Denied Boarding in Frankfurt

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
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Rechtfertigungsgründe sind hier völlig irrelevant. Du meinst Kündigung bzw. Beförderungsverweigerung. Klar gibt es dafür Gründe, die in AGB, im Werkvertragsrecht und in § 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG geregelt sind. "Hab's mir anders überlegt" ist keiner davon.
Ich warte noch darauf, dass Du mir den Gesetzesbruch von §241 BGB und §263 StGB aufzeigst. Das tust Du nicht. Zum einen, weil Du es nicht kannst. Zum anderen, weil man es nicht kann.

Lieber ein paar weitere Nebelkerzen werfen und lieber ausfallend werden. Beides macht man nur, wenn man falsch liegt.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
@tian Wir warten weiterhin auf ein Update. Seit November 2022 wird doch wohl schon was Neues passiert sein.

LH hatte um Fristverlängerung gebeten, diese wurde von ihr abgelehnt, dennoch hatte das Gericht so lange gewartet bis LH eine Stellungnahme abgegeben hatte. Dann wurde sie vom Gericht nach möglichen Terminen für eine mündliche Verhandlung gefragt, während sie in China war. Zu diesem Zeitpunkt hat sie dann für sich beschlossen, dass ihre Zeit wertvoller ist als das Geld was LH ihr schuldet und den Fall schließen lassen ohne das es zu einer Entscheidung gekommen ist. Denke sie hätte gute Chancen gehabt, denn in der Stellungnahme von LH geht es in 11 von 13 Punkten nur um ihr verspätetetes Gepäck, lediglich in zwei Punkten um die Nichtbeförderung und da haben sie nicht versucht in Richtung fehlende Einreisevoraussetzungen zu argumentieren. Aber das werden wir nun nicht mehr erfahren.

Stellungnahme LH: The Claimant has failed to set out the legal basis on which he relies in claiming £2,000 for denied boarding, consequently the claim for denied boarding is denied. Finally, the Claimant has failed to set out the legal basis upon which he relies in claiming £800 compensation, consequently the claim for is denied.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Zu diesem Zeitpunkt hat sie dann für sich beschlossen, dass ihre Zeit wertvoller ist als das Geld was LH ihr schuldet und den Fall schließen lassen ohne das es zu einer Entscheidung gekommen ist.

Also hat Lufthansa praktisch gewonnen. Und die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite müssten wohl auch noch übernommen werden.

Schade!

LH hatte um Fristverlängerung gebeten, diese wurde von ihr abgelehnt, dennoch hatte das Gericht so lange gewartet bis LH eine Stellungnahme abgegeben hatte. Dann wurde sie vom Gericht nach möglichen Terminen für eine mündliche Verhandlung gefragt, während sie in China war.

Das ist übrigens Prozesstaktik von Lufthansa. Den Fluggast mürbe machen, so dass Dieser irgendwann aufgibt. Das hat hier leider geklappt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Also hat Lufthansa praktisch gewonnen. Und die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite müssten wohl auch noch übernommen werden.
Ich weiß nicht ob sie damit praktisch gewonnen haben, aber de facto können sie das Geld für den nicht nutzbaren Hin- und Rückflug behalten, müssen keine Kompensation zahlen und auch nicht die Differenz zu den kurzfristig gebuchten Ersatzflügen. Bezahlt haben sie aber die Kosten für die Gepäckverspätung von mehreren Wochen. Da ist darum interessant, dass sich 11 Punkte der Klageerwiderung auf die von ihr angeblich nicht gemeldete Gepäckverspätung beziehen und ihr wenn auch kein Geld dafür zustehen würde obwohl für diese Verspätung bereits ein Claim bei LH lief und sie zwischenzeitlich von LH das Geld dafür bekommen hat. Da weiß die linke Hand nicht was die rechte Hand tut.
So wie ich das UK Small Claim System verstehe, muss sie die Anwaltskosten der Gegenseite nicht übernehmen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Und warum hast Du @tian dann diesen Thread aufgemacht, wenn ihr das Geld nicht wichtig genug scheint?

Da sollte ich mich jetzt wohl schämen weil sie anders handelt als ich es mir gewünscht hätte, was? So sehr ich deine Beiträge schätze, diese Frage von dir ist natürlich saudämlich. Und wenn du dir den Eingangsbeitrag durchliest wirst du feststellen, dass der Thread eröffnet wurde als sie gerade in Frankfurt im Transitbereich abgewiesen wurde und nach einer Lösung für dieses Problem gesucht wurde.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Der TE hat hier sehr viel Unterstützung auf VFT erhalten. Letztes Update gab es im November 2022.
Den TE @tian habe ich 3mal bereits gebeten, uns ein neues Update zu geben.

