Corporate First & Business Class

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Dubaicity

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
725
5
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Ich erlaube mir selbst domestic in Y, kont in C, interkont meistens C oder F, wenn F <5000€.
Bin mein eigener Chef (y)
 

MSportler

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
728
0
NYC/ZRH
bis 5h in Y, ab 5h in C.

Früher gab es mal noch die Regelung, wenn für Trainings/Ausbildung, dann immer in Y, sonst obige Regel.

Nun, sparen könnte man noch an vielen anderen Orten. Wir haben 98% unserer Reisekosten VOR der Finanzkrise "gespart" bzw. 98% weniger für Flüge ausgegeben. Und es funktioniert immer noch prima. Im Gegenteil, sogar besser.
 

Senator Henry

Aktives Mitglied
14.08.2009
237
0
33027 Miramar - USA
Europa - Eco
USA Ostküste = Eco
USA Westküste = Busi
Interconti - Busi wenn Flugzeit zwischen den ersten Interconti hub > 10 Stunden
Europa inkl.UK zählt als ein Land genauso wie USA domestic, daher " verlängern " in USA Domestic und pendeln in Europa zählt nicht - also z.B.via ZRH oder starten in MXP
Konzern ca. 40000MA +

Kenne auch ein paar Firmen im Kundenkreis, die z.b. nach Australien oder Japan oder Südamerika AUSSCHLIESSLICH Eco fliegen, mit 2-3 mal umsteigen zum Teil, Haupsache billig !
Das grenzt ja schon an Geiselhaft .....................
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Möglicherweise Arbeitnehmen die nicht ganz so flexibl sind um von heute auf morgen nach Alternativen zu schauen ?:-(
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Kenne auch ein paar Firmen im Kundenkreis, die z.b. nach Australien oder Japan oder Südamerika AUSSCHLIESSLICH Eco fliegen, mit 2-3 mal umsteigen zum Teil, Haupsache billig !
Das grenzt ja schon an Geiselhaft .....................

Das Thema ist dann ein Motivationsthema inwieweit die "kollegen" dies noch sind, bzw. nicht schon innerlich gekündigt haben.

Kenne BRanchenkollegen die sind mit einer exotischen Airline von DE nach DXB geflogen. Dauer : 23h. Gespart : ca 200 € in Y ggüber LH. Resultat : Gepäck kam 3 Tage später und bei beiden fehlte so ziemlich alles drin.... und fix und fertig waren sie bei Ankunft in DXB und später nach dem Rückflug ebenfalls
So was ist einem ex kollegen vonmir passiert. Problem da: Firma zeigte sich auch nicht kulant und meinte es sei ja sein Gepäck und soll er mit der Versicherung klären. Schliesslich sind es Privatsachen. (Davon abgesehen, sind in dieser Firma nicht mehr die Leute die sie angeheuert haben. Durchschnl. Verweildauer <2 Jahre. Fragt sich was mehr kostet am Ende wenn ich dauernd neues Personal rekrutieren muss....


Das ist es einfach nicht Wert.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Kenne BRanchenkollegen die sind mit einer exotischen Airline von DE nach DXB geflogen. Dauer : 23h. Gespart : ca 200 € in Y ggüber LH. Resultat : Gepäck kam 3 Tage später und bei beiden fehlte so ziemlich alles drin.... und fix und fertig waren sie bei Ankunft in DXB und später nach dem Rückflug ebenfalls
So was ist einem ex kollegen vonmir passiert. Problem da: Firma zeigte sich auch nicht kulant und meinte es sei ja sein Gepäck und soll er mit der Versicherung klären. Schliesslich sind es Privatsachen. (Davon abgesehen, sind in dieser Firma nicht mehr die Leute die sie angeheuert haben. Durchschnl. Verweildauer <2 Jahre. Fragt sich was mehr kostet am Ende wenn ich dauernd neues Personal rekrutieren muss....
Ich kann es nicht exakt sagen (müsste nachschauen), aber ich glaube nicht, dass das rechtlich in Deutschland überhaupt möglich ist. Bei einer betrieblich veranlassten Reise muss der AG meines Wissens für jeglichen entstandenen Schaden auch an Privateigentum aufkommen. Dafür schliesst der AG selbstverständlich Versicherungen ab bzw. bezahlt seinen AN Kreditkarten mit entsprechenden Versicherungen.

