Diskussion: Juristische Betrachtung der Miles&More-Aenderungen

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.471
11.881
FRA/QKL
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Mein Gedankengang/Vorstellung ist das ein HON der sich jährlich requalifiziert, viele Geschäftsreisen tätigt in hoher Klasse, wohl geschätzt nicht gern zusätzlich fliegt und vielleicht nur 1x F-Award für 180.000 von seinen 600.000 ausgibt.
Den Rest spart er sich für die Zeit auf, wenn er mal 1 Jahr Auszeit nimmt, sich vorzeitig zur Ruhe setzt oder generell in Pension geht, hat er dann ein fettes Meilenkonto.
Wie von mir schon mehrfach geschrieben ist das Aufsparen von Meilen etwa genau so sinnvoll wie sein Geld auf einem Sparbuch anzulegen. Je nach Situation könnte man natürlich seine Meilen aufsparen, aber dann sollte man auch nicht die naive Hoffnung haben in 10-30 Jahren den gleichen Gegenwert zu haben wie heute.

Bei obigem Beispiel vergisst du übrigens die Familie des HON. Natürlich fliegt der eine oder andere HON nicht noch zusätzlich ständig durch die Gegend. Dafür nimmt er vieleicht auf der einen oder anderen Reise gerne seine Familie mit und setzt dafür die Meilen ein.

Und zumindest ein HON hat eine sehr reisefreudige Tochter, die gerne mit Papas Meilen in First unterwegs ist. :eek: :D

Würde ihm die Lufthansa alle paar Jahre Meilen entwerten, ist bis zu Pense viel an Freiflügen vernichtet worden, persönlich würde ich als Schutz der Entwertung anfangen meine Freiflüge über Freundesfreunde verkaufen, das wäre LH doch auch nicht recht!
Verkauf ist nicht möglich. Man könnte höchstens Flüge verschenken! ;)
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.979
23
Wien
Gestern ist mir der Geistesblitz geschossen, nein nicht beim Scheißen ;) sondern als ich endlich meine MM Kreditkarte in den Händen hielt.
In AT gabs ja schon Probleme mit den KK weil die Meilen scheinbar zu teuer wurden.
Für die KK in DE könnten sie statt die Ratio der Meilen je € Umsatz zu ändern das als Anlass genommen zu haben die Awardtabelle zu verändern.
Das wäre für mich ein logischer Grund, auch der 20% Sprung( Inflation der KK-Umsätze) wäre für mich nachvollziehbar.
Denkbar wäre auch dass es deswegen die C & F Awards betrifft weil diese Hauptsächlich von KK-Besitzern gebucht werden.

Kann das jemand Nachvollziehen ?
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Halllloooooo!!!! Jetzt ist ein halbes Jahr seit der Drohung vergangen. Wie stehen die rechtlichen Bemühungen? Wer hat wann gegen wen auf was geklagt?
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
2.948
CGN
Klar so ein Verfahren erledigt sich ja auch in nem halben Jahr... So schnelle Gerichtslaufzeiten wären vielleicht wünschenswert...
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.136
141
50
HAM
www.outlet-reisen.com
Klar so ein Verfahren erledigt sich ja auch in nem halben Jahr... So schnelle Gerichtslaufzeiten wären vielleicht wünschenswert...

Mein Verfahren vor dem AG Köln, das für die Lufthansa zuständig ist, wegen läppischen 500 Euro Kompensation hat von Klageerhebung April 2010 bis Urteil April 2011 fast genau ein Jahr gedauert! Ich denke also, dass wir vor Dezember 2011 zu diesem Thema hier gar nicht hören werden...
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
Mein Verfahren vor dem AG Köln, das für die Lufthansa zuständig ist, wegen läppischen 500 Euro Kompensation hat von Klageerhebung April 2010 bis Urteil April 2011 fast genau ein Jahr gedauert! Ich denke also, dass wir vor Dezember 2011 zu diesem Thema hier gar nicht hören werden...

