Denied Boarding in Frankfurt

ANZEIGE

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
659
207
DRS/CHS
ANZEIGE
Hab das Gefühl die ganze Diskussion geht jetzt wieder von vorne los....
Die Argumente sind ausgetauscht. Es gibt hier 2 verschiedene Ansichten, hinsichtlich der Vollständigkeit der Reiseunterlagen. Ich glaube auch, dass wir das nicht mehr wieder von vorn aufwaermen sollten, ohne dass es neue Tatsachen gibt.

Einfach abwarten und schauen, welcher Ansicht sich das Gericht sich anschließen wird. Dieses Ergebnis würde mich interessieren.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Immerhin lässt sich feststellen das auch britische Gerichte langsam sind, oder warum sonst hört man nichts mehr in der Sache?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Immerhin lässt sich feststellen das auch britische Gerichte langsam sind, oder warum sonst hört man nichts mehr in der Sache?
Leider ist es leider oftmals so, dass hier auf VFT oder FT ein neuer Thread eröffnet wird, wo eine "Katastrophe" beschrieben wird.
Der TE erhält dann entsprechende Hilfestellung.

Leider tauchen die TE's dann ab und man hört nie wieder von denen. Eine Auflösung dieses Themas wäre aber für uns alle sehr hilfreich.

@Bjoern1609 ist auch so ein Kandidat.

 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Leider ist es leider oftmals so, dass hier auf VFT oder FT ein neuer Thread eröffnet wird, wo eine "Katastrophe" beschrieben wird.
Der TE erhält dann entsprechende Hilfestellung.
Dem TO ist hier nichts vorzuwerfen. Small claims können in der UK durchaus sechs bis 18 Monate beanspruchen. Und hier sind gerade mal rund drei Monate vergangen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Immerhin lässt sich feststellen das auch britische Gerichte langsam sind, oder warum sonst hört man nichts mehr in der Sache?
https://www.legalfutures.co.uk/late...-against-easyjet-again-on-flight-delay-claims

28 November 2022
EasyJet’s latest effort to cut out solicitors from flight delay claims has failed, after the Court of Appeal found shortcomings in its automated system.
In July 2019, the claimants’ solicitors, Surrey law firm Lovetts. wrote a letter before action to EasyJet. The airline replied by taking the point that no claim had been submitted via the online portal.

Kann schon mal 40 Monate dauern, Recht zu bekommen...

Leider tauchen die TE's dann ab und man hört nie wieder von denen. Eine Auflösung dieses Themas wäre aber für uns alle sehr hilfreich.
Definitiv! Immer schön zu hören was alles immer wieder schiefläuft, wichtiger wäre am Ende zu erfahren wie entschieden wurde und am besten die Urteilsbegründung.
Leider enden die meisten Fälle aber mit einer "leichten" Lösung (z.B. einem Vergleich) ohne detaillierte Urteilsbegründung auf die man sich in Zukunft in ähnlichen ällen berufen könnte...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Definitiv! Immer schön zu hören was alles immer wieder schiefläuft, wichtiger wäre am Ende zu erfahren wie entschieden wurde und am besten die Urteilsbegründung.
Leider enden die meisten Fälle aber mit einer "leichten" Lösung (z.B. einem Vergleich) ohne detaillierte Urteilsbegründung auf die man sich in Zukunft in ähnlichen ällen berufen könnte...
Oder die Verfahren werden vom Fluggäst wg. Formfehler verloren.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Leider enden die meisten Fälle aber mit einer "leichten" Lösung (z.B. einem Vergleich) ohne detaillierte Urteilsbegründung auf die man sich in Zukunft in ähnlichen ällen berufen könnte...
Hast Du die Statistik dazu zur Hand?

Ich habe auf die Schnelle keine. Gefühlt würde ich sagen, dass die meisten EU261-Fälle vor Gericht durch Versäumnisurteil zugunsten des Passagiers geklärt werden.
 
  • Like
Reaktionen: mf_2

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Ich habe auf die Schnelle keine. Gefühlt würde ich sagen, dass die meisten EU261-Fälle vor Gericht durch Versäumnisurteil zugunsten des Passagiers geklärt werden.

Also Versäumnisurteile magen bei nichtdeutschen Airlines wohl sehr häufig gefällt werden. Bei deutschen Airlines gibt es doch eher häufig Anerkenntnisse.
 
  • Like
Reaktionen: mf_2

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Also Versäumnisurteile magen bei nichtdeutschen Airlines wohl sehr häufig gefällt werden. Bei deutschen Airlines gibt es doch eher häufig Anerkenntnisse.
Warum sollte sich eine Airline die Kosten und Mühe machen, einen RA zum Gericht zu schicken, um den Anspruch anzuerkennen?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Warum sollte sich eine Airline die Kosten und Mühe machen, einen RA zum Gericht zu schicken, um den Anspruch anzuerkennen?
Weil sie sich die Mühe nicht machen müssen, da die meisten Fälle schriftlich abgehandelt werden. Sie erklären daher auch schriftlich die Anerkenntnis und bezahlen...
 
