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261/2004/EG findet keinne Anwendung und du müsstest dann nach ausländischem Recht in Deutschland klagen. Ist vermutlich möglich aber welcher Anwalt hat da Lust zu? Ein hier bekannter Forenanwalt jedenfalls nicht. Und wenn man am Ende verliert, denn laut div. Meinungen hier im Thread ist die Sache ja keine 100% klare Nummer, bleibt man ohne RSV auch noch auf so einigen Kosten sitzen. Das klingt nicht besonders attraktiv.Ist das sicher? Ja, Erfüllungsorte sind Abflugs-/Ankunftsorte und die sind in diesem Fall nicht in Deutschland.
Doch warum sollte man die LHG nicht am Sitz der Gesellschaft verklagen können? Der ist in Deutschland.