Da der Miles&More-Prozeß mindestens einen Streitwert von € 5.000 oder mehr hat, wäre demnach hochgerechnet mit einer Verfahrensdauer von zehn Jahren oder länger zu rechnen. :D
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Da der Miles&More-Prozeß mindestens einen Streitwert von € 5.000 oder mehr hat, wäre demnach hochgerechnet mit einer Verfahrensdauer von zehn Jahren oder länger zu rechnen. :D

Dann geht es ja zum Landgericht...aber auch da wird man aber auch 1 Jahr bis zum eigentlichen Verfahren warten können.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
593
21
Da der Miles&More-Prozeß mindestens einen Streitwert von € 5.000 oder mehr hat, wäre demnach hochgerechnet mit einer Verfahrensdauer von zehn Jahren oder länger zu rechnen. :D

Nicht zwingend. Wenn der Streitwert nicht über 20.000 € liegt, ist am OLG Schluss, wenn es die Revision nicht zulässt.
Da in BGH Xa ZR 37/09 die meisten strittigen Punkte diesbezüglich bereits judiziert wurden, dürfte ein Grund für eine Zulassung der Revision auch nicht unbedingt vorliegen..
 

nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
682
0
FRA
In diesem Verfahren ging es doch lediglich um die Verkuerzung der Gueltigkeitsdauer der LTU Meilen, sowie um die Gutschrift von Meilen fuer Fluege die vor Einstellung des programmes gebucht wurden.
In SMK´s Fall geht es aber um etwas anderes.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
593
21
Das mag wohl richtig sein.
Dennoch lehrt die Erfahrung, dass die OLGe die Revision nur recht selten zulassen, wenn der Streitwert < 20.000 € beträgt, da sie zumeist "keine grundsätzliche Bedeutung" des Falles sehen. Und der Weg zum BGH ist mit der Nichtzulassung dann endgültig versperrt. Im Fall AirBerlin hätte dies zur Folge gehabt, dass AB weiter gehend Recht bekommen hätte, als dies nun vor dem BGH erfolgt ist.

Weiß jemand, ob die Streitwerte in den derzeit gegen die LH geführten Verfahren die 20.000-Grenze übersteigen?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
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300x250
Nicht zwingend. Wenn der Streitwert nicht über 20.000 € liegt, ist am OLG Schluss, wenn es die Revision nicht zulässt.

Das mit den zehn Jahren war auch eher scherzhaft gemeint, nachdem krabbenkopf schrieb, daß es bei ihm wegen € 500,00 ein Jahr gedauert hat. ;)

Da in BGH Xa ZR 37/09 die meisten strittigen Punkte diesbezüglich bereits judiziert wurden, dürfte ein Grund für eine Zulassung der Revision auch nicht unbedingt vorliegen..

In diesem Verfahren ging es doch lediglich um die Verkuerzung der Gueltigkeitsdauer der LTU Meilen, sowie um die Gutschrift von Meilen fuer Fluege die vor Einstellung des programmes gebucht wurden.
In SMK´s Fall geht es aber um etwas anderes.

Ich tendiere zur selben Auffassung wie emhazett. Es ist richtig, daß sich die beiden Verfahren in tatsächlicher Hinsicht unterscheiden. Das ist aber revisionsrechtlich unerheblich, da es insoweit nur um (grundsätzliche) rechtliche Fragen geht. Diesbezüglich könnte, wenn es hier soweit ist, in der Tat eine Rolle spielen, daß die Frage der Zulässigkeit von Bedingungsänderungen bei einem Vielfliegerprogramm bereits höchstrichterlich entschieden wurde.

Das mag wohl richtig sein.
Dennoch lehrt die Erfahrung, dass die OLGe die Revision nur recht selten zulassen, wenn der Streitwert < 20.000 € beträgt, da sie zumeist "keine grundsätzliche Bedeutung" des Falles sehen. Und der Weg zum BGH ist mit der Nichtzulassung dann endgültig versperrt.

Auf der anderen Seite muß man aber auch sagen, daß in Xa ZR 37/09 der Streitwert sehr niedrig war (€ 660,00) und das Landgericht Düsseldorf dennoch die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat. Link zu Berufungsurteil hier.