Diskussion: Juristische Betrachtung der Miles&More-Aenderungen

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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
593
21
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Auf der anderen Seite muß man aber auch sagen, daß in Xa ZR 37/09 der Streitwert sehr niedrig war (€ 660,00) und das Landgericht Düsseldorf dennoch die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat. Link zu Berufungsurteil hier.

Sicher, das kommt auch immer wieder mal vor.
Unser hiesiger Amtsrichter hat kürlich eine Berufung zugelassen (Streitwert <600 €), weil ihn die Sache (Zitat) persönlich interessiert. "Ich will jetzt hier mal wissen, wie das eigentlich ist, das interessiert mich jetzt. Ich lasse da jetzt mal die Berufung zu, ich will das geklärt haben."

Dennoch kommt es vhm. selten vor..
 

haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
348
3
Das mag wohl richtig sein.
Dennoch lehrt die Erfahrung, dass die OLGe die Revision nur recht selten zulassen, wenn der Streitwert < 20.000 € beträgt, da sie zumeist "keine grundsätzliche Bedeutung" des Falles sehen. Und der Weg zum BGH ist mit der Nichtzulassung dann endgültig versperrt. Im Fall AirBerlin hätte dies zur Folge gehabt, dass AB weiter gehend Recht bekommen hätte, als dies nun vor dem BGH erfolgt ist.

Weiß jemand, ob die Streitwerte in den derzeit gegen die LH geführten Verfahren die 20.000-Grenze übersteigen?

Naja, es gibt ja noch die Nichtzulassungsbeschwerde ...