Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
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LEJ
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Quelle aus Voralrberg führt sogar expizit die Landkreise in Bayern und Baden-Württemberg auf, für die die Einreise aus Vorarlberg zum kleinen Grenzverkehr zählt (siehe ganz unten unter "Was zählt zum kleinen Grenzverkehr"): https://www.vol.at/ein-und-ausreise-das-gilt-ab-mittwoch-an-den-grenzen/6993580

Ein Tagesausflug nach München wäre demnach für einen Vorarlberger ohne Test und Anmeldung nicht erlaubt (für die Rückreise braucht er wegen den aktuellen Bestimmungen in Österreich in jedem Fall einen Test, aber das ist ein anderes Thema).
Ich vermute vol.at verweist bei den Landkreisen auf alte Quellen. Diese Einschränkung kann ich aus der Bundesverordnung nicht ableiten.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Kleiner Grenzverkehr ist legaldefiniert in der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006:

"'kleiner Grenzverkehr' ist das regelmäßige Überschreiten der Landaußengrenze durch Grenzbewohner für einen Aufenthalt in einem Grenzgebiet", und Grenzgebiet ist wiederum definiert als ein (grob gesagt) 30-Kilometer-Streifen von der Grenze.

Wenn in der CoronaEinreiseV nur vom Grenzverkehr, also ohne "kleinen", die Rede ist, kann das somit nur heißen, dass ein Mehr gemeint ist - sprich, keine Einschränkung auf grenznahe Gebiete.
 
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Info9

Aktives Mitglied
04.08.2019
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Was gebe ich denn bei der digitalen Reiseanmeldung für ne Flugnummer ein, wenn ich in Amsterdam umsteige?

Gebe ich unter Länder jetzt Vereinigte arabische Emirate & Niederlande an ...oder nur das Abflugland...

Geht um einen Flug Dubai - Ams - Dus

Da Aufenthalt in AMS Flughafen unter 24h , greift da doch die Regelung des Abfluglandes Risikogebiet und nicht das niederländische Hochinzidenzgebiet?
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
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BSL
Abflugland genügt, da du am AMS Flughafen als Transitreisender eingestuft wirst.

Es kommt die Regelung des Abfluglandes zur Anwendung, da die exotische Variante Hochinzidenzgebiet nicht separat in der Transitregelung erfasst ist.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.177
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Trans Balkan Express
Ich habe das mal geprüft, als das Betreten von Spielplätzen ordnungswidrig war. Ein schulterzuckendes "Kann ich doch nichts dafür, wenn meine Kinder auf den Spielplatz gehen, sie handeln nicht vorwerfbar" hätte mir leider nichts gebracht :LOL:

Die richtige Antwort wäre gewesen: "Ich kenne diese Kinder nicht." 😁 Wobei absichtsloses, doloses Werkzeug oder organisatorische Machtapparate (Vergleich ist vollkommen schief, ich weiß, aber Schalk sticht Präzision) kann ich mir im Owi-Recht nicht vorstellen. Dazu sind moderne Familien zu wenig hierarchisch aufgebaut. Bei uns waren die Spielplätze mit Absperrband "gesichert". Und neulich hat irgendwo ein Bürgermeister eine Skateboard-Bahn zum Zwecke der Gefahrenabwehr zugekippt. Aber das geht hier zu weit. Auf jeden Fall wird es nie langeweilig.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Möchte nächste Woche mit Familie einen Tagesausflug in ein "Risikogebiet" (LUX) unternehmen.
Morgens mit dem Zug hin, abends mit dem Flieger zurück. Wie ich herausgefunden habe, fielen wir unter die Ausnahme der Einreiseverordnung §6, d.h. keine Anmelde- und Absonderungspflicht.
Aber wie ist es mit der Testpflicht bei Einreise? Ist ein Test notwendig? Müssten wir uns noch vor Abreise in D (oder evtl. gar in LUX) testen lassen, um dann ein paar Std. später in D mit genau diesem Test wieder einreisen zu können (was ja Quatsch ist), oder gilt hier auch eine Ausnahme ?
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.437
12.206
Möchte nächste Woche mit Familie einen Tagesausflug in ein "Risikogebiet" (LUX) unternehmen.
Morgens mit dem Zug hin, abends mit dem Flieger zurück. Wie ich herausgefunden habe, fielen wir unter die Ausnahme der Einreiseverordnung §6, d.h. keine Anmelde- und Absonderungspflicht.
Aber wie ist es mit der Testpflicht bei Einreise? Ist ein Test notwendig? Müssten wir uns noch vor Abreise in D (oder evtl. gar in LUX) testen lassen, um dann ein paar Std. später in D mit genau diesem Test wieder einreisen zu können (was ja Quatsch ist), oder gilt hier auch eine Ausnahme ?
Weshalb gilt das denn als Ausnahme?

