Denied Boarding in Frankfurt

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
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Der erste Rechtsbruch ist ja bereits das Streichen des Fluges, aber das wollen wir an der Stelle mal außer Betracht lassen, zumal die Airline zum Zeitpunkt des Buchens ja ganz sicher davon ausging, den Flugplan auch so abfliegen zu können und nicht etwa nur Platzhalterflüge angeboten hat, um erstmal das Geld einzusammeln und dann weiterzusehen (zwinkerzwinker).

Aber das systematische Verweigern von Umbuchungswünschen und Abwehren von glasklar bestehenden Entschädigungsansprüchen und damit die Passagiere in die Klage zu zwingen - das ist natürlich ganz bewusster Rechtsbruch. Was denn auch sonst?
Welches Gesetz verbietet das Streichen von Flügen?

Welches Gesetz verbietet das Abwehren von Ansprüchen Anderer?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Naja das Vertragsrecht wird da schon gebrochen. Nur weil es nicht strafrechtlich relevant ist werden trotzdem Gesetze gebrochen.
Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einem Vertragsbruch und einem Rechtsbruch.

Und nein, es werden keine Gesetze gebrochen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das Regeln von Schuldverhältnissen im BGB macht aus einem Vertragsbruch noch keinen Rechtsbruch.
Wenn Du das tatsächlich so glaubst, warum erstattest Du keine Strafanzeige?
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Du weisst schon, dass Du Dich dann selbst strafbar gemacht hast?
Genauso wie jeder VW/Bosch Ingenieur der "Schummelsoftware" programmiert/implementiert hat, ja. Das ist mir durchaus bewusst.
Die Alternative ist einen neuen Job zu suchen, wo die Situation aber wieder exakt die gleiche ist.
Whistleblowing ist in D ja leider nach wie vor weitgehend als Nestbesschmutzung verpönt, und wird selten mit einem positiven Arbeitszeugnis belohnt.

Und die Gefahr, tatsächlich belangt zu werden ist in D ja verschwindend gering, anders als in den USA!
Es könnte ja bei einer Verurteilung der Verdacht aufkommen, am Wirtschaftsstandort Deutschland wäre irgendwas nicht Weltspitze, das weiss die Wirtschaft/Politik schon zu verhindern.

Bei der Vorgehensweise der LH in Sachen EU261 liegt übrigens kein Rechtsbruch vor. Vielleicht liegt es dann an Deiner persönlichen Interpretation von Rechtsbrüchen.
OK, wenn die Verordnung sagt "Die Airline zahlt" und die Airline zahlt nicht, ist das rechtskonform?
Viel persönlichen Interpretationsspielraum sehe ich da nicht.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einem Vertragsbruch und einem Rechtsbruch.
Der Verstoß gegen eine Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, und das gilt in D als "Verletzung von Ordnungsrecht" also als Rechtsbruch.
Ich habe nicht Straftat gesagt, das wäre in der Tat falsch.

Zumindest bei den meisten EU261 verstößen, wenn der Kunde bewusst über die Gründe der Verspätung/Annulierung getäuscht und damit um seine Ansprüche gebracht wird, kann allerdings sehr wohl eine Straftat vorliegen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Der Verstoß gegen eine Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, und das gilt in D als "Verletzung von Ordnungsrecht" also als Rechtsbruch.
Ich habe nicht Straftat gesagt, das wäre in der Tat falsch.

Zumindest bei den meisten EU261 verstößen, wenn der Kunde bewusst über die Gründe der Verspätung/Annulierung getäuscht und damit um seine Ansprüche gebracht wird, kann allerdings sehr wohl eine Straftat vorliegen.
Man begeht keinen Rechtsbruch, wenn man Ansprüchen anderer nicht zustimmt oder sie bestreitet, so dass diese ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen müssen.

Natürlich sind Situationen konstruierbar, dass ein Betrug vorliegt. Doch das ist in der Masse ganz sicher nicht der Fall. Die Airline hat das Recht zu meinen, dass außerordentliche Umstände vorliegen. Daraus wird auch dann kein Rechtsbruch, wenn ein Gericht feststellt, dass solche nicht vorgelegen haben.

§263 StGB muss in der Regel als Offizialdelikt durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Aufgrund der Zahl der Fälle, des Volumens und der Konstellation bei EU261-Ansprüchen kann man hier das „in der Regel“ auch streichen. Wo sind denn diese Strafverfahren?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Man begeht keinen Rechtsbruch, wenn man Ansprüchen anderer nicht zustimmt oder sie bestreitet, so dass diese ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen müssen.
Auch wer BGB Recht bricht, bricht Recht, somit ist ein Vertragsbruch automatisch auch ein Rechtsbruch. Wäre dem nicht so könnten die Vertragspartner in den AGBs alles Regeln und es würde höchstwahrscheinlich nie zu einem Vertragsbruch kommen.