Und ich habe eine Vermutung, wieso das Update hinausgezögert wurde. "Man" wollte uns wohl nicht so proaktiv erzählen, dass der Fluggast aufgegeben hat.

Das ist doch das Schema F. Man regt sich erst tierisch auf. Am Ende knickt man aber ein. Kein Wunder, dass die Airlines so agieren.

Also 1. bin ich in diesem Forum seit der Softwareumstellung nur noch sehr sporadisch unterwegs, hatte ich damals auch bekannt gegeben. 2. habe ich die Benachrichtigung über neue Beiträge in diesem Forum erst Heute Morgen bekommen und 3. habe ich ich erst auf meine heutige Nachfrage bei der Reisenden die Antwort bekommen, dass der Fall ohne Entscheidung geschlossen wurde. 4. denke nicht, dass ich dir irgendeine Rechenschaft schuldig bin. Und jetzt denke bitte nochmal darüber nach was du geschrieben hattest:

Und warum hast Du @tian dann diesen Thread aufgemacht, wenn ihr das Geld nicht wichtig genug scheint?
Das ist einfach nur dumm.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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So wie ich das UK Small Claim System verstehe, muss sie die Anwaltskosten der Gegenseite nicht übernehmen.
@thbe hat diese Frage bereits am 16.11.2022 beantwortet:

Wenn die Klage begründet war, dann muss die unterlegene Partei bestimmte Kosten der obsiegenden Partei bezahlen. Das ist gedeckelt und die Anwaltskosten im herkömmlichen Sinne gehören nicht dazu.

Aber wir werden die endgültige Antwort mit großer Wahrscheinlichkeit nicht rauskriegen, da ich denke, dass @tian seine Bekannte hier nicht mehr weiter nerven wird.

Und ja, Ihr habt natürlich Spass, mich hier zu verteufeln.

Wer von Euch hat schon einmal eine Airline verklagt? Ich schon, mehrfach (und alle Verfahren gewonnen). Und es ist absolutes Standard Operating Procedure, dass die Airline eine 10+ Seiten lange Klageerwiderung erstellt und versucht einen damit "emotionell" zu erschlagen. Die Klageerwiderung besteht dabei aus 95% vorformulierten Textbausteinen. Wer sich davon beeindrucken lässt, tja, der hätte doch lieber ganz brav das Fehlverhalten der Airline von vornherein akzeptieren sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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3.794
Wer von Euch hat schon einmal eine Airline verklagt? Ich schon, mehrfach (und alle Verfahren gewonnen).

Mit Verlaub - diese Aussage nehme ich dir nicht ab.

Deine Antworten zu Fragen von wem auch immer quer durch durch das Forum sind eigentlich immer aus dem Blickwinkel alle nur erdenklichen Risiken des erfragten Vorgehens zu betonen. Und es basierend darauf, jedes erdenkliche Risiko zu vermeiden, zu empfehlen, das erfragte Vorgehen nicht weiter zu verfolgen.
Egal was, deine Antworten lassen eigentlich immer eine (meiner Meinung übertreibende) Risikoaversion erkennen.

Klagen bedeutet aber Risiko - daher passt das absolut nicht zusammen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Mit Verlaub - diese Aussage nehme ich dir nicht ab.
Natürlich hat das immer ein Rechtsanwalt übernommen. Ohne Rechtsanwalt hätte ich bestimmt verloren. Mit Rechtsanwalt habe ich immer gewonnen. Die Richter sitzen ja nicht bei VFT.

Klagen bedeutet aber Risiko - daher passt das absolut nicht zusammen.

Ja und Nein!
Wer kein Dickes Fell besitzt oder auf einen Rechtsanwalt verzichtet (so wie in diesem Fall von @tian ), der verliert am Ende.

Beim nächsten Thread würde ich empfehlen, dass man bei einer Klage einen versierten Rechtsanwalt beauftragt. Der RA wird das Spielchen der Airline eher durchschauen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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... wer weiß, ob da überhaupt jemals eine Klage gegen LH eingereicht wurde.
Ich weiß das, denn ich hab die Dokumente "damals" weitergeleitet bekommen. Solange du mir nicht unterstellen willst hier die Unwahrheit zu schreiben, solltest du davon ausgehen, dass die Sache so ist wie ich sie hier beschrieben habe.
Ich kann sie gern weiter ausfragen, nur wird das an der Sache wenig ändern. Da es zu keiner Entscheidung gekommen ist, besteht ja zumindest noch die Möglichkeit das ganze später nochmal aufzurollen, aktuell scheint da von ihrer Seite aus Zeitgründen kein Interesse zu bestehen.
Ganz nebenbei hat sich LH hier selbst ins Knie geschossen. Sie arbeitet für einen chinesische Reiseveranstalter und ihr Chef hat nach diesen Erfahrungen beschlossen, dass seine Mitarbeiter keine LH Flüge mehr buchen dürfen. Ob das auch auf die Kunden des Reiseveranstalters ausgedehnt wird wenn das Geschäft wieder losgeht kann ich nicht sagen, gönnen würde ich das LH aber zumindest solange, bis die Konkurrenz sich genauso verhält.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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@tian schrieb:
Ich kann sie gern weiter ausfragen, nur wird das an der Sache wenig ändern.