Testung nach LUX gilt meiner Meinung nach nur für den Luftweg. Solltest Du wider Erwarten nicht unter eine Ausnahme fallen so muss Du für den CI nach D einen Test vorweisen, wird kontrolliert, Ausnahme müsstest Du dem CI Agent glaubhaft versichern, besser nachweisen können.


--> "Diese Verpflichtungen gelten nicht für Reisen auf dem Land- oder Seeweg."

Anscheinend benötigst Du für die Wiedereinreise per Flugzeug nach D aber in jedem Fall einen Nachweis.


"

Für wen gilt die Nachweispflicht?​


Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet spezielle Nachweispflichten zu beachten."
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Weshalb gilt das denn als Ausnahme?

Testung nach LUX gilt meiner Meinung nach nur für den Luftweg. Solltest Du wider Erwarten nicht unter eine Ausnahme fallen so muss Du für den CI nach D einen Test vorweisen, wird kontrolliert, Ausnahme müsstest Du dem CI Agent glaubhaft versichern, besser nachweisen können.


--> "Diese Verpflichtungen gelten nicht für Reisen auf dem Land- oder Seeweg."

Anscheinend benötigst Du für die Wiedereinreise per Flugzeug nach D aber in jedem Fall einen Nachweis.


"

Für wen gilt die Nachweispflicht?​


Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet spezielle Nachweispflichten zu beachten."
"Weshalb gilt das denn als Ausnahme?"
Weil unter 24h in LUX, daraus folgt Ausnahme von Anmelde- und Absonderungspflicht laut BRD-Coronavirus-Einreiseverordnung §6.

"Testung nach LUX"
LUX ist weniger problematisch, da Einreise mit ÖPNV, nicht per Flug (-> keine Testpflicht)

Unklar, weil eigentl. paradox, bleibt die Frage, ob Test für Wiedereinreise nach BRD Test erforderlich ist und ob dies in LUX beim CI/Gate oder in evtl. in FRA kontrolliert wird. Weil: der Test könnte ja nie eine Infektion im vermeintl. Risikogebiet nachweisen, da ich ja nur so kurz dort bin, was der Test nicht erfassen kann.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.437
12.206
"Weshalb gilt das denn als Ausnahme?"
Weil unter 24h in LUX, daraus folgt Ausnahme von Anmelde- und Absonderungspflicht laut BRD-Coronavirus-Einreiseverordnung §6.
Bist Du Dir da sicher? Du wohnst in RLP oder Saarland? Betrifft das nicht nur den Kleinen Grenzverkehr?

Nach LUX mit dem Zug benötigst Du definitiv keinen Test!

Mit dem Flugzeug nach D benötigst Du auf jeden Fall einen Test. Das wird sogar in L streng kontrolliert, da gibt es am CI keine Chance ohne, habe das schon mehrfach bei anderen LH Pax gesehen wie die nachher gerannt sind oder nicht mitgenommen worden sind. Bei LG am CI wurde das Richtung E bei uns auch immer kontrolliert.

