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DKB Sammelthread

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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.484
2.243
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Vor allem das man hier Seitenweise über Sicherheit beim Onlinebanking diskutiert, was nichts mehr mit der DKB zu tun hat.
Den Leuten ist anscheinend einfach nur langweilig. Und jetzt langweilen Sie uns mit ihrer endlosen und sinnlosen Diskussion hier, anstatt ein eigenes Thema aufzumachen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.530
11.843
der Ewigkeit
Der Vorschlag eigenen Nerd "Cyber-Security" aufzumachen, würde ja bereits mehrfach
von div. Usern vorgeschlagen.
Aber da ist dann halt das DBK-Bashing nicht so schön, wobei der CoBa/CoDi-Faden
auch schon gekapert wird.
Wen es wirklich stört: selbst einen Cyber_Langweiler_Faden eröffnen und dann die Mods
bitten, den themenfremden Nerd-Müll hier dorthin zu verschieben bzw. zu löschen.
Mir ist es der Aufwand nicht wert, weil mir a.) die Gesellen und b.) ihr Wiederkäuer-Endloss-Schleifen-Thema
einfach zu unbedeutend sind.
 
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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.907
1.571
Wieviel kostet es eigentlich (pro Jahr) wenn man ein Android-Gerät immer nur solange nutzt wie es gewartet wird (und die Umweltauswirkungen ignoriert)?
Ca. 100-200€ pro Jahr, wenn man Samsung Galaxy oder Google Pixel kauft, diese werden 4-5 Jahre gewartet. Wenn man was von anderen Herstellern kauft, wird es wg. kürzerer Wartungsintervalle teurer.
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.168
1.702
@Meckie: Danke für die Blumen. Es ist ja komisch, dass ich; obwohl ich erst seit Samstag wieder in diesen Thread
eingestiegen bin; mit meiner "Paranoia und vollkomener Unkennrnis das Geschehen.... .."

:LOL:
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
Der offizielle Support von Apple für das iPhone 7 endete nach 6 Jahren 2022.

Apple ist seitdem aus jeder Haftung z.B. bei Sicherheits-Lücken raus.
Apple übernimmt sowieso keinerlei Haftung für Sicherheitslücken; von daher ist es egal, was sie wo bzgl. "offiziellem Support" ggfs. verlauten lassen (aber grundsätzlich interessant; ich wusste gar nicht, dass Apple konkrete Aussagen zu "offiziellem Support" macht; ist das neu?)
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.229
3.497
Apple übernimmt sowieso keinerlei Haftung für Sicherheitslücken; von daher ist es egal, was sie wo bzgl. "offiziellem Support" ggfs. verlauten lassen (aber grundsätzlich interessant; ich wusste gar nicht, dass Apple konkrete Aussagen zu "offiziellem Support" macht; ist das neu?)

Es gibt für jedes iPhone bei Apple ein Support-Ende. Google findet Infos dazu.

Der Support für das iPhone 7 endete im September 2022.

Natürlich kann man auch mit einem iPhone 7 Banking betreiben. Es kommen aber, besonders wenn etwas schief geht, zusätzliche rechtliche Risiken dazu.
Wenn Dein Konto abgeräumt wird, und Du vor Gericht sagen kannst dass Du das neueste iOS und Windows mit allen Updates genutzt hast, ist das ein Pluspunkt für Dich (Sorgfaltspflicht).
 
Zuletzt bearbeitet:

pierce_barney

Aktives Mitglied
06.06.2023
239
168
Ich denke es gibt bei Apple (im Gegensatz zu Microsoft) einen Unterschied zwischen Support Ende und Ende mit Sicherheitsupdates:
Erscheint eine neue iOS-Version, so haben diejenigen iPhone-Modelle, die nicht mehr unterstützt werden, zwar das Support-Ende (EoL – „end of life“) erreicht.
Zum Sicherheitsrisiko werden die Geräte deshalb jedoch noch nicht.
Denn Apple versorgt die Vorgängerversion von iOS parallel noch einige Monate weiter mit Sicherheitsupdates. Neue Features darf man jedoch nicht mehr erwarten.
Wenn besonders schwere Sicherheitslücken bekannt werden, gehen die Apple-Entwickler teils noch weiter zurück. Beispiel dafür ist das Sicherheitsupdate iOS 12.5.6, welches Mitte 2022 verteilt wurde. Dieses fixt eine schwere Sicherheitslücke in WebKit (Safari).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
Es gibt für jedes iPhone bei Apple ein Support-Ende. Google findet Infos dazu.

Es gibt von Apple m.E. keinerlei Aussagen zum Support-Ende (im Gegensatz zu vielen anderen Herstellern), weder im Mac- noch im iPhone/-Pad-Bereich.
Was es gibt, sind Hochrechnungen und Prognosen von dritter Seite auf Basis bisheriger Erfahrungen. Sowas finde ich auch mit Google, z.B. hier:

Über einen Hinweis auf eine tatsächliche Aussage von Apple würde ich mich sehr freuen. Mir ist keine bekannt und ich finde keine. Mag natürlich meiner Unfähigkeit geschuldet sein.

