DKB Sammelthread

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Peterlustig

Erfahrenes Mitglied
18.10.2017
285
17
Hat jemand Erfahrung wie lange die Eröffnung des Depots geht? Ich hatte das eigentlich direkt beim Eröffnungsantrag schon beantragt und mich dann gewundert, dass ich es im Online-Banking erneut eröffnen musste...
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.399
3.498
Link klicken und lesen – da habe ich zumindest ein Bild bekommen, warum es wichtig sein könnte. Und nicht jedem Händler ist es egal, wann das Geld kommt, jedenfalls nicht in meiner Welt!
Ich habe den Artikel gelesen. Erstens finde ich ihn schlecht und zweitens handelt er von Instant Payment, was nicht Gegenstand unserer Diskussion war. Es ging die ganze Zeit um die Dauer von normalen Überweisungen.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.936
1.590
Hat jemand Erfahrung wie lange die Eröffnung des Depots geht? Ich hatte das eigentlich direkt beim Eröffnungsantrag schon beantragt und mich dann gewundert, dass ich es im Online-Banking erneut eröffnen musste...
Ich habe es (nachdem ich einige Jahre das Konto hatte) im Onlinebanking eröffnet: Bis das Depot benutzbar war, hat es etwa 3 Werktage gedauert. Nach 1 Tag hat man es schon gesehen, konnte aber noch nichts damit machen.
 
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monk

Guest
Ich habe es (nachdem ich einige Jahre das Konto hatte) im Onlinebanking eröffnet: Bis das Depot benutzbar war, hat es etwa 3 Werktage gedauert. Nach 1 Tag hat man es schon gesehen, konnte aber noch nichts damit machen.
Ist das Depot über HBCI abrufbar (wenn ja: Depotwert? Transaktionen?).
 
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sir_hd

Guest
Ist das Depot über HBCI abrufbar (wenn ja: Depotwert? Transaktionen?).

Also ich glaube ja. Ich kann das später mal prüfen. Meines ist bei MoneyMoney via FinTS eingebunden und es bietet alles was du möchtest (Depotwert einmal pro Tag aktualisiert, Transaktionen etc.). Es wird auf jeden Fall nicht per screen scraping abgefragt.
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.778
3.452
HAM, LBC
Ich habe den Artikel gelesen. Erstens finde ich ihn schlecht und zweitens handelt er von Instant Payment, was nicht Gegenstand unserer Diskussion war. Es ging die ganze Zeit um die Dauer von normalen Überweisungen.

Ich fand den Artikel im "Tagesspiegel" nicht schlecht – es gibt definitiv schlechtere Quellen! Es ging hier imho um die zu lange Dauer einer gewöhnlichen Banküberweisung und die Gründe dafür. Genau dieses Thema wurde in dem verlinkten Artikel behandelt – mit der angedachten Lösung für dieses Problem.

"Nur das Geldüberweisen, das dauert noch. Einen Werktag lang haben die Banken Zeit, um eine Überweisung auszuführen. So lange muss der Empfänger aufs Geld warten. Doch das soll sich jetzt ändern. Instant Payment lautet das Zauberwort: Gemeint sind Überweisungen in Echtzeit. Wie eine SMS soll auch das Geld innerhalb von Sekunden beim Empfänger sein."

Und:"Die sekundengenaue Überweisung ist rund um die Uhr möglich, selbst an Sonn- und Feiertagen. Zwar kann man per Onlinebanking auch jetzt schon bei der Bank nachts oder am Wochenende Überweisungen abschicken, bearbeitet werden sie aber nur zu den Bürozeiten. Zudem werden die Überweisungen in der Regel gesammelt und zu einer bestimmten Uhrzeit abgearbeitet. So gibt es immer eine gewisse Zeitspanne, in der das Geld beim Zahlenden bereits abgebucht ist, dem Empfänger aber noch nicht gutgeschrieben ist."

Ich habe nun alles gesagt, was ich wollte – mehr geht nicht... :rolleyes:
 
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T

T.1

Guest
Dem Irrglaube sind schon einige erlegen, die nachher ohne Auto und Geld dastanden.

Wäre mir neu, dass es nach Deutschem Recht anders wäre, aber bitte, erhelle mich :)
Bei mir steht es zumindest sogar auf der Zulassungsbescheinigung drauf.