Der CI Agent macht ein OK auf die Bordkarte für das Gate.
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.437
12.206
Weil: der Test könnte ja nie eine Infektion im vermeintl. Risikogebiet nachweisen, da ich ja nur so kurz dort bin, was der Test nicht erfassen kann.
Zustimmung: Wenn dann hat jemand den Mist dann wahrscheinlich eh mitgebracht, so kurz wird niemand positiv getestet werden können.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Bist Du Dir da sicher? Du wohnst in RLP oder Saarland? Betrifft das nicht nur den Kleinen Grenzverkehr?

Nach LUX mit dem Zug benötigst Du definitiv keinen Test!

Mit dem Flugzeug nach D benötigst Du auf jeden Fall einen Test. Das wird sogar in L streng kontrolliert, da gibt es am CI keine Chance ohne, habe das schon mehrfach bei anderen LH Pax gesehen wie die nachher gerannt sind oder nicht mitgenommen worden sind. Bei LG am CI wurde das Richtung E bei uns auch immer kontrolliert.

Der CI Agent macht ein OK auf die Bordkarte für das Gate.
Nein, wohne weiter weg (s. Sign.). Aber es wurde ja schon diskutiert und ich verstehe "§ 6: Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben" so, da nicht vom "kleinen Grenzverkehr" geschrieben steht.

Zustimmung: Wenn dann hat jemand den Mist dann wahrscheinlich eh mitgebracht, so kurz wird niemand positiv getestet werden können.
So kurz in LUX sehe ich mich auch nicht als "Risiko" ;-) Eigentl. testet in dieser Konstellation D nur den Zustand von vor 2-3 Tagen vor der Reise (Antigen bzw. PCR) - mit der Reise hat der Test also gar nix zu tun. Aber wenn der Test definitv obligatorisch ist, und keine Ausnahme gilt (analog zur Anmeldung/Absonderung), lohnt sich der Aufwand eigentlich nicht...
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.437
12.206
Nein, wohne weiter weg (s. Sign.). Aber es wurde ja schon diskutiert und ich verstehe "§ 6: Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben" so, da nicht vom "kleinen Grenzverkehr" geschrieben steht.


So kurz in LUX sehe ich mich auch nicht als "Risiko" ;-) Eigentl. testet in dieser Konstellation D nur den Zustand von vor 2-3 Tagen vor der Reise (Antigen bzw. PCR) - mit der Reise hat der Test also gar nix zu tun. Aber wenn der Test definitv obligatorisch ist, und keine Ausnahme gilt (analog zur Anmeldung/Absonderung), lohnt sich der Aufwand eigentlich nicht...
Ja, das ist wohl Interpretationssache. Da hat D sicher wieder gepennt. Nun gut.

Gibt es denn bei Euch nicht die Möglichkeit für einen kostenlosen Schnelltest? Hier über die Grenze, also in D gibt es einige Geschäfte die so etwas sogar mit Bescheinigung anbieten, darf ja maximal 48 Stunden alt sein.

So eine Reise nur für ein paar Stunden, gerade mit dem Zug ist ja eh schon nicht ohne.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Ja, das ist wohl Interpretationssache. Da hat D sicher wieder gepennt. Nun gut.

Gibt es denn bei Euch nicht die Möglichkeit für einen kostenlosen Schnelltest? Hier über die Grenze, also in D gibt es einige Geschäfte die so etwas sogar mit Bescheinigung anbieten, darf ja maximal 48 Stunden alt sein.

So eine Reise nur für ein paar Stunden, gerade mit dem Zug ist ja eh schon nicht ohne.
Schnelltest fällt raus, wg. Wochenende und 48h, es müsste deshalb PCR sein.
Für einen Tagesausflug nicht ohne, da haste recht. Sieht also eher nach verschieben aus, soll ja etwas der Erholung dienen ;-)
Dachte nicht, dass in LUX so streng kontrolliert wird nach D.
Danke für die wertvollen Infos!
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.437
12.206
Schnelltest fällt raus, wg. Wochenende und 48h, es müsste deshalb PCR sein.
Für einen Tagesausflug nicht ohne, da haste recht. Sieht also eher nach verschieben aus, soll ja etwas der Erholung dienen ;-)
Dachte nicht, dass in LUX so streng kontrolliert wird nach D.
Danke für die wertvollen Infos!
Kein Thema.