Schon eine komische Sicht der Dinge, wenn man den Bruch von Gesetzen nicht als Rechtsbruch bezeichnen möchte.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Auch wer BGB Recht bricht, bricht Recht, somit ist ein Vertragsbruch automatisch auch ein Rechtsbruch. Wäre dem nicht so könnten die Vertragspartner in den AGBs alles Regeln und es würde höchstwahrscheinlich nie zu einem Vertragsbruch kommen.

Schon eine komische Sicht der Dinge, wenn man den Bruch von Gesetzen nicht als Rechtsbruch bezeichnen möchte.
Welches BGB-Recht wurde denn gebrochen?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.278
14.055
Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einem Vertragsbruch und einem Rechtsbruch.

[...]

Das Regeln von Schuldverhältnissen im BGB macht aus einem Vertragsbruch noch keinen Rechtsbruch.

Wenn das Gesetz sagt, dass man seine Verträge zu erfüllen hat und man tut das dann nicht, ist der Vertrags- auch ein Rechtsbruch.

Wenn Du das tatsächlich so glaubst, warum erstattest Du keine Strafanzeige?

Weil ich weder Strafverfolgungsbehörde noch "besorgter Bürger" bin.

Welches BGB-Recht wurde denn gebrochen?

Das schrieb ich doch, § 241 BGB, Vertragserfüllungspflicht, pacta sunt servanda.

Zumindest bei den meisten EU261 verstößen, wenn der Kunde bewusst über die Gründe der Verspätung/Annulierung getäuscht und damit um seine Ansprüche gebracht wird, kann allerdings sehr wohl eine Straftat vorliegen.

This.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
748
2.505
Beispielsatz aus EU261: "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9."

Jedes Mal, wenn eine Airline dies nicht unverzüglich tut, liegt ein eindeutiger (EU-)Rechtsbruch vor.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Weil ich weder Strafverfolgungsbehörde noch "besorgter Bürger" bin.
Und was ist mit den Rechtsanwälten, Richtern etc., die an EU261-Verfahren beteiligt sind? Auch alles Rechtsbrecher?
Das schrieb ich doch, § 241 BGB, Vertragserfüllungspflicht, pacta sunt servanda.
Inwiefern kann man gegen §241 BGB verstossen? Dass es eine Anspruchsgrundlage sein kann: Ja. Aber wie kann man ihn brechen?

§ 241
Pflichten aus dem Schuldverhältnis​

(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Welches BGB-Recht wurde denn gebrochen?
Verträge sind zu erfüllen, das Vertragsbruch wird dann in §242 BGB abgehandelt.

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Beispielsatz aus EU261: "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9."

Jedes Mal, wenn eine Airline dies nicht unverzüglich tut, liegt ein eindeutiger (EU-)Rechtsbruch vor.
Nein, das ist falsch. Denn es gibt reihenweise rechtfertigende Gründen, die Beförderung zu verweigern.

Es kann einen Anspruch begründen und auch das Datum, ab wann die Airline in Verzug ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Verträge sind zu erfüllen, das Vertragsbruch wird dann in §242 BGB abgehandelt.

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Es steht nicht im BGB, dass Verträge zu erfüllen sind. Das wäre auch widersprüchlich, weil dasselbe BGB regelt, dass Verträge z.B. bei Unmöglichkeit oder Sittenwidrigkeit ausdrücklich nicht erfüllt werden müssen.

Und auch §242 BGB kann man nicht brechen. Dieser gibt einen groben Rahmen vor, wie geleistet werden sollte.

§ 242
Leistung nach Treu und Glauben​

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Nein, das ist falsch. Denn es gibt reihenweise rechtfertigende Gründen, die Beförderung zu verweigern.

Es kann einen Anspruch begründen und auch das Datum, ab wann die Airline in Verzug ist.
Es besteht zu allererst ein Anspruch zu den gebuchten Daten befördert zu werden, wird man dies nicht ist es bereits ein Vertragsbruch/Rechtsbruch, das die EU261 dann nicht korrekt umgesetzt wird ist Rechtsbruch Nummer 2.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Es besteht zu allererst ein Anspruch zu den gebuchten Daten befördert zu werden, wird man dies nicht ist es bereits ein Vertragsbruch/Rechtsbruch, das die EU261 dann nicht korrekt umgesetzt wird ist Rechtsbruch Nummer 2.
Ein Vertragsbruch ist nicht gleichbedeutend mit einem Rechtsbruch.

