Die schwarze Barclaycard Visa

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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
858
1.492
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Noch wurde die kostenlose Visa ja nicht eingestellt (wer Überweisungen in Auftrag geben kann hat sie auch als Neukunde kostenlos, also keine Haare spalten bitte).

Es geht um Ertragssteigerung. Dabei spielt auch eine Rolle was bereits investiert wurde um Kunden einzukaufen. Boni, Versand der Karte die noch Jahre gültig ist. Und dann schaut man wer beim upselling anbeißt.

Und da wir hier nicht im BWL Seminar sind gibt's keine "falschen" Begriffe, solange sie in Alltagssprache als Sinneinheit verständlich sind.

Selbst bei 2000er BWL, a la agil, würde man sich immer vorbehalten auf die Reaktion der Kunden zu reagieren. Banken können sehr wohl direkt mit einer Kündigung drohen wenn sie wollen. Das haben sie im Zuge der Rechtssprechung zu Gebührenerhöhungen und den folgenden AGB Änderungsanfragen ja auch gezeigt. Wischiwaschi Kommunikation heißt nix steht fest.
 

mustermax

Aktives Mitglied
21.11.2024
156
170
Kann sein; wir werden es sehen. Im Interesse ihrer Shareholder wäre die BAWAG allerdings gut beraten, wenn sie die Geschäftsbeziehung zu denjenigen Kunden, die ihnen direkte Verluste einbringen, rasch beenden würde. Ob sie das durchziehen, wird sich zeigen.
Durchaus möglich, dass auch Kunden aktuell angeschrieben wurden, die keinen Verlust, sondern zu wenig Gewinn machen. In solchen Fällen könnte ich mir schon vorstellen, dass nicht alle die Kündigung erhalten, insbesondere wenn zu wenig Fische angebissen haben.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.951
7.921
Noch wurde die kostenlose Visa ja nicht eingestellt (wer Überweisungen in Auftrag geben kann hat sie auch als Neukunde kostenlos, also keine Haare spalten bitte).

Das wird sie auch nicht zwangsläufig. Wie schon mehrfach erläutert, kann die kostenlose Visa ein geeignetes Instrument sein, um Neukunden zu generieren. Das heißt allerdings nicht zwingend, dass man dieses Produkt denjenigen Bestandskunden, die man als Verlustbringer identifiziert zu haben meint, weiter anbietet.
Von daher wäre es kein Widerspruch, dieses Produkt weiter anzubieten und gleichzeitig verlustbringenden Bestandskunden davon zu kündigen.

Es geht um Ertragssteigerung. Dabei spielt auch eine Rolle was bereits investiert wurde um Kunden einzukaufen. Boni, Versand der Karte die noch Jahre gültig ist. Und dann schaut man wer beim upselling anbeißt.
Ja, so ungefähr wird es sein.

Selbst bei 2000er BWL, a la agil, würde man sich immer vorbehalten auf die Reaktion der Kunden zu reagieren. Banken können sehr wohl direkt mit einer Kündigung drohen wenn sie wollen. Das haben sie im Zuge der Rechtssprechung zu Gebührenerhöhungen und den folgenden AGB Änderungsanfragen ja auch gezeigt. Wischiwaschi Kommunikation heißt nix steht fest.
Selbstverständlich. Daher dürfen wir weiter gespannt (und entspannt) zusehen, wie das neue Management tatsächlich entscheidet und agiert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Durchaus möglich, dass auch Kunden aktuell angeschrieben wurden, die keinen Verlust, sondern zu wenig Gewinn machen. In solchen Fällen könnte ich mir schon vorstellen, dass nicht alle die Kündigung erhalten, insbesondere wenn zu wenig Fische angebissen haben.
Ja, alles denkbar. Wo die BAWAG da die Grenze zieht und wie genau ihr Ertragsmodell aussieht, wird hier wohl niemand wissen.
 
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Reaktionen: mustermax und eham

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.951
7.921
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Stimmt auch wieder; z.B. die "Techbank" DKB. Wenn der Anbieter sich allerdings nicht so blöd anstellt, wird es schwer für den Konsumenten, einen Verstoß gegen §22 DSGVO anzuweisen.