48 Stunden ist ok. Du wolltest doch eh unter 24h in L bleiben.

"Wie alt darf der Test sein?

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden."

"Dachte nicht, dass in LUX so streng kontrolliert wird nach D." -> Das sind die Deutschen schuld, bei uns war eigentlich alles etwas liberaler, aber seit der letzten Drohung (wieder mögl. Grenzschließung) musste unsere Politik wohl Zugeständnisse machen. Die Kontrolle erfolgt aber auch im Auftrag von LH. D muss ja geschützt werden.
 
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AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.942
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Schnelltest fällt raus, wg. Wochenende und 48h, es müsste deshalb PCR sein.
Für einen Tagesausflug nicht ohne, da haste recht. Sieht also eher nach verschieben aus, soll ja etwas der Erholung dienen ;-)
Dachte nicht, dass in LUX so streng kontrolliert wird nach D.
Danke für die wertvollen Infos!
Vielleicht hast Du ja Glück und das RKI ist "gnädig" und erklärt Luxusburg demnächst nicht mehr als "Risikogebiet"...die Chancen stehen auf jeden Fall gut !
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Vielleicht hast Du ja Glück und das RKI ist "gnädig" und erklärt Luxusburg demnächst nicht mehr als "Risikogebiet"...die Chancen stehen auf jeden Fall gut !
Ja, bleibt zu hoffen. Aber ändert sich was an der Testpflicht, wenn ein Land (zB LUX) von der Risikoliste gestrichen wird? Irgendwo steht doch, dass jeder, der per Flugzeug nach D einreist, ein Testat vorweisen muss ...
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.437
12.206
Vielleicht hast Du ja Glück und das RKI ist "gnädig" und erklärt Luxusburg demnächst nicht mehr als "Risikogebiet"...die Chancen stehen auf jeden Fall gut !
Das wird aber sicher nichts an der Testpflicht für den Flug ändern, siehe Mallorca und Co.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ja, bleibt zu hoffen. Aber ändert sich was an der Testpflicht, wenn ein Land (zB LUX) von der Risikoliste gestrichen wird? Irgendwo steht doch, dass jeder, der per Flugzeug nach D einreist, ein Testat vorweisen muss ...
So siehts aus. Ist ja eigentlich auch momentan sicher nicht verkehrt, im Restaurant, Oper muss ich das ja auch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.355
2.710
im Restaurant, Oper muss ich das ja auch.
Welche Tests sind da nun eigentlich erforderlich? im Flugverkehr wird oft nur ein PCR und teilweise ein Antigentest akzeptiert.
Die Informationen die ich bekommen sind da sehr unterschiedlich.

Und was passiert wenn man dort mit einer "ausländischen Impfung" ankommt, im Gegensatz zu behördlichen Maßnahmen haben Privatunternehmen ja mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Kann es übrigens sein, dass die Website zur Einreiseanmeldung defekt ist? Ich wollte vorhin eine Anmeldung für Großeltern durchführen und es erscheint immer die Fehlermeldung dass beim Laden der Risikogebiete ein Fehler aufgetreten ist.
 

F.H.K.

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
270
168

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI​

Stand: 4.6.2021, 14:15 Uhr
English: Information on the designation of international risk areas (PDF, 359 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

For previous versions in English please see "English archive" below


Die neu ausgewiesenen „Virusvariantengebiete“, „Hochinzidenzgebiete“, „einfache Risikogebiete“ sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als einfache Risikogebiete gelten (s. unten stehend „neu seit der letzten Änderung“) sind wirksam ab Sonntag 6. Juni 2021, um 0:00 Uhr.

Neu seit der letzten Änderung:​

1. Neue Virusvariantengebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

Uruguay gilt nun als Virusvariantengebiet.


2. Neue Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:

Keine neuen Hochinzidenzgebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten)


3. Neue einfache Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:

Litauen gilt nun als einfaches Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet)

Norwegen – die Provinzen Troms og Finnmark und Trøndelag gelten nun als einfache Risikogebiete.