Mit Sicherheit ist das so, wenn ein AN sein Privatfahrzeug verwendet und der AG davon weiß und dies duldet.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
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Haben wir damals auch so gesehen. Das Thema ist aber - wer verklagt schon seinen Arbeitgeber deswegen ?
Die Sachen summieren sich und man zieht dann irgendwann aufgrund der Arbeitsbedingungen seine Konsequenzen. Letztendlich hatte der Kollege dann seine Forderungen sich dann auch aufgrund von ausstehenden und unklaren Prämien (einseitige AG Änderungen) durch einen RA "gütlich" durchsetzen lassen.

Fakt ist, es gibt immer wieder Firman die es nicht interessiert und die MA ausgequetscht werden. Beliebte Ausrede war -warum sich der Kollege als Vielreisender (!) sich keine Gepäck oder sonstige Versicherungen abgeschlossen hatten.

WIe Du schon schreibst, letztendlich gibts ne Fürsorgepflicht des AG und letztendlich, vor ner gerichtlichen Ausseinandersetzung zieht heutzutage oft der AG den kürzeren - aber nochmal - welcher AN, vor allem bei Beginn seiner neuer Arbeitsstelle, wird gleich den AG verklagen.....

(unabhängig davon - Reiseanteil >85% und immer laut policy Y - das Vertragsverhältnis dauerte auch "nur" 3 Jahre, aber gesundheitlich kann dies nicht förderlich sein - dazu noch mit anderen Baustellen (siehe Gepäck etc) und schlimm genug dass dies dann irgendwie auch 3 Jahre verlorene Zeit waren.....(irgendwie schon - trotz Erfahrungsansammlung)
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Fakt ist, es gibt immer wieder Firman die es nicht interessiert und die MA ausgequetscht werden. Beliebte Ausrede war -warum sich der Kollege als Vielreisender (!) sich keine Gepäck oder sonstige Versicherungen abgeschlossen hatten.

wobei es mir ein absolutes Rätsel ist, wie es Führungskräften (gilt für Chefs, gilt aber bei großen Firmen auch konkret für die jeweiligen Vorgesetzten) nicht klar sein muss, dass sowas zurückschallt. Wenn der Firma egal ist, was mit dem Mitarbeiter während einer Dienstreise passiert, dann ist doch völlig klar, dass dem Mitarbeiter egal sein wird, was mit der Firma passiert (also vielleicht auch nicht mehr als nötig mitdenken oder auch mal Initiative ausserhalb seiner direkten Arbeit zeigen).

Wenn ein Mitarbeiter während einer Dienstreise Ärger hat (ok, mehr als ein unberechtigtes Knöllchen hab ich im Moment nicht anzubieten), dann kümmert sich unser Firmenanwalt dadrum, da gibt's gar keine Diskussion. Und wenn ein Mitarbeiter einen Schaden übrigbehält, dann mache ich mir Gedanken, in welcher Form ich mich daran beteilige. Entweder, der Schadensfall ist unerwartet (so wie z.B. verlorenes Gepäck bei uns als Wenigflieger-Firma), dann gehört es in die Kategorie "unvorhersehbare Schäden, die man als Firma eben hat", dann muss man halt gucken, dass man das Beste daraus macht. Oder, das Risiko war vorher absehbar (hohes Reiseaufkommen aufgrund der Tätigkeit oder Firmengröße) und wird bewusst auf den Mitarbeiter umgelegt (sofern rechtlich zulässig), dann ist es für mich selbstverständlich, dass ich ihn darauf hinweise, dass er sich ggf. selbst absichern sollte. Ich empfehle den Leuten bei uns auch, sich lieber einen Mietwagen zu nehmen statt den eigenen PKW, auch wenn mich das vielleicht 3,50 Euro/Jahr mehr kostet - wenn kaputt, dann gibt es keine traurigen Mitarbeiter-Augen, wenn klar wird, dass in der km-Pauschale auch das Risiko gedeckt ist, also der Firma der Schaden egal ist. Wer dann noch (aus welchem Grund auch immer) mit seinem eigenen PKW fährt, der kennt aber auch das Risiko.

