In den Vernehmungen ging es aber immer wieder um ein zehn Jahre zurückreichendes Drogendelikt in Kalifornien...![]()
Deutscher aus Abschiebehaft in USA entlassen
Mehr als zwei Monate saß Fabian Schmidt in den USA in Abschiebehaft - trotz gültiger Greencard, ohne eine Anklage. Jetzt wurde der Familienvater freigelassen. Das Auswärtige Amt übt scharfe Kritik an den US-Behörden. Von A. Henze.www.tagesschau.de
In den Vernehmungen ging es aber immer wieder um ein zehn Jahre zurückreichendes Drogendelikt in Kalifornien...
Noch Fragen?
Das mag tragisch sein, dass dem Herrn dies nun zum "Verhängnis" wurde, aber so ein Detail im Lebenslauf wird in den USA eben anders behandelt als vielleicht bei der Einreise eines nicht-Staatsbürgers in DE...
Du kannst ja gerne alles schön reden, aber hier handelt es sich um einen Greencard-Inhaber der mit Frau und Kind in USA lebt. Wenn die "Drogensache" so wichtig war, dann hätte man ihm vielleicht keine Greencard geben sollen. Und selbst wenn es keine alte Lappalie gewesen wäre: einen deutschen Staatsbürger ohne Anhörung und richterliche Anordnung neun Wochen einzusperren ohne die Möglichkeit, umgehend konsularische Unterstützung zu bekommen, ist vielleicht im Staate von Wladimir Wladimirowitsch zu erwarten, aber absolut erschreckend in einem "befreundeten" Staat. Das zeigt halt mal wieder, wie wenig Recht und Gesetzt manchen dort noch gelten.In den Vernehmungen ging es aber immer wieder um ein zehn Jahre zurückreichendes Drogendelikt in Kalifornien...
Noch Fragen?
Das mag tragisch sein, dass dem Herrn dies nun zum "Verhängnis" wurde, aber so ein Detail im Lebenslauf wird in den USA eben anders behandelt als vielleicht bei der Einreise eines nicht-Staatsbürgers in DE...
Schon richtig: aber eine zehn Jahre zurückliegende Ordnungswidrigkeit? Und wenn es tatsächlich mehr gewesen wäre: hätte er nicht eine dem Gesetz und internationalen Vereinbarungen entsprechende Behandlung erfahren müssen? Erster Kontakt mit der Familie und dem Konsulat nach fünf Tagen! Und wenn hier alles korrekt dargestellt ist: auch bisher keine richtigen Angaben der Behörden, worum es überhaupt ging. Das sollten andere Staaten einmal mit amerikanischen Staatsbürgern (vorzugsweise weiß und aus dem Mittleren WestenBei Drogen hört sich die Freundschaft (nicht nur) in den USA auf. Auch weil man da ja generalpräventiv keinen Plan B ermöglichen kann/möchte. Sonst lässt man sich einfach jedes Mal vom Konsul aus der Arrestzelle abholen und fliegt nach Hause.
Ich gebe zu, dass die Story sehr extrem klingt. Wir wissen aber auch nicht, was genau vorgefallen ist. Wenn der Typ bei der Beantragung der Greencard das Drogenvergehen „vergessen“ hat, kann ich mir solch drastische Reaktionen schon vorstellen.
Schmidt had a misdemeanor charge for having marijuana in his car in 2015, which his mother said was dismissed after laws changed in California around marijuana possession. She says he missed a hearing about the case in 2022 since a notice was never forwarded to his new address.
In March, Customs and Border Protection denied the allegations, calling them “blatantly false with respect to CBP.”
“When an individual is found with drug related charges and tries to reenter the country, officers will take proper action,” wrote Hilton Beckham, the agency’s Assistant Commissioner for Public Affairs then. The agency didn’t respond to further questions at the time about the specific claims they dispute.
- Festnahme zum Zweck der Übergabe/ Auslieferung
- Fahndungen nach unbekannten gesuchten Personen mittels Tatortspuren
- Drittausländer, dem die Einreise in das Schengener Gebiet oder der Aufenthalt dort zu verweigern ist
- Rückkehrentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen
- Aufenthaltsermittlung oder Ingewahrsamnahme bei vermissten Personen
- Aufenthaltsermittlung für die Justizbehörden
- Präventivausschreibungen
Sage ich ja: selbst wenn da noch was offen war (nach 10 Jahren!), ist die Behandlung nicht akzeptabel.Nö der ist 2022 nicht vor Gericht erschienen und hat wohl deshalb einen Eintrag gehabt:
Rechtfertigt nicht die Behandlung, aber auch in D würde der Grenzler einen Eintrag im SIS recht ernst nehmen.
