Wow, wer tut sich sowas denn freiwillig an?Kenne auch ein paar Firmen im Kundenkreis, die z.b. nach Australien oder Japan oder Südamerika AUSSCHLIESSLICH Eco fliegen, mit 2-3 mal umsteigen zum Teil, Haupsache billig !
Das grenzt ja schon an Geiselhaft .....................
Kenne auch ein paar Firmen im Kundenkreis, die z.b. nach Australien oder Japan oder Südamerika AUSSCHLIESSLICH Eco fliegen, mit 2-3 mal umsteigen zum Teil, Haupsache billig !
Das grenzt ja schon an Geiselhaft .....................
Ich kann es nicht exakt sagen (müsste nachschauen), aber ich glaube nicht, dass das rechtlich in Deutschland überhaupt möglich ist. Bei einer betrieblich veranlassten Reise muss der AG meines Wissens für jeglichen entstandenen Schaden auch an Privateigentum aufkommen. Dafür schliesst der AG selbstverständlich Versicherungen ab bzw. bezahlt seinen AN Kreditkarten mit entsprechenden Versicherungen.Kenne BRanchenkollegen die sind mit einer exotischen Airline von DE nach DXB geflogen. Dauer : 23h. Gespart : ca 200 € in Y ggüber LH. Resultat : Gepäck kam 3 Tage später und bei beiden fehlte so ziemlich alles drin.... und fix und fertig waren sie bei Ankunft in DXB und später nach dem Rückflug ebenfalls
So was ist einem ex kollegen vonmir passiert. Problem da: Firma zeigte sich auch nicht kulant und meinte es sei ja sein Gepäck und soll er mit der Versicherung klären. Schliesslich sind es Privatsachen. (Davon abgesehen, sind in dieser Firma nicht mehr die Leute die sie angeheuert haben. Durchschnl. Verweildauer <2 Jahre. Fragt sich was mehr kostet am Ende wenn ich dauernd neues Personal rekrutieren muss....
Fakt ist, es gibt immer wieder Firman die es nicht interessiert und die MA ausgequetscht werden. Beliebte Ausrede war -warum sich der Kollege als Vielreisender (!) sich keine Gepäck oder sonstige Versicherungen abgeschlossen hatten.
Ich kann es nicht exakt sagen (müsste nachschauen), aber ich glaube nicht, dass das rechtlich in Deutschland überhaupt möglich ist. Bei einer betrieblich veranlassten Reise muss der AG meines Wissens für jeglichen entstandenen Schaden auch an Privateigentum aufkommen. Dafür schliesst der AG selbstverständlich Versicherungen ab bzw. bezahlt seinen AN Kreditkarten mit entsprechenden Versicherungen.
Mit Sicherheit ist das so, wenn ein AN sein Privatfahrzeug verwendet und der AG davon weiß und dies duldet.
Da ein MA kürzlich für ein Seminar unbedingt sein Privat-KFZ statt der DB nutzen wollte habe ich es erneut prüfen lassen. Als Ergebnis kam raus, wenn ich es dulde muss ich für alle potentiellen Kosten daraus aufkommen. Das kann ich laut unserem Firmenanwalt auch nicht durch einen Vetrag umgehen. Wenn der MA das hinterher einklagen sollte dürfte ein Arbeitsgericht sehr wohlwollend zu Gunsten des MA entscheiden. Deshalb habe ich entschieden, dass es keine Ausnahme gibt und private KFZ nicht für betrieblich veranlasste Reisen genutzt werden dürfen so lukrativ das auch zunächst für den MA sein mag.Gerade Privat-KFZ ist immer so eine Sache, meist stand in den Reiserichtlinien, dass der AG zwar die SB übernimmt, aber nicht die Hochstufung...
Da ein MA kürzlich für ein Seminar unbedingt sein Privat-KFZ statt der DB nutzen wollte habe ich es erneut prüfen lassen. Als Ergebnis kam raus, wenn ich es dulde muss ich für alle potentiellen Kosten daraus aufkommen. Das kann ich laut unserem Firmenanwalt auch nicht durch einen Vetrag umgehen. Wenn der MA das hinterher einklagen sollte dürfte ein Arbeitsgericht sehr wohlwollend zu Gunsten des MA entscheiden. Deshalb habe ich entschieden, dass es keine Ausnahme gibt und private KFZ nicht für betrieblich veranlasste Reisen genutzt werden dürfen so lukrativ das auch zunächst für den MA sein mag.
Ob es über die Rückstufung schon explizit Referenzurteile gibt kann ich nicht sagen. Laut unserem Anwalt ist das jedoch ein verbleibendes Risiko. Fakt ist aber scheinbar, dass Reiserichtlinien und auch individuelle Vereinbarungen in bestimmten Fällen scheinbar nur begrenzte Gültigkeit haben.Habe gerade nochmal unsere DRRL angeschaut, da wird die Rückstufung explizit als nicht erstattungsfähig aufgeführt, interessant, dass dies rechtswidrig ist.
wobei es mir ein absolutes Rätsel ist, wie es Führungskräften nicht klar sein muss, dass sowas zurückschallt.
Es gibt viele Firmen, z.B. in der Mode-, Finanz- oder andere schnellebige Branchen wo der Arbeitnehmer als Mensch keinerlei Beachtung bekommt. Eine grosse Firme, z.b. JP Morgan, Gucci oder andere haben doch eine ganze Reihe von Anbetern die bei denen Arbeiten wollen, d.h. konkret gibt es "keinen" Grund mehr zu zahlen, also C statt Y zum Beispiel.
Dein Punkt ist aber dennoch sehr richtig und bei anderen, sagen wir 99% der Firmen, ist es sehr wichtig sich um die Arbeitnehmer zu kümmern.
Solange er nicht für das Verfassen der Betriebsanleitungen zuständig ist, ist doch alles ok.![]()
Bin nicht in der Doku zuständig sondern vertrate und Programiere.
Dürfte ich im Rahmen meines individuellen Risikomanagement evtl. erfragen um welche Maschinen es sich handelt?Bin nicht in der Doku zuständig sondern vertrate und Programiere.
Es gibt viele Firmen, z.B. in der Mode-, Finanz- oder andere schnellebige Branchen wo der Arbeitnehmer als Mensch keinerlei Beachtung bekommt. Eine grosse Firme, z.b. JP Morgan, Gucci oder andere haben doch eine ganze Reihe von Anbetern die bei denen Arbeiten wollen, d.h. konkret gibt es "keinen" Grund mehr zu zahlen, also C statt Y zum Beispiel.
Dein Punkt ist aber dennoch sehr richtig und bei anderen, sagen wir 99% der Firmen, ist es sehr wichtig sich um die Arbeitnehmer zu kümmern.
Du vertratest?![]()
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Verstehe ich nicht...
Dürfte ich im Rahmen meines individuellen Risikomanagement evtl. erfragen um welche Maschinen es sich handelt?