Weshalb gilt das denn als Ausnahme?
Testung nach LUX gilt meiner Meinung nach nur für den Luftweg. Solltest Du wider Erwarten nicht unter eine Ausnahme fallen so muss Du für den CI nach D einen Test vorweisen, wird kontrolliert, Ausnahme müsstest Du dem CI Agent glaubhaft versichern, besser nachweisen können.
Mesures sanitaires au Luxembourg La plupart des mesures liées à la crise sanitaire ont été levées au Luxembourg. Les espaces publics peuvent être consultés sans fournir de preuve de vaccination complète, de rétablissement après la COVID-19 ou d’un résultat de...
covid19.public.lu
--> "Diese Verpflichtungen gelten nicht für Reisen auf dem Land- oder Seeweg."
Anscheinend benötigst Du für die Wiedereinreise per Flugzeug nach D aber in jedem Fall einen Nachweis.
Das Bundesgesundheitsministerium bietet Ihnen ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema Coronavirus (Corona/SARS-CoV-2/Covid-19).
www.bundesgesundheitsministerium.de
"
Für wen gilt die Nachweispflicht?
Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen
vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt
unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem
Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet spezielle Nachweispflichten zu beachten."