Kenne eher Fälle von Personen, die dem Irrglauben erlegen sind, dass ihnen das Auto aufgrund des ugs. gesprochen "Fahrzeug-Briefes" gehört.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.778
3.452
HAM, LBC
Du hast erst überwiesen und zwei Tage später die Zulassungsbescheinigung II abgeholt?:rolleyes:
Im Insolvenzfall hättest Du erhebliche Probleme bekommen.

Problembewusstsein ist vorhanden, daher:
1. Kaufvertrag bei einem seriösen Händler
2. Fahrzeug befand sich in meinem Besitz

Wenn ich einen rostigen Golf 2 beim Fähnchenhändler gekauft hätte, wäre Bargeld geflossen... ;)
 

pfeilstern

Aktives Mitglied
17.09.2016
117
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Wäre mir neu, dass es nach Deutschem Recht anders wäre, aber bitte, erhelle mich :)
Bei mir steht es zumindest sogar auf der Zulassungsbescheinigung drauf.

Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen. Aber der Eigentumsübergang passiert nicht automatisch mit dem Kaufvertrag.
 
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T.1

Guest
Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen. Aber der Eigentumsübergang passiert nicht automatisch mit dem Kaufvertrag.

Ja aber das ist doch bei jedem Kaufvertrag der Fall oder? Ich meine wenn ich den "Brief" habe, das Auto noch beim Händler steht, aber meine Zahlung platzt, dann ist es doch trotz des Dokuments nicht mein Eigentum oder etwa doch?
Vorkasse generell ist halt problematisch, aber mir ist noch nicht ganz klar (sorry für OT), warum da die Zulassungsbescheinigung so einen großen Unterschied machen sollte?!
 

Kundschafter

Aktives Mitglied
23.11.2018
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Ja aber das ist doch bei jedem Kaufvertrag der Fall oder? Ich meine wenn ich den "Brief" habe, das Auto noch beim Händler steht, aber meine Zahlung platzt, dann ist es doch trotz des Dokuments nicht mein Eigentum oder etwa doch?
Vorkasse generell ist halt problematisch, aber mir ist noch nicht ganz klar (sorry für OT), warum da die Zulassungsbescheinigung so einen großen Unterschied machen sollte?!

Ein Beispiel:

Hans geht zum Bäcker und kauft einen Laib Brot. Er bezahlt für das Brot die verlangten 2,-- Euro mit einer 2-Euro-Münze.

Hier liegen ein Verpflichtungsgeschäft und zwei Verfügungsgeschäfte vor.

Verpflichtungsgeschäft: Hans und der Bäcker schließen einen Kaufvertrag über einen Laib Brot. Der Kaufvertrag ist der Grund, warum Hans und der Bäcker noch die zwei Verfügungsgeschäfte schließen, mit denen sie ihre wechselseitigen Verpflichtungen erfüllen (daher auch Erfüllungsgeschäft).

1. Verfügungsgeschäft: Der Bäcker überträgt das Eigentum an dem Brot auf Hans.

2. Verfügungsgeschäft: Hans überträgt das Eigentum an seiner 2-Euro-Münze auf den Bäcker.

Beachte: Hätte Hans den Kaufpreis nicht mit einer 2-Euro-Münze, sondern mit zwei Münzen zu je 1 Euro beglichen, so würde es ein weiteres Verfügungsgeschäft gegeben haben: Geldmünzen sind bewegliche Sachen, und für jede bewegliche Sache ist gemäß § 929 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Verfügungsgeschäft zum Eigentumsübergang erforderlich.

Im deutschen Recht beachte weiterhin: Hätte der Bäcker dem Hans zwar den Laib Brot gegeben, Hans jedoch überhaupt nicht oder nur unzureichend gezahlt, so hätte Hans zwar weiterhin die Verpflichtung, das Geld zu zahlen, nicht aber die, den Laib Brot zurückzugeben. Denn durch die Übereignung des Brotes ist Hans Eigentümer geworden und bleibt dies auch, da ja, wie oben bereits erwähnt, ein jedes Rechtsgeschäft einzeln betrachtet wird und unabhängig von den anderen wirkt.