Wie gesagt, es ist mir völlig unbegreiflich, wie man als Führungskraft NICHT so denken kann (und das sage ich nicht, weil ich so ein toller Mensch bin, sondern das ist purer Eigennutz - es gibt nichts schlimmeres als Mitarbeiter, auf die ich mich im Notfall nicht 100%ig verlassen kann; und wie soll ich das können, wenn die Mitarbeiter das Gefühl haben, dass ihr Chef sie auch im Stich lässt).
 

smidy

Neues Mitglied
04.12.2011
1
0
Europa: Y
Alles Andere: C
Vorstände: teilweise auch F
AG, MA > 8000

Dabei muss allerdings immer das "ertragbar günstigste" gebucht werden. z.B. Flug gen China in C, allerd. mit 2 Stopps (Reisezeit >23 Std.).
Erflogene Meilen sollen der Allgemeinheit zukommen (Eierkocher in der Kaffeküche etc.); macht aber keiner!

Es sind auch Reisen dabei wo es Montags an die US-Ostküste geht und Mittwochs wieder zurück, d.h. wäre in Y fast nicht machbar.
 

peter42

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Ich kann es nicht exakt sagen (müsste nachschauen), aber ich glaube nicht, dass das rechtlich in Deutschland überhaupt möglich ist. Bei einer betrieblich veranlassten Reise muss der AG meines Wissens für jeglichen entstandenen Schaden auch an Privateigentum aufkommen. Dafür schliesst der AG selbstverständlich Versicherungen ab bzw. bezahlt seinen AN Kreditkarten mit entsprechenden Versicherungen.

Mit Sicherheit ist das so, wenn ein AN sein Privatfahrzeug verwendet und der AG davon weiß und dies duldet.


Gerade Privat-KFZ ist immer so eine Sache, meist stand in den Reiserichtlinien, dass der AG zwar die SB übernimmt, aber nicht die Hochstufung...
 

SleepOverGreenland

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Gerade Privat-KFZ ist immer so eine Sache, meist stand in den Reiserichtlinien, dass der AG zwar die SB übernimmt, aber nicht die Hochstufung...
Da ein MA kürzlich für ein Seminar unbedingt sein Privat-KFZ statt der DB nutzen wollte habe ich es erneut prüfen lassen. Als Ergebnis kam raus, wenn ich es dulde muss ich für alle potentiellen Kosten daraus aufkommen. Das kann ich laut unserem Firmenanwalt auch nicht durch einen Vetrag umgehen. Wenn der MA das hinterher einklagen sollte dürfte ein Arbeitsgericht sehr wohlwollend zu Gunsten des MA entscheiden. Deshalb habe ich entschieden, dass es keine Ausnahme gibt und private KFZ nicht für betrieblich veranlasste Reisen genutzt werden dürfen so lukrativ das auch zunächst für den MA sein mag.
 
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peter42

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Da ein MA kürzlich für ein Seminar unbedingt sein Privat-KFZ statt der DB nutzen wollte habe ich es erneut prüfen lassen. Als Ergebnis kam raus, wenn ich es dulde muss ich für alle potentiellen Kosten daraus aufkommen. Das kann ich laut unserem Firmenanwalt auch nicht durch einen Vetrag umgehen. Wenn der MA das hinterher einklagen sollte dürfte ein Arbeitsgericht sehr wohlwollend zu Gunsten des MA entscheiden. Deshalb habe ich entschieden, dass es keine Ausnahme gibt und private KFZ nicht für betrieblich veranlasste Reisen genutzt werden dürfen so lukrativ das auch zunächst für den MA sein mag.