  • Like
Reaktionen: mf_2

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Warum sollte sich eine Airline die Kosten und Mühe machen, einen RA zum Gericht zu schicken, um den Anspruch anzuerkennen?
1. Airlines wissen, dass nur <1% der anspruchsberechtigten Fluggäste eine Klage vor Gericht einreichen.
2. Wenn eine Klage reinkommt, wird Diese kurz über den Hausanwalt (wen auch immer die Airline hier in einem wework Büro beauftragt) geprüft und dann wird die Anerkenntnis schriftlich erklärt.
3. Dieses Vorgehen ist für die Airline sehr wirtschaftlich. Für eine Anerkenntnis muss kein Anwalt zum Gericht gehen. Die Anerkenntnis wir über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erklärt. Bei Anerkenntnis sinken auch die Gerichtskosten.
4. Die Airline muss zwar hier die Gerichtskosten und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten tragen, aber wenn nur <1% der Fluggäste klagen, macht das Vorgehen für die Airline viel Sinn.


söp Schlichtungsempfehlungen und gerichtliche Mahnbescheide können durch die Airline einfach widersprochen werden und der Fluggast ist keinen Schritt weitergekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: SeltenFliegerHH
10.02.2012
4.682
2.512
diesem traurigen Kapitel lufthanseatischer (und anderer) Wirtschaftslogik habe ich nix hinzuzufuegen :) - mMn sollten solche vorsaetzlich von den Gesellschaften verursachten Verfahren dermassen teuer werden, dass es sich nicht lohnt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Ich habe auf die Schnelle keine. Gefühlt würde ich sagen, dass die meisten EU261-Fälle vor Gericht durch Versäumnisurteil zugunsten des Passagiers geklärt werden.
Versäumnisurteile haben aber auch keine Urteilsbegründung. Damit sind das immer Einzelfallurteile die man schwer als Referenz heranziehen kann.

§313b ZPO : Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Auch wenn ein Gerichtsverfahren im vollen Gang ist und es schlecht für die Airline läuft, ist das Mittel des Anerkenntnis die Erste Wahl. Damit gibt es auch keine Urteilsbegründung.

Um zurückzukommen zur söp -> Wenn es für Fluggäste zu einfach gemacht wird, die Ansprüche über die söp durchzusetzen, dann spricht sich das rum. Das kann auch nicht im Interesse der Airlines sein. Ferner muss die Airline ja auch bei Ablehnung des Schlichtungsvorschlags die Schlichtungsprovision zahlen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Auch wenn ein Gerichtsverfahren im vollen Gang ist und es schlecht für die Airline läuft, ist das Mittel des Anerkenntnis die Erste Wahl. Damit gibt es auch keine Urteilsbegründung.
Statistiken hast Du keine. Ich auch nicht. Habe jedoch - gerade während der Chaos-Monate 2022 - von einer Reihe von Versäumnisurteilen gehört. Übrigens auch in Fällen, bei denen die Airline durchaus hätte gewinnen können. Teilweise gab es auch Zusagen von Zahlungen, die dann - aus welchen Gründen auch immer - nicht durchgeführt wurden. Da herrschte offensichtlich Chaos vor und keine durchdachte Vorgehensweise im Einzelfall.

Dass eine Anerkenntnis die erste Wahl sei, ist wohl eher nicht Stand der Rechtswissenschaft.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Da herrschte offensichtlich Chaos vor und keine durchdachte Vorgehensweise im Einzelfall.
Da das Management ja schlecht seine Mitarbeiter offiziell und per Verfahrensanweisung zum Rechtsbruch aufrufen kann, wird das halt in typischer Manier gemacht, das Management macht klar welches Verhalten es von den Mitarbeitern im Interesse der Firma und der Arbeitsplätze erwartet, ohne das natürlich klar zu sagen, weil dann müsste man ja eventuell Verantwortung übernehmen...

Und dann macht jeder Mitarbeiter sein eigenes Ding. Und das Management kann immer sagen von nichts gewusst zu haben. Siehe VW Dieselskandal.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Da das Management ja schlecht seine Mitarbeiter offiziell und per Verfahrensanweisung zum Rechtsbruch aufrufen kann, wird das halt in typischer Manier gemacht, das Management macht klar welches Verhalten es von den Mitarbeitern im Interesse der Firma und der Arbeitsplätze erwartet, ohne das natürlich klar zu sagen, weil dann müsste man ja eventuell Verantwortung übernehmen...

Und dann macht jeder Mitarbeiter sein eigenes Ding. Und das Management kann immer sagen von nichts gewusst zu haben. Siehe VW Dieselskandal.
Das magst Du Dir so denken. Ist wahrscheinlich auch (bzw. nur) stammtischtauglich. Doch welche Hinweise hast Du darauf? Worin besteht für Dich da der Rechtsbruch (bei der LH, nicht bei VW)?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ich war AN in verschiedenen Firmen... Und in allen wurde es so gemacht.
Du weisst schon, dass Du Dich dann selbst strafbar gemacht hast?

Bei der Vorgehensweise der LH in Sachen EU261 liegt übrigens kein Rechtsbruch vor. Vielleicht liegt es dann an Deiner persönlichen Interpretation von Rechtsbrüchen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.279
14.075
ANZEIGE
300x250
Der erste Rechtsbruch ist ja bereits das Streichen des Fluges, aber das wollen wir an der Stelle mal außer Betracht lassen, zumal die Airline zum Zeitpunkt des Buchens ja ganz sicher davon ausging, den Flugplan auch so abfliegen zu können und nicht etwa nur Platzhalterflüge angeboten hat, um erstmal das Geld einzusammeln und dann weiterzusehen (zwinkerzwinker).

Aber das systematische Verweigern von Umbuchungswünschen und Abwehren von glasklar bestehenden Entschädigungsansprüchen und damit die Passagiere in die Klage zu zwingen - das ist natürlich ganz bewusster Rechtsbruch. Was denn auch sonst?