Der Bäcker hat stattdessen die Möglichkeit, dem Hans eine Frist zur Zahlung zu setzen und bei Verstreichen der Frist vom Vertrag zurückzutreten (§ 323, § 346 BGB) und/oder (siehe § 325 BGB) Schadensersatz zu fordern (§ 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB). Auf diese Art und Weise kann der Bäcker u. a. eine Verpflichtung des Hans herbeiführen, ihm das Brot zurückzuübereignen, also wieder ein Verfügungsgeschäft vorzunehmen.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.641
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Oberfranken
Ja aber das ist doch bei jedem Kaufvertrag der Fall oder? Ich meine wenn ich den "Brief" habe, das Auto noch beim Händler steht, aber meine Zahlung platzt, dann ist es doch trotz des Dokuments nicht mein Eigentum oder etwa doch?
Vorkasse generell ist halt problematisch, aber mir ist noch nicht ganz klar (sorry für OT), warum da die Zulassungsbescheinigung so einen großen Unterschied machen sollte?!


Wenn der Konkursverwalter die Zulassungsbescheinigung II nicht rausrückt, weil er der Meinung ist, dass die Zahlung zur Insolvenzmasse gehört, hast Du ein Problem und kannst mit ihm streiten. Die behaupten gerne mal, dass der Eigentumsübergang nicht stattgefunden hat. :mad:
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Hi,
könnt ihr mir sagen was der Unterschied bei einer Überweisung mit Buchungsschlüssel 51 und 166 ist ?
Habe von der DKB eine Überweisung (ohne Verwendungszweck) auf ein anderes Konto gemacht und dort wird mir der Buchungsschlüssel 51 angezeigt. Wenn ich andere eingehende Überweisungen anschaue dann steht dort immer der Buchungsschlüssel 166.

Bei dem Schlüssel 51 wird die IBAN des Absenders nicht angezeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.234
815
Hi,
könnt ihr mir sagen was der Unterschied bei einer Überweisung mit Buchungsschlüssel 51 und 166 ist ?
Habe von der DKB eine Überweisung (ohne Verwendungszweck) auf ein anderes Konto gemacht und dort wird mir der Buchungsschlüssel 51 angezeigt. Wenn ich andere eingehende Überweisungen anschaue dann steht dort immer der Buchungsschlüssel 166.

Bei dem Schlüssel 51 wird die IBAN des Absenders nicht angezeigt.

Der Textschlüssel 51 im Zahlungsverkehr kennzeichnet einen „normale“ BUchung im beleglosen Zahlungsverkehr, spezielle Buchung wie z.B. Lohn-/Gehaltseingang (53), vermögenswirksame Leistungen (54) haben andere Textschlüssel. Dieses alte Textschlüsselsystem ist allerdings zweistellig, so dass es keinen Textschlüssel 166 gibt. Es gibt jedoch GVC-System (Geschäftsvorfallcodes), in dem der Code 166 eine SEPA-Gutschrift bezeichnet.

Eine Übersicht der alten Textschlüsselziffern gibt es hier: https://www.zahlungsverkehrsfragen.de/textslbelege

Die GVC-Codes stehen in diesem Dokument: https://www.hypovereinsbank.de/cont...-Geschaeftsvorfallcodes-Rueckgabecodes-de.pdf
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.552
2.297
Danke für die Antwort, aber wirklich helfen tut mir das leider nicht.
Meine Frage ist ja wieso kommt diese Überweisung der DKB mit dem Schlüssel 51 und nicht mit der 166 beim Empfänger (ING Konto) an.
Bei der ausgehenden Überweisung steht als Schlüssel die 177, wie bei anderen auch.

Ist ja auch nichts dramatiches, hat mich halt nur gewundert.
 
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ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Mal wieder was zum Thema 'Das kann Bank'

Banking bis 10 Uhr nicht erreichbar
- bis 11 Uhr
- bis 12 Uhr
- bis 13 Uhr
und aktuell bis 16 Uhr

Fortsetzung folgt sicher :D
 
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D

DermitdemGolftanzt

Guest
Die sind ganz bestimmt "soon" wieder online. :D

Anderes Thema: Bei mir ging Freitag (kontaktlos und gesteckt) und Samstag (nur gesteckt probiert) in unterschiedlichen Supermärkten die Zahlung per Visa nicht, Bargeldabhebung am Samstag abend ging aber. In der App habe ich am Freitag noch ein Push-Meldung bekommen "Zahlung abgelehnt".

Habt ihr schon mal ein ähnliches Verhalten beobachtet? An CardControl liegt's nicht, habe ich am Freitag noch überprüft.