Die schwarze Barclaycard Visa

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sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
129
44
CGN
Das Lastschriftverfahren ist ein automatischer Prozess, der technisch schon einige Tage vor der eigentlichen Abbuchung startet und auch nicht einfach zurückgenommen werden kann. Ich gehe davon aus, dass morgen die Lastschrift platzt, da das Konto nicht gedeckt ist. Du hast die manuelle Überweisung zu spät vorgenommen, schlecht.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
631
538
good old THF
Das Lastschriftverfahren ist ein automatischer Prozess, der technisch schon einige Tage vor der eigentlichen Abbuchung startet und auch nicht einfach zurückgenommen werden kann. Ich gehe davon aus, dass morgen die Lastschrift platzt, da das Konto nicht gedeckt ist. Du hast die manuelle Überweisung zu spät vorgenommen, schlecht.
Naja, so wie das lese hat Cuticula vor der Fälligkeit die Rückzahlung durchgeführt und sogar einen Nachweis über den rechtzeitigen Geldeingang von empfangenden Bank erhalten. Könnte 'ne spannende Diskussion werden...
 
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Cuticula

Erfahrenes Mitglied
22.03.2021
477
297
Barclays schreibt dazu selber in der Monatsabrechnung:
Wie mit Ihnen vereinbart, ziehen wir zum 08.07.2025 den Betrag in Höhe von XXX€ von Ihrem Konto mit der
IBAN XXX und BIC XXX ein. Dieser Betrag vermindert sich um vorab eingegangene Einzahlungen auf Ihrem Konto bei uns.
Meines Erachtens handelt es sich bei meiner Überweisung um eine "vorab eingegangene Einzahlung".

Diesen Kommentar finde ich daher überflüssig:
Du hast die manuelle Überweisung zu spät vorgenommen, schlecht.

Aber ich werde gerne berichten, was morgen passiert.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
794
1.406
Nein, des Pudels Kern ist nicht die Fälligkeit. Sondern, dass man sich zwischen den Zahlweisen entscheiden muss. Man kann das Lastschriftmandat jederzeit wieder herausnehmen und selbst überweisen. Man kann trotz Lastschriftmandat selbst vorab ausgleichen, trägt dann aber das Risiko eines rechtzeitigen Ausgleichs selbst.
Was nicht geht ist die Zahlweise Lastschrift zu vereinbaren und einen Tag vor Einzugsdatum zu überweisen und sich dann beschweren, dass die Bank natürlich trotzdem einzieht.
Auch als Verbraucher ist man gemäß Treu und Glaube daran gebunden auf die angemessenen Interessen von Vertragspartnern Rücksicht zu nehmen.
 

Frek Ohm

Reguläres Mitglied
04.07.2025
86
97
Nein, des Pudels Kern ist nicht die Fälligkeit. Sondern, dass man sich zwischen den Zahlweisen entscheiden muss. Man kann das Lastschriftmandat jederzeit wieder herausnehmen und selbst überweisen. Man kann trotz Lastschriftmandat selbst vorab ausgleichen, trägt dann aber das Risiko eines rechtzeitigen Ausgleichs selbst.
Was nicht geht ist die Zahlweise Lastschrift zu vereinbaren und einen Tag vor Einzugsdatum zu überweisen und sich dann beschweren, dass die Bank natürlich trotzdem einzieht.
Auch als Verbraucher ist man gemäß Treu und Glaube daran gebunden auf die angemessenen Interessen von Vertragspartnern Rücksicht zu nehmen.
Der Vertragspartner ist nicht zu betrügen um sein Geld. Gesetz ist Gesetz.
 