Habe gerade nochmal unsere DRRL angeschaut, da wird die Rückstufung explizit als nicht erstattungsfähig aufgeführt, interessant, dass dies rechtswidrig ist.
 

SleepOverGreenland

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Habe gerade nochmal unsere DRRL angeschaut, da wird die Rückstufung explizit als nicht erstattungsfähig aufgeführt, interessant, dass dies rechtswidrig ist.
Ob es über die Rückstufung schon explizit Referenzurteile gibt kann ich nicht sagen. Laut unserem Anwalt ist das jedoch ein verbleibendes Risiko. Fakt ist aber scheinbar, dass Reiserichtlinien und auch individuelle Vereinbarungen in bestimmten Fällen scheinbar nur begrenzte Gültigkeit haben.
 

JohnDP

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11.03.2010
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wobei es mir ein absolutes Rätsel ist, wie es Führungskräften nicht klar sein muss, dass sowas zurückschallt.

Es gibt viele Firmen, z.B. in der Mode-, Finanz- oder andere schnellebige Branchen wo der Arbeitnehmer als Mensch keinerlei Beachtung bekommt. Eine grosse Firme, z.b. JP Morgan, Gucci oder andere haben doch eine ganze Reihe von Anbetern die bei denen Arbeiten wollen, d.h. konkret gibt es "keinen" Grund mehr zu zahlen, also C statt Y zum Beispiel.

Dein Punkt ist aber dennoch sehr richtig und bei anderen, sagen wir 99% der Firmen, ist es sehr wichtig sich um die Arbeitnehmer zu kümmern.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
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LEJ
Es gibt viele Firmen, z.B. in der Mode-, Finanz- oder andere schnellebige Branchen wo der Arbeitnehmer als Mensch keinerlei Beachtung bekommt. Eine grosse Firme, z.b. JP Morgan, Gucci oder andere haben doch eine ganze Reihe von Anbetern die bei denen Arbeiten wollen, d.h. konkret gibt es "keinen" Grund mehr zu zahlen, also C statt Y zum Beispiel.

Dein Punkt ist aber dennoch sehr richtig und bei anderen, sagen wir 99% der Firmen, ist es sehr wichtig sich um die Arbeitnehmer zu kümmern.

Meine persönliche Erfahrung ist das insbesondere in grossen an den Börsen notierten Unternehmen der Gedanke, dass man sich um den Arbeitnehmer kümmern muss, keine Rolle spielt.
 
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gonknoggin

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
481
9
SIN
Es gibt viele Firmen, z.B. in der Mode-, Finanz- oder andere schnellebige Branchen wo der Arbeitnehmer als Mensch keinerlei Beachtung bekommt. Eine grosse Firme, z.b. JP Morgan, Gucci oder andere haben doch eine ganze Reihe von Anbetern die bei denen Arbeiten wollen, d.h. konkret gibt es "keinen" Grund mehr zu zahlen, also C statt Y zum Beispiel.

Dein Punkt ist aber dennoch sehr richtig und bei anderen, sagen wir 99% der Firmen, ist es sehr wichtig sich um die Arbeitnehmer zu kümmern.

Grundsätzlich sprichst Du da etwas Wahres an, wenn ich mir die Bedingungen in so manchen (vermeintlich tollen) Grosskonzernen, gerade auch in der Luxusgüterindustrie anschaue, dann kann man dir nur zustimmen. Es gibt aber eben auch die Gegenbeispiele. Ein ziemlich grosses Unternehmen, aus den USA, tätig im gehobenen Fashion Bereich. Dort fliegen alle, zumindest ab VP-Level, ausschliesslich die höchste verfügbare Klasse, also immer C oder eben auch F, wenn auf der Strecke verfügbar. Hotels sind ausschliesslich gehobene 5-Sterne Kategorie (Hyatt, Mandarin Oriental, W etc.). Ebenso kenne ich ein paar europäische Firmen (aber eben aus der eher 2. Reihe) aus der Branche bei denen es ganz ähnlich aussieht.