Schweden gilt nun als einfaches Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

Die Türkei gilt nun als einfaches Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).


4. Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:


Frankreich – Korsika sowie die französischen Übersee-Departments Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten nicht mehr als Risikogebiete.

Italien gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Kroatiendie Gespanschaften Dubrovnik-Neretva, Istrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien und Split-Dalmatien gelten nicht mehr als Risikogebiete.

Niederlande – die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius und Saba gelten nicht mehr als Risikogebiete.

Österreich – mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg - gilt nicht mehr als Risikogebiet. Die Gemeinde Jungholz in Tirol sowie das Kleinwalsertal und die Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg gelten weiterhin nicht als Risikogebiete.

Schweiz – die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich gelten nicht mehr als Risikogebiete.

Tschechien gilt nicht mehr als Risikogebiet.

Vatikanstadt gilt nicht mehr als Risikogebiet.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Nochmal zu den Schnelltests:
es gibt da den sog. "Bürgertest", ein Schnelltest, der einmal die Woche kostenlos ist.
Dazu lese ich (meist), dass dessen Gültigkeit 24h ist.
In der Einreiseverordnung steht aber, dass ein Schnelltest nicht älter als 48 Std sein darf.
Was mache ich also, wenn der Schnelltest bei Einreise 40 Std. alt ist?
Laut EinreiseVO wärs OK, obwohl der Bürgertest offiz. nur 24h gilt? Hä?
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.437
12.206
Der sog. "Bürgertest" kann beliebig oft gemacht werden. Die 24h-Gültigkeit bezieht sich afaik nur auf Gastronomie, Frisör, etc.
Nochmal zu den Schnelltests:
es gibt da den sog. "Bürgertest", ein Schnelltest, der einmal die Woche kostenlos ist.
Dazu lese ich (meist), dass dessen Gültigkeit 24h ist.
In der Einreiseverordnung steht aber, dass ein Schnelltest nicht älter als 48 Std sein darf.
Was mache ich also, wenn der Schnelltest bei Einreise 40 Std. alt ist?
Laut EinreiseVO wärs OK, obwohl der Bürgertest offiz. nur 24h gilt? Hä?
Da hat Biohazard vollkommen Recht.

Die Gültigkeit (taggleicher Test!) gilt in der Regel für die Angebote vor Ort (Restaurant, Friseur, Einkaufen, etc.), also streng genommen auch keine 24 Stunden, sondern nur für exakt den gleichen Tag. Theoretisch könntest Du den aber, entsprechende Bescheinigung vorausgesetzt auch für den Flug nutzen, hier gelten dann die maximal 48 Stunden im Voraus.

Nachtrag. Um ganz sicher zu sein musst Du prüfen ob auf der Bescheinigung auch alle notwendigen Angaben drauf stehen, wie auch z.B. welcher Test, dieser muss auch RKI gelistet sein und das Testergebnis, sollte es ins Ausland gehen mit negativ aufgeführt sein (statt "konnte keine Infektion festgestellt werden" oder so ähnlich).
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Der sog. "Bürgertest" kann beliebig oft gemacht werden. Die 24h-Gültigkeit bezieht sich afaik nur auf Gastronomie, Frisör, etc.
Kann sicher beliebig oft gemacht werden, auf der Anmeldeseite steht aber, dass nur einmal die Woche kostenlos. Die anderen Male halt zu bezahlen, oder gibts da auch Unterschiede je nach Bundesland?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.588
9.043
LEJ
Kann sicher beliebig oft gemacht werden, auf der Anmeldeseite steht aber, dass nur einmal die Woche kostenlos. Die anderen Male halt zu bezahlen, oder gibts da auch Unterschiede je nach Bundesland?
Da die Daten nicht abgeglichen werden, sehe ich da kein Problem. Ob man es moralisch vertreten kann, sich vom Steuerzahler mehr als 1x wöchentlich testen zu lassen, muss jeder selbst wissen.
 
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