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berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
631
538
good old THF
In den AGB und Preisverzeichnis der Kreditkarte habe ich keine Kosten für den Kunden bei geplatzter Lastschrift gesehen.
Von daher glaube ich, dass kostenmäßig genau gar nichts passiert. Vielleicht wird die KK gekündigt. Es bleibt spannend :)
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.738
3.304
Normalerweise entstehen solche Probleme doch gar nicht. Entweder man gleicht vorab selbst aus, oder wartet, bis eingezogen wird. Wenn man z. B. am 07. die Rechnung erhält und man möchte nicht bis zum 5. des Folgemonats die Abbuchung im Kopf haben, dann hat man doch nun wirklich genug Zeit (4 Wochen), auch nach Rechnungsstellung noch selbst auszugleichen, wenn man es denn so machen möchte. 2 Tage vor dem geplanten Einzug ergibt keinen Sinn, es sei denn das Konto von dem eingezogen werden soll ist nicht gedeckt und n Dritter versucht kurzfristig einzuspringen und per Überweisung auszugleichen. Dann hat man aber irgendwie über seine Verhältnisse gelebt, wenn das so kurzfristig "geregelt" wird.
 
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Skyscraperfan

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
989
789
Waren das nicht immer 7,50 Euro, genau wie die Gebühr bei Überweisungen, die nicht aus Guthaben erfolgen? So im dem Dreh sollte die Größenordnung sein.

Nach der Theorie, dass Barclaycard an verspäteten Rückzahlungen mehr verdient, müssten sie sich ja über eine geplatzte Lastschrift freuen. Dann können sie hohe Zinsen verlangen und die Gebühr für die Lastschrift. Das ist doch genau das Geschäftsmodell, wenn ich das richtig verstanden habe. Menschen, die pünktlich zahlen, bringen wenig Gewinn.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
631
538
good old THF
Warum interessiere ich mich für das Thema? Weil ich ähnliches bei der DKB/M&M durchhabe.
Ich wollte die KK manuell, durch Überweisung ausgleichen.
Gleichzeit war der Lastschrifteinzug wohl schon angestoßen.
Ergebnis war der Lastschrifteinzug und die Guthaben Buchung durch Überweisung und eine KK im "Haben"
Da ich nicht "über meinen Verhältnissen" lebe sondern einfach nur zu einem Stichtag ausgeglichen sein wollte , hat das nicht sonderlich weh getan. Habe es unter "lessons learned" verbucht.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.738
3.304
Wenn der Lastschrifteinzug voreingestellt ist, dann wird bei vielen KKs tatsächlich der Betrag vom Konto eingezogen, der auf der Rechnung steht, um es mal ganz einfach zu formulieren. Ein manueller Ausgleich "nach" Rechnungsstellung ändert nix an der Lastschrift.

Barclays ist hier tatsächlich eine gefühlte Ausnahme.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
794
1.406
In den AGB und Preisverzeichnis der Kreditkarte habe ich keine Kosten für den Kunden bei geplatzter Lastschrift gesehen.
Von daher glaube ich, dass kostenmäßig genau gar nichts passiert. Vielleicht wird die KK gekündigt. Es bleibt spannend :)
AGB sind a priori überflüssig. Sie sind für kein Rechtsgeschäft notwendig. Nur, weil dort nicht jeder denkbare Furz niedergeschrieben ist wie in der Hausordnung der Jugendherberge, heißt dies nicht, dass nicht etablierte Grundsätze gelten und ein rechtloser Zustand der Anarchie herrscht, in der man nach Gusto tun kann was man will.

Wenn der Bank Kosten durch so eine unnötige Sache entstehen kann sie diese selbstverständlich dem Verursacher in Rechnung stellen. Beide Vertragspartner haben im deutschen Zivilrecht grundsätzlich die Pflicht Kosten für die andere Seite zu minimieren, eine Kostenminderungspflicht. Diese steht immer vor der Klammer.

Eine Überzahlung wäre durch Rücküberweisung auszugleichen, nicht durch Lastschrift.
Wer Einzugsermächtigungen erteilt hat stets für Kontodeckung zu sorgen, wenn die Lastschrift aufgrund eines wirksamen SEPA Mandats erfolgt ist

Beim Mandat erteilt man übrigens auch der eigenen Bank einen Auftrag die jeweiligen Beträge freizugeben und in deren AGB ist die Pflicht zur Kontodeckung üblicherweise ausdrücklich festgelegt.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
631
538
good old THF
Das ist doch genau das Geschäftsmodell, wenn ich das richtig verstanden habe. Menschen, die pünktlich zahlen, bringen wenig Gewinn.
Genau so sehe ich das auch.
Kunden ans Limit führen, wobei das Limit die (monatliche) Belastbarkeit durch Zinsen ist. Gespickt mit "Zahlungspause" hält man die Kunden schön auf dem Niveau. Wenn's dann kracht den Kunden Zahlungspläne vorschlagen, die immer knapp an der Insolvenz entlangschrammen...