Der Support für das iPhone 7 endete im September 2022.

Sagt wer? Offizielle Quelle?

Natürlich kann man auch mit einem iPhone 7 Banking betreiben. Es kommen aber, besonders wenn etwas schief geht, zusätzliche rechtliche Risiken dazu.
Wenn Dein Konto abgeräumt wird, und Du vor Gericht sagen kannst dass Du das neueste iOS und Windows mit allen Updates genutzt hast, ist das ein Pluspunkt für Dich (Sorgfaltspflicht).
Grundsätzlich vollkommen richtig. Der Mitforist hat allerdings darauf hingewiesen, dass sein iPhone 7 weiterhin Sicherheitsupdates bekam, zumindest noch kürzlich.

Ich wollte außerdem noch darauf hinweisen, dass die Aussage "Apple ist seitdem [seit Einstellung von Updates] aus jeder Haftung z.B. bei Sicherheits-Lücken raus." nach meiner Kenntnis insofern Unsinn ist, da Apple (wie jeder andere Software-Hersteller) keinerlei Haftung bei Schäden durch Sicherheitslücken übernimmt, auch nicht für Geräte, die noch im Support sind.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ca. 100-200€ pro Jahr, wenn man Samsung Galaxy oder Google Pixel kauft, diese werden 4-5 Jahre gewartet. Wenn man was von anderen Herstellern kauft, wird es wg. kürzerer Wartungsintervalle teurer.
Das stimmt ungefähr, wobei man ironischerweise mit LineageOS deutlich länger Sicherheitsupdates erhält. Ich habe hier z.B. ein Samsung von 2017, das die aktuellen Android-Sicherheitsupdates von Juni 2023 drauf hat, und ich vermute dass es noch eine Weile jeweils welche bekommen wird.
 

Baki

Neues Mitglied
03.06.2017
1
1
Sagt wer? Offizielle Quelle?
Die höchste iOS Version die man auf dem iPhone 7 haben kann ist iOS 15. Im September 2022 kam iOS 16 raus, ich schätze das meint er mit "Der Support für das iPhone 7 endete im September 2022."
Allerdings gibt es für iOS 15 immer noch Updates. Die neueste Version ist iOS 15.7.7 vom 21.06.23 (Quelle).
 
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esk63

Aktives Mitglied
14.11.2021
147
85
Apple übernimmt sowieso keinerlei Haftung für Sicherheitslücken; von daher ist es egal, was sie wo bzgl. "offiziellem Support" ggfs. verlauten lassen (aber grundsätzlich interessant; ich wusste gar nicht, dass Apple konkrete Aussagen zu "offiziellem Support" macht; ist das neu?)
In diesem Thread wird alles diskutiert, außer die DKB :D
und wie war bei euch das Gewitter gestern?
Hiermit kritisiere ich öffentlich die Medien. Es war nicht so schlimm wie es suggeriert wurde !!
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Ich bin nur die letzten 3 Seiten des Threads durchgegangen, bitte mitteilen, falls meine 2 Frage weiter hinten beantwortet wurde.
Geht um die neue DKB Banking App (blauer Hintergrund mit weisser Schrift):
-ich sehe weder die HH noch M&M KK. Kann ich diese anzeigen lassen oder ist auf die separaten Apps zu diesen Karten auszuweichen?
-lassen sich die definierten Auftragsvorlagen importieren? Die finde ich ebenfalls nicht in der neuen App.
 

zyxhades

Erfahrenes Mitglied
11.05.2022
553
636
Ich bin nur die letzten 3 Seiten des Threads durchgegangen, bitte mitteilen, falls meine 2 Frage weiter hinten beantwortet wurde.

Das Minimum sollten schon 50 Seiten sein, denn erst dann wird sich die Information finden lassen. ;)

  1. Ja, auf die separaten Apps ausweichen.
  2. Nein, man kann aber über den "Workaround" (Wechsel in das Web-Banking) die Vorlagen verwenden. Workaround: Profil => Postfach
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
Die DKB hat ja groß angedroht, Kunden, die den geänderten Bedingungen nicht bis zum 12.06.2023 zustimmen, die kostenlosen Karten zu streichen.
Bislang ist m.W. noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem dies tatsächlich geschehen ist oder in dem zumindest ein konkretes Kündigungsdatum mitgeteilt worden ist.
Wieso verhält sich die DKB so?
Blufft sie halt in der Hoffnung, noch ein paar Zustimmungen zu erhalten, und hat aber aus welchen Gründen auch immer gar nicht vor, die Drohung wahrzumachen?
Bekommt die DKB es einfach noch nicht organisatorisch/prozessual auf die Reihe und die Kündigungen kommen schon noch "soon"?
Oder weiß die DKB vielleicht gar nicht, was sie als nächsten Schritt macht?

