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... und hätten damit vermutlich genau so viel Erfolg wie die Deutsche Bahn damals. Mit "wir glauben" gewinnt man vor Gericht jedenfalls keinen Blumentopf. Ich halte es für schwierig bis unmöglich, den wahren Streikgrund vor Gericht zu belegen, weswegen eine Klage auf Unterlassung in meinen Augen wenig erfolgversprechend wäre.
Selbst der deutlich ausgedehntere Bahnstreik mit deutlich mehr Betroffenen wurde als verhältnismäßig akzeptiert, daher es ist gant kalr, dass LH weiß, dass das Argument der Unverhältnismäßigkeit nicht zieht, ist also reine Propaganda.
Nicht zulässige Streikgründe kassieren die Gerichte dagegen schnell ein (bei den Lotsen z.B.).