Naja, ich sehe nicht wie uns Dein Statement jetzt weiterbringt.
Jetzt bekommen es die Altpapiersammler mit der Angst zu tun.
Als Cessna Hon bekam man auch 6 evoucher die gerade an wert gesteigert wurden.
Ich weise nur darauf hin, dass diese Diskussion zu nichts führt.
1. Wer verklagt?
2. Lufthansa wird einen Vergleich anbieten und sich auf ihre AGB's berufen
3. Ist eine angemessene Frist eingehalten seitens der LH
4. Würde sich das ganze ewig ziehen
5. Sind hier 90% Maulhelden unterwegs die das nie durchziehen würden
6. Wer so naiv ist und dachte die Meilenwerte bleiben immer gleich ...
7. Jeder Jurist erzählt Dir was anderes
8. Wer würde die Zeit, das Geld und die Ausdauer mitbringen einen DAX Konzern zu verklagen
9. Jedem steht frei sein M&M Konto aufzugeben
Air Berlin ist vor dem BGH Anfang 2010 mit Aenderungen des Vielfliegerprogramms gescheitert und mich wuerde interessieren, ob Lufthansa hier nicht auch eine Bruchlandung droht:
Der BGH hat festgestellt, dass
- die Gutschrift von Bonuspunkten der Sache nach ein bei Flugbuchung vereinbarter Rabatt ist
Ich weise nur darauf hin, dass diese Diskussion zu nichts führt.
1. Wer verklagt?
2. Lufthansa wird einen Vergleich anbieten und sich auf ihre AGB's berufen
3. Ist eine angemessene Frist eingehalten seitens der LH
4. Würde sich das ganze ewig ziehen
5. Sind hier 90% Maulhelden unterwegs die das nie durchziehen würden
6. Wer so naiv ist und dachte die Meilenwerte bleiben immer gleich ...
7. Jeder Jurist erzählt Dir was anderes
8. Wer würde die Zeit, das Geld und die Ausdauer mitbringen einen DAX Konzern zu verklagen
9. Jedem steht frei sein M&M Konto aufzugeben
Naja, ich sehe nicht wie uns Dein Statement jetzt weiterbringt.
Jurist hin, Laie her - der Gedankengang, einmal zu hinterfragen ob LH in Anbetracht des AB-Urteils wirklich einfach das Programm so ändern kann/darf, ist denke ich ein durchaus sinnvoller Ansatz. Und einer der professionellen Juristen (epi) hat hier auch bereits eine aus meiner Sicht sehr gute Meinung kundgetan.
1. Ich klage nur gegen KLM/AF
2. Studierst du Jura ?
3. 30 Tage inkl. mehrerer Feiertage ist eine angemessene Frist, interessante Definition deinerseits basierend auf dem AB Urteil
4. Du studierst doch Jura, hier erkennt man das Fachwissen
5. Aber 90 % haben auch schon ein(e) Studium/Ausbildung abgeschlossen
6. Das stellt hier keiner in Frage, es geht primaer um Fristen
7. Deshalb wurde der Thread ja gestartet...mehrere Meinungen von Fachleuten koennen nie schaden
8. Siehe 1, Equivalent zum Dax zaehlt doch auch oder bist du da kleinlich ?
9. Oder doch Politik/Philo Student ?
Nö, es sind eher die Cessna HONs sauer, die sich ihren Status teuer erkauft haben und sich diesen mit potentiellen C/F awards schön gerechtnet haben. Jetzt werden diese entwertet, also denkt man daran zu klagen. Viel Spaß! Es findet sich sicher ein Anwalt.
Das wuerde doch schon bedeuten, dass eine Frist zur Aenderung dieses Discounts mindestens der Zeit entsprechen muss, die man in voraus buchen kann...
