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Welches Gesetz verbietet das Streichen von Flügen?Der erste Rechtsbruch ist ja bereits das Streichen des Fluges, aber das wollen wir an der Stelle mal außer Betracht lassen, zumal die Airline zum Zeitpunkt des Buchens ja ganz sicher davon ausging, den Flugplan auch so abfliegen zu können und nicht etwa nur Platzhalterflüge angeboten hat, um erstmal das Geld einzusammeln und dann weiterzusehen (zwinkerzwinker).
Aber das systematische Verweigern von Umbuchungswünschen und Abwehren von glasklar bestehenden Entschädigungsansprüchen und damit die Passagiere in die Klage zu zwingen - das ist natürlich ganz bewusster Rechtsbruch. Was denn auch sonst?
Welches Gesetz verbietet das Abwehren von Ansprüchen Anderer?