.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Naja, wenn ich heute Abend TXL-AUH-HKT in C fliegen möchte, muss ich rund 1800 EUR auf den Tisch legen. Der pauschale Rat, der hier gekommen ist, gleich eine Ersatzbeförderung zu buchen, ist.... kühn.

Naja wenn mir die Airline sagt - wir setzen heute eine Maschine ohne Businessclass ein. Wie in #1 nach zu lesen bleiben wenig andere Möglichkeiten. Was daran "kühn" sein soll verstehe ich nicht.

"Kühn" finde ich es viel mehr dem Kunden ein Produkt zu verkaufen das man an dem entsprechenden Tag dann nicht anbietet und nicht die reguläre Entschädigung zu leisten.

Wie gesagt, du bestellst einen schwarzen 5er BMW, dann akzeptierst du ja auch nicht das man dir einen roten 3er BMW liefert und dir deinen Nachteil nach gut dünken ausgleicht.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.491
3.424
Düsseldorf
www.drboese.de
Um in Deinem Beispiel zu bleiben (nicht alles, was hinkt...): Wenn der 5er BMW vom Lastwagen gefallen ist, weil ein Geisterfahrer einen Unfall verursachte, Dir BMW nun für 2 Wochen einen 3er BMW "leiht", danach Deinen 5er liefert, bin ich mir nicht sicher, ob Du weitergehende Ansprüche gegen Deinen Verkäufer durchsetzen könntest.

Gerechtigkeit ist - wenn es Dir darum geht, einen Anspruch auch durchzusetzen - nicht entscheidend.

IAAL.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.582
10.454
irdisch
Falls die Geschichte sich wirklich so zugetragen hat: Es geht nicht, dass die Nutzung der bezahlten Buchungsklasse am Ende vom Nasenfaktor beim Check-in abhängig gemacht wird. Auch ein "Stinkstiefel", RAL etc. hat ein Anrecht auf seinen Platz. Wenn mal was schief gelaufen ist, muss die Airline das eben wieder gerade biegen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Um in Deinem Beispiel zu bleiben (nicht alles, was hinkt...): Wenn der 5er BMW vom Lastwagen gefallen ist, weil ein Geisterfahrer einen Unfall verursachte,............ Deinen 5er liefert, bin ich mir nicht sicher, ob Du weitergehende Ansprüche gegen Deinen Verkäufer durchsetzen könntest.

Der Verkäufer wollte/konnte in diesem Fall ja nicht liefern - das Angebot war nimm den 3er oder nichts.

Condor hat ja noch nicht einmal auf den nächsten Tag umbuchen wollen.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Meine Erfahrung ist, dass bei Downgrades die Mitarbeiter vor allem danach sehen ob nach ihrer persönlichen Einschätzung der Passagier eher Krawall macht oder es relativ gelassen nimmt. Die letztere Kategorie wird bevorzugt angesprochen. Auch habe ich es schon oft erlebt, dass Krawallmacher eher ihre Forderungen am Schalter durchgesetzt bekommen.
Wahrscheinlich ist es am Besten höflich zu bleiben und mit Nachdruck klar zu machen das man die gebuchte Serviceklasse reisen will, sich mit den rechtlichen Grundlagen auskennt und willens ist bei einem tatsächlichen Downgrade und fehlender Ersatzbeförderung gerne auch auf gerichtlichem Weg die gesamte Kompensation einfordern wird.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.466
9.587
BRU
Aber Nichterfüllung wegen Überbuchung ist ja wohl der Klassiker eines vorliegenden Verschuldens, oder? (siehe #1)

Sehe ich genauso. Zumal da es ja im Ausgangsposting gar nicht um die Umbuchung auf eine Fremdairline / eigenhändige Buchung und Rechnung an Condor ging, sondern darum, dass Condor nicht mal die von der EU-VO vorgesehene Entschädigung zahlen will... Und das ist wirklich das Mindeste, was ich in so einem Fall erwarten kann.

Ganz davon abgesehen wäre im Falle einer Überbuchung ein korrektes Vorgehen gewesen, dass Condor zunächst - gegen Angebot einer angemessenen Entschädigung - nach Freiwilligen fragt, und nicht wegen persönlicher Abneigung / Verhalten / Erscheinungsbild eines Kunden diesen downgradet und das ganze auch noch mit einer Lüge begründet.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.106
688
Sehe ich genauso. Zumal da es ja im Ausgangsposting gar nicht um die Umbuchung auf eine Fremdairline / eigenhändige Buchung und Rechnung an Condor ging, sondern darum, dass Condor nicht mal die von der EU-VO vorgesehene Entschädigung zahlen will... Und das ist wirklich das Mindeste, was ich in so einem Fall erwarten kann.

Ganz davon abgesehen wäre im Falle einer Überbuchung ein korrektes Vorgehen gewesen, dass Condor zunächst - gegen Angebot einer angemessenen Entschädigung - nach Freiwilligen fragt, und nicht wegen persönlicher Abneigung / Verhalten / Erscheinungsbild eines Kunden diesen downgradet und das ganze auch noch mit einer Lüge begründet.

ein seeehr guter Anwalt schafft daraus bestimmt auch eine Willkür/Verstoß gg. Gleichbehandlung mit Schadensersatzanspruch zu basteln. (Natürlich nur Anwälte ab einem Stundensatz von 400 aufwärts.)
 
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