Leider wollen viele Banken (und Versicherungen) heutzutage auch nur Dein Bestes. Mit "ehrlichen" Dienstleistungen lassen sich schon lange keine Glaspaläste mehr errichten.

Wie sagte schon vor 30 Jahren mein alter WI Prof: Tilgen ist Konsumverzicht :cool:
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
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good old THF
"heutzutage", wann waren Banken eine charity?

Die BAWAG verhält sich vollkommen legitim.
"vollkommen" ist ein Superlativ, da bin ich aus Prinzip skeptisch. Aber etwas Unrechtmäßiges möchte ich aus Mangel an Beweisen nicht behaupten.

Charity: Als es um die Baufinanzierung für das erste Haus ging, da hat mich der Sparkassenberater durchaus den richtigen Weg gezeigt, ohne Abschluss von Bausparverträge und Versicherungen. Ein, bzw. zwei ganz simple Annuitätendarlehn innerhalb meiner Möglichkeiten und mit jederzeit ausreichend Liquidität. Leider ist der Sparkassenbeamte kurze Zeit später in Pension gegangen und wurde durch erfolgsabhängige "Berater" ersetzt.
 

Cuticula

Erfahrenes Mitglied
22.03.2021
477
297
Was nicht geht ist die Zahlweise Lastschrift zu vereinbaren und einen Tag vor Einzugsdatum zu überweisen und sich dann beschweren, dass die Bank natürlich trotzdem einzieht.
Und wie verstehst du dann den Satz:
Dieser Betrag vermindert sich um vorab eingegangene Einzahlungen auf Ihrem Konto bei uns.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

2 Tage vor dem geplanten Einzug ergibt keinen Sinn, [...] dann hat man aber irgendwie über seine Verhältnisse gelebt, wenn das so kurzfristig "geregelt" wird.
Ich habe nicht über meine Verhältnisse gelebt, sondern das Konto gewechselt. Leider schafft es Barclays jedoch nicht rechtzeitig, die richtige Bankverbindung zu hinterlegen. Die Anfrage zur Änderung ist nämlich schon 2 Wochen her.
 
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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.937
1.590
Leider schafft es Barclays jedoch nicht rechtzeitig, die richtige Bankverbindung zu hinterlegen. Die Anfrage zur Änderung ist nämlich schon 2 Wochen her.
Was für eine Anfrage? Konto & Karte -> Referenzkonto -> Referenzkonto ändern. Das ist in 3 Minuten erledigt.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
794
1.406
Und wie verstehst du dann den Satz:

Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ich habe nicht über meine Verhältnisse gelebt, sondern das Konto gewechselt. Leider schafft es Barclays jedoch nicht rechtzeitig, die richtige Bankverbindung zu hinterlegen. Die Anfrage zur Änderung ist nämlich schon 2 Wochen her.
"vorab" kann sich nur auf das Datum der Rechnung beziehen, denn das Datum der Fälligkeit ist das Rechnungsdatum

die Zahlungsfrist ist unabhängig davon, die Bank zieht am Ende der Zahlungsfrist selbstständig nicht bezahlte, aber fällige Rechnungsbeträge ein

der Kunde hat auf die berechtigten Interessen der Bank Rücksicht zu nehmen, im Übrigen berechtigt die dem Grunde nach berechtigte und vereinbarte Lastschrift mit Rechtsgrund nie dazu diese nicht einlösen zu lassen, ausnahmslos nie, sondern eine parallel erfolgte Lastschrift berechtigt lediglich dazu eine Rückzahlung der Überzahlung herauszuverlangen

es handelt sich um getrennte Rechtsgeschäfte und Anspruchsgrundlagen
 
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Cuticula

Erfahrenes Mitglied
22.03.2021
477
297
das Datum der Fälligkeit ist das Rechnungsdatum
Da Barclays es nicht schafft, das LS-Mandat auf die neue Bankverbindung zu übertragen, habe ich dieses nun gelöscht.