Die Rechtsgrundlage bzw der Rechtsanspruch sind aber die Grundlage fuer 2). Vielleicht hat man das in Deinem Expresskurs fuer Aktienempfehlungen nicht mehr einbauen koennen. Um einen anstaendigen Vergleich erreichen zu koennen, ist die Diskussion hier also tatsaechlich zielfuehrend. Sich durch die Instanzen klagen ist nicht das Ziel. Wenn LH sich aber arrogant gibt, habe ich damit auch kein Probelm. Geld und Ausdauer ist im Zweifelsfall da und ich ziehe das genauso durch wie meinen LHPJ-Run.
Wenn LH sich aber arrogant gibt, habe ich damit auch kein Probelm. Geld und Ausdauer ist im Zweifelsfall da und ich ziehe das genauso durch wie meinen LHPJ-Run.
1. Sehr löblich die kann eh keiner leiden.
2. Das frage ich mich auch manches mal ...
3. Das wird Lufthansa anführen, falls es jemand soweit bringt, dass Klage erhoben würde
4. Immer dieser Mist mit überlasten Gerichten und diesen dämlichen Widersprüchen
5. Was leider auch nicht die Qualität steigert ...
6. Bitte gern klagt gegen die Fristen. Ich kann nur profitieren
7. Die Mehrzahl für eine Person ist doch reichlich unhöflich
8. Ich bin wenn es um Dich geht nicht kleinlich - kennst mich doch
9. Lass mal lieber![]()
Juristische Betrachtungen sollte man im Zweifelsfalle von Juristen erledigen lassen.
Bisher hat sich meines Wissens noch keiner hier geäussert ...![]()
Spricht ja im Zweifelsfall nichts dagegen sich relativ direkt danach (dann natürlich zu den neuen Konditionen) wieder bei M&M anzumelden.
Absolut, +1
Ich befuerchte nur, dass die Hansa andere Kaliber aufstellen wird/kann , obwohl man am OLG DUS ja schon das eine oder Mal ( im Rhein ) Baden gegangen ist...
Bleibt zu hoffen, dass dieser neue Streich sein finaler ist und der neue CEO Antinori endlich rausschmeisst. Wir als Kunden haben eine bessere Kommunikation verdient.
Bei AUA ist er gut aufgehoben, da kann er nichts mehr schlimmer machen - und wenn doch ist's mir auch egalSo schnell werden Gebete erhört: Antinori wird neuer AUA-Chef. Siehe z.B. Lufthansa schickt eigenen Mann an AUA-Spitze - Lufthansa-Gruppe - derStandard.at › Wirtschaft
Es sollte in dieser ganze Debatte auch nicht vergessen werden, dass der MM Teilnehmer immer eine natürliche Person ist die Meilen sammelt. Ich denke, dass der Verbraucher (egal was in den AGBs steht) nicht damit rechnen muss, dass seine Meilen so kurzfristig entwertet werden, schließlich ist er im Zweifelsfall immer besonders schutzbedürftig!
Und wieso sich vergleichen, wenn man auch (öffentlichkeitswirksam) klagen kann und die Chance hat zu gewinnen?!
So schnell werden Gebete erhört: Antinori wird neuer AUA-Chef. Siehe z.B. Lufthansa schickt eigenen Mann an AUA-Spitze - Lufthansa-Gruppe - derStandard.at › Wirtschaft
Bei dieser Formulierung musste ich kurz mal lachen:
"Interessant wird sein, wie die künftige Aufgabenverteilung im AUA-Vorstand ausschauen wird. Derzeit ist Malanik für die Technik und die Piloten zuständig. Bierwirth kümmert sich um den kommerziellen Vertrieb, die IT, das Netzwerk und nicht zuletzt die Flugbegleiterinnen."
Oliver
Der MM-Teilnehmer muss nicht unbedingt Verbraucher sein. Wenn es ein Selbständiger ist, der die Meilen beruflich erfliegt, dürfte es sich hierbei nicht um einen Verbraucher handeln. Daher müsste ein Selbständiger bei einem Prozess (falls es zu einem kommen sollte) noch mehr aufpassen![]()