q.e.d.

Und ich schrieb vorher (weil diese Antwort erwartbar war):
Aber wir werden die endgültige Antwort mit großer Wahrscheinlichkeit nicht rauskriegen, da ich denke, dass @tian seine Bekannte hier nicht mehr weiter nerven wird.

----
Sie arbeitet für einen chinesische Reiseveranstalter

Das nächste Mal fliegt Deine Bekannte hoffentlich im Rahmen einer Geschäftsreise von UK nach China.

und ihr Chef hat nach diesen Erfahrungen beschlossen, dass seine Mitarbeiter keine LH Flüge mehr buchen dürfen.
Also ich hatte mal gehört, dass Swissport das Vertriebsgeschäft in Asien für die LH-Gruppe übernommen hatte (Outsourcing).
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

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27.06.2013
9.445
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lediglich in zwei Punkten um die Nichtbeförderung und da haben sie nicht versucht in Richtung fehlende Einreisevoraussetzungen zu argumentieren. Aber das werden wir nun nicht mehr erfahren.
Hattet Ihr in der Klage Art. 4 (3) und Art. 7 (1) c) EU261 ausdrücklich genannt oder Euch allgemein auf EU261 bezogen?
 

LH88

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08.09.2014
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Hier sieht man klar die Schwäche des Systems wenn man sich nicht durch einen Anwalt vertreten lässt. Hätte die Freundin nicht nachträglich einen Anwalt mandatieren können? Dann wäre ein persönliches erscheinen im ersten Termin sicher nicht nötig gewesen (so wäre es zumindest aller Wahrscheinlichkeit in DE). Dann einfach auf das positive Urteil warten und das Inkasso gleich an den Anwalt abgeben.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Ganz allgemein auf die Passagierrechte, ohne einen bestimmten § zu nennen. Nicht wir, sondern sie :)
Das erklärt, warum die Beklagte nicht in der Sache darauf eingegangen ist. Sie musste es zu diesem Zeitpunkt nicht, sondern hat sich erstmal nach der Anspruchsgrundlage aus Sicht der Klägerin erkundigt. Das bringt mindestens Zeit, was hier ja zur erfolgreichen Abwehr geführt hat.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Hier sieht man klar die Schwäche des Systems wenn man sich nicht durch einen Anwalt vertreten lässt. Hätte die Freundin nicht nachträglich einen Anwalt mandatieren können? Dann wäre ein persönliches erscheinen im ersten Termin sicher nicht nötig gewesen (so wäre es zumindest aller Wahrscheinlichkeit in DE). Dann einfach auf das positive Urteil warten und das Inkasso gleich an den Anwalt abgeben.
Gut möglich, aber von China aus vermutlich nicht ganz so einfach und das war ihr anscheinend zu aufwendig.
Kann man eigentlich jemandem diese Forderung abkaufen um sie dann bei LH weiter zu verfolgen ?

Hans
Da ist dann das Problem, dass Deutschland trotz Zwischenstop keine Rolle spielt und in UK geklagt werden muss, egal wer da jetzt was abkauft. Wäre Gerichtsstand Deutschland möglich gewesen hätte ich mich schon in ihrem Namen drum gekümmert bzw. es hätte sich sicher ein williger Anwalt gefunden der sie vertritt.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Da ist dann das Problem, dass Deutschland trotz Zwischenstop keine Rolle spielt und in UK geklagt werden muss, egal wer da jetzt was abkauft. Wäre Gerichtsstand Deutschland möglich gewesen hätte ich mich schon in ihrem Namen drum gekümmert bzw. es hätte sich sicher ein williger Anwalt gefunden der sie vertritt.
Ist das sicher? Ja, Erfüllungsorte sind Abflugs-/Ankunftsorte und die sind in diesem Fall nicht in Deutschland.

Doch warum sollte man die LHG nicht am Sitz der Gesellschaft verklagen können? Der ist in Deutschland.