Schengener Informationssystem (SIS)
www.bka.de
Eine Sache die IMHO bislang unbeantwortet blieb (und komplett unabhängig von der Gerichtssache): irgendwo wurde geschrieben, dass er seine Greencard "kürzlich" (also halt nach dem Incident) verlängert hatte. - Hatte er diese Drogen-Geschichte da nun angegeben oder nicht? (Wenn mich nicht alles täuscht gibt's da eine Sache welche mit "Ja" zu beantworten gewesen wäre)Du kannst ja gerne alles schön reden, aber hier handelt es sich um einen Greencard-Inhaber der mit Frau und Kind in USA lebt. Wenn die "Drogensache" so wichtig war, dann hätte man ihm vielleicht keine Greencard geben sollen
Es gab ein Gerichtsverfahren (zu dem er nicht erschienen ist), eine Greencard-Verlängerung im fraglichen Zeitraum (mit Fragen in dieser Richtung) und Bundesrecht != Staatenrecht.Schon richtig: aber eine zehn Jahre zurückliegende Ordnungswidrigkeit?
Wir wissen doch alle nicht konkret, was vorgefallen ist. Falls das mit der Greencard erst kürzlich gewesen ist, frage ich mich, wieso er die dann bekommen hat und man da nicht auf die alte Drogengeschichte gestoßen ist. Aber für mich ist das nebensächlich: hier geht es doch um die Behandlung eines deutschen Staatsbürger. Und die Richterin hat ja offensichtlich auch umgehend die Freilassung angeordnet, nachdem sie damit befasst worden ist. Alles andere ist ja zur Zeit nur Spekulation.Eine Sache die IMHO bislang unbeantwortet blieb (und komplett unabhängig von der Gerichtssache): irgendwo wurde geschrieben, dass er seine Greencard "kürzlich" (also halt nach dem Incident) verlängert hatte. - Hatte er diese Drogen-Geschichte da nun angegeben oder nicht? (Wenn mich nicht alles täuscht gibt's da eine Sache welche mit "Ja" zu beantworten gewesen wäre)
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Es gab ein Gerichtsverfahren (zu dem er nicht erschienen ist), eine Greencard-Verlängerung im fraglichen Zeitraum (mit Fragen in dieser Richtung) und Bundesrecht != Staatenrecht.
Die einzelnen Staaten haben zu vielen Dingen eine liberalere Einstellung als der Bund.
misdemeanor ist ein Vergehen und keine Ordnungswidrigkeit.Sage ich ja: selbst wenn da noch was offen war (nach 10 Jahren!), ist die Behandlung nicht akzeptabel.
Und ich bezweifele, daß man wegen eines lange zurückliegenden Ordnungswidrigkeit ins SIS aufgenommen wird. Dann hätten die Grenzer viel zu tun.
Und erinnert sich noch jemand an die amerikanische Basketballspielerin, die wegen ein bißchen Haschischöl von den unabhängigen russischen Gerichten zu neun Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilt und danach von den amerikanischen Behörden gegen den skrupellosesten Waffenhändler ausgetauscht wurde? Da war man in Washington not amused über das Vorgehen, das die russische Seite als "nach den Gesetzen unseres Landes" bezeichnet hat. Ist halt immer eine Frage der Perspektive.
Und was möchte uns diese Statistik uns sagen?Anhang anzeigen 295563Liste der Länder nach Gefängnisinsassen – Wikipedia
de.m.wikipedia.org
7,3% ausländische Gefangene… bei über 2.000.000 insgesamt…
So, although most airline passengers have never heard of the Airlines Reporting Corporation, there’s a good chance that their data has, at some point, passed through the company. Its dataset includes information on 54 percent of all flights taken globally, according to the company’s website.
[...]
The spokesperson declined to answer questions about whether clients outside the U.S. government have access to the data.
The company is jointly owned by nine major airlines, most of which are U.S.-based: Delta, Southwest, United, American Airlines, Alaska Airlines, JetBlue, Air Canada, Lufthansa, and Air France. But more than 200 airlines settle tickets through the Airlines Reporting Corporation, giving the company unparalleled, comprehensive access to passenger data.
Realistischerweise haben alle gängigen Passenger Service System Anbieter auch Filialen in den USA oder stammen von dort.ICE braucht da gar nichts zu kaufen. Das DHS möchte unter dem ESBP sogar deine biometrischen Daten von der EU. Ohne ESBP keine VWP/ESTA mehr ab 2027.
Was aber im Zeitalter von Big Data und LLMs gar kein Problem mehr darstellen sollte.An die Daten kommen sie so oder so. Sie sind halt nur nicht so schön strukturiert.
Bei mir entsprechen z.B. - medikamentös bedingt - inzwischen nur noch 6 von 10 Fingerabdrücken den Fingerabdrücken von 2019