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Kofferdiebe treten normal nicht in solchen Rudeln auf. Mich beschleicht eher das Gefühl als wenn Fahrgäste noch ihr Gepäck retten wollen.Könnte so ähnlich doch auch bei jedem anderen Unternehmen passieren, oder beim Mietwagen, Taxi usw.
Kofferdiebe treten normal nicht in solchen Rudeln auf. Mich beschleicht eher das Gefühl als wenn Fahrgäste noch ihr Gepäck retten wollen.Könnte so ähnlich doch auch bei jedem anderen Unternehmen passieren, oder beim Mietwagen, Taxi usw.
Sieht eher nicht danach aus finde ich.Kofferdiebe treten normal nicht in solchen Rudeln auf. Mich beschleicht eher das Gefühl als wenn Fahrgäste noch ihr Gepäck retten wollen.
Laut Artikel in Grenoble.Das war doch gar nicht in Paris, sondern in Grenoble oder so.
Eine einmal aufgehobene Zugbindung lebt nicht wieder auf. Aber man muesste sich in der Konstellation wohl durchaus auf robuste Diskussionen gefasst machen, um zu seinem Recht zu kommen...
und das Schöne, was auch nicht jeder weiss... sobald ein Zug der Route bei 20 min Verspätung und mehr nicht klappt ist ist die Fahrkartenbindung wieder aufgehoben - das steht so auf jeder Fahrkarte (entsprechendes quittieren lassen natürlich nicht vergessen.
Darauf habe ich mal spekuliert. 15 Tage vor Abfahrt haben sie die Info leider gestrichen ...
Zurück zu Thema:
Habe alle Fahrten bis 04.01. gekauft.
Jetzt die Frage, soll man bis zum 01.01.2020 05:00h warten mit weiteren Käufen?
Bis jetzt bin ich schon bei der Vorbereitung für April 2020.
Weden die Preise ab Januar sinken oder steigen? Wer hat eine Glaskugel?
jedenfalls mit Unterzeichnung hast Du definitiv keine Zweifler mehr sondern lächelst dem Kontrolleur entspannt entgegenDas Quittieren ist doch gar nicht nötig? Steht jedenfalls so im Text, es ist keine besondere Bescheinigung nötig. Der Kontrolleur kann das in seinem Gerät nachschauen wenn er die Aussage anzweifelt, notfalls zeigt man einen Screenshot aus der DB App.
Das Quittieren ist doch gar nicht nötig? Steht jedenfalls so im Text, es ist keine besondere Bescheinigung nötig. Der Kontrolleur kann das in seinem Gerät nachschauen wenn er die Aussage anzweifelt, notfalls zeigt man einen Screenshot aus der DB App.
Das Quittieren ist doch gar nicht nötig? Steht jedenfalls so im Text, es ist keine besondere Bescheinigung nötig. Der Kontrolleur kann das in seinem Gerät nachschauen wenn er die Aussage anzweifelt, notfalls zeigt man einen Screenshot aus der DB App.
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Habe alle Fahrten bis 04.01. gekauft.
Jetzt die Frage, soll man bis zum 01.01.2020 05:00h warten mit weiteren Käufen?
Bis jetzt bin ich schon bei der Vorbereitung für April 2020.
Weden die Preise ab Januar sinken oder steigen? Wer hat eine Glaskugel?
Sehe für eine Teststrecke in Dezember 2019 und Januar 2020 , die gleichen Preise. Die Bahn hat klar versprochen, dass man die Umsatzsteuervorteile komplett weiter gibt. Deshalb müsste doch der Preis im Januar günstiger sein, oder?
Oder sind die Preise ab 15.12.2019 schon mit der Belastung der geringeren Umsatzsteuer?
ab dem Zeitpunkt der Steuersenkung wird es weitergegeben, noch haben wir die 19%
bob es bei Sparpreisen Sinn macht zu warten ? Glaube nicht.
und das Schöne, was auch nicht jeder weiss... sobald ein Zug der Route bei 20 min Verspätung und mehr nicht klappt ist ist die Fahrkartenbindung wieder aufgehoben - das steht so auf jeder Fahrkarte (entsprechendes quittieren lassen natürlich nicht vergessen!) ... durch diesen Umstand darf man dann auch das erstbeste, was die Bahn am Beförderungsmitteln anbietet nehmen und kann sich sein kompliziertes Routing wieder schenken.
Es ist aber theoretisch nur die Zugbindung aufgehoben, in eine höhere Zugklasse darf man aber streng genommen nicht einfach wechseln. In der Praxis wird es aber seltenst Probleme machen.
von: http://inside.bahn.de/was-tun-wenn-es-mal-schief-laeuft/db-amp/Wenn Sie einen höherwertigen Zug nutzen (z.B. ICE statt Regionalbahn), müssen Sie zunächst einen Aufpreis zahlen bzw. eine neue Fahrkarte kaufen. Diese Kosten können Sie im Nachhinein beim Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten wie z. B. Länder-Tickets oder Quer-durchs-Land-Tickets sind davon ausgenommen.
Das gilt nur für Tickets der Produktkategorie C (NV). Von IC nach ICE geht ohne. https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtmlLaut DB muss man in Vorkasse treten, kann sich die Mehrkosten aber im Nachgang im Rahmen der Fahrgastrechte erstatten lassen:
von: http://inside.bahn.de/was-tun-wenn-es-mal-schief-laeuft/db-amp/
Wollte mich schon wundern, bin schon öfters Köln <-> Frankfurt ICE statt IC gefahren wegen Verspätung, hat nie jemanden interessiert.Das gilt nur für Tickets der Produktkategorie C (NV). Von IC nach ICE geht ohne. https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml
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