Denied Boarding in Frankfurt

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Ist das sicher? Ja, Erfüllungsorte sind Abflugs-/Ankunftsorte und die sind in diesem Fall nicht in Deutschland.

Doch warum sollte man die LHG nicht am Sitz der Gesellschaft verklagen können? Der ist in Deutschland.
261/2004/EG findet keinne Anwendung und du müsstest dann nach ausländischem Recht in Deutschland klagen. Ist vermutlich möglich aber welcher Anwalt hat da Lust zu? Ein hier bekannter Forenanwalt jedenfalls nicht. Und wenn man am Ende verliert, denn laut div. Meinungen hier im Thread ist die Sache ja keine 100% klare Nummer, bleibt man ohne RSV auch noch auf so einigen Kosten sitzen. Das klingt nicht besonders attraktiv.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
261/2004/EG findet keinne Anwendung und du müsstest dann nach ausländischem Recht in Deutschland klagen. Ist vermutlich möglich aber welcher Anwalt hat da Lust zu? Ein hier bekannter Forenanwalt jedenfalls nicht. Und wenn man am Ende verliert, denn laut div. Meinungen hier im Thread ist die Sache ja keine 100% klare Nummer, bleibt man ohne RSV auch noch auf so einigen Kosten sitzen. Das klingt nicht besonders attraktiv.
Warum sollte ein Denied Boarding in FRA durch LH in Deutschland nach ausländischem Recht verhandelt werden? Da gilt EU261 sowie deutsches Recht (wenn man will).

Und auf was sollte der Small Claim in UK basieren, wenn nicht auf EU261? EU261 wurde in UK weitgehend 1:1 in nationales Recht übernommen. Die Anpassungen sind vor allem formaler Natur. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines IDB haben sich nicht verändert.

Die Frage, ob die Passagierin in FRA die erforderlichen Dokumente dabei hatte, ergibt sich auch nur aus nicht-deutschen Rechtsquellen (mindestens Singapore und China). Der Rechtsanwalt kommt also so oder so nicht ohne ausländisches Recht aus.

Es gibt hier ja bereitwillige Geldgeber. Die könnten das ganze ja risikobasiert finanzieren.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Den TE @tian habe ich 3mal bereits gebeten, uns ein neues Update zu geben.

Keiner braucht deine bescheuerten Erinnerungen. Niemand muss sich hier vor dir rechtfertigen, lass es einfach.

Wenn sich jemand irgendwann von selbst meldet, dann ist es eben so, wenn nicht, dann ist es eben so. Lern damit zu leben, dass es nicht nach deinem Willen geht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Gut möglich, aber von China aus vermutlich nicht ganz so einfach und das war ihr anscheinend zu aufwendig.
Also einen Anwalt wo auch immer zu beauftragen ist genauso aufwendig/wenig aufwendig wie selber Klage im UK einzureichen. Das ist ein Telefonat, eine email und eine Überweisung.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Also einen Anwalt wo auch immer zu beauftragen ist genauso aufwendig/wenig aufwendig wie selber Klage im UK einzureichen. Das ist ein Telefonat, eine email und eine Überweisung.
In UK kannste für so Kleinkram schon suchen, bis Du einen Anwalt findest, wenn du nicht schon Mandant irgendwo bist. Unsere aktuelle Erfahrung ist ewiges Vertösten und schlechte Erreichbarkeit, weil outgesourct oder an "Junior" weitergeleitetet.
 
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sinochess

Aktives Mitglied
28.10.2012
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In UK sind die Anwaltskosten weit höher als in DE. Für so einen Fall sind die Kosten schnell über 10k und die Kosten werden auch nicht übernommen, wenn man gewinnt. In meiner kleinen Fall haben wir als eine Kleinfirma über 150k GBP Kosten gehabt und am Schluss hat nur der Anwalt gewonnen (Kläger und Ankläger jeweils nur finanziellen Verlust).
Small claims sind so ausgerichtet, dass man selbst darum kümmert (alles, was über Anwalt läuft, ist für eine Seite mit hohen Selbstkosten).
Ich habe eine „Small claim“ Sache in USA auch nicht weitergeführt, da Umfang und Kosten keinen Sinn ergibt für im Ausland lebenden.
 
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