EU261 begründet deutlich einfacher Ansprüche als das BGB. Es definiert keine Rechtsbrüche.

Es gibt ja reihenweise Richterrecht zu EU261, was daraus entstanden ist, dass jemand geklagt hat, weil er etwas anders interpretierte. Und es gibt reihenweise widersprüchliche Urteile über die Instanzen hinweg. Sind dann die klagenden Passagiere und deren Rechtsanwälte auch Rechtsbrecher?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ein Vertragsbruch ist nicht gleichbedeutend mit einem Rechtsbruch.
Sorry du verrennst dich, die Grundlagen für Verträge sind in DE im BGB geregelt, das heißt sie sind durch Gesetze geregelt, brichst du ein Gesetz begehst du Rechtsbruch. Das die Folgen nicht so schwerwiegend sind wie bei einem Verstoss gegen das StGB steht auf einem anderen Blatt.

Alleine das man Gerichte bemüht und dort auch gewinnt ist ein klarer Hinweis auf einen Rechtsbruch, den Gerichte urteilen nach Gesetzen und könnten niemanden verurteilen der nicht gegen ein Gesetz verstoßen hat.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Beispielsatz aus EU261: "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9."

Jedes Mal, wenn eine Airline dies nicht unverzüglich tut, liegt ein eindeutiger (EU-)Rechtsbruch vor.
Genau genommen nur bei den "Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9", denn bei denen gibt es keine außergewöhnliche Umstände, die man anführen könnte.
Bei den Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 hat man das Recht, außergewöhnliche Umstände geltend zu machen. Allerdings sollte das gut begründet sein, und nicht systematisch konstruiert oder plump gelogen.

Auch bei der Informationspflicht ist plumpes anlügen ("da haben sie keinen Anspruch drauf") klar ein Rechtsbruch.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.054
Irgenwie ist das hier sehr schrecklich. Lauter Hobbyjuristen, die dann auch noch philosophisch werden! Leute, ich glaube ihr alle setzt Euch auch mit Eurer Microsoft Flugsimulator Erfahrung an den Steuerknüppel und wollt eine 747 fliegen? Nein? Sollen das lieber die Fachleute machen? Warum meinen dann eigentlich alle, dass sie bei rechtlichen Fragen zum Stammtischdiskussionen berufen sind?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Sorry du verrennst dich, die Grundlagen für Verträge sind in DE im BGB geregelt, das heißt sie sind durch Gesetze geregelt, brichst du ein Gesetz begehst du Rechtsbruch. Das die Folgen nicht so schwerwiegend sind wie bei einem Verstoss gegen das StGB steht auf einem anderen Blatt.
Sorry, aber das ist falsch. Und es ist absurd falsch.
Alleine das man Gerichte bemüht und dort auch gewinnt ist ein klarer Hinweis auf einen Rechtsbruch, den Gerichte urteilen nach Gesetzen und könnten niemanden verurteilen der nicht gegen ein Gesetz verstoßen hat.
Sorry, aber auch das ist falsch. Ebenso absurd falsch.

Dagegen liegt der Verdacht eines Rechtsbruchs übrigens nahe, wenn jemand anderen unbegründet einen Rechtsbruch unterstellt.

Aber gut, wir müssen uns nicht darauf einigen. Nach der Definition einiger hier sind so ziemlich alle Bürger Rechtsbrecher, weil so ziemlich alle potentiell das BGB „brechen“. Klagen kann man nach BGB so ziemlich gegen und auf alles. Und nach der hier vorherrschenden Theorie ist ja die Möglichkeit, dass ein Anspruch bestehen könnte, gleichbedeutend mit einem Rechtsbruch der Gegenseite.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.278
14.055
Nein, das ist falsch. Denn es gibt reihenweise rechtfertigende Gründen, die Beförderung zu verweigern.

Rechtfertigungsgründe sind hier völlig irrelevant. Du meinst Kündigung bzw. Beförderungsverweigerung. Klar gibt es dafür Gründe, die in AGB, im Werkvertragsrecht und in § 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG geregelt sind. "Hab's mir anders überlegt" ist keiner davon.

Sorry du verrennst dich

Lass, es hat keinen Sinn, da kannst Du auch einem Ochsen ins Horn petzen.