Wie verhält sich der obige Satz dann? Nun müsste ich doch am Ende des Abrechnungszeitraums eine Rechnung von Barclays bekommen mit der Bitte, den fälligen Betrag bis Datum X zu überweisen, oder nicht?
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
631
538
good old THF
"vorab" kann sich nur auf das Datum der Rechnung beziehen, denn das Datum der Fälligkeit ist das Rechnungsdatum

die Zahlungsfrist ist unabhängig davon, die Bank zieht am Ende der Zahlungsfrist selbstständig nicht bezahlte, aber fällige Rechnungsbeträge ein

der Kunde hat auf die berechtigten Interessen der Bank Rücksicht zu nehmen, im Übrigen berechtigt die dem Grunde nach berechtigte und vereinbarte Lastschrift mit Rechtsgrund nie dazu diese nicht einlösen zu lassen, ausnahmslos nie, sondern eine parallel erfolgte Lastschrift berechtigt lediglich dazu eine Rückzahlung der Überzahlung herauszuverlangen

es handelt sich um getrennte Rechtsgeschäfte und Anspruchsgrundlagen
Also auf meiner Abrechnung steht:
Wie mit Ihnen vereinbart, ziehen wir zum 08.07.2025 den Betrag in Höhe von EUR xxx von Ihrem Konto mit der IBAN
DExxx und BIC yyy ein. Dieser Betrag vermindert sich um vorab eingegangene. Einzahlungen auf Ihrem Konto bei uns.


Ich verstehe und glaube ja, dass ein Lastschrifteinzug einen gewissen technischen Vorlauf braucht. Aber wenn am 07.07.2025 eine Einzahlung eingegangen ist, dann ist das eben nun mal vor dem 08.07.2025. :oops:
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
794
1.406
Wenn Wortklauberei, dann bitte richtig.
Wann der Eingang von Zahlungen auf deinem Konto bei denen ist, das stellst naturgemäß nicht du fest, sondern die. Eingang findet dann statt wenn die Zahlung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und er diese unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen kann. Diese Frage lässt sich nicht alleine mit Uhren und Kalendern klären.

Falls jemand mit zuviel Zeit ernsthaft die BAWAG wegen einer Rücklastschriftgebühr vor Gericht zieht wird die Bank vermutlich eine technische Dokumentation auf den Tisch legen aus der hervorgeht, dass das System zum letztmöglichen Zeitpunkt der Auslösung der Lastschrift prüft ob Zahlungen vollständig eingegangen und verbucht sind und wenn nicht, dann wird die Lastschrift mit dem notwendigen Vorlauf gemäß dem Stand der Technik ausgelöst und Gutachter werden feststellen, dass im Gesamtzusammenhang kein rechtzeitiger Eingang stattgefunden hat.

Das ist so wie wenn dir jemand einen Brief mit Kündigung einwirft und damit bis 23:59 wartet. Auch wenn der Bundeskanzler persönlich bezeugt, dass das heute war, 1 Minute vor Mitternacht, dann wird die Rechtsprechung dem Empfänger zustimmen der argumentiert, dass er nicht bis zur letzten Minute seinen Briefkasten prüfen muss auf Posteingang sondern verkehrsübliche Fristen und Zeiträume anzunehmen sind.

Über sowas wurde schon vor Jahrzehnten wegen wesentlich wichtigeren Dingen durch alle Instanzen geklagt, vielfach. Sogar schon als noch das Reichsgericht zuständig war, so alt ist das BGB schon. Zahlt die Gebühren und gut. Manchmal kann man einfach einsehen selbst was falsch gemacht zu haben.