Der Umfang mit solchen Ankündigungen ist auch eine gewisse Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens, unabhängig davon, ob man den konkreten Schritt gut findet oder nicht.
Mein Eindruck ist, dass man sich als Erklärung zwischen unehrlich/inkonsequent, unorganisiert und planlos entscheiden kann; alles eher wenig angenehme Eigenschaften für eine Bank.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
Die "Sonderbehandlung" (wenn man diesen problematischen Terminus unbedingt verwenden möchte) hat die DKB angekündigt.
Normalerweise erwartet man von seriösen Unternehmen schon, dass sie Ankündigungen auch umsetzen. Kommt ja vielleicht "soon" noch.

Was das mit mangelndem Selbstbewusstsein zu tun haben mag, erschließt sich mir nicht, aber auf solch einen Gedanken muss man erst mal kommen.
 
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Synoxion

Aktives Mitglied
06.02.2022
176
178
Nicht schlecht: Jetzt erwarten die Verweigerer auch noch eine Sonderbehandlung und können die nächsten Schritte der DKB schon kaum erwarten. Ist mir eigentlich egal, aber welche Drogen muss man dafür genommen haben? Oder hat so eine Einstellung etwa mit mangelnden Selbstbewusstsein zu tun?
Wo liest Du daraus, dass die Verweigerer eine Sonderbehandlung erwarten?

Grundsätzlich ist die Bank berechtig, die Bedingungen und Konditionen zu verändern. Und rein rechtlich stellt es ein neues Angebot der Bank an den Kunden dar. Deshalb gibt es jetzt auch die Zustimmungspflicht, Der Kunde kann entscheiden, ob er zustimmt, oder nicht. Und Beide haben dann eben das Recht die Vertragsbeziehung zu beenden. Eine weitere Möglichkeit ist aber auch, dass der Kunde deutlich macht, dass er mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden ist, aber zu den alten Bedingungen bereit ist die Vertragsbeziehung fortzuführen. Und das macht er eben, in dem er keine Zustimmung erteilt und nicht kündigt.

Und dass diese Möglichkeit besteht, ist wichtig und auch richtig.

Der Bank steht es dann offen, dieses Angebot anzunehmen, oder es nicht anzunehmen und ihrerseits eben zu kündigen. Letzteres hat die DKB 2x angekündigt und bis heute nicht umgesetzt. Genau genommen hat Sie 2x eine Willenserklärung zur Nichtfortführung abgegeben, aber widersprüchlich gehandelt. Und damit begibt sie sich, in meinen Augen, in den Bereich des konkludenten Handelns, denn sie kündigt eben nicht, sondern führt den Vertrag bisher weiter.

§ 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit und § 133 BGB Auslegung einer Willenserklärung dürften es der DKB dann nicht gerade leicht machen, dies noch rechtlich durchzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Synoxion

Aktives Mitglied
06.02.2022
176
178
Jetzt musst du hart bleiben: Es gab nur eine. Und warum erwartet ihr direkt nach dem Verstreichen der Frist eine Kündigung? FYI: Ich will es gar nicht von euch Clowns wissen.
Nein, die erste Frist gab es bereits zum Jahreswechsel. Hier hatte die DKB schon einmal eine Frist gesetzt. Und jetzt eben noch einmal eine Nachfrist und somit eine Zweite.

Und warum man direkt nach dem Verstreichen eine Kündigung erwartet? Weil nach er Willenserklärung zeitnah handeln muss, besonders wenn man Fristen angibt. Die DKB hätte es sonst anders formulieren müssen. Z.B. "Wenn sie nicht bis zum xx.xx.xx zustimmen, kündigen wir bis xx.xx.xx". Sonst handelt man eben konkludent und die Willenserklärung fällt unter § 118 BGB.
 
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nukumichi

Aktives Mitglied
19.01.2018
198
98
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Nein, die erste Frist gab es bereits zum Jahreswechsel. Hier hatte die DKB schon einmal eine Frist gesetzt. Und jetzt eben noch einmal eine Nachfrist und somit eine Zweite.

Und warum man direkt nach dem Verstreichen eine Kündigung erwartet? Weil nach er Willenserklärung zeitnah handeln muss, besonders wenn man Fristen angibt. Die DKB hätte es sonst anders formulieren müssen. Z.B. "Wenn sie nicht bis zum xx.xx.xx zustimmen, kündigen wir bis xx.xx.xx". Sonst handelt man eben konkludent und die Willenserklärung fällt unter § 118 BGB.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dieses sinnfreie Geblubber von vermeintlich korrekten rechtlichen Grundlagen, garniert mit den Dauerbrenner-Themen Gendern, Duzen, unfähige Entwickler und dem vor ewigen Zeiten mal von einem DKBler geprägten Begriff "soon" ist nur noch peinlich. Dieser Thread war mal ein echt guter Anlaufpunkt für Tipps und Fragen, aber das ist lange her. Schade.